Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.3 m. Diese Schienenständer (I, II) werden mit starken horizontalen Drähten (a, b, c) verbunden, die anstatt biegungsfester Holzriegel den zur Dichtung des Rechens verwendeten Scheiterhölzern zur Stütze dienen. Die Horizontaldrähte dieser Rechen spannen sich bei eintretendem Schneeschub nach dem Kettenliniengesetz und müssen daher an den Enden des Rechens entsprechend verankert sein. Mit Ausnahme der Mauern verursachen alle Verbauungsmittel nicht unbeträchtliche Erhaltungsarbeiten, die ihren Grund teils in der raschen Verrottung des zur Herstellung verwendeten Holzes, z. T. auch darin haben, daß die Lawinenanbruchsgebiete fast durchwegs steinschlägig sind. Auch werden bei bedeutenderen Schneelasten, namentlich aber wenn größere Oberlawinen über die Schneefänge hinweggleiten, die letzteren vielfach beschädigt. Die mit diesen Erhaltungsarbeiten verbundenen Kosten führen naturgemäß zu dem Gedanken, das Verbauungsgebiet allmählich aufzuforsten, und geht auch tatsächlich bei allen Lawinenverbauungen die Aufforstung mit der Herstellung der Schneefänge immer Hand in Hand. Dichter geradstämmiger, nicht zu alter Wald gilt als Hindernis gegen Lawinenbildung. In alten Wäldern stehen die Bäume meist zu weit auseinander, um das Abgleiten des Schnees zu verhindern. Auch finden sich in alten Wäldern viele überständige, wurzelunsichere Bäume, die leicht zu Fall kommen. Gesträuche, wie Legföhren, Weiden, Erlen, ganz junge Lärchen halten den Schnee auf steileren Lehnen erfahrungsgemäß unter gewöhnlichen Umständen nicht zurück. Nur wenn größere mit derartigem Gestrüpp bewachsene Lehnen mit in horizontalen Schichtenlinien verlaufenden Schneisen versehen werden, kann bei nicht allzu großen Schneemengen auf eine gewisse schneezurückhaltende Wirkung gerechnet werden (Gotthard). Aufforstungen im Anbruchsgebiet sind meist mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden, u. zw. schon deshalb, weil die jungen Pflanzen, wenn sie auch hinter Pfähle gesetzt werden, durch den Schneeschub ungemein zu leiden haben. Dazu kommt noch, daß die Anbruchsgebiete vielfach weit über die Waldgrenze hinaufreichen. Die Waldgrenze liegt in den Alpen durchschnittlich in 1800 m Seehöhe. An günstigen Standorten geht aber der Wald - beispielsweise im Samnauntal - bis auf 2200 m hinauf, einzelne Bäume finden sich selbst noch in Seehöhen von 2400 m. Aussichtslos ist daher die Aufforstung hochgelegener Lawinenanbruchsgebiete keinesfalls, nur erfordert sie viel Mühe und Sachkenntnis. Vor allem muß rücksichtlich der zur Aufforstung zu verwendenden Pflanzen eine richtige Wahl getroffen werden. In so hohen Gebirgsregionen kommt nur mehr die Zirbe (Arve) bzw. die Bergföhre fort. Aber auch bei Verwendung dieser Pflanzengattungen ist darauf zu sehen, daß die Setzlinge aus in Hochregionen gereiftem Samen und in möglichst hochgelegenen Pflanzengärten (Baumschulen) gezogen werden. In weniger hohen Lagen können diese Holzarten allmählich mit Lärche, in noch niedrigeren Lagen mit Fichte gemischt werden. Wenn die Aufforstung gelingen soll, muß darauf gesehen werden, daß jede junge Pflanze durch vorgeschlagene Pfähle geschützt ist und daß nicht weiterkommende Setzlinge durch kräftigere ersetzt werden. Am Arlberg ist die Aufforstung schon bei Durchführung der ersten Lawinenverbauungen in Angriff genommen worden. Sie erforderten zur damaligen Zeit an Kosten 260 K f. d. ha. Die abwehren den Maßnahmen zur Bekämpfung der Schneeverschüttungsgefahren sind, wie bereits mehrfach erwähnt, Lawinenleitwerke und Lawinengalerien. Ein Lawinenleitwerk ist das nächstliegende, einfachste und daher auch schon aus den ältesten Zeiten her bekannte Mittel zum Schutz gegen Lawinengefahren. Lawinenleitwerke bezwecken die Ablenkung der Lawinen aus ihrer Bahn und die noch gegenwärtig ziemlich ausgedehnte Anwendung dieses Schutzmittels beweist, daß solche Ablenkungen im Bereich der Möglichkeit liegen. Allerdings dürfen weder die durch die Lawinen zu Tal geförderten Massen noch deren Geschwindigkeit gewisse Grenzen überschreiten, wenn anders die Leitwerke nicht Dimensionen annehmen müßten, die ihre Ausführbarkeit in Frage stellen würden. Rücksichtlich der erforderlichen Abmessungen solcher Leitwerke kann naturgemäß nur durch direkte Beobachtung des Verlaufs der abzulenkenden Lawinen Klarheit gewonnen werden. Von den in der Eisenbahnpraxis ausgeführten Lawinenleitwerken sind als bemerkenswerte Beispiele etwa das Leitwerk am Sonnstein- und das Leitwerk am Gesäusetunnel anzuführen (vgl. Taf. XII, Abb. 10 a-c u. 11 a u. b). Auf einen möglichst spitzen Kreuzungswinkel ist bei Anlage solcher Bauwerke unbedingt das Hauptaugenmerk zu legen. Nach V. Pollack ist hierfür ein Winkel von 30° ein passender Mittelwert. Scharfe Krümmungen solcher Leitwerke sind selbstverständlich ein Nachteil. 3 m. Diese Schienenständer (I, II) werden mit starken horizontalen Drähten (a, b, c) verbunden, die anstatt biegungsfester Holzriegel den zur Dichtung des Rechens verwendeten Scheiterhölzern zur Stütze dienen. Die Horizontaldrähte dieser Rechen spannen sich bei eintretendem Schneeschub nach dem Kettenliniengesetz und müssen daher an den Enden des Rechens entsprechend verankert sein. Mit Ausnahme der Mauern verursachen alle Verbauungsmittel nicht unbeträchtliche Erhaltungsarbeiten, die ihren Grund teils in der raschen Verrottung des zur Herstellung verwendeten Holzes, z. T. auch darin haben, daß die Lawinenanbruchsgebiete fast durchwegs steinschlägig sind. Auch werden bei bedeutenderen Schneelasten, namentlich aber wenn größere Oberlawinen über die Schneefänge hinweggleiten, die letzteren vielfach beschädigt. Die mit diesen Erhaltungsarbeiten verbundenen Kosten führen naturgemäß zu dem Gedanken, das Verbauungsgebiet allmählich aufzuforsten, und geht auch tatsächlich bei allen Lawinenverbauungen die Aufforstung mit der Herstellung der Schneefänge immer Hand in Hand. Dichter geradstämmiger, nicht zu alter Wald gilt als Hindernis gegen Lawinenbildung. In alten Wäldern stehen die Bäume meist zu weit auseinander, um das Abgleiten des Schnees zu verhindern. Auch finden sich in alten Wäldern viele überständige, wurzelunsichere Bäume, die leicht zu Fall kommen. Gesträuche, wie Legföhren, Weiden, Erlen, ganz junge Lärchen halten den Schnee auf steileren Lehnen erfahrungsgemäß unter gewöhnlichen Umständen nicht zurück. Nur wenn größere mit derartigem Gestrüpp bewachsene Lehnen mit in horizontalen Schichtenlinien verlaufenden Schneisen versehen werden, kann bei nicht allzu großen Schneemengen auf eine gewisse schneezurückhaltende Wirkung gerechnet werden (Gotthard). Aufforstungen im Anbruchsgebiet sind meist mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden, u. zw. schon deshalb, weil die jungen Pflanzen, wenn sie auch hinter Pfähle gesetzt werden, durch den Schneeschub ungemein zu leiden haben. Dazu kommt noch, daß die Anbruchsgebiete vielfach weit über die Waldgrenze hinaufreichen. Die Waldgrenze liegt in den Alpen durchschnittlich in 1800 m Seehöhe. An günstigen Standorten geht aber der Wald – beispielsweise im Samnauntal – bis auf 2200 m hinauf, einzelne Bäume finden sich selbst noch in Seehöhen von 2400 m. Aussichtslos ist daher die Aufforstung hochgelegener Lawinenanbruchsgebiete keinesfalls, nur erfordert sie viel Mühe und Sachkenntnis. Vor allem muß rücksichtlich der zur Aufforstung zu verwendenden Pflanzen eine richtige Wahl getroffen werden. In so hohen Gebirgsregionen kommt nur mehr die Zirbe (Arve) bzw. die Bergföhre fort. Aber auch bei Verwendung dieser Pflanzengattungen ist darauf zu sehen, daß die Setzlinge aus in Hochregionen gereiftem Samen und in möglichst hochgelegenen Pflanzengärten (Baumschulen) gezogen werden. In weniger hohen Lagen können diese Holzarten allmählich mit Lärche, in noch niedrigeren Lagen mit Fichte gemischt werden. Wenn die Aufforstung gelingen soll, muß darauf gesehen werden, daß jede junge Pflanze durch vorgeschlagene Pfähle geschützt ist und daß nicht weiterkommende Setzlinge durch kräftigere ersetzt werden. Am Arlberg ist die Aufforstung schon bei Durchführung der ersten Lawinenverbauungen in Angriff genommen worden. Sie erforderten zur damaligen Zeit an Kosten 260 K f. d. ha. Die abwehren den Maßnahmen zur Bekämpfung der Schneeverschüttungsgefahren sind, wie bereits mehrfach erwähnt, Lawinenleitwerke und Lawinengalerien. Ein Lawinenleitwerk ist das nächstliegende, einfachste und daher auch schon aus den ältesten Zeiten her bekannte Mittel zum Schutz gegen Lawinengefahren. Lawinenleitwerke bezwecken die Ablenkung der Lawinen aus ihrer Bahn und die noch gegenwärtig ziemlich ausgedehnte Anwendung dieses Schutzmittels beweist, daß solche Ablenkungen im Bereich der Möglichkeit liegen. Allerdings dürfen weder die durch die Lawinen zu Tal geförderten Massen noch deren Geschwindigkeit gewisse Grenzen überschreiten, wenn anders die Leitwerke nicht Dimensionen annehmen müßten, die ihre Ausführbarkeit in Frage stellen würden. Rücksichtlich der erforderlichen Abmessungen solcher Leitwerke kann naturgemäß nur durch direkte Beobachtung des Verlaufs der abzulenkenden Lawinen Klarheit gewonnen werden. Von den in der Eisenbahnpraxis ausgeführten Lawinenleitwerken sind als bemerkenswerte Beispiele etwa das Leitwerk am Sonnstein- und das Leitwerk am Gesäusetunnel anzuführen (vgl. Taf. XII, Abb. 10 a–c u. 11 a u. b). Auf einen möglichst spitzen Kreuzungswinkel ist bei Anlage solcher Bauwerke unbedingt das Hauptaugenmerk zu legen. Nach V. 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Auch werden bei bedeutenderen Schneelasten, namentlich aber wenn größere Oberlawinen über die Schneefänge hinweggleiten, die letzteren vielfach beschädigt.</p><lb/> <p>Die mit diesen Erhaltungsarbeiten verbundenen Kosten führen naturgemäß zu dem Gedanken, das Verbauungsgebiet allmählich aufzuforsten, und geht auch tatsächlich bei allen Lawinenverbauungen die Aufforstung mit der Herstellung der Schneefänge immer Hand in Hand.</p><lb/> <p>Dichter geradstämmiger, nicht zu alter Wald gilt als Hindernis gegen Lawinenbildung. In alten Wäldern stehen die Bäume meist zu weit auseinander, um das Abgleiten des Schnees zu verhindern. Auch finden sich in alten Wäldern viele überständige, wurzelunsichere Bäume, die leicht zu Fall kommen.</p><lb/> <p>Gesträuche, wie Legföhren, Weiden, Erlen, ganz junge Lärchen halten den Schnee auf steileren Lehnen erfahrungsgemäß unter gewöhnlichen Umständen nicht zurück. 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Rücksichtlich der erforderlichen Abmessungen solcher Leitwerke kann naturgemäß nur durch direkte Beobachtung des Verlaufs der abzulenkenden Lawinen Klarheit gewonnen werden.</p><lb/> <p>Von den in der Eisenbahnpraxis ausgeführten Lawinenleitwerken sind als bemerkenswerte Beispiele etwa das Leitwerk am Sonnstein- und das Leitwerk am Gesäusetunnel anzuführen (vgl. Taf. XII, Abb. 10 a–c u. 11 a u. b).</p><lb/> <p>Auf einen möglichst spitzen Kreuzungswinkel ist bei Anlage solcher Bauwerke unbedingt das Hauptaugenmerk zu legen. Nach V. Pollack ist hierfür ein Winkel von 30° ein passender Mittelwert. Scharfe Krümmungen solcher Leitwerke sind selbstverständlich ein Nachteil. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [403/0423]
3 m. Diese Schienenständer (I, II) werden mit starken horizontalen Drähten (a, b, c) verbunden, die anstatt biegungsfester Holzriegel den zur Dichtung des Rechens verwendeten Scheiterhölzern zur Stütze dienen.
Die Horizontaldrähte dieser Rechen spannen sich bei eintretendem Schneeschub nach dem Kettenliniengesetz und müssen daher an den Enden des Rechens entsprechend verankert sein.
Mit Ausnahme der Mauern verursachen alle Verbauungsmittel nicht unbeträchtliche Erhaltungsarbeiten, die ihren Grund teils in der raschen Verrottung des zur Herstellung verwendeten Holzes, z. T. auch darin haben, daß die Lawinenanbruchsgebiete fast durchwegs steinschlägig sind. Auch werden bei bedeutenderen Schneelasten, namentlich aber wenn größere Oberlawinen über die Schneefänge hinweggleiten, die letzteren vielfach beschädigt.
Die mit diesen Erhaltungsarbeiten verbundenen Kosten führen naturgemäß zu dem Gedanken, das Verbauungsgebiet allmählich aufzuforsten, und geht auch tatsächlich bei allen Lawinenverbauungen die Aufforstung mit der Herstellung der Schneefänge immer Hand in Hand.
Dichter geradstämmiger, nicht zu alter Wald gilt als Hindernis gegen Lawinenbildung. In alten Wäldern stehen die Bäume meist zu weit auseinander, um das Abgleiten des Schnees zu verhindern. Auch finden sich in alten Wäldern viele überständige, wurzelunsichere Bäume, die leicht zu Fall kommen.
Gesträuche, wie Legföhren, Weiden, Erlen, ganz junge Lärchen halten den Schnee auf steileren Lehnen erfahrungsgemäß unter gewöhnlichen Umständen nicht zurück. Nur wenn größere mit derartigem Gestrüpp bewachsene Lehnen mit in horizontalen Schichtenlinien verlaufenden Schneisen versehen werden, kann bei nicht allzu großen Schneemengen auf eine gewisse schneezurückhaltende Wirkung gerechnet werden (Gotthard).
Aufforstungen im Anbruchsgebiet sind meist mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden, u. zw. schon deshalb, weil die jungen Pflanzen, wenn sie auch hinter Pfähle gesetzt werden, durch den Schneeschub ungemein zu leiden haben. Dazu kommt noch, daß die Anbruchsgebiete vielfach weit über die Waldgrenze hinaufreichen.
Die Waldgrenze liegt in den Alpen durchschnittlich in 1800 m Seehöhe. An günstigen Standorten geht aber der Wald – beispielsweise im Samnauntal – bis auf 2200 m hinauf, einzelne Bäume finden sich selbst noch in Seehöhen von 2400 m.
Aussichtslos ist daher die Aufforstung hochgelegener Lawinenanbruchsgebiete keinesfalls, nur erfordert sie viel Mühe und Sachkenntnis. Vor allem muß rücksichtlich der zur Aufforstung zu verwendenden Pflanzen eine richtige Wahl getroffen werden.
In so hohen Gebirgsregionen kommt nur mehr die Zirbe (Arve) bzw. die Bergföhre fort. Aber auch bei Verwendung dieser Pflanzengattungen ist darauf zu sehen, daß die Setzlinge aus in Hochregionen gereiftem Samen und in möglichst hochgelegenen Pflanzengärten (Baumschulen) gezogen werden.
In weniger hohen Lagen können diese Holzarten allmählich mit Lärche, in noch niedrigeren Lagen mit Fichte gemischt werden.
Wenn die Aufforstung gelingen soll, muß darauf gesehen werden, daß jede junge Pflanze durch vorgeschlagene Pfähle geschützt ist und daß nicht weiterkommende Setzlinge durch kräftigere ersetzt werden.
Am Arlberg ist die Aufforstung schon bei Durchführung der ersten Lawinenverbauungen in Angriff genommen worden. Sie erforderten zur damaligen Zeit an Kosten 260 K f. d. ha.
Die abwehren den Maßnahmen zur Bekämpfung der Schneeverschüttungsgefahren sind, wie bereits mehrfach erwähnt, Lawinenleitwerke und Lawinengalerien.
Ein Lawinenleitwerk ist das nächstliegende, einfachste und daher auch schon aus den ältesten Zeiten her bekannte Mittel zum Schutz gegen Lawinengefahren. Lawinenleitwerke bezwecken die Ablenkung der Lawinen aus ihrer Bahn und die noch gegenwärtig ziemlich ausgedehnte Anwendung dieses Schutzmittels beweist, daß solche Ablenkungen im Bereich der Möglichkeit liegen. Allerdings dürfen weder die durch die Lawinen zu Tal geförderten Massen noch deren Geschwindigkeit gewisse Grenzen überschreiten, wenn anders die Leitwerke nicht Dimensionen annehmen müßten, die ihre Ausführbarkeit in Frage stellen würden. Rücksichtlich der erforderlichen Abmessungen solcher Leitwerke kann naturgemäß nur durch direkte Beobachtung des Verlaufs der abzulenkenden Lawinen Klarheit gewonnen werden.
Von den in der Eisenbahnpraxis ausgeführten Lawinenleitwerken sind als bemerkenswerte Beispiele etwa das Leitwerk am Sonnstein- und das Leitwerk am Gesäusetunnel anzuführen (vgl. Taf. XII, Abb. 10 a–c u. 11 a u. b).
Auf einen möglichst spitzen Kreuzungswinkel ist bei Anlage solcher Bauwerke unbedingt das Hauptaugenmerk zu legen. Nach V. Pollack ist hierfür ein Winkel von 30° ein passender Mittelwert. Scharfe Krümmungen solcher Leitwerke sind selbstverständlich ein Nachteil.
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