Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.mit ähnlichen Zwecken wie die Eisenbahnverbände und Eisenbahnvereine in Europa u. s. w. (vgl. Bd. IV, S. 146 ff.). Man unterscheidet Railway Traffic Associations, die den gesamten Eisenbahnverkehr betreffen, Railway Freight Associations, die sich nur auf den Güterverkehr, und Railway Passenger Associations, die sich nur auf den Personenverkehr beziehen. Der Hauptgegenstand der R. ist eine Verständigung über die Teilung des Verkehrs zwischen den im Wettbewerb stehenden Eisenbahnen entweder in der Weise, daß der Verkehr selbst auf die einzelnen Linien verteilt wird (traffic pool) oder daß die Einnahmen geteilt werden (money pool). Die letztere Verteilung wird in den Vereinigten Staaten vorgezogen, weil die Verkehrsteilung durch Wegevorschriften der Versender vereitelt werden kann. Nach ihrem Umfang unterscheidet man 4 Arten von R.: 1. Solche, die sich auf große Gebiete des ganzen Landes erstrecken, 2. solche, die sich auf kleine Gebiete, meist einen Einzelstaat beziehen, 3. R. für den Stadt- und Vorortverkehr, 4. R. für einen oder einzelne Verkehre meistens mit besonderen Gütern, z. B. Vieh. Die Organisation der R. entspricht im wesentlichen der unserer Verbände und Vereine. Die Geschäfte werden geführt durch eine oder mehrere Verwaltungen, von Zeit zu Zeit treten Verbandsversammlungen zusammen, die Kosten werden unter die Verbandsmitglieder nach verschiedenen Grundsätzen verteilt. R. entstanden in den Vereinigten Staaten erst, als sich die Eisenbahnen zu größeren Netzen ausdehnten und sich ein Wettbewerb zwischen diesen entwickelte. Zunächst zog man die Verschmelzungen der Eisenbahnen mit widerstreitenden Interessen den vertragsmäßigen Vereinbarungen vor. Die erste größere R. entstand im Jahre 1870 zwischen den Chicago, St. Louis und Omaha verbindenden Eisenbahnen. Von größerer Bedeutung war die Ende 1873 durch Albert Fink (s. d.) organisierte Southern Railway and Steamship Association, ferner die Ende der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts unter Leitung desselben hervorragenden Fachmanns gebildete Trunk Line Association. Nach Verbot der Pools durch das Bundesverkehrsgesetz von 1887 (s. Pool) mußten die R. ihre Satzungen so ändern, daß dieses Verbot auf sie nicht angewendet werden konnte; ihre weitere Änderung wurde erforderlich, als der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahre 1897 eine Entscheidung traf, wonach eine der größten R., die Transmissouri Freight Association, in Widerspruch mit dem Antitrustgesetz vom 2. Juli 1890 stand, also rechtlich nicht zulässig war. Ein gleichlautendes Urteil erging im Jahre 1898 gegen die Trunk Line Association. Die Verbände selbst sind nach Änderung der Satzungen bestehen geblieben. Literatur: A. Johnson u. Huebner, Railroad traffic and rates. 1911, I, 288-315, II, 166-185, woselbst auch die Satzungen einiger wichtiger R. mitgeteilt werden. - Mc. Pherson, Railroad freight rates. 1909, insbesondere S. 73, 78, 171 ff., 206 ff. v. der Leyen. Railway Commission ist die in Großbritannien und seinen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika vorgeschriebene Bezeichnung der Staatsbehörden, die die Aufsicht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen haben. Die Mitglieder dieser Behörden heißen Railway Commissioners. In Großbritannien wurde zuerst durch Ges. vom 10. Juli 1854 und vom 21. Juli 1873 eine R. auf Zeit eingesetzt, deren Befugnisse später von Jahr zu Jahr verlängert wurden, bis sie durch das Eisenbahn- und Kanalgesetz vom 10. August 1888 ihre endgültige und dauernde Gestaltung erhielt (vgl. Bd. V, S. 378; Ulrich, Neuere englische Eisenbahnpolitik. Preuß. Jahrb., Bd. LXIII, S. 544 ff.). In den Vereinigten Staaten ist die wichtigste Aufsichtsbehörde die Interstate Commerce Commission (s. d.), die die Bundesaufsicht über den zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehr führt. Neben ihr bestehen in den meisten Einzelstaaten R. (vgl. Art. Vereinigte Staaten von Amerika). v. der Leyen. Railway Spine s. Berufskrankheiten. Rammen (pile-drivers, rams; sonettes, battes), Vorrichtungen zum Eintreiben von Pfählen, Bohlen, Steinen u. s. w. in die Erde. Das Eintreiben erfolgt zumeist durch auf das obere Ende des Pfahls u. s. w. ausgeübte Schläge mittels eines herabfallenden Rammklotzes (Rammbären), seltener unter Zuhilfenahme von Wasserspülung oder durch die letztere allein. Bei der Wahl der Mittel zur Durchführung dieser Arbeiten kommen hauptsächlich die Eindringungstiefe, die Beschaffenheit des Bodens, die Form und Widerstandsfähigkeit der einzutreibenden Gegenstände und die örtlichen Verhältnisse in Betracht. Die Hebung des Rammklotzes erfolgt entweder unmittelbar durch die Hand (Handrammen), oder mittels eines Zugseils, des Rammtaues (Zugrammen), oder mittels eines wagrechten Hebels (Wipprammen). Der Rammbär kann, wie bei den Dampframmen nach Art der Dampfhämmer mittels Dampfes gehoben werden, wobei der Klotz an der Kolbenstange hängt; statt des Dampfes läßt man auch Preßwasser oder Preßluft wirken oder man benutzt die Explosionskraft von Sprengmitteln zur Hebung des Rammbärs (Pulverrammen). mit ähnlichen Zwecken wie die Eisenbahnverbände und Eisenbahnvereine in Europa u. s. w. (vgl. Bd. IV, S. 146 ff.). Man unterscheidet Railway Traffic Associations, die den gesamten Eisenbahnverkehr betreffen, Railway Freight Associations, die sich nur auf den Güterverkehr, und Railway Passenger Associations, die sich nur auf den Personenverkehr beziehen. Der Hauptgegenstand der R. ist eine Verständigung über die Teilung des Verkehrs zwischen den im Wettbewerb stehenden Eisenbahnen entweder in der Weise, daß der Verkehr selbst auf die einzelnen Linien verteilt wird (traffic pool) oder daß die Einnahmen geteilt werden (money pool). Die letztere Verteilung wird in den Vereinigten Staaten vorgezogen, weil die Verkehrsteilung durch Wegevorschriften der Versender vereitelt werden kann. Nach ihrem Umfang unterscheidet man 4 Arten von R.: 1. Solche, die sich auf große Gebiete des ganzen Landes erstrecken, 2. solche, die sich auf kleine Gebiete, meist einen Einzelstaat beziehen, 3. R. für den Stadt- und Vorortverkehr, 4. R. für einen oder einzelne Verkehre meistens mit besonderen Gütern, z. B. Vieh. Die Organisation der R. entspricht im wesentlichen der unserer Verbände und Vereine. Die Geschäfte werden geführt durch eine oder mehrere Verwaltungen, von Zeit zu Zeit treten Verbandsversammlungen zusammen, die Kosten werden unter die Verbandsmitglieder nach verschiedenen Grundsätzen verteilt. R. entstanden in den Vereinigten Staaten erst, als sich die Eisenbahnen zu größeren Netzen ausdehnten und sich ein Wettbewerb zwischen diesen entwickelte. Zunächst zog man die Verschmelzungen der Eisenbahnen mit widerstreitenden Interessen den vertragsmäßigen Vereinbarungen vor. Die erste größere R. entstand im Jahre 1870 zwischen den Chicago, St. Louis und Omaha verbindenden Eisenbahnen. Von größerer Bedeutung war die Ende 1873 durch Albert Fink (s. d.) organisierte Southern Railway and Steamship Association, ferner die Ende der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts unter Leitung desselben hervorragenden Fachmanns gebildete Trunk Line Association. Nach Verbot der Pools durch das Bundesverkehrsgesetz von 1887 (s. Pool) mußten die R. ihre Satzungen so ändern, daß dieses Verbot auf sie nicht angewendet werden konnte; ihre weitere Änderung wurde erforderlich, als der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahre 1897 eine Entscheidung traf, wonach eine der größten R., die Transmissouri Freight Association, in Widerspruch mit dem Antitrustgesetz vom 2. Juli 1890 stand, also rechtlich nicht zulässig war. Ein gleichlautendes Urteil erging im Jahre 1898 gegen die Trunk Line Association. Die Verbände selbst sind nach Änderung der Satzungen bestehen geblieben. Literatur: A. Johnson u. Huebner, Railroad traffic and rates. 1911, I, 288–315, II, 166–185, woselbst auch die Satzungen einiger wichtiger R. mitgeteilt werden. – Mc. Pherson, Railroad freight rates. 1909, insbesondere S. 73, 78, 171 ff., 206 ff. v. der Leyen. Railway Commission ist die in Großbritannien und seinen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika vorgeschriebene Bezeichnung der Staatsbehörden, die die Aufsicht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen haben. Die Mitglieder dieser Behörden heißen Railway Commissioners. In Großbritannien wurde zuerst durch Ges. vom 10. Juli 1854 und vom 21. Juli 1873 eine R. auf Zeit eingesetzt, deren Befugnisse später von Jahr zu Jahr verlängert wurden, bis sie durch das Eisenbahn- und Kanalgesetz vom 10. August 1888 ihre endgültige und dauernde Gestaltung erhielt (vgl. Bd. V, S. 378; Ulrich, Neuere englische Eisenbahnpolitik. Preuß. Jahrb., Bd. LXIII, S. 544 ff.). In den Vereinigten Staaten ist die wichtigste Aufsichtsbehörde die Interstate Commerce Commission (s. d.), die die Bundesaufsicht über den zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehr führt. Neben ihr bestehen in den meisten Einzelstaaten R. (vgl. Art. Vereinigte Staaten von Amerika). v. der Leyen. Railway Spine s. Berufskrankheiten. Rammen (pile-drivers, rams; sonettes, battes), Vorrichtungen zum Eintreiben von Pfählen, Bohlen, Steinen u. s. w. in die Erde. Das Eintreiben erfolgt zumeist durch auf das obere Ende des Pfahls u. s. w. ausgeübte Schläge mittels eines herabfallenden Rammklotzes (Rammbären), seltener unter Zuhilfenahme von Wasserspülung oder durch die letztere allein. Bei der Wahl der Mittel zur Durchführung dieser Arbeiten kommen hauptsächlich die Eindringungstiefe, die Beschaffenheit des Bodens, die Form und Widerstandsfähigkeit der einzutreibenden Gegenstände und die örtlichen Verhältnisse in Betracht. Die Hebung des Rammklotzes erfolgt entweder unmittelbar durch die Hand (Handrammen), oder mittels eines Zugseils, des Rammtaues (Zugrammen), oder mittels eines wagrechten Hebels (Wipprammen). Der Rammbär kann, wie bei den Dampframmen nach Art der Dampfhämmer mittels Dampfes gehoben werden, wobei der Klotz an der Kolbenstange hängt; statt des Dampfes läßt man auch Preßwasser oder Preßluft wirken oder man benutzt die Explosionskraft von Sprengmitteln zur Hebung des Rammbärs (Pulverrammen). <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0185" n="171"/> mit ähnlichen Zwecken wie die Eisenbahnverbände und Eisenbahnvereine in Europa u. s. w. (vgl. Bd. IV, S. 146 ff.). Man unterscheidet Railway <hi rendition="#g">Traffic</hi> Associations, die den <hi rendition="#g">gesamten</hi> Eisenbahnverkehr betreffen, Railway <hi rendition="#g">Freight</hi> Associations, die sich nur auf den Güterverkehr, und Railway <hi rendition="#g">Passenger</hi> Associations, die sich nur auf den Personenverkehr beziehen. 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Pool) mußten die R. ihre Satzungen so ändern, daß dieses Verbot auf sie nicht angewendet werden konnte; ihre weitere Änderung wurde erforderlich, als der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahre 1897 eine Entscheidung traf, wonach eine der größten R., die Transmissouri Freight Association, in Widerspruch mit dem Antitrustgesetz vom 2. Juli 1890 stand, also rechtlich nicht zulässig war. Ein gleichlautendes Urteil erging im Jahre 1898 gegen die Trunk Line Association. Die Verbände selbst sind nach Änderung der Satzungen bestehen geblieben.</p><lb/> <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi><hi rendition="#g">A. Johnson u. 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V, S. 378; Ulrich, Neuere englische Eisenbahnpolitik. Preuß. Jahrb., Bd. LXIII, S. 544 ff.). In den Vereinigten Staaten ist die wichtigste Aufsichtsbehörde die Interstate Commerce Commission (s. d.), die die Bundesaufsicht über den zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehr führt. Neben ihr bestehen in den meisten Einzelstaaten R. (vgl. Art. Vereinigte Staaten von Amerika).</p><lb/> <p rendition="#right">v. der Leyen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Railway Spine</hi> s. Berufskrankheiten.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Rammen</hi><hi rendition="#i">(pile-drivers, rams; sonettes, battes),</hi> Vorrichtungen zum Eintreiben von Pfählen, Bohlen, Steinen u. s. w. in die Erde. 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mit ähnlichen Zwecken wie die Eisenbahnverbände und Eisenbahnvereine in Europa u. s. w. (vgl. Bd. IV, S. 146 ff.). Man unterscheidet Railway Traffic Associations, die den gesamten Eisenbahnverkehr betreffen, Railway Freight Associations, die sich nur auf den Güterverkehr, und Railway Passenger Associations, die sich nur auf den Personenverkehr beziehen. Der Hauptgegenstand der R. ist eine Verständigung über die Teilung des Verkehrs zwischen den im Wettbewerb stehenden Eisenbahnen entweder in der Weise, daß der Verkehr selbst auf die einzelnen Linien verteilt wird (traffic pool) oder daß die Einnahmen geteilt werden (money pool). Die letztere Verteilung wird in den Vereinigten Staaten vorgezogen, weil die Verkehrsteilung durch Wegevorschriften der Versender vereitelt werden kann. Nach ihrem Umfang unterscheidet man 4 Arten von R.: 1. Solche, die sich auf große Gebiete des ganzen Landes erstrecken, 2. solche, die sich auf kleine Gebiete, meist einen Einzelstaat beziehen, 3. R. für den Stadt- und Vorortverkehr, 4. R. für einen oder einzelne Verkehre meistens mit besonderen Gütern, z. B. Vieh. Die Organisation der R. entspricht im wesentlichen der unserer Verbände und Vereine. Die Geschäfte werden geführt durch eine oder mehrere Verwaltungen, von Zeit zu Zeit treten Verbandsversammlungen zusammen, die Kosten werden unter die Verbandsmitglieder nach verschiedenen Grundsätzen verteilt.
R. entstanden in den Vereinigten Staaten erst, als sich die Eisenbahnen zu größeren Netzen ausdehnten und sich ein Wettbewerb zwischen diesen entwickelte. Zunächst zog man die Verschmelzungen der Eisenbahnen mit widerstreitenden Interessen den vertragsmäßigen Vereinbarungen vor. Die erste größere R. entstand im Jahre 1870 zwischen den Chicago, St. Louis und Omaha verbindenden Eisenbahnen. Von größerer Bedeutung war die Ende 1873 durch Albert Fink (s. d.) organisierte Southern Railway and Steamship Association, ferner die Ende der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts unter Leitung desselben hervorragenden Fachmanns gebildete Trunk Line Association. Nach Verbot der Pools durch das Bundesverkehrsgesetz von 1887 (s. Pool) mußten die R. ihre Satzungen so ändern, daß dieses Verbot auf sie nicht angewendet werden konnte; ihre weitere Änderung wurde erforderlich, als der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahre 1897 eine Entscheidung traf, wonach eine der größten R., die Transmissouri Freight Association, in Widerspruch mit dem Antitrustgesetz vom 2. Juli 1890 stand, also rechtlich nicht zulässig war. Ein gleichlautendes Urteil erging im Jahre 1898 gegen die Trunk Line Association. Die Verbände selbst sind nach Änderung der Satzungen bestehen geblieben.
Literatur: A. Johnson u. Huebner, Railroad traffic and rates. 1911, I, 288–315, II, 166–185, woselbst auch die Satzungen einiger wichtiger R. mitgeteilt werden. – Mc. Pherson, Railroad freight rates. 1909, insbesondere S. 73, 78, 171 ff., 206 ff.
v. der Leyen.
Railway Commission ist die in Großbritannien und seinen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika vorgeschriebene Bezeichnung der Staatsbehörden, die die Aufsicht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen haben. Die Mitglieder dieser Behörden heißen Railway Commissioners. In Großbritannien wurde zuerst durch Ges. vom 10. Juli 1854 und vom 21. Juli 1873 eine R. auf Zeit eingesetzt, deren Befugnisse später von Jahr zu Jahr verlängert wurden, bis sie durch das Eisenbahn- und Kanalgesetz vom 10. August 1888 ihre endgültige und dauernde Gestaltung erhielt (vgl. Bd. V, S. 378; Ulrich, Neuere englische Eisenbahnpolitik. Preuß. Jahrb., Bd. LXIII, S. 544 ff.). In den Vereinigten Staaten ist die wichtigste Aufsichtsbehörde die Interstate Commerce Commission (s. d.), die die Bundesaufsicht über den zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehr führt. Neben ihr bestehen in den meisten Einzelstaaten R. (vgl. Art. Vereinigte Staaten von Amerika).
v. der Leyen.
Railway Spine s. Berufskrankheiten.
Rammen (pile-drivers, rams; sonettes, battes), Vorrichtungen zum Eintreiben von Pfählen, Bohlen, Steinen u. s. w. in die Erde. Das Eintreiben erfolgt zumeist durch auf das obere Ende des Pfahls u. s. w. ausgeübte Schläge mittels eines herabfallenden Rammklotzes (Rammbären), seltener unter Zuhilfenahme von Wasserspülung oder durch die letztere allein.
Bei der Wahl der Mittel zur Durchführung dieser Arbeiten kommen hauptsächlich die Eindringungstiefe, die Beschaffenheit des Bodens, die Form und Widerstandsfähigkeit der einzutreibenden Gegenstände und die örtlichen Verhältnisse in Betracht.
Die Hebung des Rammklotzes erfolgt entweder unmittelbar durch die Hand (Handrammen), oder mittels eines Zugseils, des Rammtaues (Zugrammen), oder mittels eines wagrechten Hebels (Wipprammen). Der Rammbär kann, wie bei den Dampframmen nach Art der Dampfhämmer mittels Dampfes gehoben werden, wobei der Klotz an der Kolbenstange hängt; statt des Dampfes läßt man auch Preßwasser oder Preßluft wirken oder man benutzt die Explosionskraft von Sprengmitteln zur Hebung des Rammbärs (Pulverrammen).
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