Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.Entfernungen bis zu 3000 km ausgegeben. Die Zeitkarten für die längste Entfernung gelten zugleich für das ganze Bahnnetz. Bei gleichzeitiger Ausfertigung von mindestens 6monatigen Zeitkarten für 2 Angehörige derselben Firma wird für die zweite Person eine starke Preisermäßigung (etwa 2/3) gewährt. Neben den allgemeinen Streckenzeitkarten gibt es Netzkarten für einzelne Bezirke mit Gültigkeit von 15 Tagen bis zu einem Jahr, darunter auch solche mit Gültigkeit für 2 Personen. 5. Niederlande. Die beiden großen Bahnen der Niederlande, die niederländische Staatseisenbahngesellschaft und die holländische Eisenbahngesellschaft, haben einen einfachen Entfernungstarif ohne Freigepäck und mit folgenden Einheitssätzen für je 1 km: I. Kl. 3·25, II. Kl. 2·45 und III. Kl. 1·625 Cent. Für D-Züge wird ein Zuschlag erhoben, der bis zu 150 km in I. und II. Kl. 60, in III. Kl. 30 Cent beträgt, während er sich bei größeren Entfernungen in I. und II. Kl. auf 120, in III. Kl. auf 60 Cent beläuft. Rückfahrkarten zu ermäßigtem Preis (5, 33/4 und 21/2 Cent für 1 km) werden nur im Nachbarverkehr mit eintägiger Gültigkeitsdauer ausgegeben und gelten im allgemeinen nur für bestimmte, im Fahrplan kenntlich gemachte Züge. Eine beachtenswerte Sondereinrichtung beider Bahnen sowie der niederländischen Zentraleisenbahn und der Nordbrabant-Deutschen Bahn sind die auch für den Wechselverkehr dieser Bahnen gültigen Kilometerhefte (s. d.). An Zeitkarten geben die vorgenannten 4 Bahnen gemeinschaftlich sog. Landesabonnementkarten aus mit Gültigkeit für 1-12 Monate; für 1 Monat kosten sie 50, 38, 25 fl., für 12 Monate 480, 360, 240 fl. Daneben geben die niederländische Staatsbahn und die holländische Eisenbahn noch Zeitkarten für einzelne Teilgebiete ihres Bahnnetzes sowie Streckenzeitkarten aus. Von den sonstigen Fahrpreisermäßigungen seien noch erwähnt: a) diejenige für Auswanderer (1·25 Cent für 1 km in III. Klasse); b) diejenige für Gesellschaften von mindestens 20 oder mindestens 10 Personen, erstere in allen 3, letztere nur in der II. und III. Klasse; c) die Schülerkarten für Studierende unter 19 Jahren und d) die Arbeiterwochenkarten. 6. Nordische Königreiche. Von den Staatseisenbahnen der 3 nordischen Königreiche haben die dänischen im allgemeinen die niedrigsten, die norwegischen die höchsten Fahrpreise. Indessen ist der Aufbau der 3 Tarife ein sehr verschiedener. Bei den schwedischen Staatsbahnen wird die Reisestrecke in Zonen eingeteilt mit einem Fahrgeld von 50 Öre in I., 30 Öre in II. und 20 Öre in III. Kl. für jede Zone. Die 12 ersten Zonen umfassen je 8, die folgenden 12 je 9, die nächsten 12 je 10 km u. s. w. Für Reisen mit Schnellzügen ist ein für nahe Entfernungen stark abschreckend wirkender Zuschlag zu zahlen, der für alle Entfernungen gleich hoch ist und in I. Kl. 2 Kronen 50 Öre, in II. Kl. 1 Krone 50 Öre und in III. Kl. 1 Krone beträgt. Im Jahre 1915 hat die schwedische Staatsbahnverwaltung eine vorläufige Tariferhöhung beschlossen, die den Zweck hat, einer Verringerung des Reingewinns der Staatsbahnen vo zubeugen. Es sollen feste Zuschläge auf Fahrkarten nach folgenden Berechnungen eingeführt werden. Für jede einzelne Fahrkarte: in I. Kl. 20 Öre für den Abstand 1-48 km und 50 Öre bei größeren Entfernungen; in II. Kl. für dieselben Entfernungen 10 und 30 Öre sowie in III. Kl. 5 und 20 Öre. Für jedes Fahrkartenheft in II. Kl. 1 Krone und in III. Kl. 50 Öre, sowie für jede Monatskarte und Monat 2 und 1 Krone. Die dänischen Staatsbahnen haben bis 169 km einen einfachen Entfernungstarif mit folgenden Einheitssätzen: 7·50 Öre in I., 4·75 Öre in II. und 2·75 Öre in III. Kl. für je 1 km. Die Mindestsätze betragen 40, 25 und 15 Öre. Von 170 km an beginnt ein Zonentarif mit fallender Staffel. Es gibt im ganzen 15 Zonen von 12-50 km Länge; die letzte Zone umfaßt alle Entfernungen über 676 km. Für Schnellzüge wird - ähnlich wie in Schweden - ein für alle Entfernungen gleich hoher Zuschlag erhoben, der je nach der Klasse 1·30, 0·80, 0·50 Kronen beträgt. Die norwegischen Staatsbahnen haben einen Staffeltarif auf folgender Grundlage: Für Fahrkarten I. Kl. ist der Preis das 3fache des Preises für eine Fahrkarte III. Kl. Bis 100 km werden die Preise für jedes km einzeln berechnet; darüber hinaus werden bis 300 km Zonen von 2, bis 500 von 5 und über 500 von 10 km gebildet mit dem Preis der längsten Entfernung. Die Mindestfahrpreise betragen je nach der Klasse 60, 40 und 20 Öre. Rückfahrkarten gibt es weder auf den schwedischen noch auf den norwegischen Staatsbahnen; dagegen gibt es auf den dänischen Staatsbahnen im Nachbarverkehr bis zu 20 km sog. Doppelkarten mit ermäßigten Entfernungen bis zu 3000 km ausgegeben. Die Zeitkarten für die längste Entfernung gelten zugleich für das ganze Bahnnetz. Bei gleichzeitiger Ausfertigung von mindestens 6monatigen Zeitkarten für 2 Angehörige derselben Firma wird für die zweite Person eine starke Preisermäßigung (etwa 2/3) gewährt. Neben den allgemeinen Streckenzeitkarten gibt es Netzkarten für einzelne Bezirke mit Gültigkeit von 15 Tagen bis zu einem Jahr, darunter auch solche mit Gültigkeit für 2 Personen. 5. Niederlande. Die beiden großen Bahnen der Niederlande, die niederländische Staatseisenbahngesellschaft und die holländische Eisenbahngesellschaft, haben einen einfachen Entfernungstarif ohne Freigepäck und mit folgenden Einheitssätzen für je 1 km: I. Kl. 3·25, II. Kl. 2·45 und III. Kl. 1·625 Cent. Für D-Züge wird ein Zuschlag erhoben, der bis zu 150 km in I. und II. Kl. 60, in III. Kl. 30 Cent beträgt, während er sich bei größeren Entfernungen in I. und II. Kl. auf 120, in III. Kl. auf 60 Cent beläuft. Rückfahrkarten zu ermäßigtem Preis (5, 33/4 und 21/2 Cent für 1 km) werden nur im Nachbarverkehr mit eintägiger Gültigkeitsdauer ausgegeben und gelten im allgemeinen nur für bestimmte, im Fahrplan kenntlich gemachte Züge. Eine beachtenswerte Sondereinrichtung beider Bahnen sowie der niederländischen Zentraleisenbahn und der Nordbrabant-Deutschen Bahn sind die auch für den Wechselverkehr dieser Bahnen gültigen Kilometerhefte (s. d.). An Zeitkarten geben die vorgenannten 4 Bahnen gemeinschaftlich sog. Landesabonnementkarten aus mit Gültigkeit für 1–12 Monate; für 1 Monat kosten sie 50, 38, 25 fl., für 12 Monate 480, 360, 240 fl. Daneben geben die niederländische Staatsbahn und die holländische Eisenbahn noch Zeitkarten für einzelne Teilgebiete ihres Bahnnetzes sowie Streckenzeitkarten aus. Von den sonstigen Fahrpreisermäßigungen seien noch erwähnt: a) diejenige für Auswanderer (1·25 Cent für 1 km in III. Klasse); b) diejenige für Gesellschaften von mindestens 20 oder mindestens 10 Personen, erstere in allen 3, letztere nur in der II. und III. Klasse; c) die Schülerkarten für Studierende unter 19 Jahren und d) die Arbeiterwochenkarten. 6. Nordische Königreiche. Von den Staatseisenbahnen der 3 nordischen Königreiche haben die dänischen im allgemeinen die niedrigsten, die norwegischen die höchsten Fahrpreise. Indessen ist der Aufbau der 3 Tarife ein sehr verschiedener. Bei den schwedischen Staatsbahnen wird die Reisestrecke in Zonen eingeteilt mit einem Fahrgeld von 50 Öre in I., 30 Öre in II. und 20 Öre in III. Kl. für jede Zone. Die 12 ersten Zonen umfassen je 8, die folgenden 12 je 9, die nächsten 12 je 10 km u. s. w. Für Reisen mit Schnellzügen ist ein für nahe Entfernungen stark abschreckend wirkender Zuschlag zu zahlen, der für alle Entfernungen gleich hoch ist und in I. Kl. 2 Kronen 50 Öre, in II. Kl. 1 Krone 50 Öre und in III. Kl. 1 Krone beträgt. Im Jahre 1915 hat die schwedische Staatsbahnverwaltung eine vorläufige Tariferhöhung beschlossen, die den Zweck hat, einer Verringerung des Reingewinns der Staatsbahnen vo zubeugen. Es sollen feste Zuschläge auf Fahrkarten nach folgenden Berechnungen eingeführt werden. Für jede einzelne Fahrkarte: in I. Kl. 20 Öre für den Abstand 1–48 km und 50 Öre bei größeren Entfernungen; in II. Kl. für dieselben Entfernungen 10 und 30 Öre sowie in III. Kl. 5 und 20 Öre. Für jedes Fahrkartenheft in II. Kl. 1 Krone und in III. Kl. 50 Öre, sowie für jede Monatskarte und Monat 2 und 1 Krone. Die dänischen Staatsbahnen haben bis 169 km einen einfachen Entfernungstarif mit folgenden Einheitssätzen: 7·50 Öre in I., 4·75 Öre in II. und 2·75 Öre in III. Kl. für je 1 km. Die Mindestsätze betragen 40, 25 und 15 Öre. Von 170 km an beginnt ein Zonentarif mit fallender Staffel. Es gibt im ganzen 15 Zonen von 12–50 km Länge; die letzte Zone umfaßt alle Entfernungen über 676 km. Für Schnellzüge wird – ähnlich wie in Schweden – ein für alle Entfernungen gleich hoher Zuschlag erhoben, der je nach der Klasse 1·30, 0·80, 0·50 Kronen beträgt. Die norwegischen Staatsbahnen haben einen Staffeltarif auf folgender Grundlage: Für Fahrkarten I. Kl. ist der Preis das 3fache des Preises für eine Fahrkarte III. Kl. Bis 100 km werden die Preise für jedes km einzeln berechnet; darüber hinaus werden bis 300 km Zonen von 2, bis 500 von 5 und über 500 von 10 km gebildet mit dem Preis der längsten Entfernung. Die Mindestfahrpreise betragen je nach der Klasse 60, 40 und 20 Öre. Rückfahrkarten gibt es weder auf den schwedischen noch auf den norwegischen Staatsbahnen; dagegen gibt es auf den dänischen Staatsbahnen im Nachbarverkehr bis zu 20 km sog. Doppelkarten mit ermäßigten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0511" n="493"/> Entfernungen bis zu 3000 <hi rendition="#i">km</hi> ausgegeben. 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Entfernungen bis zu 3000 km ausgegeben. Die Zeitkarten für die längste Entfernung gelten zugleich für das ganze Bahnnetz. Bei gleichzeitiger Ausfertigung von mindestens 6monatigen Zeitkarten für 2 Angehörige derselben Firma wird für die zweite Person eine starke Preisermäßigung (etwa 2/3) gewährt. Neben den allgemeinen Streckenzeitkarten gibt es Netzkarten für einzelne Bezirke mit Gültigkeit von 15 Tagen bis zu einem Jahr, darunter auch solche mit Gültigkeit für 2 Personen.
5. Niederlande. Die beiden großen Bahnen der Niederlande, die niederländische Staatseisenbahngesellschaft und die holländische Eisenbahngesellschaft, haben einen einfachen Entfernungstarif ohne Freigepäck und mit folgenden Einheitssätzen für je 1 km:
I. Kl. 3·25, II. Kl. 2·45 und III. Kl. 1·625 Cent. Für D-Züge wird ein Zuschlag erhoben, der bis zu 150 km in I. und II. Kl. 60, in III. Kl. 30 Cent beträgt, während er sich bei größeren Entfernungen in I. und II. Kl. auf 120, in III. Kl. auf 60 Cent beläuft.
Rückfahrkarten zu ermäßigtem Preis (5, 33/4 und 21/2 Cent für 1 km) werden nur im Nachbarverkehr mit eintägiger Gültigkeitsdauer ausgegeben und gelten im allgemeinen nur für bestimmte, im Fahrplan kenntlich gemachte Züge.
Eine beachtenswerte Sondereinrichtung beider Bahnen sowie der niederländischen Zentraleisenbahn und der Nordbrabant-Deutschen Bahn sind die auch für den Wechselverkehr dieser Bahnen gültigen Kilometerhefte (s. d.).
An Zeitkarten geben die vorgenannten 4 Bahnen gemeinschaftlich sog. Landesabonnementkarten aus mit Gültigkeit für 1–12 Monate; für 1 Monat kosten sie 50, 38, 25 fl., für 12 Monate 480, 360, 240 fl. Daneben geben die niederländische Staatsbahn und die holländische Eisenbahn noch Zeitkarten für einzelne Teilgebiete ihres Bahnnetzes sowie Streckenzeitkarten aus.
Von den sonstigen Fahrpreisermäßigungen seien noch erwähnt:
a) diejenige für Auswanderer (1·25 Cent für 1 km in III. Klasse);
b) diejenige für Gesellschaften von mindestens 20 oder mindestens 10 Personen, erstere in allen 3, letztere nur in der II. und III. Klasse;
c) die Schülerkarten für Studierende unter 19 Jahren und
d) die Arbeiterwochenkarten.
6. Nordische Königreiche. Von den Staatseisenbahnen der 3 nordischen Königreiche haben die dänischen im allgemeinen die niedrigsten, die norwegischen die höchsten Fahrpreise. Indessen ist der Aufbau der 3 Tarife ein sehr verschiedener.
Bei den schwedischen Staatsbahnen wird die Reisestrecke in Zonen eingeteilt mit einem Fahrgeld von 50 Öre in I., 30 Öre in II. und 20 Öre in III. Kl. für jede Zone. Die 12 ersten Zonen umfassen je 8, die folgenden 12 je 9, die nächsten 12 je 10 km u. s. w.
Für Reisen mit Schnellzügen ist ein für nahe Entfernungen stark abschreckend wirkender Zuschlag zu zahlen, der für alle Entfernungen gleich hoch ist und in I. Kl. 2 Kronen 50 Öre, in II. Kl. 1 Krone 50 Öre und in III. Kl. 1 Krone beträgt.
Im Jahre 1915 hat die schwedische Staatsbahnverwaltung eine vorläufige Tariferhöhung beschlossen, die den Zweck hat, einer Verringerung des Reingewinns der Staatsbahnen vo zubeugen. Es sollen feste Zuschläge auf Fahrkarten nach folgenden Berechnungen eingeführt werden. Für jede einzelne Fahrkarte: in I. Kl. 20 Öre für den Abstand 1–48 km und 50 Öre bei größeren Entfernungen; in II. Kl. für dieselben Entfernungen 10 und 30 Öre sowie in III. Kl. 5 und 20 Öre. Für jedes Fahrkartenheft in II. Kl. 1 Krone und in III. Kl. 50 Öre, sowie für jede Monatskarte und Monat 2 und 1 Krone.
Die dänischen Staatsbahnen haben bis 169 km einen einfachen Entfernungstarif mit folgenden Einheitssätzen: 7·50 Öre in I., 4·75 Öre in II. und 2·75 Öre in III. Kl. für je 1 km. Die Mindestsätze betragen 40, 25 und 15 Öre. Von 170 km an beginnt ein Zonentarif mit fallender Staffel. Es gibt im ganzen 15 Zonen von 12–50 km Länge; die letzte Zone umfaßt alle Entfernungen über 676 km. Für Schnellzüge wird – ähnlich wie in Schweden – ein für alle Entfernungen gleich hoher Zuschlag erhoben, der je nach der Klasse 1·30, 0·80, 0·50 Kronen beträgt.
Die norwegischen Staatsbahnen haben einen Staffeltarif auf folgender Grundlage:
Für Fahrkarten I. Kl. ist der Preis das 3fache des Preises für eine Fahrkarte III. Kl. Bis 100 km werden die Preise für jedes km einzeln berechnet; darüber hinaus werden bis 300 km Zonen von 2, bis 500 von 5 und über 500 von 10 km gebildet mit dem Preis der längsten Entfernung. Die Mindestfahrpreise betragen je nach der Klasse 60, 40 und 20 Öre. Rückfahrkarten gibt es weder auf den schwedischen noch auf den norwegischen Staatsbahnen; dagegen gibt es auf den dänischen Staatsbahnen im Nachbarverkehr bis zu 20 km sog. Doppelkarten mit ermäßigten
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