Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.der Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter". In diese Übersichten werden Monat für Monat aus den Lohnrechnungen die aufgewendeten Tagewerke und Bezüge der Bediensteten, unter Trennung nach den verschiedenen Dienstklassen und Verrechnungsstellen, eingetragen. Die einzelnen Übersichten werden 3mal jährlich abgeschlossen und in eine von jedem Amt zu führende "Wiederholung der Abschlußzahlen" übertragen. Durch Teilung der Abschlußzahl mit der Zahl der Arbeitstage des Abschlußzeitraums ergibt sich der rechnungsmäßige Durchschnitt der Kopfzahl und der Tagewerke. Die Durchschnittszahl zuzüglich der Zahl der durchschnittlich vorhandenen Beamten wird dem Kopfetat gegenübergestellt und dieser Nachweis wird der Direktion vorgelegt. Die Neubauabteilungen führen ähnliche Aufschreibungen wie die Ämter. Die von ihnen veranlaßten Ausgaben werden dem für den Neubau aufgestellten Hauptkostenanschlag und den Sonderanschlägen gegenübergestellt. Die Wirtschaftskontrolle über die Ausgaben, an denen die Ämter und Bauabteilungen nicht beteiligt sind, wird mit Hilfe von Übersichten geführt, die von der Hauptkasse über die von der Direktion selbst angewiesenen Ausgaben und von dem Rechnungsbureau über die verwendeten Materialienmengen angefertigt werden. Für die Verkehrseinnahmen dienen die Ermittlungen der Verkehrskontrollen und Abrechnungsbureaus als Unterlagen. Aus allen diesen Aufzeichnungen wird monatlich eine Nachweisung der gesamten Einnahmen und Ausgaben der Direktion aufgestellt und dem Minister der öffentlichen Arbeiten, als der Aufsichtsbehörde, eingereicht. Dreimal jährlich werden die voraussichtlichen Aufwendungen des ganzen Rechnungsjahres schätzungsweise ermittelt und mit den erforderlichen Erläuterungen in einem Finanzbericht über die voraussichtlichen Ergebnisse dem Minister vorgelegt. Der gleichen Stelle wird am Schluß des Rechnungsjahres der Betriebsrechnungsabschluß übersandt. Besondere Nachweisungen dienen der Kontrolle über die Verwendung der Investitionskredite. Bei den österreichischen Staatsbahnen wird von den Direktionsabteilungen und den Rechnungslegern über die ihnen eröffneten Kredite eine besondere "Kreditevidenz und Statistik" in Buchform geführt. In diesem Buch werden am Beginn des Rechnungsjahres (1. Juli) die überwiesenen Kredite nach dem Kontierungsschema vorgetragen. Allmonatlich werden die auf diese Kredite gemachten Ausgaben vermerkt. Am Schluß des Rechnungsjahres werden die Unterschiede zwischen den bewilligten Krediten und den angewiesenen Ausgaben festgestellt, in einen besonderen Ausweis übertragen und unter eingehender Begründung der Unterschiede von den äußeren Rechnungslegern der Direktion vorgelegt. Als monatlicher Wirtschaftsrapport wird von den Rechnungslegern ein "statistischer Ausweis" über alle von dem Rechnungsleger selber und von anderen Rechnungslegern für ihn angewiesenen Ausgaben, nach Kapiteln und Artikeln des Kontierungsschemas geordnet, der zuständigen Direktionsabteilung vorgelegt, die den Ausweis ihrerseits nachprüft. Aus diesen und den von den Direktionsabteilungen selber geführten Unterlagen werden besondere Zusammentellungen gemacht, die das Eisenbahnministerium über die Wirtschaftsführung in den Direktionsbezirken unterrichten sollen. Jeder Dienstzweig reicht von März bis November monatlich einen Gebarensausweis über die "ordentlichen Betriebsausgaben" und die "sonstigen Einnahmen" an das zuständige Departement des Eisenbahnministeriums ein. Zweimal jährlich wird ein Ausweis über die Gebarung mit den außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen und ein Ausweis über die Ausgaben zu Lasten der Investitionskredite vorgelegt. In diesen Ausweisen werden die Ziffern der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben den veranschlagten Beträgen gegenübergestellt und darnach sich ergebende Abweichungen vom Voranschlag begründet. Vierteljährlich haben die Direktionen außerdem einen vollständigen Gebarensausweis über die Ergebnisse der etatsmäßigen Gebarung, über die Kontokorrentgebarung und über die Gebarung mit dem Materialvorratsfonds vorzulegen. Ein besonderer Nachweis über die Verkehrseinnahmen und die Rückerstattungen wird monatlich vorgelegt. Endlich wird am Ende des Rechnungsjahres ein allgemeiner Jahresabschluß gefertigt und dem Eisenbahnministerium eingereicht. 6. Schluß. Ein gut geordnetes R. ist mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Dienstzweige, der ausgedehnten räumlichen Verteilung der Dienststellen, der großen Zahl von Angestellten, denen Werte anvertraut werden müssen, für jedes Eisenbahnunternehmen von größter Bedeutung. Insbesondere die Staatsbahnverwaltungen großer Länder, die zu den umfangreichsten modernen Wirtschaftsunternehmungen gehören, würden ohne eine zweckmäßige Ordnung des R. keine befriedigenden Ergebnisse erzielen können. Das R. dieser Verwaltungen ist allmählich derart ausgebildet, daß es als vorbildlich für die Rechnungsführung von Wirtschaftsunternehmungen großen Umfangs gelten kann. So verschiedenartig auch die Ordnung des R. im einzelnen bei den verschiedenen Eisenbahnverwaltungen sein mag, so zeigt sich doch überall als Grundlage das Bestreben, eine geordnete und gegen Untreue Einzelner gesicherte Wirtschaftsführung mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. An der Vervollkommnung des R. auf dieser Grundlage wird bei allen Eisenbahnverwaltungen ständig gearbeitet. Literatur: Holtze, Etats-, Kassen- und Rechnungswesen in "Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart". Berlin 1911, Verlag R. Hobbing - Stahn, Grundzüge des Etatswesens und der Finanzordnung der preußischen Staatsbahnen. Selbstverlag 1912, 3. Aufl. - Huber, Einführung in das Budget-, Kassen- und Rechnungswesen der österreichischen Staatsbahnen. Wien 1913, Verlag Alfred Hölder. Schapper. Rechte Oder-Uferbahn, zum größten Teil im Königreich Preußen und mit 2·3 km in Österreich gelegene normalspurige Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Breslau, seit 1886 im Eigentum des preußischen Staates. Die Hauptstrecken der R. waren zur Zeit der Verstaatlichung Breslau-Dzieditz, Oppeln-Vossowska und die Grubenanschlüsse, zusammen 336 km. der Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter“. In diese Übersichten werden Monat für Monat aus den Lohnrechnungen die aufgewendeten Tagewerke und Bezüge der Bediensteten, unter Trennung nach den verschiedenen Dienstklassen und Verrechnungsstellen, eingetragen. Die einzelnen Übersichten werden 3mal jährlich abgeschlossen und in eine von jedem Amt zu führende „Wiederholung der Abschlußzahlen“ übertragen. Durch Teilung der Abschlußzahl mit der Zahl der Arbeitstage des Abschlußzeitraums ergibt sich der rechnungsmäßige Durchschnitt der Kopfzahl und der Tagewerke. Die Durchschnittszahl zuzüglich der Zahl der durchschnittlich vorhandenen Beamten wird dem Kopfetat gegenübergestellt und dieser Nachweis wird der Direktion vorgelegt. Die Neubauabteilungen führen ähnliche Aufschreibungen wie die Ämter. Die von ihnen veranlaßten Ausgaben werden dem für den Neubau aufgestellten Hauptkostenanschlag und den Sonderanschlägen gegenübergestellt. Die Wirtschaftskontrolle über die Ausgaben, an denen die Ämter und Bauabteilungen nicht beteiligt sind, wird mit Hilfe von Übersichten geführt, die von der Hauptkasse über die von der Direktion selbst angewiesenen Ausgaben und von dem Rechnungsbureau über die verwendeten Materialienmengen angefertigt werden. Für die Verkehrseinnahmen dienen die Ermittlungen der Verkehrskontrollen und Abrechnungsbureaus als Unterlagen. Aus allen diesen Aufzeichnungen wird monatlich eine Nachweisung der gesamten Einnahmen und Ausgaben der Direktion aufgestellt und dem Minister der öffentlichen Arbeiten, als der Aufsichtsbehörde, eingereicht. Dreimal jährlich werden die voraussichtlichen Aufwendungen des ganzen Rechnungsjahres schätzungsweise ermittelt und mit den erforderlichen Erläuterungen in einem Finanzbericht über die voraussichtlichen Ergebnisse dem Minister vorgelegt. Der gleichen Stelle wird am Schluß des Rechnungsjahres der Betriebsrechnungsabschluß übersandt. Besondere Nachweisungen dienen der Kontrolle über die Verwendung der Investitionskredite. Bei den österreichischen Staatsbahnen wird von den Direktionsabteilungen und den Rechnungslegern über die ihnen eröffneten Kredite eine besondere „Kreditevidenz und Statistik“ in Buchform geführt. In diesem Buch werden am Beginn des Rechnungsjahres (1. Juli) die überwiesenen Kredite nach dem Kontierungsschema vorgetragen. Allmonatlich werden die auf diese Kredite gemachten Ausgaben vermerkt. Am Schluß des Rechnungsjahres werden die Unterschiede zwischen den bewilligten Krediten und den angewiesenen Ausgaben festgestellt, in einen besonderen Ausweis übertragen und unter eingehender Begründung der Unterschiede von den äußeren Rechnungslegern der Direktion vorgelegt. Als monatlicher Wirtschaftsrapport wird von den Rechnungslegern ein „statistischer Ausweis“ über alle von dem Rechnungsleger selber und von anderen Rechnungslegern für ihn angewiesenen Ausgaben, nach Kapiteln und Artikeln des Kontierungsschemas geordnet, der zuständigen Direktionsabteilung vorgelegt, die den Ausweis ihrerseits nachprüft. Aus diesen und den von den Direktionsabteilungen selber geführten Unterlagen werden besondere Zusammentellungen gemacht, die das Eisenbahnministerium über die Wirtschaftsführung in den Direktionsbezirken unterrichten sollen. Jeder Dienstzweig reicht von März bis November monatlich einen Gebarensausweis über die „ordentlichen Betriebsausgaben“ und die „sonstigen Einnahmen“ an das zuständige Departement des Eisenbahnministeriums ein. Zweimal jährlich wird ein Ausweis über die Gebarung mit den außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen und ein Ausweis über die Ausgaben zu Lasten der Investitionskredite vorgelegt. In diesen Ausweisen werden die Ziffern der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben den veranschlagten Beträgen gegenübergestellt und darnach sich ergebende Abweichungen vom Voranschlag begründet. Vierteljährlich haben die Direktionen außerdem einen vollständigen Gebarensausweis über die Ergebnisse der etatsmäßigen Gebarung, über die Kontokorrentgebarung und über die Gebarung mit dem Materialvorratsfonds vorzulegen. Ein besonderer Nachweis über die Verkehrseinnahmen und die Rückerstattungen wird monatlich vorgelegt. Endlich wird am Ende des Rechnungsjahres ein allgemeiner Jahresabschluß gefertigt und dem Eisenbahnministerium eingereicht. 6. Schluß. Ein gut geordnetes R. ist mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Dienstzweige, der ausgedehnten räumlichen Verteilung der Dienststellen, der großen Zahl von Angestellten, denen Werte anvertraut werden müssen, für jedes Eisenbahnunternehmen von größter Bedeutung. Insbesondere die Staatsbahnverwaltungen großer Länder, die zu den umfangreichsten modernen Wirtschaftsunternehmungen gehören, würden ohne eine zweckmäßige Ordnung des R. keine befriedigenden Ergebnisse erzielen können. Das R. dieser Verwaltungen ist allmählich derart ausgebildet, daß es als vorbildlich für die Rechnungsführung von Wirtschaftsunternehmungen großen Umfangs gelten kann. So verschiedenartig auch die Ordnung des R. im einzelnen bei den verschiedenen Eisenbahnverwaltungen sein mag, so zeigt sich doch überall als Grundlage das Bestreben, eine geordnete und gegen Untreue Einzelner gesicherte Wirtschaftsführung mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. An der Vervollkommnung des R. auf dieser Grundlage wird bei allen Eisenbahnverwaltungen ständig gearbeitet. Literatur: Holtze, Etats-, Kassen- und Rechnungswesen in „Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart“. Berlin 1911, Verlag R. Hobbing – Stahn, Grundzüge des Etatswesens und der Finanzordnung der preußischen Staatsbahnen. Selbstverlag 1912, 3. Aufl. – Huber, Einführung in das Budget-, Kassen- und Rechnungswesen der österreichischen Staatsbahnen. Wien 1913, Verlag Alfred Hölder. Schapper. Rechte Oder-Uferbahn, zum größten Teil im Königreich Preußen und mit 2·3 km in Österreich gelegene normalspurige Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Breslau, seit 1886 im Eigentum des preußischen Staates. Die Hauptstrecken der R. waren zur Zeit der Verstaatlichung Breslau-Dzieditz, Oppeln-Vossowska und die Grubenanschlüsse, zusammen 336 km. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0196" n="182"/> der Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter“. In diese Übersichten werden Monat für Monat aus den Lohnrechnungen die aufgewendeten Tagewerke und Bezüge der Bediensteten, unter Trennung nach den verschiedenen Dienstklassen und Verrechnungsstellen, eingetragen. Die einzelnen Übersichten werden 3mal jährlich abgeschlossen und in eine von jedem Amt zu führende „Wiederholung der Abschlußzahlen“ übertragen. 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Aus diesen und den von den Direktionsabteilungen selber geführten Unterlagen werden besondere Zusammentellungen gemacht, die das Eisenbahnministerium über die Wirtschaftsführung in den Direktionsbezirken unterrichten sollen. Jeder Dienstzweig reicht von März bis November monatlich einen Gebarensausweis über die „ordentlichen Betriebsausgaben“ und die „sonstigen Einnahmen“ an das zuständige Departement des Eisenbahnministeriums ein. Zweimal jährlich wird ein Ausweis über die Gebarung mit den außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen und ein Ausweis über die Ausgaben zu Lasten der Investitionskredite vorgelegt. In diesen Ausweisen werden die Ziffern der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben den veranschlagten Beträgen gegenübergestellt und darnach sich ergebende Abweichungen vom Voranschlag begründet. Vierteljährlich haben die Direktionen außerdem einen vollständigen Gebarensausweis über die Ergebnisse der etatsmäßigen Gebarung, über die Kontokorrentgebarung und über die Gebarung mit dem Materialvorratsfonds vorzulegen. Ein besonderer Nachweis über die Verkehrseinnahmen und die Rückerstattungen wird monatlich vorgelegt. Endlich wird am Ende des Rechnungsjahres ein allgemeiner Jahresabschluß gefertigt und dem Eisenbahnministerium eingereicht.</p><lb/> <p>6. <hi rendition="#g">Schluß</hi>. Ein gut geordnetes R. ist mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Dienstzweige, der ausgedehnten räumlichen Verteilung der Dienststellen, der großen Zahl von Angestellten, denen Werte anvertraut werden müssen, für jedes Eisenbahnunternehmen von größter Bedeutung. Insbesondere die Staatsbahnverwaltungen großer Länder, die zu den umfangreichsten modernen Wirtschaftsunternehmungen gehören, würden ohne eine zweckmäßige Ordnung des R. keine befriedigenden Ergebnisse erzielen können. Das R. dieser Verwaltungen ist allmählich derart ausgebildet, daß es als vorbildlich für die Rechnungsführung von Wirtschaftsunternehmungen großen Umfangs gelten kann. So verschiedenartig auch die Ordnung des R. im einzelnen bei den verschiedenen Eisenbahnverwaltungen sein mag, so zeigt sich doch überall als Grundlage das Bestreben, eine geordnete und gegen Untreue Einzelner gesicherte Wirtschaftsführung mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. An der Vervollkommnung des R. auf dieser Grundlage wird bei allen Eisenbahnverwaltungen ständig gearbeitet.</p><lb/> <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi><hi rendition="#g">Holtze</hi>, Etats-, Kassen- und Rechnungswesen in „Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart“. Berlin 1911, Verlag R. Hobbing – <hi rendition="#g">Stahn</hi>, Grundzüge des Etatswesens und der Finanzordnung der preußischen Staatsbahnen. Selbstverlag 1912, 3. 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der Tagewerke und Bezüge der Gehilfen, Hilfskräfte und Arbeiter“. In diese Übersichten werden Monat für Monat aus den Lohnrechnungen die aufgewendeten Tagewerke und Bezüge der Bediensteten, unter Trennung nach den verschiedenen Dienstklassen und Verrechnungsstellen, eingetragen. Die einzelnen Übersichten werden 3mal jährlich abgeschlossen und in eine von jedem Amt zu führende „Wiederholung der Abschlußzahlen“ übertragen. Durch Teilung der Abschlußzahl mit der Zahl der Arbeitstage des Abschlußzeitraums ergibt sich der rechnungsmäßige Durchschnitt der Kopfzahl und der Tagewerke. Die Durchschnittszahl zuzüglich der Zahl der durchschnittlich vorhandenen Beamten wird dem Kopfetat gegenübergestellt und dieser Nachweis wird der Direktion vorgelegt. Die Neubauabteilungen führen ähnliche Aufschreibungen wie die Ämter. Die von ihnen veranlaßten Ausgaben werden dem für den Neubau aufgestellten Hauptkostenanschlag und den Sonderanschlägen gegenübergestellt.
Die Wirtschaftskontrolle über die Ausgaben, an denen die Ämter und Bauabteilungen nicht beteiligt sind, wird mit Hilfe von Übersichten geführt, die von der Hauptkasse über die von der Direktion selbst angewiesenen Ausgaben und von dem Rechnungsbureau über die verwendeten Materialienmengen angefertigt werden. Für die Verkehrseinnahmen dienen die Ermittlungen der Verkehrskontrollen und Abrechnungsbureaus als Unterlagen.
Aus allen diesen Aufzeichnungen wird monatlich eine Nachweisung der gesamten Einnahmen und Ausgaben der Direktion aufgestellt und dem Minister der öffentlichen Arbeiten, als der Aufsichtsbehörde, eingereicht. Dreimal jährlich werden die voraussichtlichen Aufwendungen des ganzen Rechnungsjahres schätzungsweise ermittelt und mit den erforderlichen Erläuterungen in einem Finanzbericht über die voraussichtlichen Ergebnisse dem Minister vorgelegt. Der gleichen Stelle wird am Schluß des Rechnungsjahres der Betriebsrechnungsabschluß übersandt. Besondere Nachweisungen dienen der Kontrolle über die Verwendung der Investitionskredite.
Bei den österreichischen Staatsbahnen wird von den Direktionsabteilungen und den Rechnungslegern über die ihnen eröffneten Kredite eine besondere „Kreditevidenz und Statistik“ in Buchform geführt. In diesem Buch werden am Beginn des Rechnungsjahres (1. Juli) die überwiesenen Kredite nach dem Kontierungsschema vorgetragen. Allmonatlich werden die auf diese Kredite gemachten Ausgaben vermerkt. Am Schluß des Rechnungsjahres werden die Unterschiede zwischen den bewilligten Krediten und den angewiesenen Ausgaben festgestellt, in einen besonderen Ausweis übertragen und unter eingehender Begründung der Unterschiede von den äußeren Rechnungslegern der Direktion vorgelegt. Als monatlicher Wirtschaftsrapport wird von den Rechnungslegern ein „statistischer Ausweis“ über alle von dem Rechnungsleger selber und von anderen Rechnungslegern für ihn angewiesenen Ausgaben, nach Kapiteln und Artikeln des Kontierungsschemas geordnet, der zuständigen Direktionsabteilung vorgelegt, die den Ausweis ihrerseits nachprüft. Aus diesen und den von den Direktionsabteilungen selber geführten Unterlagen werden besondere Zusammentellungen gemacht, die das Eisenbahnministerium über die Wirtschaftsführung in den Direktionsbezirken unterrichten sollen. Jeder Dienstzweig reicht von März bis November monatlich einen Gebarensausweis über die „ordentlichen Betriebsausgaben“ und die „sonstigen Einnahmen“ an das zuständige Departement des Eisenbahnministeriums ein. Zweimal jährlich wird ein Ausweis über die Gebarung mit den außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen und ein Ausweis über die Ausgaben zu Lasten der Investitionskredite vorgelegt. In diesen Ausweisen werden die Ziffern der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben den veranschlagten Beträgen gegenübergestellt und darnach sich ergebende Abweichungen vom Voranschlag begründet. Vierteljährlich haben die Direktionen außerdem einen vollständigen Gebarensausweis über die Ergebnisse der etatsmäßigen Gebarung, über die Kontokorrentgebarung und über die Gebarung mit dem Materialvorratsfonds vorzulegen. Ein besonderer Nachweis über die Verkehrseinnahmen und die Rückerstattungen wird monatlich vorgelegt. Endlich wird am Ende des Rechnungsjahres ein allgemeiner Jahresabschluß gefertigt und dem Eisenbahnministerium eingereicht.
6. Schluß. Ein gut geordnetes R. ist mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Dienstzweige, der ausgedehnten räumlichen Verteilung der Dienststellen, der großen Zahl von Angestellten, denen Werte anvertraut werden müssen, für jedes Eisenbahnunternehmen von größter Bedeutung. Insbesondere die Staatsbahnverwaltungen großer Länder, die zu den umfangreichsten modernen Wirtschaftsunternehmungen gehören, würden ohne eine zweckmäßige Ordnung des R. keine befriedigenden Ergebnisse erzielen können. Das R. dieser Verwaltungen ist allmählich derart ausgebildet, daß es als vorbildlich für die Rechnungsführung von Wirtschaftsunternehmungen großen Umfangs gelten kann. So verschiedenartig auch die Ordnung des R. im einzelnen bei den verschiedenen Eisenbahnverwaltungen sein mag, so zeigt sich doch überall als Grundlage das Bestreben, eine geordnete und gegen Untreue Einzelner gesicherte Wirtschaftsführung mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. An der Vervollkommnung des R. auf dieser Grundlage wird bei allen Eisenbahnverwaltungen ständig gearbeitet.
Literatur: Holtze, Etats-, Kassen- und Rechnungswesen in „Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart“. Berlin 1911, Verlag R. Hobbing – Stahn, Grundzüge des Etatswesens und der Finanzordnung der preußischen Staatsbahnen. Selbstverlag 1912, 3. Aufl. – Huber, Einführung in das Budget-, Kassen- und Rechnungswesen der österreichischen Staatsbahnen. Wien 1913, Verlag Alfred Hölder.
Schapper.
Rechte Oder-Uferbahn, zum größten Teil im Königreich Preußen und mit 2·3 km in Österreich gelegene normalspurige Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Breslau, seit 1886 im Eigentum des preußischen Staates.
Die Hauptstrecken der R. waren zur Zeit der Verstaatlichung Breslau-Dzieditz, Oppeln-Vossowska und die Grubenanschlüsse, zusammen 336 km.
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