Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.Für Personenzüge werden die sich hiernach ergebenden Preise um 5%, für Schnellzüge wiederum die Personenzugpreise um 20% erhöht. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 km erhoben. Freigepäck wird nicht gewährt. Die bulgarischen Staatsbahnen, die gleichfalls kein Freigepäck gewähren, haben für ihre teuersten Züge, die sog. Konventionszüge, einen für alle Entfernungen gleichen Einheitssatz von 11, 8 und 5 Centimes für 1 km in I., II. bzw. III. Klasse. Im übrigen haben sie einen für Schnell- und Personenzüge gleich hohen Staffeltarif mit 14 aufgesetzten Staffeln von je 50 km Länge und einer Schlußstaffel für die 700 km übersteigenden km. Die Einheitssätze der ersten Staffel betragen für die 3 Klassen 8, 6 und 4 Ct. für 1 km; dann fallen sie langsam je um Bruchteile eines Centimes bis zu den Sätzen 5·2-3·9-2·6 Ct. der letzten Staffel. Die so ermittelten Fahrpreise werden noch um 20% ermäßigt, wenn der zu benutzende Zug kein reiner Personenzug, sondern ein gemischter Zug ist. 2. Belgien. Auf den belgischen Staatseisenbahnen besteht kein Preisunterschied zwischen Schnell- und Personenzügen. Die Einheitssätze betragen für je 1 km:
Die Rückfahrkarten gelten im allgemeinen 2 Tage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet; Freigepäck wird nicht gewährt. Die Mindestsätze sind in I. Kl. 55, in II. Kl. 35 und in III. Kl. 20 Ct. Im innern Verkehr wird die I. Klasse in der Regel nicht geführt; statt dessen verkehren Salonwagen oder reservierte Abteile, für deren Benutzung Reisende II. Kl. einen Zuschlag von 3 Ct., bei Hin- und Rückfahrt von 4·8 Ct. für 1 km zu zahlen haben. Erwähnenswert ist die 20%ige Preisermäßigung, die für bestimmte Rundreisekarten gewährt wird. Auch gibt es Zeitkarten zur beliebigen Bereisung des ganzen belgischen Bahnnetzes, s. Generalabonnements. Beachtenswert ist die Pflege, die die belgischen Staatsbahnen dem Arbeiterverkehr haben angedeihen lassen (Mahaim, Notes et memoires de l'institut de sociologie, Bd. XI, Verlag von Misch & Thron, Brüssel u. Leipzig 1910). Nach einer Bekanntmachung des Deutschen Eisenbahn-Verwaltungsrats in Brüssel werden mit Gültigkeit vom 1. Juni 1915 ab auf den zu dessen Geschäftsbereich gehörigen Eisenbahnen des deutschen Militärbetriebs in Belgien Fahrscheinhefte II. und III. Kl. zu ermäßigten Fahrpreisen eingeführt. Die Fahrpreise betragen: für die II. Kl. 0·06 Fr. für die III. Kl. 0·04 Fr. für 1 km. Außerdem werden Arbeiter- und Schülerhefte (nur für die III. Klasse gültig) zum Einheitspreis von 0·025 Fr. für 1 km ausgegeben. Die Fahrscheinhefte gelten für 20 Fahrten zwischen 2 bestimmten Stationen nach Wahl der Reisenden innerhalb 3 Kalendermonaten mit der Maßgabe, daß der Ausgabemonat als voller Monat angerechnet wird. Die Hefte sind nicht übertragbar. 3. Frankreich. Die großen französischen Eisenbahngesellschaften (Nord, Est, Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn, Orleans, Midi) und die französische Staatsbahn (Etat, altes Netz und vormals Ouest) haben im Personenverkehr eine ziemlich weitgehende Gleichheit der Tarife. Für einfache Fahrkarten und Rückfahrkarten besteht bei 30 kg Freigepäck im allgemeinen folgender Entfernungstarif: Nur die Staatsbahn (altes Netz) hat für die I. Klasse, einfache Fahrt, den niedrigeren Einheitssatz von 10·192 Ct. für 1 km und für Rückfahrkarten abweichende Sätze mit einer Ermäßigung von 30-40% gegenüber den doppelten Preisen einfacher Fahrkarten. Kinder unter 3 Jahren fahren frei; bis zum 7. Jahr zahlen sie nur den halben Fahrpreis. Außerordentlich zahlreich sind die einfachen Fahrkarten und Rückfahrkarten, die zu ermäßigten Preisen verkauft werden; bald handelt es sich um Sondereinrichtungen einzelner Bahnnetze, bald wieder um solche, die mehreren von ihnen gemeinsam sind. So gibt es z. B. für die Umgegend (Banlieue) von Paris besonders ermäßigte Fahrkarten; es gibt ferner ermäßigte Rückfahrkarten nach anderen großen Städten (z. B. Lille), Familien- und Ferienrückfahrkarten, Ausflugskarten, Karten für den Besuch von Seebädern und Heilquellen, Rundreise-, Auswanderer und Pilgerkarten, Karten für Gesellschaftsfahrten u. s. w. Gemeinsam sind den französischen Bahnen gewisse Arten von Zeitkarten mit einer Geltungsdauer von Für Personenzüge werden die sich hiernach ergebenden Preise um 5%, für Schnellzüge wiederum die Personenzugpreise um 20% erhöht. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 km erhoben. Freigepäck wird nicht gewährt. Die bulgarischen Staatsbahnen, die gleichfalls kein Freigepäck gewähren, haben für ihre teuersten Züge, die sog. Konventionszüge, einen für alle Entfernungen gleichen Einheitssatz von 11, 8 und 5 Centimes für 1 km in I., II. bzw. III. Klasse. Im übrigen haben sie einen für Schnell- und Personenzüge gleich hohen Staffeltarif mit 14 aufgesetzten Staffeln von je 50 km Länge und einer Schlußstaffel für die 700 km übersteigenden km. Die Einheitssätze der ersten Staffel betragen für die 3 Klassen 8, 6 und 4 Ct. für 1 km; dann fallen sie langsam je um Bruchteile eines Centimes bis zu den Sätzen 5·2–3·9–2·6 Ct. der letzten Staffel. Die so ermittelten Fahrpreise werden noch um 20% ermäßigt, wenn der zu benutzende Zug kein reiner Personenzug, sondern ein gemischter Zug ist. 2. Belgien. Auf den belgischen Staatseisenbahnen besteht kein Preisunterschied zwischen Schnell- und Personenzügen. Die Einheitssätze betragen für je 1 km:
Die Rückfahrkarten gelten im allgemeinen 2 Tage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet; Freigepäck wird nicht gewährt. Die Mindestsätze sind in I. Kl. 55, in II. Kl. 35 und in III. Kl. 20 Ct. Im innern Verkehr wird die I. Klasse in der Regel nicht geführt; statt dessen verkehren Salonwagen oder reservierte Abteile, für deren Benutzung Reisende II. Kl. einen Zuschlag von 3 Ct., bei Hin- und Rückfahrt von 4·8 Ct. für 1 km zu zahlen haben. Erwähnenswert ist die 20%ige Preisermäßigung, die für bestimmte Rundreisekarten gewährt wird. Auch gibt es Zeitkarten zur beliebigen Bereisung des ganzen belgischen Bahnnetzes, s. Generalabonnements. Beachtenswert ist die Pflege, die die belgischen Staatsbahnen dem Arbeiterverkehr haben angedeihen lassen (Mahaim, Notes et mémoires de l'institut de sociologie, Bd. XI, Verlag von Misch & Thron, Brüssel u. Leipzig 1910). Nach einer Bekanntmachung des Deutschen Eisenbahn-Verwaltungsrats in Brüssel werden mit Gültigkeit vom 1. Juni 1915 ab auf den zu dessen Geschäftsbereich gehörigen Eisenbahnen des deutschen Militärbetriebs in Belgien Fahrscheinhefte II. und III. Kl. zu ermäßigten Fahrpreisen eingeführt. Die Fahrpreise betragen: für die II. Kl. 0·06 Fr. für die III. Kl. 0·04 Fr. für 1 km. Außerdem werden Arbeiter- und Schülerhefte (nur für die III. Klasse gültig) zum Einheitspreis von 0·025 Fr. für 1 km ausgegeben. Die Fahrscheinhefte gelten für 20 Fahrten zwischen 2 bestimmten Stationen nach Wahl der Reisenden innerhalb 3 Kalendermonaten mit der Maßgabe, daß der Ausgabemonat als voller Monat angerechnet wird. Die Hefte sind nicht übertragbar. 3. Frankreich. Die großen französischen Eisenbahngesellschaften (Nord, Est, Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn, Orléans, Midi) und die französische Staatsbahn (État, altes Netz und vormals Ouest) haben im Personenverkehr eine ziemlich weitgehende Gleichheit der Tarife. Für einfache Fahrkarten und Rückfahrkarten besteht bei 30 kg Freigepäck im allgemeinen folgender Entfernungstarif: Nur die Staatsbahn (altes Netz) hat für die I. Klasse, einfache Fahrt, den niedrigeren Einheitssatz von 10·192 Ct. für 1 km und für Rückfahrkarten abweichende Sätze mit einer Ermäßigung von 30–40% gegenüber den doppelten Preisen einfacher Fahrkarten. Kinder unter 3 Jahren fahren frei; bis zum 7. Jahr zahlen sie nur den halben Fahrpreis. Außerordentlich zahlreich sind die einfachen Fahrkarten und Rückfahrkarten, die zu ermäßigten Preisen verkauft werden; bald handelt es sich um Sondereinrichtungen einzelner Bahnnetze, bald wieder um solche, die mehreren von ihnen gemeinsam sind. So gibt es z. B. für die Umgegend (Banlieue) von Paris besonders ermäßigte Fahrkarten; es gibt ferner ermäßigte Rückfahrkarten nach anderen großen Städten (z. B. Lille), Familien- und Ferienrückfahrkarten, Ausflugskarten, Karten für den Besuch von Seebädern und Heilquellen, Rundreise-, Auswanderer und Pilgerkarten, Karten für Gesellschaftsfahrten u. s. w. Gemeinsam sind den französischen Bahnen gewisse Arten von Zeitkarten mit einer Geltungsdauer von <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0509" n="491"/> </p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0626.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Für Personenzüge werden die sich hiernach ergebenden Preise um 5<hi rendition="#i">%</hi>, für Schnellzüge wiederum die Personenzugpreise um 20<hi rendition="#i">%</hi> erhöht. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 <hi rendition="#i">km</hi> erhoben. 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B. für die Umgegend (Banlieue) von Paris besonders ermäßigte Fahrkarten; es gibt ferner ermäßigte Rückfahrkarten nach anderen großen Städten (z. B. Lille), Familien- und Ferienrückfahrkarten, Ausflugskarten, Karten für den Besuch von Seebädern und Heilquellen, Rundreise-, Auswanderer und Pilgerkarten, Karten für Gesellschaftsfahrten u. s. w.</p><lb/> <p>Gemeinsam sind den französischen Bahnen gewisse Arten von Zeitkarten mit einer Geltungsdauer von </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [491/0509]
Für Personenzüge werden die sich hiernach ergebenden Preise um 5%, für Schnellzüge wiederum die Personenzugpreise um 20% erhöht. Als Mindestgebühr wird der Fahrpreis für 10 km erhoben. Freigepäck wird nicht gewährt.
Die bulgarischen Staatsbahnen, die gleichfalls kein Freigepäck gewähren, haben für ihre teuersten Züge, die sog. Konventionszüge, einen für alle Entfernungen gleichen Einheitssatz von 11, 8 und 5 Centimes für 1 km in I., II. bzw. III. Klasse. Im übrigen haben sie einen für Schnell- und Personenzüge gleich hohen Staffeltarif mit 14 aufgesetzten Staffeln von je 50 km Länge und einer Schlußstaffel für die 700 km übersteigenden km. Die Einheitssätze der ersten Staffel betragen für die 3 Klassen 8, 6 und 4 Ct. für 1 km; dann fallen sie langsam je um Bruchteile eines Centimes bis zu den Sätzen 5·2–3·9–2·6 Ct. der letzten Staffel. Die so ermittelten Fahrpreise werden noch um 20% ermäßigt, wenn der zu benutzende Zug kein reiner Personenzug, sondern ein gemischter Zug ist.
2. Belgien. Auf den belgischen Staatseisenbahnen besteht kein Preisunterschied zwischen Schnell- und Personenzügen. Die Einheitssätze betragen für je 1 km:
I. Kl. II. Kl. III. Kl.
für eine einfache Centimes
Fahrt 9·37875 6·37875 3·78
für Hin- und
Rückfahrt 15·006 10·206 6·048
Die Rückfahrkarten gelten im allgemeinen 2 Tage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet; Freigepäck wird nicht gewährt. Die Mindestsätze sind in I. Kl. 55, in II. Kl. 35 und in III. Kl. 20 Ct. Im innern Verkehr wird die I. Klasse in der Regel nicht geführt; statt dessen verkehren Salonwagen oder reservierte Abteile, für deren Benutzung Reisende II. Kl. einen Zuschlag von 3 Ct., bei Hin- und Rückfahrt von 4·8 Ct. für 1 km zu zahlen haben.
Erwähnenswert ist die 20%ige Preisermäßigung, die für bestimmte Rundreisekarten gewährt wird. Auch gibt es Zeitkarten zur beliebigen Bereisung des ganzen belgischen Bahnnetzes, s. Generalabonnements.
Beachtenswert ist die Pflege, die die belgischen Staatsbahnen dem Arbeiterverkehr haben angedeihen lassen (Mahaim, Notes et mémoires de l'institut de sociologie, Bd. XI, Verlag von Misch & Thron, Brüssel u. Leipzig 1910).
Nach einer Bekanntmachung des Deutschen Eisenbahn-Verwaltungsrats in Brüssel werden mit Gültigkeit vom 1. Juni 1915 ab auf den zu dessen Geschäftsbereich gehörigen Eisenbahnen des deutschen Militärbetriebs in Belgien Fahrscheinhefte II. und III. Kl. zu ermäßigten Fahrpreisen eingeführt. Die Fahrpreise betragen: für die II. Kl. 0·06 Fr. für die III. Kl. 0·04 Fr. für 1 km. Außerdem werden Arbeiter- und Schülerhefte (nur für die III. Klasse gültig) zum Einheitspreis von 0·025 Fr. für 1 km ausgegeben. Die Fahrscheinhefte gelten für 20 Fahrten zwischen 2 bestimmten Stationen nach Wahl der Reisenden innerhalb 3 Kalendermonaten mit der Maßgabe, daß der Ausgabemonat als voller Monat angerechnet wird. Die Hefte sind nicht übertragbar.
3. Frankreich. Die großen französischen Eisenbahngesellschaften (Nord, Est, Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn, Orléans, Midi) und die französische Staatsbahn (État, altes Netz und vormals Ouest) haben im Personenverkehr eine ziemlich weitgehende Gleichheit der Tarife. Für einfache Fahrkarten und Rückfahrkarten besteht bei 30 kg Freigepäck im allgemeinen folgender Entfernungstarif:
Nur die Staatsbahn (altes Netz) hat für die I. Klasse, einfache Fahrt, den niedrigeren Einheitssatz von 10·192 Ct. für 1 km und für Rückfahrkarten abweichende Sätze mit einer Ermäßigung von 30–40% gegenüber den doppelten Preisen einfacher Fahrkarten.
Kinder unter 3 Jahren fahren frei; bis zum 7. Jahr zahlen sie nur den halben Fahrpreis.
Außerordentlich zahlreich sind die einfachen Fahrkarten und Rückfahrkarten, die zu ermäßigten Preisen verkauft werden; bald handelt es sich um Sondereinrichtungen einzelner Bahnnetze, bald wieder um solche, die mehreren von ihnen gemeinsam sind. So gibt es z. B. für die Umgegend (Banlieue) von Paris besonders ermäßigte Fahrkarten; es gibt ferner ermäßigte Rückfahrkarten nach anderen großen Städten (z. B. Lille), Familien- und Ferienrückfahrkarten, Ausflugskarten, Karten für den Besuch von Seebädern und Heilquellen, Rundreise-, Auswanderer und Pilgerkarten, Karten für Gesellschaftsfahrten u. s. w.
Gemeinsam sind den französischen Bahnen gewisse Arten von Zeitkarten mit einer Geltungsdauer von
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