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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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4. Unterbau.

a) Dämme und Einschnitte.

Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist - nach Grz. § 27 - so zu bemessen, daß der


Abb. 218.

Abb. 219.
Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. mindestens das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 mm (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 mm an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die Mindestmaße für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für


s = 1·00 mzuB = 2·69 m
s = 0·75 mzuB = 2·19 m
s = 0·60 mzuB = 1·89 m

In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 m vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben.

Kronenbreite bestehender S.

Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen - etwa über 5 m - empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20-30 cm genügt.

b) Kunstbauten (Mauern, Durchlässe, Brücken, Tunnels) werden durch die Spurweite mittelbar und unmittelbar beeinflußt; mittelbar insofern, als durch die größere Anpassung

4. Unterbau.

a) Dämme und Einschnitte.

Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist – nach Grz. § 27 – so zu bemessen, daß der


Abb. 218.

Abb. 219.
Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. mindestens das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 mm (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 mm an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die Mindestmaße für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für


s = 1·00 mzuB = 2·69 m
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s = 0·60 mzuB = 1·89 m

In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 m vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben.

Kronenbreite bestehender S.

Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen – etwa über 5 m – empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20–30 cm genügt.

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[356/0375] 4. Unterbau. a) Dämme und Einschnitte. Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist – nach Grz. § 27 – so zu bemessen, daß der [Abbildung Abb. 218. ] [Abbildung Abb. 219. ] Abstand des Schnittpunkts einer durch die Unterkante der nicht überhöhten Schiene gelegten Wagrechten mit der verlängerten Böschungslinie des Bahnkörpers von der Mitte des Gleises (ideelle Kronenbreite) bei S. mindestens das Maß der Spurweite beträgt. Nimmt man die Höhe der Bettung unter der Unterkante der Schwelle mit mindestens 100 mm (Grz. § 3) und die Schwellenstärke mit 130 mm an, so ergeben sich für das Böschungsverhältnis 1 : 1·5 die Mindestmaße für die Breite des Bahnkörpers eingleisiger schmalspuriger Bahnen für s = 1·00 m zu B = 2·69 m s = 0·75 m zu B = 2·19 m s = 0·60 m zu B = 1·89 m In der Ausführung ist man auf diese Maße selten herabgegangen. Für die preußischen Kleinbahnen ist als ideelle Kronenbreite das um mindestens 0·10 m vergrößerte Maß der Spurweite vorgeschrieben. Kronenbreite bestehender S. Auf der äußeren Seite scharfer Krümmungen und bei hohen Dämmen – etwa über 5 m – empfiehlt sich eine Vergrößerung der Kronenbreite. Die Anordnung von Banketten (Bermen) wird nicht immer für notwendig gehalten; sie erleichtert aber das Begehen der Bahn durch die Bahnüberwachungsbeamten und vermeidet den Verlust abgerollten Bettungsstoffes, der wieder benutzt werden kann. Eine Breite von 20–30 cm genügt. b) Kunstbauten (Mauern, Durchlässe, Brücken, Tunnels) werden durch die Spurweite mittelbar und unmittelbar beeinflußt; mittelbar insofern, als durch die größere Anpassung

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Die Abbildungen im Text sowie die Faksimiles 0459 und 0460 stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/375>, abgerufen am 01.11.2024.