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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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fürs = 1·00 m,Schwellenlängel = 180 cm,P = 3600 kg
fürs = 0·75 m,Schwellenlängel = 150 cm,P = 3000 kg
fürs = 0·60 m,Schwellenlängel = 130 cm,P = 2560 kg
Abmessungen der Holzquerschwellen bei S.

Für die Entfernung der Schwellen gelten dieselben Grundsätze wie bei den Vollspurbahnen.

Die Art der Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist von der Spurweite unabhängig.

Wie bei den vollspurigen, so ist auch bei den schmalspurigen Bahnen eine gute Beschaffenheit des Bettungsstoffes sowie eine entsprechend zweckmäßige und kräftige Gestaltung des Bettungskörpers von großer Wichtigkeit für die Sicherung der Lage des Gestänges und für eine gute, dabei aber billige Unterhaltung des Oberbaues. Häufig kommen Packlagen mit Steinschlag zur Anwendung, aber auch Kies, Schlackenasche, Sand finden sich vereinzelt vor. Die Bettungshöhen liegen zwischen 12 und 36 cm; die obere Bettungsbreite wird so bemessen, daß sie die Querschwellen beiderseits in der Geraden 10-25 cm überragt; im Bogen werden diese Maße an der Außenseite wesentlich größer, bis zu 53 cm (sächsische S.) gewählt. Die Zwischenräume zwischen den Schwellen werden bei manchen Bahnen aus Ersparungsrücksichten nicht vollständig ausgefüllt.

Die Anordnung des Schienenstoßes folgt dem Vorbild der vollspurigen Bahnen.

e) Die Gleisverbindungen zeigen in ihrer allgemeinen Anordnung gegenüber jenen bei vollspurigen Bahnen keine Abweichung. Ein Unterschied ergibt sich hauptsächlich durch die Zulässigkeit kleinerer Halbmesser im Weichenbogen und größerer Kreuzungswinkel bei den Herzstücken. Der Halbmesser des Weichenbogens soll nach den Grz. in der Regel bei 1 m-Spur nicht kleiner als 50 m, bei 0·75 m-Spur nicht kleiner als 40 m und bei 0·60 m-Spur nicht kleiner als 25 m sein; nur bei entsprechender Bauart der Betriebsmittel können schärfere Bögen vorkommen; bei einer Fahrgeschwindigkeit von höchstens 20 km sind auch Schleppweichen zulässig. Die Herzstückneigung beträgt zumeist 1 : 7 (8° 7' 48'') und 1 : 8 (7° 7' 30''), bei 60 cm Spurweite auch 1 : 5·16 (11°). Die Zungenvorrichtungen werden der Einfachheit halber symmetrisch gestaltet; Zungenlänge zwischen 2·2 bis 3·2 m, selten kleiner; Spurrinne 33-35 mm.

Gleiskreuzungen bei gleichen Spurweiten werden nach den Grundsätzen vollspuriger Bahnen angeordnet. Für Kreuzungen schmal- und vollspuriger Gleise in Schienenhöhe kommen jetzt nur noch Schienen der Vollspurbahn zur Anwendung, wodurch die Anlage verbessert und vereinfacht wird. Soll der Schienenstrang des Vollspurgleises keine Unterbrechung erfahren, so wird das Schmalspurgleis entsprechend hoch gehoben; einfacher ist die Anordnung mit Einkerbung der Vollspurschienen.

f) Zweispurige Gleise für den Verkehr schmal- und vollspuriger Fahrzeuge bestehen entweder aus 3 oder 4 Schienensträngen. Schwierigkeiten bietet die Abzweigung des Schmalspurgleises aus dem Vollspurgleis; hier können die Weichenformen sehr verwickelt werden (vgl. Weichenanlagen der sächsischen Schmalspurbahnen, Der Zivilingenieur, 1885, S. 569 u. Die 4schienige Gleisanlage in Kapfenberg, Mitt. ü. Lok.- u. Strbw. 1894, S. 137). Bei 4schienigem Gleis von 1 m-Spur und Vollspur kann eine Vereinfachung der Weichenanlage durch Näherrücken des äußeren schmalspurigen Schienenstrangs an den Vollspurstrang erzielt werden (vgl. Noyelles - St. Valery, Rev. gen. d. chem. 1888, I u. 1891, I).

6. Bahnhofanlagen. Bei rein schmalspurigen Bahnhöfen beeinflußt die Spurweite nur die Abstände der Gleisachsen, die Weichenanordnungen, die Umgrenzung des lichten Raumes, die Größe der Lokomotiv- und Wagenschuppen.

Nach den Grz. soll die Entfernung der Gleisachsen mindestens gleich der um 600 mm vermehrten größten Fahrzeug- oder Ladebreite, wenn diese größer als die Fahrzeugbreite ist, sein. Bei s = 1 m und 0·75 m beträgt die Gleisentfernung je nach örtlichen Verhältnissen 3·20 bis 3·60 m, bei Rollbockverkehr 4-4·25 m; bei 0·60 m finden sich Entfernungen von 2 m bis 2·50 m. Für die Umgrenzung des lichten Raumes ist das "Verladeprofil" (Abb. 218 u. 219) maßgebend. Die Ausmaße der Schuppen richten sich nach der Anzahl und Größe der einzustellenden Fahrbetriebsmittel.

Bei gemischtspurigen Bahnhöfen (z. B. Anschluß der S. an Vollspurbahn) kommen hauptsächlich


fürs = 1·00 m,Schwellenlängel = 180 cm,P = 3600 kg
fürs = 0·75 m,Schwellenlängel = 150 cm,P = 3000 kg
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Abmessungen der Holzquerschwellen bei S.

Für die Entfernung der Schwellen gelten dieselben Grundsätze wie bei den Vollspurbahnen.

Die Art der Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist von der Spurweite unabhängig.

Wie bei den vollspurigen, so ist auch bei den schmalspurigen Bahnen eine gute Beschaffenheit des Bettungsstoffes sowie eine entsprechend zweckmäßige und kräftige Gestaltung des Bettungskörpers von großer Wichtigkeit für die Sicherung der Lage des Gestänges und für eine gute, dabei aber billige Unterhaltung des Oberbaues. Häufig kommen Packlagen mit Steinschlag zur Anwendung, aber auch Kies, Schlackenasche, Sand finden sich vereinzelt vor. Die Bettungshöhen liegen zwischen 12 und 36 cm; die obere Bettungsbreite wird so bemessen, daß sie die Querschwellen beiderseits in der Geraden 10–25 cm überragt; im Bogen werden diese Maße an der Außenseite wesentlich größer, bis zu 53 cm (sächsische S.) gewählt. Die Zwischenräume zwischen den Schwellen werden bei manchen Bahnen aus Ersparungsrücksichten nicht vollständig ausgefüllt.

Die Anordnung des Schienenstoßes folgt dem Vorbild der vollspurigen Bahnen.

e) Die Gleisverbindungen zeigen in ihrer allgemeinen Anordnung gegenüber jenen bei vollspurigen Bahnen keine Abweichung. Ein Unterschied ergibt sich hauptsächlich durch die Zulässigkeit kleinerer Halbmesser im Weichenbogen und größerer Kreuzungswinkel bei den Herzstücken. Der Halbmesser des Weichenbogens soll nach den Grz. in der Regel bei 1 m-Spur nicht kleiner als 50 m, bei 0·75 m-Spur nicht kleiner als 40 m und bei 0·60 m-Spur nicht kleiner als 25 m sein; nur bei entsprechender Bauart der Betriebsmittel können schärfere Bögen vorkommen; bei einer Fahrgeschwindigkeit von höchstens 20 km sind auch Schleppweichen zulässig. Die Herzstückneigung beträgt zumeist 1 : 7 (8° 7' 48'') und 1 : 8 (7° 7' 30''), bei 60 cm Spurweite auch 1 : 5·16 (11°). Die Zungenvorrichtungen werden der Einfachheit halber symmetrisch gestaltet; Zungenlänge zwischen 2·2 bis 3·2 m, selten kleiner; Spurrinne 33–35 mm.

Gleiskreuzungen bei gleichen Spurweiten werden nach den Grundsätzen vollspuriger Bahnen angeordnet. Für Kreuzungen schmal- und vollspuriger Gleise in Schienenhöhe kommen jetzt nur noch Schienen der Vollspurbahn zur Anwendung, wodurch die Anlage verbessert und vereinfacht wird. Soll der Schienenstrang des Vollspurgleises keine Unterbrechung erfahren, so wird das Schmalspurgleis entsprechend hoch gehoben; einfacher ist die Anordnung mit Einkerbung der Vollspurschienen.

f) Zweispurige Gleise für den Verkehr schmal- und vollspuriger Fahrzeuge bestehen entweder aus 3 oder 4 Schienensträngen. Schwierigkeiten bietet die Abzweigung des Schmalspurgleises aus dem Vollspurgleis; hier können die Weichenformen sehr verwickelt werden (vgl. Weichenanlagen der sächsischen Schmalspurbahnen, Der Zivilingenieur, 1885, S. 569 u. Die 4schienige Gleisanlage in Kapfenberg, Mitt. ü. Lok.- u. Strbw. 1894, S. 137). Bei 4schienigem Gleis von 1 m-Spur und Vollspur kann eine Vereinfachung der Weichenanlage durch Näherrücken des äußeren schmalspurigen Schienenstrangs an den Vollspurstrang erzielt werden (vgl. Noyelles – St. Valéry, Rév. gén. d. chem. 1888, I u. 1891, I).

6. Bahnhofanlagen. Bei rein schmalspurigen Bahnhöfen beeinflußt die Spurweite nur die Abstände der Gleisachsen, die Weichenanordnungen, die Umgrenzung des lichten Raumes, die Größe der Lokomotiv- und Wagenschuppen.

Nach den Grz. soll die Entfernung der Gleisachsen mindestens gleich der um 600 mm vermehrten größten Fahrzeug- oder Ladebreite, wenn diese größer als die Fahrzeugbreite ist, sein. Bei s = 1 m und 0·75 m beträgt die Gleisentfernung je nach örtlichen Verhältnissen 3·20 bis 3·60 m, bei Rollbockverkehr 4–4·25 m; bei 0·60 m finden sich Entfernungen von 2 m bis 2·50 m. Für die Umgrenzung des lichten Raumes ist das „Verladeprofil“ (Abb. 218 u. 219) maßgebend. Die Ausmaße der Schuppen richten sich nach der Anzahl und Größe der einzustellenden Fahrbetriebsmittel.

Bei gemischtspurigen Bahnhöfen (z. B. Anschluß der S. an Vollspurbahn) kommen hauptsächlich

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[359/0378] für s = 1·00 m, Schwellenlänge l = 180 cm, P = 3600 kg für s = 0·75 m, Schwellenlänge l = 150 cm, P = 3000 kg für s = 0·60 m, Schwellenlänge l = 130 cm, P = 2560 kg Abmessungen der Holzquerschwellen bei S. Für die Entfernung der Schwellen gelten dieselben Grundsätze wie bei den Vollspurbahnen. Die Art der Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist von der Spurweite unabhängig. Wie bei den vollspurigen, so ist auch bei den schmalspurigen Bahnen eine gute Beschaffenheit des Bettungsstoffes sowie eine entsprechend zweckmäßige und kräftige Gestaltung des Bettungskörpers von großer Wichtigkeit für die Sicherung der Lage des Gestänges und für eine gute, dabei aber billige Unterhaltung des Oberbaues. Häufig kommen Packlagen mit Steinschlag zur Anwendung, aber auch Kies, Schlackenasche, Sand finden sich vereinzelt vor. Die Bettungshöhen liegen zwischen 12 und 36 cm; die obere Bettungsbreite wird so bemessen, daß sie die Querschwellen beiderseits in der Geraden 10–25 cm überragt; im Bogen werden diese Maße an der Außenseite wesentlich größer, bis zu 53 cm (sächsische S.) gewählt. Die Zwischenräume zwischen den Schwellen werden bei manchen Bahnen aus Ersparungsrücksichten nicht vollständig ausgefüllt. Die Anordnung des Schienenstoßes folgt dem Vorbild der vollspurigen Bahnen. e) Die Gleisverbindungen zeigen in ihrer allgemeinen Anordnung gegenüber jenen bei vollspurigen Bahnen keine Abweichung. Ein Unterschied ergibt sich hauptsächlich durch die Zulässigkeit kleinerer Halbmesser im Weichenbogen und größerer Kreuzungswinkel bei den Herzstücken. Der Halbmesser des Weichenbogens soll nach den Grz. in der Regel bei 1 m-Spur nicht kleiner als 50 m, bei 0·75 m-Spur nicht kleiner als 40 m und bei 0·60 m-Spur nicht kleiner als 25 m sein; nur bei entsprechender Bauart der Betriebsmittel können schärfere Bögen vorkommen; bei einer Fahrgeschwindigkeit von höchstens 20 km sind auch Schleppweichen zulässig. Die Herzstückneigung beträgt zumeist 1 : 7 (8° 7' 48'') und 1 : 8 (7° 7' 30''), bei 60 cm Spurweite auch 1 : 5·16 (11°). Die Zungenvorrichtungen werden der Einfachheit halber symmetrisch gestaltet; Zungenlänge zwischen 2·2 bis 3·2 m, selten kleiner; Spurrinne 33–35 mm. Gleiskreuzungen bei gleichen Spurweiten werden nach den Grundsätzen vollspuriger Bahnen angeordnet. Für Kreuzungen schmal- und vollspuriger Gleise in Schienenhöhe kommen jetzt nur noch Schienen der Vollspurbahn zur Anwendung, wodurch die Anlage verbessert und vereinfacht wird. Soll der Schienenstrang des Vollspurgleises keine Unterbrechung erfahren, so wird das Schmalspurgleis entsprechend hoch gehoben; einfacher ist die Anordnung mit Einkerbung der Vollspurschienen. f) Zweispurige Gleise für den Verkehr schmal- und vollspuriger Fahrzeuge bestehen entweder aus 3 oder 4 Schienensträngen. Schwierigkeiten bietet die Abzweigung des Schmalspurgleises aus dem Vollspurgleis; hier können die Weichenformen sehr verwickelt werden (vgl. Weichenanlagen der sächsischen Schmalspurbahnen, Der Zivilingenieur, 1885, S. 569 u. Die 4schienige Gleisanlage in Kapfenberg, Mitt. ü. Lok.- u. Strbw. 1894, S. 137). Bei 4schienigem Gleis von 1 m-Spur und Vollspur kann eine Vereinfachung der Weichenanlage durch Näherrücken des äußeren schmalspurigen Schienenstrangs an den Vollspurstrang erzielt werden (vgl. Noyelles – St. Valéry, Rév. gén. d. chem. 1888, I u. 1891, I). 6. Bahnhofanlagen. Bei rein schmalspurigen Bahnhöfen beeinflußt die Spurweite nur die Abstände der Gleisachsen, die Weichenanordnungen, die Umgrenzung des lichten Raumes, die Größe der Lokomotiv- und Wagenschuppen. Nach den Grz. soll die Entfernung der Gleisachsen mindestens gleich der um 600 mm vermehrten größten Fahrzeug- oder Ladebreite, wenn diese größer als die Fahrzeugbreite ist, sein. Bei s = 1 m und 0·75 m beträgt die Gleisentfernung je nach örtlichen Verhältnissen 3·20 bis 3·60 m, bei Rollbockverkehr 4–4·25 m; bei 0·60 m finden sich Entfernungen von 2 m bis 2·50 m. Für die Umgrenzung des lichten Raumes ist das „Verladeprofil“ (Abb. 218 u. 219) maßgebend. Die Ausmaße der Schuppen richten sich nach der Anzahl und Größe der einzustellenden Fahrbetriebsmittel. Bei gemischtspurigen Bahnhöfen (z. B. Anschluß der S. an Vollspurbahn) kommen hauptsächlich

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/378>, abgerufen am 24.11.2024.