Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Im Jahre 1882 wurden 2 Gesetzentwürfe vorgelegt, von denen der eine die Herstellung einer Reihe von Nebenbahnen, der andere den Zweck verfolgte, die erworbene Bahn Cernavoda-Constantza, die die Donau mit dem Schwarzen Meer verbindet, sowohl mit dem Eisenbahnnetz der Moldau als auch mit der Landeshauptstadt zu verbinden. Zur Erschließung der Petroleum- und Salzregionen wurde jedoch zunächst der Bau der 5·231 km langen, vollspurigen, eingleisigen Linie Campina-Doftana und der 34·206 km langen, gleichfalls vollspurigen und eingleisigen Linie Buda-Slanic beschlossen und ausgeführt. Die beiden Linien kosteten zusammen 5,460.071·67 Fr. Die erstere wurde am 21. November, letztere am 10. Dezember 1883 eröffnet. Durch das Ges. vom 15. Mai 1882 wurde der Bau von rd. 750 km Nebenbahnen angeordnet, die in 3 Zeitabschnitten gebaut werden sollten, u. zw.: Diese teils voll-, teils schmalspurigen Linien kosteten 47,123.669·68 Fr. Ein Gesetz vom 1. Juni 1882 genehmigte den Bau eingleisiger vollspuriger Schienenwege von Bukarest über Mogosoia in östlicher Richtung weiter über Ciulniza nach Fetesti, Ciulniza-Calarasi und Ciulniza-Slobozia-Faurei und nach Überbrückung der Donau bis zum Anschluß in Cernavoda. Die Baukosten für diese 282 km langen, in den Jahren 1886 und 1887 eröffneten Linien betrugen 36 Mill. Fr. Die Linie Fetesti-Cernavoda mit der Fortsetzung bis Saligny einschließlich der Überbrückung des Borceaarmes der Donau von zusammen 25·657 km Länge kostete rd. 35 Mill. Fr. Die Eröffnung erfolgte am 27. September 1895. Zur weiteren Erschließung des Landes wurden fast Jahr für Jahr neue Linien hergestellt, deren wichtigste die folgenden sind:
Ferner wurde durch Ges. vom 23. März 1900 (abgeändert 1905) den Bezirken, Gemeinden oder Privaten mit Genehmigung der Regierung unter den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen selbst oder durch Gesellschaften der Bau schmal- oder vollspuriger Eisenbahnen gestattet. Außer dem Enteignungsrecht wurden den konzessionierten Bahnen verschiedene Begünstigungen gewährt. Wenn die zu erbauende Linie für den Staat ein besonderes Interesse hat, kann der Minister der öffentlichen Arbeiten durch eine besondere Gesetzesvorlage die Gewährung einer Staatsbeihilfe beantragen. Von den Eisenbahnlinien, die dem öffentlichen Personen- und Güterverkehr dienen, erhält der Staat Im Jahre 1882 wurden 2 Gesetzentwürfe vorgelegt, von denen der eine die Herstellung einer Reihe von Nebenbahnen, der andere den Zweck verfolgte, die erworbene Bahn Cernavoda-Constantza, die die Donau mit dem Schwarzen Meer verbindet, sowohl mit dem Eisenbahnnetz der Moldau als auch mit der Landeshauptstadt zu verbinden. Zur Erschließung der Petroleum- und Salzregionen wurde jedoch zunächst der Bau der 5·231 km langen, vollspurigen, eingleisigen Linie Câmpina-Doftana und der 34·206 km langen, gleichfalls vollspurigen und eingleisigen Linie Buda-Slanic beschlossen und ausgeführt. Die beiden Linien kosteten zusammen 5,460.071·67 Fr. Die erstere wurde am 21. November, letztere am 10. Dezember 1883 eröffnet. Durch das Ges. vom 15. Mai 1882 wurde der Bau von rd. 750 km Nebenbahnen angeordnet, die in 3 Zeitabschnitten gebaut werden sollten, u. zw.: Diese teils voll-, teils schmalspurigen Linien kosteten 47,123.669·68 Fr. Ein Gesetz vom 1. Juni 1882 genehmigte den Bau eingleisiger vollspuriger Schienenwege von Bukarest über Mogoşoia in östlicher Richtung weiter über Ciulniza nach Feteşti, Ciulniza-Calaraşi und Ciulniza-Slobozia-Faurei und nach Überbrückung der Donau bis zum Anschluß in Cernavoda. Die Baukosten für diese 282 km langen, in den Jahren 1886 und 1887 eröffneten Linien betrugen 36 Mill. Fr. Die Linie Feteşti-Cernavoda mit der Fortsetzung bis Saligny einschließlich der Überbrückung des Borceaarmes der Donau von zusammen 25·657 km Länge kostete rd. 35 Mill. Fr. Die Eröffnung erfolgte am 27. September 1895. Zur weiteren Erschließung des Landes wurden fast Jahr für Jahr neue Linien hergestellt, deren wichtigste die folgenden sind:
Ferner wurde durch Ges. vom 23. März 1900 (abgeändert 1905) den Bezirken, Gemeinden oder Privaten mit Genehmigung der Regierung unter den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen selbst oder durch Gesellschaften der Bau schmal- oder vollspuriger Eisenbahnen gestattet. Außer dem Enteignungsrecht wurden den konzessionierten Bahnen verschiedene Begünstigungen gewährt. Wenn die zu erbauende Linie für den Staat ein besonderes Interesse hat, kann der Minister der öffentlichen Arbeiten durch eine besondere Gesetzesvorlage die Gewährung einer Staatsbeihilfe beantragen. Von den Eisenbahnlinien, die dem öffentlichen Personen- und Güterverkehr dienen, erhält der Staat <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0266" n="251"/> </p><lb/> <p>Im Jahre 1882 wurden 2 Gesetzentwürfe vorgelegt, von denen der eine die Herstellung einer Reihe von Nebenbahnen, der andere den Zweck verfolgte, die erworbene Bahn Cernavoda-Constantza, die die Donau mit dem Schwarzen Meer verbindet, sowohl mit dem Eisenbahnnetz der Moldau als auch mit der Landeshauptstadt zu verbinden.</p><lb/> <p>Zur Erschließung der Petroleum- und Salzregionen wurde jedoch zunächst der Bau der 5·231 <hi rendition="#i">km</hi> langen, vollspurigen, eingleisigen Linie Câmpina-Doftana und der 34·206 <hi rendition="#i">km</hi> langen, gleichfalls vollspurigen und eingleisigen Linie Buda-Slanic beschlossen und ausgeführt. Die beiden Linien kosteten zusammen 5,460.071·67 Fr. Die erstere wurde am 21. November, letztere am 10. Dezember 1883 eröffnet.</p><lb/> <p>Durch das Ges. vom 15. Mai 1882 wurde der Bau von rd. 750 <hi rendition="#i">km</hi> Nebenbahnen angeordnet, die in 3 Zeitabschnitten gebaut werden sollten, u. zw.:</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0187.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Diese teils voll-, teils schmalspurigen Linien kosteten 47,123.669·68 Fr.</p><lb/> <p>Ein Gesetz vom 1. Juni 1882 genehmigte den Bau eingleisiger vollspuriger Schienenwege von Bukarest über Mogoşoia in östlicher Richtung weiter über Ciulniza nach Feteşti, Ciulniza-Calaraşi und Ciulniza-Slobozia-Faurei und nach Überbrückung der Donau bis zum Anschluß in Cernavoda.</p><lb/> <p>Die Baukosten für diese 282 <hi rendition="#i">km</hi> langen, in den Jahren 1886 und 1887 eröffneten Linien betrugen 36 Mill. Fr. Die Linie Feteşti-Cernavoda mit der Fortsetzung bis Saligny einschließlich der Überbrückung des Borceaarmes der Donau von zusammen 25·657 <hi rendition="#i">km</hi> Länge kostete rd. 35 Mill. Fr. Die Eröffnung erfolgte am 27. September 1895.</p><lb/> <p>Zur weiteren Erschließung des Landes wurden fast Jahr für Jahr neue Linien hergestellt, deren wichtigste die folgenden sind:</p><lb/> <table> <row> <cell> <hi rendition="#g">Linie</hi> </cell> <cell> <hi rendition="#i">km</hi> </cell> <cell>Eröffnet am</cell> </row><lb/> <row> <cell>Filiaşi-Carbuneşti</cell> <cell>46·053</cell> <cell>16. Januar 1888</cell> </row><lb/> <row> <cell>Vaslui-Jassy</cell> <cell>67·786</cell> <cell>1. Mai 1892</cell> </row><lb/> <row> <cell>Craiova-Calafat</cell> <cell>106·292</cell> <cell>1. Dezember 1895</cell> </row><lb/> <row> <cell>Dorohoi-Rediu</cell> <cell>90·789</cell> <cell>1. Juni 1896</cell> </row><lb/> <row> <cell>Galatz-Ghibarteni</cell> <cell>70·828</cell> <cell>27. November 1898</cell> </row><lb/> <row> <cell>Ploeşti-Slobozia</cell> <cell>117·242</cell> <cell>14. April 1910.</cell> </row><lb/> </table> <p>Ferner wurde durch Ges. vom 23. März 1900 (abgeändert 1905) den Bezirken, Gemeinden oder Privaten mit Genehmigung der Regierung unter den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen selbst oder durch Gesellschaften der Bau schmal- oder vollspuriger Eisenbahnen gestattet.</p><lb/> <p>Außer dem Enteignungsrecht wurden den konzessionierten Bahnen verschiedene Begünstigungen gewährt.</p><lb/> <p>Wenn die zu erbauende Linie für den Staat ein besonderes Interesse hat, kann der Minister der öffentlichen Arbeiten durch eine besondere Gesetzesvorlage die Gewährung einer Staatsbeihilfe beantragen.</p><lb/> <p>Von den Eisenbahnlinien, die dem öffentlichen Personen- und Güterverkehr dienen, erhält der Staat </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [251/0266]
Im Jahre 1882 wurden 2 Gesetzentwürfe vorgelegt, von denen der eine die Herstellung einer Reihe von Nebenbahnen, der andere den Zweck verfolgte, die erworbene Bahn Cernavoda-Constantza, die die Donau mit dem Schwarzen Meer verbindet, sowohl mit dem Eisenbahnnetz der Moldau als auch mit der Landeshauptstadt zu verbinden.
Zur Erschließung der Petroleum- und Salzregionen wurde jedoch zunächst der Bau der 5·231 km langen, vollspurigen, eingleisigen Linie Câmpina-Doftana und der 34·206 km langen, gleichfalls vollspurigen und eingleisigen Linie Buda-Slanic beschlossen und ausgeführt. Die beiden Linien kosteten zusammen 5,460.071·67 Fr. Die erstere wurde am 21. November, letztere am 10. Dezember 1883 eröffnet.
Durch das Ges. vom 15. Mai 1882 wurde der Bau von rd. 750 km Nebenbahnen angeordnet, die in 3 Zeitabschnitten gebaut werden sollten, u. zw.:
Diese teils voll-, teils schmalspurigen Linien kosteten 47,123.669·68 Fr.
Ein Gesetz vom 1. Juni 1882 genehmigte den Bau eingleisiger vollspuriger Schienenwege von Bukarest über Mogoşoia in östlicher Richtung weiter über Ciulniza nach Feteşti, Ciulniza-Calaraşi und Ciulniza-Slobozia-Faurei und nach Überbrückung der Donau bis zum Anschluß in Cernavoda.
Die Baukosten für diese 282 km langen, in den Jahren 1886 und 1887 eröffneten Linien betrugen 36 Mill. Fr. Die Linie Feteşti-Cernavoda mit der Fortsetzung bis Saligny einschließlich der Überbrückung des Borceaarmes der Donau von zusammen 25·657 km Länge kostete rd. 35 Mill. Fr. Die Eröffnung erfolgte am 27. September 1895.
Zur weiteren Erschließung des Landes wurden fast Jahr für Jahr neue Linien hergestellt, deren wichtigste die folgenden sind:
Linie km Eröffnet am
Filiaşi-Carbuneşti 46·053 16. Januar 1888
Vaslui-Jassy 67·786 1. Mai 1892
Craiova-Calafat 106·292 1. Dezember 1895
Dorohoi-Rediu 90·789 1. Juni 1896
Galatz-Ghibarteni 70·828 27. November 1898
Ploeşti-Slobozia 117·242 14. April 1910.
Ferner wurde durch Ges. vom 23. März 1900 (abgeändert 1905) den Bezirken, Gemeinden oder Privaten mit Genehmigung der Regierung unter den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen selbst oder durch Gesellschaften der Bau schmal- oder vollspuriger Eisenbahnen gestattet.
Außer dem Enteignungsrecht wurden den konzessionierten Bahnen verschiedene Begünstigungen gewährt.
Wenn die zu erbauende Linie für den Staat ein besonderes Interesse hat, kann der Minister der öffentlichen Arbeiten durch eine besondere Gesetzesvorlage die Gewährung einer Staatsbeihilfe beantragen.
Von den Eisenbahnlinien, die dem öffentlichen Personen- und Güterverkehr dienen, erhält der Staat
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