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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Die R. ist aus der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft hervorgegangen, die sich im Jahre 1855 zum Bau der anfangs der Vierzigerjahre von der oberschlesischen Eisenbahn geplanten Schienenverbindung zwischen Oppeln und Tarnowitz entlang der Malapane bildete.

Die Eröffnung dieser Linie fand am 24. Januar 1858 statt.

Die Bahn hat sich dann im Laufe der Zeit durch eine Reihe anderer Strecken und Anlage von Grubenanschlüssen erweitert.

Mit dem Ges. vom 24. Januar 1884 hat Preußen die Bahn erworben, am 1. Januar 1886 ist sie in das Eigentum des Staates übergegangen. Die Linien der R. wurden der Eisenbahndirektion Breslau unterstellt.

Der Staat gewährte den Aktionären eine feste Rente von 7·4% und außerdem für jede Aktie zu 600 M. eine Zuzahlung von 30 M. Die Stammaktien verzinsten sich 1870-1882 durchschnittlich mit 6·69%, die Stammprioritätsaktien durchschnittlich mit 6·74%.

Bei dem Umtausch der Aktien wurden für je 5 Stück Aktien zu je 600 M. (= 3000 M.) 5500 M. in 4%igen Konsols gezahlt. Der Kaufpreis stellte sich auf 83,250.000 M., wozu noch die Anleihe mit 16,629.500 M. kam, während an Fonds dem Staat 7,809.811 M. zufielen.

v. der Leyen.


Rechtsbureau (contentieux; legale), Rechtsabteilung, Rechtsreferat, Rechtsdezernat, Justiziarat, Bezeichnung derjenigen Dienstabteilung einer Zentralstelle (Ministerium, Generaldirektion) oder einer mittleren Verwaltungsstelle (Eisenbahndirektion, Betriebsdirektion), der die Behandlung von Rechtsangelegenheiten, so die Vertretung vor Gericht, die Erstattung von Rechtsgutachten, der Abschluß wichtigerer Verträge, die Behandlung von Exekutionsangelegenheiten, Haftpflichtversicherungen, Kautionssachen u. s. w. obliegt.

Vielfach ist dem R. auch die Behandlung der Steuer- und Gebührenangelegenheiten, Grundeinlösungen sowie sonstiger Geschäfte zugewiesen.

Die Bezeichnung R. kommt u. a. bei österreichischen und ungarischen, schweizerischen, französischen und italienischen Bahnen vor.

Im preußischen Ministerium für öffentliche Arbeiten besteht für Eisenbahnangelegenheiten ein allgemeines Justiziarat. Bei den preußischen Eisenbahndirektionen ist der Justiziar der mit der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten beauftragte Dezernent. Er hat bei den Geschäften der übrigen Abteilungen mitzuwirken, sofern diese den Abschluß von Verträgen, die Führung von Prozessen und verwaltungsgerichtlichen Streitsachen oder zweifelhafte Rechtsfragen betreffen. Er ist bei den unter seiner Mitwirkung erledigten Angelegenheiten für die formelle Rechtsgültigkeit aller Rechtsakte, durch die für die Verwaltung Rechte erworben oder aufgegeben und Pflichten übernommen werden sollen, sowie für die eingehende Prüfung der Rechtsfragen nach den geltenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen verantwortlich.

Im bayerischen Verkehrsministerium fallen zur Zuständigkeit des Rechtsreferats Rechtsangelegenheiten, Pfändungen, Beschlagnahmen, Wasserrechtsfragen, Verwaltung des Grundeigentums unter Mitwirkung des Neubaureferats, Immobilieninventar, Steuern und Umlagen, allgemeine Dienstvorschriften, Bearbeitung von Eisenbahngesetzen, Disziplinar- und strafrechtliche Gegenstände, Konzessionierung und Verstaatlichung von Transportunternehmungen, allgemeine Angelegenheiten der obersten Aufsicht über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen, Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die reichsverfassungsmäßige Bestimmungen berühren, Gegenstände, an denen das Ministerium für Verkehrsangelegenheiten als Teil des Gesamtministeriums mitzuwirken hat.

Im österreichischen Eisenbahnministerium besteht ein besonderes Departement für den Eisenbahnbetrieb betreffende und sonstige Rechtsangelegenheiten sowie für Gebührenangelegenheiten und bei den Staatsbahndirektionen eine Abteilung für Rechts- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.

Bei der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen besteht ein Rechtsdepartement und außerdem ein R. bei jeder Kreisdirektion. Letzterem obliegt insbesondere auch die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im inneren Güterverkehr der schweizerischen Eisenbahnen sowie die Erledigung von Reklamationen aus demselben.

Röll.


Rechts- (Links-) Fahren (to run on the right [left] track; circuler sur la voie de droite [de gauche]; circolare sulla via destra [sinistra]), die Betriebsweise einer 2gleisigen Bahnstrecke, bei der die Züge das in der Fahrrichtung rechts (links) liegende Gleis benutzen (s. Fahrordnung).

Breusing.


Rechtsschutz im allgemeinen ist in jedem Rechtsstaat einerseits die staatlich gewährleistete Anerkennung aller auf gesetzlichem Weg erworbenen Rechte und entstandenen Rechtsverhältnisse, anderseits der staatlich anerkannte Anspruch auf Rechtshilfe im Fall der Gefährdung oder Verletzung von Rechten. Soweit nicht Selbsthilfe möglich und rechtlich zulässig erscheint, ist die Durchsetzung von Rechtsansprüchen und die Abwehr von Rechtsverletzungen bei den hierfür vorgesehenen Behörden und Gerichten geltend zu machen. Diese Geltendmachung erfordert einen bestimmten Grad von Einsicht und ist oft mit nicht unbedeutenden Kosten verbunden. Der Mangel dieser Erfordernisse kann bei den wirtschaftlich Schwachen bis zum Rechtsverzicht führen. Um diesem Übelstand abzuhelfen, haben insbesondere im Deutschen Reich und auch in Österreich die meisten Berufsvereine, vor allem jene der

Die R. ist aus der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft hervorgegangen, die sich im Jahre 1855 zum Bau der anfangs der Vierzigerjahre von der oberschlesischen Eisenbahn geplanten Schienenverbindung zwischen Oppeln und Tarnowitz entlang der Malapane bildete.

Die Eröffnung dieser Linie fand am 24. Januar 1858 statt.

Die Bahn hat sich dann im Laufe der Zeit durch eine Reihe anderer Strecken und Anlage von Grubenanschlüssen erweitert.

Mit dem Ges. vom 24. Januar 1884 hat Preußen die Bahn erworben, am 1. Januar 1886 ist sie in das Eigentum des Staates übergegangen. Die Linien der R. wurden der Eisenbahndirektion Breslau unterstellt.

Der Staat gewährte den Aktionären eine feste Rente von 7·4% und außerdem für jede Aktie zu 600 M. eine Zuzahlung von 30 M. Die Stammaktien verzinsten sich 1870–1882 durchschnittlich mit 6·69%, die Stammprioritätsaktien durchschnittlich mit 6·74%.

Bei dem Umtausch der Aktien wurden für je 5 Stück Aktien zu je 600 M. (= 3000 M.) 5500 M. in 4%igen Konsols gezahlt. Der Kaufpreis stellte sich auf 83,250.000 M., wozu noch die Anleihe mit 16,629.500 M. kam, während an Fonds dem Staat 7,809.811 M. zufielen.

v. der Leyen.


Rechtsbureau (contentieux; legale), Rechtsabteilung, Rechtsreferat, Rechtsdezernat, Justiziarat, Bezeichnung derjenigen Dienstabteilung einer Zentralstelle (Ministerium, Generaldirektion) oder einer mittleren Verwaltungsstelle (Eisenbahndirektion, Betriebsdirektion), der die Behandlung von Rechtsangelegenheiten, so die Vertretung vor Gericht, die Erstattung von Rechtsgutachten, der Abschluß wichtigerer Verträge, die Behandlung von Exekutionsangelegenheiten, Haftpflichtversicherungen, Kautionssachen u. s. w. obliegt.

Vielfach ist dem R. auch die Behandlung der Steuer- und Gebührenangelegenheiten, Grundeinlösungen sowie sonstiger Geschäfte zugewiesen.

Die Bezeichnung R. kommt u. a. bei österreichischen und ungarischen, schweizerischen, französischen und italienischen Bahnen vor.

Im preußischen Ministerium für öffentliche Arbeiten besteht für Eisenbahnangelegenheiten ein allgemeines Justiziarat. Bei den preußischen Eisenbahndirektionen ist der Justiziar der mit der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten beauftragte Dezernent. Er hat bei den Geschäften der übrigen Abteilungen mitzuwirken, sofern diese den Abschluß von Verträgen, die Führung von Prozessen und verwaltungsgerichtlichen Streitsachen oder zweifelhafte Rechtsfragen betreffen. Er ist bei den unter seiner Mitwirkung erledigten Angelegenheiten für die formelle Rechtsgültigkeit aller Rechtsakte, durch die für die Verwaltung Rechte erworben oder aufgegeben und Pflichten übernommen werden sollen, sowie für die eingehende Prüfung der Rechtsfragen nach den geltenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen verantwortlich.

Im bayerischen Verkehrsministerium fallen zur Zuständigkeit des Rechtsreferats Rechtsangelegenheiten, Pfändungen, Beschlagnahmen, Wasserrechtsfragen, Verwaltung des Grundeigentums unter Mitwirkung des Neubaureferats, Immobilieninventar, Steuern und Umlagen, allgemeine Dienstvorschriften, Bearbeitung von Eisenbahngesetzen, Disziplinar- und strafrechtliche Gegenstände, Konzessionierung und Verstaatlichung von Transportunternehmungen, allgemeine Angelegenheiten der obersten Aufsicht über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen, Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die reichsverfassungsmäßige Bestimmungen berühren, Gegenstände, an denen das Ministerium für Verkehrsangelegenheiten als Teil des Gesamtministeriums mitzuwirken hat.

Im österreichischen Eisenbahnministerium besteht ein besonderes Departement für den Eisenbahnbetrieb betreffende und sonstige Rechtsangelegenheiten sowie für Gebührenangelegenheiten und bei den Staatsbahndirektionen eine Abteilung für Rechts- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.

Bei der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen besteht ein Rechtsdepartement und außerdem ein R. bei jeder Kreisdirektion. Letzterem obliegt insbesondere auch die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im inneren Güterverkehr der schweizerischen Eisenbahnen sowie die Erledigung von Reklamationen aus demselben.

Röll.


Rechts- (Links-) Fahren (to run on the right [left] track; circuler sur la voie de droite [de gauche]; circolare sulla via destra [sinistra]), die Betriebsweise einer 2gleisigen Bahnstrecke, bei der die Züge das in der Fahrrichtung rechts (links) liegende Gleis benutzen (s. Fahrordnung).

Breusing.


Rechtsschutz im allgemeinen ist in jedem Rechtsstaat einerseits die staatlich gewährleistete Anerkennung aller auf gesetzlichem Weg erworbenen Rechte und entstandenen Rechtsverhältnisse, anderseits der staatlich anerkannte Anspruch auf Rechtshilfe im Fall der Gefährdung oder Verletzung von Rechten. Soweit nicht Selbsthilfe möglich und rechtlich zulässig erscheint, ist die Durchsetzung von Rechtsansprüchen und die Abwehr von Rechtsverletzungen bei den hierfür vorgesehenen Behörden und Gerichten geltend zu machen. Diese Geltendmachung erfordert einen bestimmten Grad von Einsicht und ist oft mit nicht unbedeutenden Kosten verbunden. Der Mangel dieser Erfordernisse kann bei den wirtschaftlich Schwachen bis zum Rechtsverzicht führen. Um diesem Übelstand abzuhelfen, haben insbesondere im Deutschen Reich und auch in Österreich die meisten Berufsvereine, vor allem jene der

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[183/0197] Die R. ist aus der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft hervorgegangen, die sich im Jahre 1855 zum Bau der anfangs der Vierzigerjahre von der oberschlesischen Eisenbahn geplanten Schienenverbindung zwischen Oppeln und Tarnowitz entlang der Malapane bildete. Die Eröffnung dieser Linie fand am 24. Januar 1858 statt. Die Bahn hat sich dann im Laufe der Zeit durch eine Reihe anderer Strecken und Anlage von Grubenanschlüssen erweitert. Mit dem Ges. vom 24. Januar 1884 hat Preußen die Bahn erworben, am 1. Januar 1886 ist sie in das Eigentum des Staates übergegangen. Die Linien der R. wurden der Eisenbahndirektion Breslau unterstellt. Der Staat gewährte den Aktionären eine feste Rente von 7·4% und außerdem für jede Aktie zu 600 M. eine Zuzahlung von 30 M. Die Stammaktien verzinsten sich 1870–1882 durchschnittlich mit 6·69%, die Stammprioritätsaktien durchschnittlich mit 6·74%. Bei dem Umtausch der Aktien wurden für je 5 Stück Aktien zu je 600 M. (= 3000 M.) 5500 M. in 4%igen Konsols gezahlt. Der Kaufpreis stellte sich auf 83,250.000 M., wozu noch die Anleihe mit 16,629.500 M. kam, während an Fonds dem Staat 7,809.811 M. zufielen. v. der Leyen. Rechtsbureau (contentieux; legale), Rechtsabteilung, Rechtsreferat, Rechtsdezernat, Justiziarat, Bezeichnung derjenigen Dienstabteilung einer Zentralstelle (Ministerium, Generaldirektion) oder einer mittleren Verwaltungsstelle (Eisenbahndirektion, Betriebsdirektion), der die Behandlung von Rechtsangelegenheiten, so die Vertretung vor Gericht, die Erstattung von Rechtsgutachten, der Abschluß wichtigerer Verträge, die Behandlung von Exekutionsangelegenheiten, Haftpflichtversicherungen, Kautionssachen u. s. w. obliegt. Vielfach ist dem R. auch die Behandlung der Steuer- und Gebührenangelegenheiten, Grundeinlösungen sowie sonstiger Geschäfte zugewiesen. Die Bezeichnung R. kommt u. a. bei österreichischen und ungarischen, schweizerischen, französischen und italienischen Bahnen vor. Im preußischen Ministerium für öffentliche Arbeiten besteht für Eisenbahnangelegenheiten ein allgemeines Justiziarat. Bei den preußischen Eisenbahndirektionen ist der Justiziar der mit der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten beauftragte Dezernent. Er hat bei den Geschäften der übrigen Abteilungen mitzuwirken, sofern diese den Abschluß von Verträgen, die Führung von Prozessen und verwaltungsgerichtlichen Streitsachen oder zweifelhafte Rechtsfragen betreffen. Er ist bei den unter seiner Mitwirkung erledigten Angelegenheiten für die formelle Rechtsgültigkeit aller Rechtsakte, durch die für die Verwaltung Rechte erworben oder aufgegeben und Pflichten übernommen werden sollen, sowie für die eingehende Prüfung der Rechtsfragen nach den geltenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen verantwortlich. Im bayerischen Verkehrsministerium fallen zur Zuständigkeit des Rechtsreferats Rechtsangelegenheiten, Pfändungen, Beschlagnahmen, Wasserrechtsfragen, Verwaltung des Grundeigentums unter Mitwirkung des Neubaureferats, Immobilieninventar, Steuern und Umlagen, allgemeine Dienstvorschriften, Bearbeitung von Eisenbahngesetzen, Disziplinar- und strafrechtliche Gegenstände, Konzessionierung und Verstaatlichung von Transportunternehmungen, allgemeine Angelegenheiten der obersten Aufsicht über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen, Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die reichsverfassungsmäßige Bestimmungen berühren, Gegenstände, an denen das Ministerium für Verkehrsangelegenheiten als Teil des Gesamtministeriums mitzuwirken hat. Im österreichischen Eisenbahnministerium besteht ein besonderes Departement für den Eisenbahnbetrieb betreffende und sonstige Rechtsangelegenheiten sowie für Gebührenangelegenheiten und bei den Staatsbahndirektionen eine Abteilung für Rechts- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten. Bei der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen besteht ein Rechtsdepartement und außerdem ein R. bei jeder Kreisdirektion. Letzterem obliegt insbesondere auch die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im inneren Güterverkehr der schweizerischen Eisenbahnen sowie die Erledigung von Reklamationen aus demselben. Röll. Rechts- (Links-) Fahren (to run on the right [left] track; circuler sur la voie de droite [de gauche]; circolare sulla via destra [sinistra]), die Betriebsweise einer 2gleisigen Bahnstrecke, bei der die Züge das in der Fahrrichtung rechts (links) liegende Gleis benutzen (s. Fahrordnung). Breusing. Rechtsschutz im allgemeinen ist in jedem Rechtsstaat einerseits die staatlich gewährleistete Anerkennung aller auf gesetzlichem Weg erworbenen Rechte und entstandenen Rechtsverhältnisse, anderseits der staatlich anerkannte Anspruch auf Rechtshilfe im Fall der Gefährdung oder Verletzung von Rechten. Soweit nicht Selbsthilfe möglich und rechtlich zulässig erscheint, ist die Durchsetzung von Rechtsansprüchen und die Abwehr von Rechtsverletzungen bei den hierfür vorgesehenen Behörden und Gerichten geltend zu machen. Diese Geltendmachung erfordert einen bestimmten Grad von Einsicht und ist oft mit nicht unbedeutenden Kosten verbunden. Der Mangel dieser Erfordernisse kann bei den wirtschaftlich Schwachen bis zum Rechtsverzicht führen. Um diesem Übelstand abzuhelfen, haben insbesondere im Deutschen Reich und auch in Österreich die meisten Berufsvereine, vor allem jene der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/197>, abgerufen am 01.11.2024.