Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Sämtliche Rechnungsbelege über die Einnahmen und Ausgaben werden von den R. in sachlicher und formeller Hinsicht geprüft, der Personalbestand und der Materialverbrauch wird überwacht und besondere Aufmerksamkeit auf die Hebung der Wirtschaftlichkeit gerichtet. Auch die Unterlagen, Kontrollen u. s. w., nach denen die Rechnungen aufgestellt sind, werden häufig eingefordert und stichweise geprüft. Die gefundenen Mängel und Anstände werden durch Revisionsbemerkungen klargestellt und gegebenenfalls beseitigt. Die R. erfüllen weiterhin die Aufgabe der obersten Rechnungsprüfungsstelle (Oberrechnungskammer), wichtige Vorarbeiten zu leisten und diese Stelle von der untergeordneten formellen Rechnungsprüfung wesentlich zu entlasten. Revisionskonferenz s. Frachtrecht internationales. Revisionswagen s. Inspektionswagen. Revisionszug (inspection train; train d'inspection; treno delle revisioni), zu eisenbahndienstlichen Zwecken verkehrender Sonderzug. R. werden auf Anordnung der zur Beaufsichtigung der Bahnanlagen berufenen Behörden oder der mit der Leitung des Betriebs betrauten Beamten gefahren, um den baulichen Zustand der Bahn oder die Handhabung des Eisenbahndienstes in seinen einzelnen Zweigen örtlich sachgemäß prüfen zu können. Die hierbei benutzten Fahrzeuge sind vielfach mit besonderen Einrichtungen versehen (s. Meßwagen). Dazu gehören Einrichtungen zur Feststellung der Lage des Gleises, der Fahrgeschwindigkeit, der Zugkraft, der Bremswirkung und des Freiseins des für die Durchfahrt der Züge vorgeschriebenen lichten Raumes (Organ 1916, S. 36, Meßwagen der schweizerischen Bundesbahnen). Um auf ausgedehnten Bahnstrecken die Zeit voll ausnutzen zu können, ist in den Wagen in der Regel auch durch Anordnung von Schlaflagern Gelegenheit zum Übernachten geboten (s. Inspektionswagen). - Bei den großen Entfernungen, die solche R. auf den Bahnstrecken in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückzulegen haben, ist die Einrichtung derartiger Bequemlichkeiten für die Beamten von besonderem Wert. Die für die R. bereit gehaltenen Wagen sind deshalb dort besonders vollkommen ausgerüstet. So hat z. B. die Henderson-St. Louis-Eisenbahngesellschaft neuerdings einen Wagenzug beschafft, der aus einem Wohnwagen, einem Speisewagen, einem Schlafwagen und einem Dienstwagen mit großem Arbeitsraum besteht (Ztg. d. VDEV. 1914, S. 1105). Zur Erleichterung des Ablassens von R. sind diese im Gebiet der deutschen Eisenbahnen nach § 63 (2) der EBBO. ebenso wie leerfahrende Lokomotiven von der Vorschrift, nach der die Züge sonst durch mindestens einen begleitenden Beamten besetzt werden müssen, befreit. Ebenso finden die durch die EBBO. gegebenen Vorschriften über das Freihalten von Abteilen im ersten Wagen hinter der Lokomotive oder die Einstellung von Schutzwagen nach § 57 (1) u. (3) auf dienstliche Sonderzüge keine Anwendung. Zur besonderen Beobachtung des Oberbaues hat man hierfür auch besondere Fahrzeuge erbaut (s. Draisine und Inspektionslokomotive). Breusing. Rhades, Franz George Friedrich, geboren 1797 zu Stettin, gestorben 1867 daselbst, wurde 1840 zum Vorsitzenden der Eisenbahn Berlin-Stettin gewählt und verblieb in dieser Stellung mit kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tod. Von R. ging die erste Anregung zur Gründung des VDEV. aus; letzterer wählte nach seiner Bildung - mit Rücksicht auf R. - das Direktorium der Berlin-Stettiner Bahn zur geschäftsführenden Verwaltung. Er leitete denselben bis 1854, in welchem Jahr das Direktorium der Berlin-Stettiner Bahn die Wiederwahl ablehnte; R. wurde durch die Generalversammlung des Vereines einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt. Rhätische Bahn (Schweiz) nennt sich ein 1889-1913 eröffnetes Schmalspurbahnnetz, das den ganzen Kanton Graubünden mit folgenden Linien umfaßt (vgl. Übersichtskarte Bd. I, Taf. I, die als im Bau begriffen bezeichneten Linien sind inzwischen vollendet und eröffnet worden): Landquart-Klosters, 33 km; Klosters-Davos, 17 km; Chur-Thusis, 28 km; Landquart-Chur, 14 km; Reichenau-Ilanz, 20 km; Thusis-Celerina, 60 km; Celerina-St. Moritz, 3 km; Samaden-Pontresina, 6 km; Davos-Filisur, 20 km; Ilanz-Disentis, 30 km und Bevers-Schuls, 50 km. Die Spurweite beträgt durchgehend 1 m, die betriebene Gesamtlänge 276·225 km, die geraden Strecken betragen 167·022 km. Der kleinste Bogenhalbmesser ist 100 m, die größte Neigung auf der Strecke Küblis-Davos 45%0, auf den übrigen Strecken 35%0. Das trifft auf 100 km2 des Kantons Graubünden 3·8 km und auf 10.000 Einwohner des schwach bevölkerten Kantons 23·3 km, wobei die kurze Bundesbahnstrecke von Maienfeld bis Chur mit 19 km sowie die kürzlich eröffnete Bahn nach Arosa nicht mitgerechnet sind. Im Februar 1888 erfolgte die Gründung der Gesellschaft der Schmalspurbahn Landquart-Davos und, nachdem auch der Bau einer Schmalspurbahn Sämtliche Rechnungsbelege über die Einnahmen und Ausgaben werden von den R. in sachlicher und formeller Hinsicht geprüft, der Personalbestand und der Materialverbrauch wird überwacht und besondere Aufmerksamkeit auf die Hebung der Wirtschaftlichkeit gerichtet. Auch die Unterlagen, Kontrollen u. s. w., nach denen die Rechnungen aufgestellt sind, werden häufig eingefordert und stichweise geprüft. Die gefundenen Mängel und Anstände werden durch Revisionsbemerkungen klargestellt und gegebenenfalls beseitigt. Die R. erfüllen weiterhin die Aufgabe der obersten Rechnungsprüfungsstelle (Oberrechnungskammer), wichtige Vorarbeiten zu leisten und diese Stelle von der untergeordneten formellen Rechnungsprüfung wesentlich zu entlasten. Revisionskonferenz s. Frachtrecht internationales. Revisionswagen s. Inspektionswagen. Revisionszug (inspection train; train d'inspection; treno delle revisioni), zu eisenbahndienstlichen Zwecken verkehrender Sonderzug. R. werden auf Anordnung der zur Beaufsichtigung der Bahnanlagen berufenen Behörden oder der mit der Leitung des Betriebs betrauten Beamten gefahren, um den baulichen Zustand der Bahn oder die Handhabung des Eisenbahndienstes in seinen einzelnen Zweigen örtlich sachgemäß prüfen zu können. Die hierbei benutzten Fahrzeuge sind vielfach mit besonderen Einrichtungen versehen (s. Meßwagen). Dazu gehören Einrichtungen zur Feststellung der Lage des Gleises, der Fahrgeschwindigkeit, der Zugkraft, der Bremswirkung und des Freiseins des für die Durchfahrt der Züge vorgeschriebenen lichten Raumes (Organ 1916, S. 36, Meßwagen der schweizerischen Bundesbahnen). Um auf ausgedehnten Bahnstrecken die Zeit voll ausnutzen zu können, ist in den Wagen in der Regel auch durch Anordnung von Schlaflagern Gelegenheit zum Übernachten geboten (s. Inspektionswagen). – Bei den großen Entfernungen, die solche R. auf den Bahnstrecken in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückzulegen haben, ist die Einrichtung derartiger Bequemlichkeiten für die Beamten von besonderem Wert. Die für die R. bereit gehaltenen Wagen sind deshalb dort besonders vollkommen ausgerüstet. So hat z. B. die Henderson-St. Louis-Eisenbahngesellschaft neuerdings einen Wagenzug beschafft, der aus einem Wohnwagen, einem Speisewagen, einem Schlafwagen und einem Dienstwagen mit großem Arbeitsraum besteht (Ztg. d. VDEV. 1914, S. 1105). Zur Erleichterung des Ablassens von R. sind diese im Gebiet der deutschen Eisenbahnen nach § 63 (2) der EBBO. ebenso wie leerfahrende Lokomotiven von der Vorschrift, nach der die Züge sonst durch mindestens einen begleitenden Beamten besetzt werden müssen, befreit. Ebenso finden die durch die EBBO. gegebenen Vorschriften über das Freihalten von Abteilen im ersten Wagen hinter der Lokomotive oder die Einstellung von Schutzwagen nach § 57 (1) u. (3) auf dienstliche Sonderzüge keine Anwendung. Zur besonderen Beobachtung des Oberbaues hat man hierfür auch besondere Fahrzeuge erbaut (s. Draisine und Inspektionslokomotive). Breusing. Rhades, Franz George Friedrich, geboren 1797 zu Stettin, gestorben 1867 daselbst, wurde 1840 zum Vorsitzenden der Eisenbahn Berlin-Stettin gewählt und verblieb in dieser Stellung mit kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tod. Von R. ging die erste Anregung zur Gründung des VDEV. aus; letzterer wählte nach seiner Bildung – mit Rücksicht auf R. – das Direktorium der Berlin-Stettiner Bahn zur geschäftsführenden Verwaltung. Er leitete denselben bis 1854, in welchem Jahr das Direktorium der Berlin-Stettiner Bahn die Wiederwahl ablehnte; R. wurde durch die Generalversammlung des Vereines einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt. Rhätische Bahn (Schweiz) nennt sich ein 1889–1913 eröffnetes Schmalspurbahnnetz, das den ganzen Kanton Graubünden mit folgenden Linien umfaßt (vgl. Übersichtskarte Bd. I, Taf. I, die als im Bau begriffen bezeichneten Linien sind inzwischen vollendet und eröffnet worden): Landquart-Klosters, 33 km; Klosters-Davos, 17 km; Chur-Thusis, 28 km; Landquart-Chur, 14 km; Reichenau-Ilanz, 20 km; Thusis-Celerina, 60 km; Celerina-St. Moritz, 3 km; Samaden-Pontresina, 6 km; Davos-Filisur, 20 km; Ilanz-Disentis, 30 km und Bevers-Schuls, 50 km. Die Spurweite beträgt durchgehend 1 m, die betriebene Gesamtlänge 276·225 km, die geraden Strecken betragen 167·022 km. Der kleinste Bogenhalbmesser ist 100 m, die größte Neigung auf der Strecke Küblis-Davos 45‰, auf den übrigen Strecken 35‰. Das trifft auf 100 km2 des Kantons Graubünden 3·8 km und auf 10.000 Einwohner des schwach bevölkerten Kantons 23·3 km, wobei die kurze Bundesbahnstrecke von Maienfeld bis Chur mit 19 km sowie die kürzlich eröffnete Bahn nach Arosa nicht mitgerechnet sind. 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Sämtliche Rechnungsbelege über die Einnahmen und Ausgaben werden von den R. in sachlicher und formeller Hinsicht geprüft, der Personalbestand und der Materialverbrauch wird überwacht und besondere Aufmerksamkeit auf die Hebung der Wirtschaftlichkeit gerichtet. Auch die Unterlagen, Kontrollen u. s. w., nach denen die Rechnungen aufgestellt sind, werden häufig eingefordert und stichweise geprüft. Die gefundenen Mängel und Anstände werden durch Revisionsbemerkungen klargestellt und gegebenenfalls beseitigt.
Die R. erfüllen weiterhin die Aufgabe der obersten Rechnungsprüfungsstelle (Oberrechnungskammer), wichtige Vorarbeiten zu leisten und diese Stelle von der untergeordneten formellen Rechnungsprüfung wesentlich zu entlasten.
Revisionskonferenz s. Frachtrecht internationales.
Revisionswagen s. Inspektionswagen.
Revisionszug (inspection train; train d'inspection; treno delle revisioni), zu eisenbahndienstlichen Zwecken verkehrender Sonderzug. R. werden auf Anordnung der zur Beaufsichtigung der Bahnanlagen berufenen Behörden oder der mit der Leitung des Betriebs betrauten Beamten gefahren, um den baulichen Zustand der Bahn oder die Handhabung des Eisenbahndienstes in seinen einzelnen Zweigen örtlich sachgemäß prüfen zu können. Die hierbei benutzten Fahrzeuge sind vielfach mit besonderen Einrichtungen versehen (s. Meßwagen). Dazu gehören Einrichtungen zur Feststellung der Lage des Gleises, der Fahrgeschwindigkeit, der Zugkraft, der Bremswirkung und des Freiseins des für die Durchfahrt der Züge vorgeschriebenen lichten Raumes (Organ 1916, S. 36, Meßwagen der schweizerischen Bundesbahnen). Um auf ausgedehnten Bahnstrecken die Zeit voll ausnutzen zu können, ist in den Wagen in der Regel auch durch Anordnung von Schlaflagern Gelegenheit zum Übernachten geboten (s. Inspektionswagen). – Bei den großen Entfernungen, die solche R. auf den Bahnstrecken in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückzulegen haben, ist die Einrichtung derartiger Bequemlichkeiten für die Beamten von besonderem Wert. Die für die R. bereit gehaltenen Wagen sind deshalb dort besonders vollkommen ausgerüstet. So hat z. B. die Henderson-St. Louis-Eisenbahngesellschaft neuerdings einen Wagenzug beschafft, der aus einem Wohnwagen, einem Speisewagen, einem Schlafwagen und einem Dienstwagen mit großem Arbeitsraum besteht (Ztg. d. VDEV. 1914, S. 1105).
Zur Erleichterung des Ablassens von R. sind diese im Gebiet der deutschen Eisenbahnen nach § 63 (2) der EBBO. ebenso wie leerfahrende Lokomotiven von der Vorschrift, nach der die Züge sonst durch mindestens einen begleitenden Beamten besetzt werden müssen, befreit. Ebenso finden die durch die EBBO. gegebenen Vorschriften über das Freihalten von Abteilen im ersten Wagen hinter der Lokomotive oder die Einstellung von Schutzwagen nach § 57 (1) u. (3) auf dienstliche Sonderzüge keine Anwendung.
Zur besonderen Beobachtung des Oberbaues hat man hierfür auch besondere Fahrzeuge erbaut (s. Draisine und Inspektionslokomotive).
Breusing.
Rhades, Franz George Friedrich, geboren 1797 zu Stettin, gestorben 1867 daselbst, wurde 1840 zum Vorsitzenden der Eisenbahn Berlin-Stettin gewählt und verblieb in dieser Stellung mit kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tod.
Von R. ging die erste Anregung zur Gründung des VDEV. aus; letzterer wählte nach seiner Bildung – mit Rücksicht auf R. – das Direktorium der Berlin-Stettiner Bahn zur geschäftsführenden Verwaltung. Er leitete denselben bis 1854, in welchem Jahr das Direktorium der Berlin-Stettiner Bahn die Wiederwahl ablehnte; R. wurde durch die Generalversammlung des Vereines einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt.
Rhätische Bahn (Schweiz) nennt sich ein 1889–1913 eröffnetes Schmalspurbahnnetz, das den ganzen Kanton Graubünden mit folgenden Linien umfaßt (vgl. Übersichtskarte Bd. I, Taf. I, die als im Bau begriffen bezeichneten Linien sind inzwischen vollendet und eröffnet worden): Landquart-Klosters, 33 km; Klosters-Davos, 17 km; Chur-Thusis, 28 km; Landquart-Chur, 14 km; Reichenau-Ilanz, 20 km; Thusis-Celerina, 60 km; Celerina-St. Moritz, 3 km; Samaden-Pontresina, 6 km; Davos-Filisur, 20 km; Ilanz-Disentis, 30 km und Bevers-Schuls, 50 km. Die Spurweite beträgt durchgehend 1 m, die betriebene Gesamtlänge 276·225 km, die geraden Strecken betragen 167·022 km. Der kleinste Bogenhalbmesser ist 100 m, die größte Neigung auf der Strecke Küblis-Davos 45‰, auf den übrigen Strecken 35‰. Das trifft auf 100 km2 des Kantons Graubünden 3·8 km und auf 10.000 Einwohner des schwach bevölkerten Kantons 23·3 km, wobei die kurze Bundesbahnstrecke von Maienfeld bis Chur mit 19 km sowie die kürzlich eröffnete Bahn nach Arosa nicht mitgerechnet sind.
Im Februar 1888 erfolgte die Gründung der Gesellschaft der Schmalspurbahn Landquart-Davos und, nachdem auch der Bau einer Schmalspurbahn
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