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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Die Zahl der beförderten Personen (dritte Spalte der Übersicht) wird in der Regel nach der Zahl der verkauften Fahrkarten berechnet. Rückfahr-, Zeit-, Schüler- und Arbeiterkarten, auch zusammenstellbare Fahrscheinhefte, werden dabei nicht von allen Bahnen gleichmäßig berücksichtigt. Die deutschen Bahnen rechnen:

2 Personen auf jede Rückfahr- (Doppel-) und Sonntagskarte sowie für jeden Tag ihrer Gültigkeit auf jede Zeitkarte und jede zur Hin- und Rückfahrt berechtigende Schüler- und Arbeiterwochenkarte,

1 Person auf jedes Fahrscheinheft (von 1914 ab auf jeden Streckenfahrschein) und für jeden Tag ihrer Gültigkeit auf jede zu einer einfachen Fahrt in einer Richtung berechtigende Schüler- und Arbeiterwochenkarte.

Ähnlich verfahren die österreichischen und ungarischen sowie die dem VDEV. angehörenden niederländischen und rumänischen Bahnen. Für Kinderfahrkarten kommt meistens eine halbe Personenfahrkarte zum Ansatz.

Die für die einzelnen Länder in der dritten Spalte angegebene Zahl stellt die Summe der Reisenden dar, die die einzelnen Bahnen je für sich ermittelt haben; Reisende, an deren Beförderung mehrere Bahnen beteiligt waren, sind demnach doppelt oder mehrfach gezählt, auch wenn sie durchgehende Fahrkarten benutzt haben.

Die Pkm, d. h. die von den Reisenden zurückgelegten Wegstrecken in km (vierte Spalte der Übersicht) werden im allgemeinen entweder für jede Stationsverbindung durch Vervielfältigung der Personenzahl mit der (Tarif-) Entfernung oder durch Teilung des Tarifsatzes in das Erträgnis der Klasse und Fahrkartengattung, für Zonenkarten meist durch Probezählungen ermittelt. Die Durchschnittsentfernung (sechste Spalte der Übersicht) ergibt sich durch Teilung der Personenzahl (dritte Spalte) in die Zahl der Pkm (vierte Spalte).

Unter den deutschen Staatsbahnen haben die sächsischen Staatsbahnen den stärksten P. 1913 kamen auf 1 km dieser Bahnen 812.800 Pkm.


Die Zahl der beförderten Personen (dritte Spalte der Übersicht) wird in der Regel nach der Zahl der verkauften Fahrkarten berechnet. Rückfahr-, Zeit-, Schüler- und Arbeiterkarten, auch zusammenstellbare Fahrscheinhefte, werden dabei nicht von allen Bahnen gleichmäßig berücksichtigt. Die deutschen Bahnen rechnen:

2 Personen auf jede Rückfahr- (Doppel-) und Sonntagskarte sowie für jeden Tag ihrer Gültigkeit auf jede Zeitkarte und jede zur Hin- und Rückfahrt berechtigende Schüler- und Arbeiterwochenkarte,

1 Person auf jedes Fahrscheinheft (von 1914 ab auf jeden Streckenfahrschein) und für jeden Tag ihrer Gültigkeit auf jede zu einer einfachen Fahrt in einer Richtung berechtigende Schüler- und Arbeiterwochenkarte.

Ähnlich verfahren die österreichischen und ungarischen sowie die dem VDEV. angehörenden niederländischen und rumänischen Bahnen. Für Kinderfahrkarten kommt meistens eine halbe Personenfahrkarte zum Ansatz.

Die für die einzelnen Länder in der dritten Spalte angegebene Zahl stellt die Summe der Reisenden dar, die die einzelnen Bahnen je für sich ermittelt haben; Reisende, an deren Beförderung mehrere Bahnen beteiligt waren, sind demnach doppelt oder mehrfach gezählt, auch wenn sie durchgehende Fahrkarten benutzt haben.

Die Pkm, d. h. die von den Reisenden zurückgelegten Wegstrecken in km (vierte Spalte der Übersicht) werden im allgemeinen entweder für jede Stationsverbindung durch Vervielfältigung der Personenzahl mit der (Tarif-) Entfernung oder durch Teilung des Tarifsatzes in das Erträgnis der Klasse und Fahrkartengattung, für Zonenkarten meist durch Probezählungen ermittelt. Die Durchschnittsentfernung (sechste Spalte der Übersicht) ergibt sich durch Teilung der Personenzahl (dritte Spalte) in die Zahl der Pkm (vierte Spalte).

Unter den deutschen Staatsbahnen haben die sächsischen Staatsbahnen den stärksten P. 1913 kamen auf 1 km dieser Bahnen 812.800 Pkm.

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[13/0021] Die Zahl der beförderten Personen (dritte Spalte der Übersicht) wird in der Regel nach der Zahl der verkauften Fahrkarten berechnet. Rückfahr-, Zeit-, Schüler- und Arbeiterkarten, auch zusammenstellbare Fahrscheinhefte, werden dabei nicht von allen Bahnen gleichmäßig berücksichtigt. Die deutschen Bahnen rechnen: 2 Personen auf jede Rückfahr- (Doppel-) und Sonntagskarte sowie für jeden Tag ihrer Gültigkeit auf jede Zeitkarte und jede zur Hin- und Rückfahrt berechtigende Schüler- und Arbeiterwochenkarte, 1 Person auf jedes Fahrscheinheft (von 1914 ab auf jeden Streckenfahrschein) und für jeden Tag ihrer Gültigkeit auf jede zu einer einfachen Fahrt in einer Richtung berechtigende Schüler- und Arbeiterwochenkarte. Ähnlich verfahren die österreichischen und ungarischen sowie die dem VDEV. angehörenden niederländischen und rumänischen Bahnen. Für Kinderfahrkarten kommt meistens eine halbe Personenfahrkarte zum Ansatz. Die für die einzelnen Länder in der dritten Spalte angegebene Zahl stellt die Summe der Reisenden dar, die die einzelnen Bahnen je für sich ermittelt haben; Reisende, an deren Beförderung mehrere Bahnen beteiligt waren, sind demnach doppelt oder mehrfach gezählt, auch wenn sie durchgehende Fahrkarten benutzt haben. Die Pkm, d. h. die von den Reisenden zurückgelegten Wegstrecken in km (vierte Spalte der Übersicht) werden im allgemeinen entweder für jede Stationsverbindung durch Vervielfältigung der Personenzahl mit der (Tarif-) Entfernung oder durch Teilung des Tarifsatzes in das Erträgnis der Klasse und Fahrkartengattung, für Zonenkarten meist durch Probezählungen ermittelt. Die Durchschnittsentfernung (sechste Spalte der Übersicht) ergibt sich durch Teilung der Personenzahl (dritte Spalte) in die Zahl der Pkm (vierte Spalte). Unter den deutschen Staatsbahnen haben die sächsischen Staatsbahnen den stärksten P. 1913 kamen auf 1 km dieser Bahnen 812.800 Pkm.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/21>, abgerufen am 01.06.2024.