Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.an bestimmten Stellen gelagert wird und für die alle Vorkehrungen getroffen sind, um sie im Kriegsfall ohne Zeitverlust bereithalten zu können. Diese Züge sind nach den Bedürfnissen und Erfahrungen zusammengestellt. Die letzteren sind nur zu vorübergehender Benützung bestimmt und werden im Etappenraum zusammengestellt und nach der Entleerung wieder aufgelöst. Die Verpflegung der Kranken muß in diesem Fall auf den Truppenverpflegsstationen geschehen. Außerdem muß noch der freiwilligen Sanitätspflege gedacht werden, die aus eigenen Mitteln unter eigener Verwaltung und ärztlicher Leitung die Ausrüstung von S. der sog. Vereinslazarettzüge stiftet (Verein vom Roten Kreuz, Johanniter- und Malteserorden, Körperschaften, Stadt- und Landgemeinden und auch von mehreren Einzelpersonen). Für diese Art von S. sind eigene Vorschriften von Seite des preußischen Kriegsministeriums erlassen worden. In Österreich-Ungarn sind nach den Bestimmungen der Vorschrift für S. des k. u. k. Heeres 2 Arten von Zügen in Betracht gezogen, u. zw.: A. Spitalszüge für Schwerkranke und Schwerverwundete, die während des Transports eine spitalsmäßige Behandlung erfordern; B. Krankenzüge für Leichtkranke, die für einen kürzeren Turnusverkehr bestimmt sind. Die ersteren bestehen aus 26 Wagen, befördern nur Liegende. Die letzteren umfassen 25 2achsige Wagen und sind für 300 Sitzende und 64 Liegende eingerichtet. Diese Züge werden erst im Kriegsfall aufgestellt. Die für Sanitätszwecke erforderlichen Herstellungen zerfallen in vorbereitende Adaptierungen und in definitive Einrichtungen. Außer diesen angeführten S. sind im Kriegsjahr 1914/15 noch aufgestellt worden: 1. Staatsbahnkrankenzüge, bei denen als Krankenwagen Personenwagen III. Kl. der Wiener Stadtbahn eingereiht und derart ausgestattet sind, daß für 72 Liegende (auf eingeschobenen Feldtragen) und 225 Sitzende Platz geschaffen ist. Das Einladen der Kranken erfolgt durch 2 Fensteröffnungen in den Seitenwänden, die durch eine Klappe geschlossen werden. 2. Infektionskrankenzüge. Diese Züge sind auch als unauflösbare Garnituren gebildet, haben eine verschiedenartige Zusammensetzung und dienen nur für die Beförderung von Infektionskranken. Man unterscheidet solche mit 48, 50 und 52 Achsen, die je nach der Wahl der Wagen einen Belagraum von 90-128 für Liegende und einen solchen von 60-330 für Sitzende aufweisen. Außer den sonst erforderlichen Ausrüstungsgegenständen sind diesen Zügen noch eine entsprechende Anzahl von Leibstühlen, Leibschüsseln, Gefäßen mit Karbollösung und Kalkmilch sowie Waschvorrichtungen beigegeben. Im Jahre 1916 wurde von Seite der freiwilligen Sanitätspflege als Ergebnis einer eigenen Aktion eine ganz besondere Formation eines Infektionszuges der k. u. k. Heeresverwaltung übergeben. Dieser Zug hat außer den 15 Krankenwagen und den notwendigen Hilfswagen für die Verpflegung und Behandlung der Kranken noch einen Bade- und Desinfektionswagen, einen Maschinenwagen für Eis- und Trinkwasserbereitung, einen Wäschereiwagen, einen Büglereiwagen und einen Wagen, in dem alle menschlichen Ausscheidungen, Verbandmaterial u. s. w. in einem eigenen Ofen verbrannt und unschädlich gemacht werden. Der Zug kann 120 Kranke auf eigenen Bettlagerungsapparaten, deren Bauart von genannter hoher Seite erdacht ist, befördern. 3. Schlafwagensanitätszüge. Diese Züge sind aus vorhandenen Speise- und Schlafwagen der Internationalen Schlafwagengesellschaft nach 2 Arten, u. zw.: 2 Dienstwagen, 3 Speise- und 5 Schlafwagen oder 2 Dienstwagen und 8 Speisewagen nach entsprechender Umgestaltung für 120 Liegende zusammengesetzt. 4. Stiftungszüge. Die auf Kosten des Malteserritter-Ordens eingerichteten S. sind nach 2 Arten zusammengestellt. Bei der einen Zusammenstellung finden 100 Liegende und 125 Sitzende, bei der andern nur 150 Liegende Platz. Die Wagen für die liegenden Kranken sind bereits im Frieden hierfür ausersehen und bereitgehalten (Sanitätswagen mit Dachaufsätzen), wogegen für Sitzende Personenwagen verwendet werden. Bei einigen dieser Züge sind auch Operationswagen eingestellt. Als weitere Stiftungszüge sind zu nennen:
Ferner sind Formationen geschaffen worden, die eine Art S. darstellen und diesen zuzuzählen sind, u. zw.: an bestimmten Stellen gelagert wird und für die alle Vorkehrungen getroffen sind, um sie im Kriegsfall ohne Zeitverlust bereithalten zu können. Diese Züge sind nach den Bedürfnissen und Erfahrungen zusammengestellt. Die letzteren sind nur zu vorübergehender Benützung bestimmt und werden im Etappenraum zusammengestellt und nach der Entleerung wieder aufgelöst. Die Verpflegung der Kranken muß in diesem Fall auf den Truppenverpflegsstationen geschehen. Außerdem muß noch der freiwilligen Sanitätspflege gedacht werden, die aus eigenen Mitteln unter eigener Verwaltung und ärztlicher Leitung die Ausrüstung von S. der sog. Vereinslazarettzüge stiftet (Verein vom Roten Kreuz, Johanniter- und Malteserorden, Körperschaften, Stadt- und Landgemeinden und auch von mehreren Einzelpersonen). Für diese Art von S. sind eigene Vorschriften von Seite des preußischen Kriegsministeriums erlassen worden. In Österreich-Ungarn sind nach den Bestimmungen der Vorschrift für S. des k. u. k. Heeres 2 Arten von Zügen in Betracht gezogen, u. zw.: A. Spitalszüge für Schwerkranke und Schwerverwundete, die während des Transports eine spitalsmäßige Behandlung erfordern; B. Krankenzüge für Leichtkranke, die für einen kürzeren Turnusverkehr bestimmt sind. Die ersteren bestehen aus 26 Wagen, befördern nur Liegende. Die letzteren umfassen 25 2achsige Wagen und sind für 300 Sitzende und 64 Liegende eingerichtet. Diese Züge werden erst im Kriegsfall aufgestellt. Die für Sanitätszwecke erforderlichen Herstellungen zerfallen in vorbereitende Adaptierungen und in definitive Einrichtungen. Außer diesen angeführten S. sind im Kriegsjahr 1914/15 noch aufgestellt worden: 1. Staatsbahnkrankenzüge, bei denen als Krankenwagen Personenwagen III. Kl. der Wiener Stadtbahn eingereiht und derart ausgestattet sind, daß für 72 Liegende (auf eingeschobenen Feldtragen) und 225 Sitzende Platz geschaffen ist. Das Einladen der Kranken erfolgt durch 2 Fensteröffnungen in den Seitenwänden, die durch eine Klappe geschlossen werden. 2. Infektionskrankenzüge. Diese Züge sind auch als unauflösbare Garnituren gebildet, haben eine verschiedenartige Zusammensetzung und dienen nur für die Beförderung von Infektionskranken. Man unterscheidet solche mit 48, 50 und 52 Achsen, die je nach der Wahl der Wagen einen Belagraum von 90–128 für Liegende und einen solchen von 60–330 für Sitzende aufweisen. Außer den sonst erforderlichen Ausrüstungsgegenständen sind diesen Zügen noch eine entsprechende Anzahl von Leibstühlen, Leibschüsseln, Gefäßen mit Karbollösung und Kalkmilch sowie Waschvorrichtungen beigegeben. Im Jahre 1916 wurde von Seite der freiwilligen Sanitätspflege als Ergebnis einer eigenen Aktion eine ganz besondere Formation eines Infektionszuges der k. u. k. Heeresverwaltung übergeben. Dieser Zug hat außer den 15 Krankenwagen und den notwendigen Hilfswagen für die Verpflegung und Behandlung der Kranken noch einen Bade- und Desinfektionswagen, einen Maschinenwagen für Eis- und Trinkwasserbereitung, einen Wäschereiwagen, einen Büglereiwagen und einen Wagen, in dem alle menschlichen Ausscheidungen, Verbandmaterial u. s. w. in einem eigenen Ofen verbrannt und unschädlich gemacht werden. Der Zug kann 120 Kranke auf eigenen Bettlagerungsapparaten, deren Bauart von genannter hoher Seite erdacht ist, befördern. 3. Schlafwagensanitätszüge. Diese Züge sind aus vorhandenen Speise- und Schlafwagen der Internationalen Schlafwagengesellschaft nach 2 Arten, u. zw.: 2 Dienstwagen, 3 Speise- und 5 Schlafwagen oder 2 Dienstwagen und 8 Speisewagen nach entsprechender Umgestaltung für 120 Liegende zusammengesetzt. 4. Stiftungszüge. Die auf Kosten des Malteserritter-Ordens eingerichteten S. sind nach 2 Arten zusammengestellt. Bei der einen Zusammenstellung finden 100 Liegende und 125 Sitzende, bei der andern nur 150 Liegende Platz. Die Wagen für die liegenden Kranken sind bereits im Frieden hierfür ausersehen und bereitgehalten (Sanitätswagen mit Dachaufsätzen), wogegen für Sitzende Personenwagen verwendet werden. Bei einigen dieser Züge sind auch Operationswagen eingestellt. Als weitere Stiftungszüge sind zu nennen:
Ferner sind Formationen geschaffen worden, die eine Art S. darstellen und diesen zuzuzählen sind, u. zw.: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0322" n="305"/> an bestimmten Stellen gelagert wird und für die alle Vorkehrungen getroffen sind, um sie im Kriegsfall ohne Zeitverlust bereithalten zu können. Diese Züge sind nach den Bedürfnissen und Erfahrungen zusammengestellt.</p><lb/> <p>Die letzteren sind nur zu vorübergehender Benützung bestimmt und werden im Etappenraum zusammengestellt und nach der Entleerung wieder aufgelöst. Die Verpflegung der Kranken muß in diesem Fall auf den Truppenverpflegsstationen geschehen.</p><lb/> <p>Außerdem muß noch der freiwilligen Sanitätspflege gedacht werden, die aus eigenen Mitteln unter eigener Verwaltung und ärztlicher Leitung die Ausrüstung von S. der sog. 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an bestimmten Stellen gelagert wird und für die alle Vorkehrungen getroffen sind, um sie im Kriegsfall ohne Zeitverlust bereithalten zu können. Diese Züge sind nach den Bedürfnissen und Erfahrungen zusammengestellt.
Die letzteren sind nur zu vorübergehender Benützung bestimmt und werden im Etappenraum zusammengestellt und nach der Entleerung wieder aufgelöst. Die Verpflegung der Kranken muß in diesem Fall auf den Truppenverpflegsstationen geschehen.
Außerdem muß noch der freiwilligen Sanitätspflege gedacht werden, die aus eigenen Mitteln unter eigener Verwaltung und ärztlicher Leitung die Ausrüstung von S. der sog. Vereinslazarettzüge stiftet (Verein vom Roten Kreuz, Johanniter- und Malteserorden, Körperschaften, Stadt- und Landgemeinden und auch von mehreren Einzelpersonen).
Für diese Art von S. sind eigene Vorschriften von Seite des preußischen Kriegsministeriums erlassen worden.
In Österreich-Ungarn sind nach den Bestimmungen der Vorschrift für S. des k. u. k. Heeres 2 Arten von Zügen in Betracht gezogen, u. zw.:
A. Spitalszüge für Schwerkranke und Schwerverwundete, die während des Transports eine spitalsmäßige Behandlung erfordern;
B. Krankenzüge für Leichtkranke, die für einen kürzeren Turnusverkehr bestimmt sind.
Die ersteren bestehen aus 26 Wagen, befördern nur Liegende. Die letzteren umfassen 25 2achsige Wagen und sind für 300 Sitzende und 64 Liegende eingerichtet.
Diese Züge werden erst im Kriegsfall aufgestellt. Die für Sanitätszwecke erforderlichen Herstellungen zerfallen in vorbereitende Adaptierungen und in definitive Einrichtungen.
Außer diesen angeführten S. sind im Kriegsjahr 1914/15 noch aufgestellt worden:
1. Staatsbahnkrankenzüge, bei denen als Krankenwagen Personenwagen III. Kl. der Wiener Stadtbahn eingereiht und derart ausgestattet sind, daß für 72 Liegende (auf eingeschobenen Feldtragen) und 225 Sitzende Platz geschaffen ist.
Das Einladen der Kranken erfolgt durch 2 Fensteröffnungen in den Seitenwänden, die durch eine Klappe geschlossen werden.
2. Infektionskrankenzüge. Diese Züge sind auch als unauflösbare Garnituren gebildet, haben eine verschiedenartige Zusammensetzung und dienen nur für die Beförderung von Infektionskranken. Man unterscheidet solche mit 48, 50 und 52 Achsen, die je nach der Wahl der Wagen einen Belagraum von 90–128 für Liegende und einen solchen von 60–330 für Sitzende aufweisen.
Außer den sonst erforderlichen Ausrüstungsgegenständen sind diesen Zügen noch eine entsprechende Anzahl von Leibstühlen, Leibschüsseln, Gefäßen mit Karbollösung und Kalkmilch sowie Waschvorrichtungen beigegeben.
Im Jahre 1916 wurde von Seite der freiwilligen Sanitätspflege als Ergebnis einer eigenen Aktion eine ganz besondere Formation eines Infektionszuges der k. u. k. Heeresverwaltung übergeben.
Dieser Zug hat außer den 15 Krankenwagen und den notwendigen Hilfswagen für die Verpflegung und Behandlung der Kranken noch einen Bade- und Desinfektionswagen, einen Maschinenwagen für Eis- und Trinkwasserbereitung, einen Wäschereiwagen, einen Büglereiwagen und einen Wagen, in dem alle menschlichen Ausscheidungen, Verbandmaterial u. s. w. in einem eigenen Ofen verbrannt und unschädlich gemacht werden.
Der Zug kann 120 Kranke auf eigenen Bettlagerungsapparaten, deren Bauart von genannter hoher Seite erdacht ist, befördern.
3. Schlafwagensanitätszüge. Diese Züge sind aus vorhandenen Speise- und Schlafwagen der Internationalen Schlafwagengesellschaft nach 2 Arten, u. zw.: 2 Dienstwagen, 3 Speise- und 5 Schlafwagen oder 2 Dienstwagen und 8 Speisewagen nach entsprechender Umgestaltung für 120 Liegende zusammengesetzt.
4. Stiftungszüge. Die auf Kosten des Malteserritter-Ordens eingerichteten S. sind nach 2 Arten zusammengestellt. Bei der einen Zusammenstellung finden 100 Liegende und 125 Sitzende, bei der andern nur 150 Liegende Platz. Die Wagen für die liegenden Kranken sind bereits im Frieden hierfür ausersehen und bereitgehalten (Sanitätswagen mit Dachaufsätzen), wogegen für Sitzende Personenwagen verwendet werden.
Bei einigen dieser Züge sind auch Operationswagen eingestellt.
Als weitere Stiftungszüge sind zu nennen:
Liegende Sitzende
Spitalszug Kasselik 160 –
Spitalszug Fürst Schwarzenberg 100 75
Spitalszug Anglobank 70 200
S. Steirer Rotes Kreuz 80 275
Perm. Krankenzug Clary 67 300
Spitalszug Augusta 80 400
S. österr. Rotes Kreuz 240 –
S. ung. Rotes Kreuz 100 –
S. Graf Karoly 100 70
S. Wr. Freiw. Rettungs-Ges. 110 –
Ferner sind Formationen geschaffen worden, die eine Art S. darstellen und diesen zuzuzählen sind, u. zw.:
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