Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Tarif an eine besondere Verwendung des Gutes sei es im Inland, sei es zur Ausfuhr oder sonstwie gebunden, so wird sich diese je nach seiner Natur oder den Handelsgewohnheiten und örtlichen Verhältnissen nicht selten erst nach Wochen oder Monaten ermöglichen lassen. In diesem Fall wird zunächst die Fracht nach der regelrechten Tarifklasse berechnet und erhoben und später auf Antrag nach Beibringung der tarifmäßig vorgeschriebenen Belege ein Teil von ihr im Erstattungsweg rückvergütet. Vom Standpunkt der Eisenbahnen betrachtet bringt diese Form der Ausnahmetarife durch die Bearbeitung der Erstattungsanträge eine nicht unerhebliche Geschäftsbelastung mit sich; die Frachtinteressenten beklagen Zinseinbußen, ja sogar den gänzlichen Verlust des Anspruchs, wenn sie aus Mangel an gehöriger Tarifkenntnis die Stellung der Anträge versäumen. Das Verkehrsinteresse kann trotzdem die R. nicht entbehren. Vgl. auch in den deutschen Tarifen §§ 15, 16 des deutschen Eisenbahngütertarifs Teil I, Abt. B, über die Kontrollvorschriften für Ausfuhrgüter bei Beförderung nach Binnenstationen, die Ausnahmetarife 14 für Zucker zur Ausfuhr über Umschlagsplätze, 14a für Rohzucker an Raffinerien, 9s für Schiffbaueisen nach binnenländischen Werftstationen, ferner im deutsch-österreichischen Seehafenverkehr den Ausnahmetarif 88 für Düngemittel nach Deutschland, 93g für Schiffbaueisen. Bei den österreichischen Staatsbahnen werden im Rückvergütungsweg gewährt: die Ausfuhrtarife für Rohzucker und Spiritus nach österreichischen Raffineriestationen, sowie für Rohpetroleum (9a), ferner die Ausnahmetarife für Holz zu Grubenzwecken, Schiffbau u. s. w. (14a), Gerste bei Verarbeitung zu Malz in Osterreich (17c) u. s. w. Im übertragenen Sinn gehören hierher auch die Rabatt- und Refaktietarife (s. d.). Rufzeichen, die zum Anrufen von Telegraphen- oder Fernsprechstellen dienenden Zeichen, die die rufende Stelle durch wiederholte Stromschlüsse oder Stromunterbrechungen hervorbringt und die auf der gerufenen Stelle durch Aufschlagen des Schreibhebels oder durch Ertönen eines Weckers, seltener einer Hupe zu Gehör gebracht werden. Mit dem hörbaren Zeichen wird zuweilen noch ein Schauzeichen verbunden. Liegen mehrere Stellen in einer Leitung, so muß für jede Stelle ein besonderes R. festgesetzt werden, das sich von den übrigen so unterscheidet, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. Stellen, die in mehreren Leitungen liegen, müssen möglichst für alle Leitungen das gleiche R. haben. Die R. für Telegraphenstellen werden aus den Morsezeichen der Anfangsbuchstaben und soweit erforderlich weiterer Buchstaben des Namens der Stelle gebildet. Auch die R. für den Anruf mit Wecker und Hupen werden aus kürzeren und längeren Zeichen in bestimmter Zusammensetzung gebildet. Fink. Ruhesignale s. Durchgehende Liniensignale. Ruhestromschaltung, die Schaltung elektrischer Anlagen, bei der der Betriebsstrom im Ruhestand den Stromkreis durchfließt, im Arbeitszustand aber unterbrochen ist, im Gegensatz zur Arbeitsstromschaltung, bei der im Ruhezustand die Leitung stromlos, aber im Arbeitszustand vom Strom durchflossen ist. Während im letzteren Fall der Strom selbst die Nutzbarkeit leistet, wird sie bei der R. von einer dem Strom entgegenwirkenden Kraft (Feder oder Gewicht) geleistet. In der Telegraphie kommen beide Schaltungen vor. Die R. wird für den Betrieb solcher Leitungen verwendet, die eine größere Anzahl von Betriebsstellen umfassen. Bei der Arbeitsstromschaltung müßte jede Betriebsstelle mit einer so großen Batterie ausgestattet sein, daß der durch sie erzeugte Strom im stande ist, sämtliche Schreibwerke des Leitungskreises zum Ansprechen zu bringen; bei R. genügt, da sie mit Stromunterbrechung arbeitet, eine solche Batterie, deren Elemente auf die einzelnen Betriebsstellen des Leitungskreises verteilt werden können. Die R. ist daher auch die gegebene Schaltung für Eisenbahntelegraphenanlagen. Ferner ist die R. angebracht für alle die selbsttätigen Fernmeldeanlagen, mit denen Warnungs- oder Gefahrmeldungen gegeben werden, weil bei ihr jede Leitungsstörung sofort die Warnungs- oder Gefahrmeldung hervorruft. Zu diesen Anlagen gehören u. a. Einbruchsicherungen, Feuermelder, Wasserstands- und Gasstandsmelder, Signalmelder in Eisenbahnsicherungsanlagen. Fink. Rumänische Eisenbahnen (mit Karte). Inhalt: I. Geschichte. - II. Geographische Gliederung. - III. Verwaltung. - IV. Betriebsergebnisse. - V. Tarifwesen. - VI. Technische Bahnanlage. I. Geschichte. Erst nachdem an Stelle der durch die Türkei als Herrscher der Donaufürstentümer Moldau und Walachei eingesetzten griechischen Günstlinge (Phanarioten) einheimischen Fürsten das Schicksal dieser Länder überantwortet wurde, wendete sich das Interesse der letzteren der Verbesserung der gänzlich ungenügenden Verkehrswege zu. Zunächst war es der Fürst Tarif an eine besondere Verwendung des Gutes sei es im Inland, sei es zur Ausfuhr oder sonstwie gebunden, so wird sich diese je nach seiner Natur oder den Handelsgewohnheiten und örtlichen Verhältnissen nicht selten erst nach Wochen oder Monaten ermöglichen lassen. In diesem Fall wird zunächst die Fracht nach der regelrechten Tarifklasse berechnet und erhoben und später auf Antrag nach Beibringung der tarifmäßig vorgeschriebenen Belege ein Teil von ihr im Erstattungsweg rückvergütet. Vom Standpunkt der Eisenbahnen betrachtet bringt diese Form der Ausnahmetarife durch die Bearbeitung der Erstattungsanträge eine nicht unerhebliche Geschäftsbelastung mit sich; die Frachtinteressenten beklagen Zinseinbußen, ja sogar den gänzlichen Verlust des Anspruchs, wenn sie aus Mangel an gehöriger Tarifkenntnis die Stellung der Anträge versäumen. Das Verkehrsinteresse kann trotzdem die R. nicht entbehren. Vgl. auch in den deutschen Tarifen §§ 15, 16 des deutschen Eisenbahngütertarifs Teil I, Abt. B, über die Kontrollvorschriften für Ausfuhrgüter bei Beförderung nach Binnenstationen, die Ausnahmetarife 14 für Zucker zur Ausfuhr über Umschlagsplätze, 14a für Rohzucker an Raffinerien, 9s für Schiffbaueisen nach binnenländischen Werftstationen, ferner im deutsch-österreichischen Seehafenverkehr den Ausnahmetarif 88 für Düngemittel nach Deutschland, 93g für Schiffbaueisen. Bei den österreichischen Staatsbahnen werden im Rückvergütungsweg gewährt: die Ausfuhrtarife für Rohzucker und Spiritus nach österreichischen Raffineriestationen, sowie für Rohpetroleum (9a), ferner die Ausnahmetarife für Holz zu Grubenzwecken, Schiffbau u. s. w. (14a), Gerste bei Verarbeitung zu Malz in Osterreich (17c) u. s. w. Im übertragenen Sinn gehören hierher auch die Rabatt- und Refaktietarife (s. d.). Rufzeichen, die zum Anrufen von Telegraphen- oder Fernsprechstellen dienenden Zeichen, die die rufende Stelle durch wiederholte Stromschlüsse oder Stromunterbrechungen hervorbringt und die auf der gerufenen Stelle durch Aufschlagen des Schreibhebels oder durch Ertönen eines Weckers, seltener einer Hupe zu Gehör gebracht werden. Mit dem hörbaren Zeichen wird zuweilen noch ein Schauzeichen verbunden. Liegen mehrere Stellen in einer Leitung, so muß für jede Stelle ein besonderes R. festgesetzt werden, das sich von den übrigen so unterscheidet, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. Stellen, die in mehreren Leitungen liegen, müssen möglichst für alle Leitungen das gleiche R. haben. Die R. für Telegraphenstellen werden aus den Morsezeichen der Anfangsbuchstaben und soweit erforderlich weiterer Buchstaben des Namens der Stelle gebildet. Auch die R. für den Anruf mit Wecker und Hupen werden aus kürzeren und längeren Zeichen in bestimmter Zusammensetzung gebildet. Fink. Ruhesignale s. Durchgehende Liniensignale. Ruhestromschaltung, die Schaltung elektrischer Anlagen, bei der der Betriebsstrom im Ruhestand den Stromkreis durchfließt, im Arbeitszustand aber unterbrochen ist, im Gegensatz zur Arbeitsstromschaltung, bei der im Ruhezustand die Leitung stromlos, aber im Arbeitszustand vom Strom durchflossen ist. Während im letzteren Fall der Strom selbst die Nutzbarkeit leistet, wird sie bei der R. von einer dem Strom entgegenwirkenden Kraft (Feder oder Gewicht) geleistet. In der Telegraphie kommen beide Schaltungen vor. Die R. wird für den Betrieb solcher Leitungen verwendet, die eine größere Anzahl von Betriebsstellen umfassen. Bei der Arbeitsstromschaltung müßte jede Betriebsstelle mit einer so großen Batterie ausgestattet sein, daß der durch sie erzeugte Strom im stande ist, sämtliche Schreibwerke des Leitungskreises zum Ansprechen zu bringen; bei R. genügt, da sie mit Stromunterbrechung arbeitet, eine solche Batterie, deren Elemente auf die einzelnen Betriebsstellen des Leitungskreises verteilt werden können. Die R. ist daher auch die gegebene Schaltung für Eisenbahntelegraphenanlagen. Ferner ist die R. angebracht für alle die selbsttätigen Fernmeldeanlagen, mit denen Warnungs- oder Gefahrmeldungen gegeben werden, weil bei ihr jede Leitungsstörung sofort die Warnungs- oder Gefahrmeldung hervorruft. Zu diesen Anlagen gehören u. a. Einbruchsicherungen, Feuermelder, Wasserstands- und Gasstandsmelder, Signalmelder in Eisenbahnsicherungsanlagen. Fink. Rumänische Eisenbahnen (mit Karte). Inhalt: I. Geschichte. – II. Geographische Gliederung. – III. Verwaltung. – IV. Betriebsergebnisse. – V. Tarifwesen. – VI. Technische Bahnanlage. I. Geschichte. Erst nachdem an Stelle der durch die Türkei als Herrscher der Donaufürstentümer Moldau und Walachei eingesetzten griechischen Günstlinge (Phanarioten) einheimischen Fürsten das Schicksal dieser Länder überantwortet wurde, wendete sich das Interesse der letzteren der Verbesserung der gänzlich ungenügenden Verkehrswege zu. 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Das Verkehrsinteresse kann trotzdem die R. nicht entbehren. Vgl. auch in den <hi rendition="#g">deutschen</hi> Tarifen §§ 15, 16 des deutschen Eisenbahngütertarifs Teil I, Abt. B, über die Kontrollvorschriften für Ausfuhrgüter bei Beförderung nach Binnenstationen, die Ausnahmetarife 14 für Zucker zur Ausfuhr über Umschlagsplätze, 14a für Rohzucker an Raffinerien, 9s für Schiffbaueisen nach binnenländischen Werftstationen, ferner im deutsch-österreichischen Seehafenverkehr den Ausnahmetarif 88 für Düngemittel nach Deutschland, 93g für Schiffbaueisen.</p><lb/> <p>Bei den <hi rendition="#g">österreichischen</hi> Staatsbahnen werden im Rückvergütungsweg gewährt: die Ausfuhrtarife für Rohzucker und Spiritus nach österreichischen Raffineriestationen, sowie für Rohpetroleum (9a), ferner die Ausnahmetarife für Holz zu Grubenzwecken, Schiffbau u. s. w. 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Tarif an eine besondere Verwendung des Gutes sei es im Inland, sei es zur Ausfuhr oder sonstwie gebunden, so wird sich diese je nach seiner Natur oder den Handelsgewohnheiten und örtlichen Verhältnissen nicht selten erst nach Wochen oder Monaten ermöglichen lassen. In diesem Fall wird zunächst die Fracht nach der regelrechten Tarifklasse berechnet und erhoben und später auf Antrag nach Beibringung der tarifmäßig vorgeschriebenen Belege ein Teil von ihr im Erstattungsweg rückvergütet.
Vom Standpunkt der Eisenbahnen betrachtet bringt diese Form der Ausnahmetarife durch die Bearbeitung der Erstattungsanträge eine nicht unerhebliche Geschäftsbelastung mit sich; die Frachtinteressenten beklagen Zinseinbußen, ja sogar den gänzlichen Verlust des Anspruchs, wenn sie aus Mangel an gehöriger Tarifkenntnis die Stellung der Anträge versäumen. Das Verkehrsinteresse kann trotzdem die R. nicht entbehren. Vgl. auch in den deutschen Tarifen §§ 15, 16 des deutschen Eisenbahngütertarifs Teil I, Abt. B, über die Kontrollvorschriften für Ausfuhrgüter bei Beförderung nach Binnenstationen, die Ausnahmetarife 14 für Zucker zur Ausfuhr über Umschlagsplätze, 14a für Rohzucker an Raffinerien, 9s für Schiffbaueisen nach binnenländischen Werftstationen, ferner im deutsch-österreichischen Seehafenverkehr den Ausnahmetarif 88 für Düngemittel nach Deutschland, 93g für Schiffbaueisen.
Bei den österreichischen Staatsbahnen werden im Rückvergütungsweg gewährt: die Ausfuhrtarife für Rohzucker und Spiritus nach österreichischen Raffineriestationen, sowie für Rohpetroleum (9a), ferner die Ausnahmetarife für Holz zu Grubenzwecken, Schiffbau u. s. w. (14a), Gerste bei Verarbeitung zu Malz in Osterreich (17c) u. s. w.
Im übertragenen Sinn gehören hierher auch die Rabatt- und Refaktietarife (s. d.).
Rufzeichen, die zum Anrufen von Telegraphen- oder Fernsprechstellen dienenden Zeichen, die die rufende Stelle durch wiederholte Stromschlüsse oder Stromunterbrechungen hervorbringt und die auf der gerufenen Stelle durch Aufschlagen des Schreibhebels oder durch Ertönen eines Weckers, seltener einer Hupe zu Gehör gebracht werden. Mit dem hörbaren Zeichen wird zuweilen noch ein Schauzeichen verbunden. Liegen mehrere Stellen in einer Leitung, so muß für jede Stelle ein besonderes R. festgesetzt werden, das sich von den übrigen so unterscheidet, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. Stellen, die in mehreren Leitungen liegen, müssen möglichst für alle Leitungen das gleiche R. haben.
Die R. für Telegraphenstellen werden aus den Morsezeichen der Anfangsbuchstaben und soweit erforderlich weiterer Buchstaben des Namens der Stelle gebildet.
Auch die R. für den Anruf mit Wecker und Hupen werden aus kürzeren und längeren Zeichen in bestimmter Zusammensetzung gebildet.
Fink.
Ruhesignale s. Durchgehende Liniensignale.
Ruhestromschaltung, die Schaltung elektrischer Anlagen, bei der der Betriebsstrom im Ruhestand den Stromkreis durchfließt, im Arbeitszustand aber unterbrochen ist, im Gegensatz zur Arbeitsstromschaltung, bei der im Ruhezustand die Leitung stromlos, aber im Arbeitszustand vom Strom durchflossen ist. Während im letzteren Fall der Strom selbst die Nutzbarkeit leistet, wird sie bei der R. von einer dem Strom entgegenwirkenden Kraft (Feder oder Gewicht) geleistet.
In der Telegraphie kommen beide Schaltungen vor. Die R. wird für den Betrieb solcher Leitungen verwendet, die eine größere Anzahl von Betriebsstellen umfassen. Bei der Arbeitsstromschaltung müßte jede Betriebsstelle mit einer so großen Batterie ausgestattet sein, daß der durch sie erzeugte Strom im stande ist, sämtliche Schreibwerke des Leitungskreises zum Ansprechen zu bringen; bei R. genügt, da sie mit Stromunterbrechung arbeitet, eine solche Batterie, deren Elemente auf die einzelnen Betriebsstellen des Leitungskreises verteilt werden können. Die R. ist daher auch die gegebene Schaltung für Eisenbahntelegraphenanlagen.
Ferner ist die R. angebracht für alle die selbsttätigen Fernmeldeanlagen, mit denen Warnungs- oder Gefahrmeldungen gegeben werden, weil bei ihr jede Leitungsstörung sofort die Warnungs- oder Gefahrmeldung hervorruft. Zu diesen Anlagen gehören u. a. Einbruchsicherungen, Feuermelder, Wasserstands- und Gasstandsmelder, Signalmelder in Eisenbahnsicherungsanlagen.
Fink.
Rumänische Eisenbahnen (mit Karte).
Inhalt: I. Geschichte. – II. Geographische Gliederung. – III. Verwaltung. – IV. Betriebsergebnisse. – V. Tarifwesen. – VI. Technische Bahnanlage.
I. Geschichte.
Erst nachdem an Stelle der durch die Türkei als Herrscher der Donaufürstentümer Moldau und Walachei eingesetzten griechischen Günstlinge (Phanarioten) einheimischen Fürsten das Schicksal dieser Länder überantwortet wurde, wendete sich das Interesse der letzteren der Verbesserung der gänzlich ungenügenden Verkehrswege zu. Zunächst war es der Fürst
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