Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.mit möglichster Genauigkeit geschätzt und dem abgelaufenen Jahr zugesetzt. Abweichungen von dem geschätzten Betrag werden auf das neue Jahr vorgetragen. Die Unterlagen für andere Einnahmen sind nach der Art der Einnahmen verschieden. Sie können bestehen in Verträgen, Abrechnungsergebnissen, gesetzlichen oder dienstlichen Vorschriften. Vielfach besteht die Vorschrift, daß Unterlagen oder deren Abschriften den Rechnungsbelegen beigefügt werden. Die Unterlagen für Ausgabenbelege sind verschieden, je nachdem sie persönliche oder sachliche Ausgaben betreffen oder zum Nachweis ausgeführter Arbeiten dienen, bei denen persönliche (Löhne) und sachliche Ausgaben (Materialien) zugleich entstanden sind und bei denen infolgedessen auch die Angemessenheit des Aufwandes nachgewiesen werden muß. Als Unterlagen für persönliche Ausgaben werden Gehaltslisten, Lohnlisten, Arbeitsbücher, Vorschußlisten, Reiserechnungen, Prämienbücher u. s. w. geführt. Die Gehaltslisten weisen die Bezüge und die von ihnen als Strafen, Kassenbeiträge od. dgl. abzuziehenden Beträge des dauernd angestellten Personals nach, soweit es nicht im Arbeiterverhältnis angestellt ist. Als Unterlagen für die Verrechnung der Arbeiterlöhne werden Lohnzahlungslisten oder Arbeitsbücher geführt. Bei den preußischen Staatsbahnen fertigt jede Dienststelle für die bei ihr im Taglohn beschäftigten Arbeiter 1. eine Lohnrechnung für die eigenen Bediensteten, 2. Aushilfslisten für die zu vorübergehender Aushilfe von anderen Dienststellen herangezogenen Bediensteten, 3. eine Übersicht über die Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter, 4. eine Beitragsliste für die Betriebskranken-, Arbeiterpensions- und Verbandskrankenkasse. In der Lohnrechnung sind für jeden Arbeiter Tagesfelder vorgesehen, in denen der Dienststellenleiter Arbeitsleistung und Arbeitsversäumnis des Arbeiters einträgt. Die Leistungen der an andere Dienststellen zur Aushilfe vorübergehend abgegebenen Arbeiter werden durch die Aushilfslisten dieser Dienststellen kontrolliert. Aus diesen Aushilfslisten werden die Angaben in die Lohnrechnung der Heimatsdienststelle des Arbeiters übertragen. Jede Dienststelle übernimmt die Angaben der von ihr geführten Aushilfsliste in die Tagewerksübersicht, die einen Nachweis der bei der Dienststelle geleisteten Arbeit und der bei ihr beschäftigten Kopfzahl bildet. Außerordentliche Lohnrechnungen werden als Unterlagen für die sofortige Lohnzahlung aufgestellt, wenn Arbeiter während der Löhnungsperiode ausscheiden. Bei den österreichischen Staatsbahnen werden für Arbeiter im Bahnerhaltungsdienst, im Signaldienst und in Beleuchtungsanstalten Arbeitsbücher geführt. Die Arbeitsbücher enthalten eine kurze Beschreibung der bei der Dienststelle im Verlauf eines Monats geleisteten Arbeiten, die eine Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung und der Angemessenheit der auf sie verwendeten Arbeitszeit und Arbeiterzahl ermöglichen soll. Die Verrechnungsstelle wird bei jeder Arbeit angegeben. Ferner enthält das Arbeitsbuch ein Verzeichnis der bei der Stelle beschäftigten Arbeiter unter Angabe der von ihnen geleisteten Schichten, ihres verdienten Lohnes und der darauf schon vorschußweise gezahlten Beträge. Die Arbeitsbücher werden monatlich der vorgesetzten Dienststelle übergeben; diese berechnet daraus das Verdienst jedes Arbeiters, stellt eine Übersicht der Löhne nach Verrechnungsstellen auf und vollzieht die interimistische Anweisung. Für die Arbeiter, über die kein Arbeitsbuch zu führen ist, werden Lohnlisten geführt ähnlich den oben erwähnten Lohnrechnungen der preußischen Staatsbahnen. Über die Rechnungsunterlagen für die Löhne der nicht im Taglohn beschäftigten Arbeiter und über das besondere R. der einzelnen Dienstzweige vgl. Akkordlohn, Bahnunterhaltung, Materialienwesen, Werkstätten u. a. m. 3. Verrechnung. Die Verrechnung findet bei den Staatsbahnen zumeist auf Grundlage der Positionen des Voranschlags (Budget, Etat) statt. Weil gewisse Einnahmen und Ausgaben als durchlaufende Posten der Rechnung im Voranschlag keinen Platz haben, wird die vollständige Darstellung der Rechnungsvorgänge einer Staatsbahn dadurch herbeigeführt, daß entweder neben den budgetmäßigen Verrechnungsstellen noch besondere Konten geführt werden oder daß neben der budgetmäßigen Verrechnung noch eine systematische Verrechnung nach einem selbständigen Kontierungsschema erfolgt. Bei den preußischen Staatsbahnen bestehen neben den budgetmäßigen Verrechnungsstellen noch folgende besondere Konten: a) das allgemeine Vorschußkonto für Ausgaben, deren Erstattung an die Eisenbahn zu erwarten ist, b) das Verwahrgeld- und Pfandgeldkonto zur vorläufigen Verrechnung von Beträgen, deren endgültige Verrechnungsstelle noch nicht bekannt ist, c) das Konto für Abrechnungen mit anderen Kassen, d) das Saldoausgleichskonto für die Aufnahme der mit dem VDEV. abzurechnenden Posten, e) das Bruttokonto zum vorläufigen Nachweis der Verkehrseinnahmen bis zu ihrer endgültigen Feststellung, f) das Verwahrgüterkonto. Bei den österreichischen Staatsbahnen erfolgt die systematische Verrechnung nach einem Kontierungsschema, dessen Einrichtung im wesentlichen mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Detailvoranschlags übereinstimmt und auf der auch dem Kontierungsschema der österreichischen Privatbahnen zu grunde liegenden Gruppierung der Ausgaben nach Dienstzweigen beruht. Das Kontierungsschema umfaßt aber nur die Verrechnungen für die eigentliche Betriebsverwaltung. Selbständige Verrechnungen erfolgen noch für die Investitionen und den Eisenbahnneubau (Baukontierungsschema), für die Gebarung der Versorgungs- und Wohlfahrtsfonds, für die Kontokorrentgebarung, für die Gebarungen des Materialvorratsfonds und für die Depositengebarung. mit möglichster Genauigkeit geschätzt und dem abgelaufenen Jahr zugesetzt. Abweichungen von dem geschätzten Betrag werden auf das neue Jahr vorgetragen. Die Unterlagen für andere Einnahmen sind nach der Art der Einnahmen verschieden. Sie können bestehen in Verträgen, Abrechnungsergebnissen, gesetzlichen oder dienstlichen Vorschriften. Vielfach besteht die Vorschrift, daß Unterlagen oder deren Abschriften den Rechnungsbelegen beigefügt werden. Die Unterlagen für Ausgabenbelege sind verschieden, je nachdem sie persönliche oder sachliche Ausgaben betreffen oder zum Nachweis ausgeführter Arbeiten dienen, bei denen persönliche (Löhne) und sachliche Ausgaben (Materialien) zugleich entstanden sind und bei denen infolgedessen auch die Angemessenheit des Aufwandes nachgewiesen werden muß. Als Unterlagen für persönliche Ausgaben werden Gehaltslisten, Lohnlisten, Arbeitsbücher, Vorschußlisten, Reiserechnungen, Prämienbücher u. s. w. geführt. Die Gehaltslisten weisen die Bezüge und die von ihnen als Strafen, Kassenbeiträge od. dgl. abzuziehenden Beträge des dauernd angestellten Personals nach, soweit es nicht im Arbeiterverhältnis angestellt ist. Als Unterlagen für die Verrechnung der Arbeiterlöhne werden Lohnzahlungslisten oder Arbeitsbücher geführt. Bei den preußischen Staatsbahnen fertigt jede Dienststelle für die bei ihr im Taglohn beschäftigten Arbeiter 1. eine Lohnrechnung für die eigenen Bediensteten, 2. Aushilfslisten für die zu vorübergehender Aushilfe von anderen Dienststellen herangezogenen Bediensteten, 3. eine Übersicht über die Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter, 4. eine Beitragsliste für die Betriebskranken-, Arbeiterpensions- und Verbandskrankenkasse. In der Lohnrechnung sind für jeden Arbeiter Tagesfelder vorgesehen, in denen der Dienststellenleiter Arbeitsleistung und Arbeitsversäumnis des Arbeiters einträgt. Die Leistungen der an andere Dienststellen zur Aushilfe vorübergehend abgegebenen Arbeiter werden durch die Aushilfslisten dieser Dienststellen kontrolliert. Aus diesen Aushilfslisten werden die Angaben in die Lohnrechnung der Heimatsdienststelle des Arbeiters übertragen. Jede Dienststelle übernimmt die Angaben der von ihr geführten Aushilfsliste in die Tagewerksübersicht, die einen Nachweis der bei der Dienststelle geleisteten Arbeit und der bei ihr beschäftigten Kopfzahl bildet. Außerordentliche Lohnrechnungen werden als Unterlagen für die sofortige Lohnzahlung aufgestellt, wenn Arbeiter während der Löhnungsperiode ausscheiden. Bei den österreichischen Staatsbahnen werden für Arbeiter im Bahnerhaltungsdienst, im Signaldienst und in Beleuchtungsanstalten Arbeitsbücher geführt. Die Arbeitsbücher enthalten eine kurze Beschreibung der bei der Dienststelle im Verlauf eines Monats geleisteten Arbeiten, die eine Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung und der Angemessenheit der auf sie verwendeten Arbeitszeit und Arbeiterzahl ermöglichen soll. Die Verrechnungsstelle wird bei jeder Arbeit angegeben. Ferner enthält das Arbeitsbuch ein Verzeichnis der bei der Stelle beschäftigten Arbeiter unter Angabe der von ihnen geleisteten Schichten, ihres verdienten Lohnes und der darauf schon vorschußweise gezahlten Beträge. Die Arbeitsbücher werden monatlich der vorgesetzten Dienststelle übergeben; diese berechnet daraus das Verdienst jedes Arbeiters, stellt eine Übersicht der Löhne nach Verrechnungsstellen auf und vollzieht die interimistische Anweisung. Für die Arbeiter, über die kein Arbeitsbuch zu führen ist, werden Lohnlisten geführt ähnlich den oben erwähnten Lohnrechnungen der preußischen Staatsbahnen. Über die Rechnungsunterlagen für die Löhne der nicht im Taglohn beschäftigten Arbeiter und über das besondere R. der einzelnen Dienstzweige vgl. Akkordlohn, Bahnunterhaltung, Materialienwesen, Werkstätten u. a. m. 3. Verrechnung. Die Verrechnung findet bei den Staatsbahnen zumeist auf Grundlage der Positionen des Voranschlags (Budget, Etat) statt. Weil gewisse Einnahmen und Ausgaben als durchlaufende Posten der Rechnung im Voranschlag keinen Platz haben, wird die vollständige Darstellung der Rechnungsvorgänge einer Staatsbahn dadurch herbeigeführt, daß entweder neben den budgetmäßigen Verrechnungsstellen noch besondere Konten geführt werden oder daß neben der budgetmäßigen Verrechnung noch eine systematische Verrechnung nach einem selbständigen Kontierungsschema erfolgt. Bei den preußischen Staatsbahnen bestehen neben den budgetmäßigen Verrechnungsstellen noch folgende besondere Konten: a) das allgemeine Vorschußkonto für Ausgaben, deren Erstattung an die Eisenbahn zu erwarten ist, b) das Verwahrgeld- und Pfandgeldkonto zur vorläufigen Verrechnung von Beträgen, deren endgültige Verrechnungsstelle noch nicht bekannt ist, c) das Konto für Abrechnungen mit anderen Kassen, d) das Saldoausgleichskonto für die Aufnahme der mit dem VDEV. abzurechnenden Posten, e) das Bruttokonto zum vorläufigen Nachweis der Verkehrseinnahmen bis zu ihrer endgültigen Feststellung, f) das Verwahrgüterkonto. Bei den österreichischen Staatsbahnen erfolgt die systematische Verrechnung nach einem Kontierungsschema, dessen Einrichtung im wesentlichen mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Detailvoranschlags übereinstimmt und auf der auch dem Kontierungsschema der österreichischen Privatbahnen zu grunde liegenden Gruppierung der Ausgaben nach Dienstzweigen beruht. Das Kontierungsschema umfaßt aber nur die Verrechnungen für die eigentliche Betriebsverwaltung. Selbständige Verrechnungen erfolgen noch für die Investitionen und den Eisenbahnneubau (Baukontierungsschema), für die Gebarung der Versorgungs- und Wohlfahrtsfonds, für die Kontokorrentgebarung, für die Gebarungen des Materialvorratsfonds und für die Depositengebarung. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0194" n="180"/> mit möglichster Genauigkeit geschätzt und dem abgelaufenen Jahr zugesetzt. Abweichungen von dem geschätzten Betrag werden auf das neue Jahr vorgetragen.</p><lb/> <p>Die Unterlagen für andere Einnahmen sind nach der Art der Einnahmen verschieden. Sie können bestehen in Verträgen, Abrechnungsergebnissen, gesetzlichen oder dienstlichen Vorschriften. 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Die Arbeitsbücher werden monatlich der vorgesetzten Dienststelle übergeben; diese berechnet daraus das Verdienst jedes Arbeiters, stellt eine Übersicht der Löhne nach Verrechnungsstellen auf und vollzieht die interimistische Anweisung. Für die Arbeiter, über die kein Arbeitsbuch zu führen ist, werden Lohnlisten geführt ähnlich den oben erwähnten Lohnrechnungen der preußischen Staatsbahnen.</p><lb/> <p>Über die Rechnungsunterlagen für die Löhne der nicht im Taglohn beschäftigten Arbeiter und über das besondere R. der einzelnen Dienstzweige vgl. Akkordlohn, Bahnunterhaltung, Materialienwesen, Werkstätten u. a. m.</p><lb/> <p>3. <hi rendition="#g">Verrechnung</hi>. Die Verrechnung findet bei den Staatsbahnen zumeist auf Grundlage der Positionen des Voranschlags (Budget, Etat) statt. 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mit möglichster Genauigkeit geschätzt und dem abgelaufenen Jahr zugesetzt. Abweichungen von dem geschätzten Betrag werden auf das neue Jahr vorgetragen.
Die Unterlagen für andere Einnahmen sind nach der Art der Einnahmen verschieden. Sie können bestehen in Verträgen, Abrechnungsergebnissen, gesetzlichen oder dienstlichen Vorschriften. Vielfach besteht die Vorschrift, daß Unterlagen oder deren Abschriften den Rechnungsbelegen beigefügt werden.
Die Unterlagen für Ausgabenbelege sind verschieden, je nachdem sie persönliche oder sachliche Ausgaben betreffen oder zum Nachweis ausgeführter Arbeiten dienen, bei denen persönliche (Löhne) und sachliche Ausgaben (Materialien) zugleich entstanden sind und bei denen infolgedessen auch die Angemessenheit des Aufwandes nachgewiesen werden muß. Als Unterlagen für persönliche Ausgaben werden Gehaltslisten, Lohnlisten, Arbeitsbücher, Vorschußlisten, Reiserechnungen, Prämienbücher u. s. w. geführt.
Die Gehaltslisten weisen die Bezüge und die von ihnen als Strafen, Kassenbeiträge od. dgl. abzuziehenden Beträge des dauernd angestellten Personals nach, soweit es nicht im Arbeiterverhältnis angestellt ist.
Als Unterlagen für die Verrechnung der Arbeiterlöhne werden Lohnzahlungslisten oder Arbeitsbücher geführt.
Bei den preußischen Staatsbahnen fertigt jede Dienststelle für die bei ihr im Taglohn beschäftigten Arbeiter
1. eine Lohnrechnung für die eigenen Bediensteten,
2. Aushilfslisten für die zu vorübergehender Aushilfe von anderen Dienststellen herangezogenen Bediensteten,
3. eine Übersicht über die Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter,
4. eine Beitragsliste für die Betriebskranken-, Arbeiterpensions- und Verbandskrankenkasse.
In der Lohnrechnung sind für jeden Arbeiter Tagesfelder vorgesehen, in denen der Dienststellenleiter Arbeitsleistung und Arbeitsversäumnis des Arbeiters einträgt. Die Leistungen der an andere Dienststellen zur Aushilfe vorübergehend abgegebenen Arbeiter werden durch die Aushilfslisten dieser Dienststellen kontrolliert. Aus diesen Aushilfslisten werden die Angaben in die Lohnrechnung der Heimatsdienststelle des Arbeiters übertragen. Jede Dienststelle übernimmt die Angaben der von ihr geführten Aushilfsliste in die Tagewerksübersicht, die einen Nachweis der bei der Dienststelle geleisteten Arbeit und der bei ihr beschäftigten Kopfzahl bildet. Außerordentliche Lohnrechnungen werden als Unterlagen für die sofortige Lohnzahlung aufgestellt, wenn Arbeiter während der Löhnungsperiode ausscheiden.
Bei den österreichischen Staatsbahnen werden für Arbeiter im Bahnerhaltungsdienst, im Signaldienst und in Beleuchtungsanstalten Arbeitsbücher geführt. Die Arbeitsbücher enthalten eine kurze Beschreibung der bei der Dienststelle im Verlauf eines Monats geleisteten Arbeiten, die eine Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung und der Angemessenheit der auf sie verwendeten Arbeitszeit und Arbeiterzahl ermöglichen soll. Die Verrechnungsstelle wird bei jeder Arbeit angegeben. Ferner enthält das Arbeitsbuch ein Verzeichnis der bei der Stelle beschäftigten Arbeiter unter Angabe der von ihnen geleisteten Schichten, ihres verdienten Lohnes und der darauf schon vorschußweise gezahlten Beträge. Die Arbeitsbücher werden monatlich der vorgesetzten Dienststelle übergeben; diese berechnet daraus das Verdienst jedes Arbeiters, stellt eine Übersicht der Löhne nach Verrechnungsstellen auf und vollzieht die interimistische Anweisung. Für die Arbeiter, über die kein Arbeitsbuch zu führen ist, werden Lohnlisten geführt ähnlich den oben erwähnten Lohnrechnungen der preußischen Staatsbahnen.
Über die Rechnungsunterlagen für die Löhne der nicht im Taglohn beschäftigten Arbeiter und über das besondere R. der einzelnen Dienstzweige vgl. Akkordlohn, Bahnunterhaltung, Materialienwesen, Werkstätten u. a. m.
3. Verrechnung. Die Verrechnung findet bei den Staatsbahnen zumeist auf Grundlage der Positionen des Voranschlags (Budget, Etat) statt. Weil gewisse Einnahmen und Ausgaben als durchlaufende Posten der Rechnung im Voranschlag keinen Platz haben, wird die vollständige Darstellung der Rechnungsvorgänge einer Staatsbahn dadurch herbeigeführt, daß entweder neben den budgetmäßigen Verrechnungsstellen noch besondere Konten geführt werden oder daß neben der budgetmäßigen Verrechnung noch eine systematische Verrechnung nach einem selbständigen Kontierungsschema erfolgt.
Bei den preußischen Staatsbahnen bestehen neben den budgetmäßigen Verrechnungsstellen noch folgende besondere Konten:
a) das allgemeine Vorschußkonto für Ausgaben, deren Erstattung an die Eisenbahn zu erwarten ist,
b) das Verwahrgeld- und Pfandgeldkonto zur vorläufigen Verrechnung von Beträgen, deren endgültige Verrechnungsstelle noch nicht bekannt ist,
c) das Konto für Abrechnungen mit anderen Kassen,
d) das Saldoausgleichskonto für die Aufnahme der mit dem VDEV. abzurechnenden Posten,
e) das Bruttokonto zum vorläufigen Nachweis der Verkehrseinnahmen bis zu ihrer endgültigen Feststellung,
f) das Verwahrgüterkonto.
Bei den österreichischen Staatsbahnen erfolgt die systematische Verrechnung nach einem Kontierungsschema, dessen Einrichtung im wesentlichen mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Detailvoranschlags übereinstimmt und auf der auch dem Kontierungsschema der österreichischen Privatbahnen zu grunde liegenden Gruppierung der Ausgaben nach Dienstzweigen beruht. Das Kontierungsschema umfaßt aber nur die Verrechnungen für die eigentliche Betriebsverwaltung. Selbständige Verrechnungen erfolgen noch für die Investitionen und den Eisenbahnneubau (Baukontierungsschema), für die Gebarung der Versorgungs- und Wohlfahrtsfonds, für die Kontokorrentgebarung, für die Gebarungen des Materialvorratsfonds und für die Depositengebarung.
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