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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Querverschiebbarkeit, deren Größe von dem Radstand der Endachsen abhängt (s. § 124 der TV. von 1909). Manchmal, wie z. B. bei Wagen der badischen Staatseisenbahnen, ist die Mittelachse in einem besonderen quer zur Wagenlängsrichtung verschiebbaren Rahmen untergebracht, der durch Federn und Pendelstützen in die Mittellage zurückgeführt wird.


Abb. 37. Einzelheiten zum Untergestell des Stahlwagens der Santa Fe-Eisenbahn.

Für sehr lange und schwere P. mit 4 oder 6 Achsen werden jetzt allgemein Drehgestelle verwendet, deren Bauart ähnlich ist wie die der Wagenuntergestelle. In der Regel hat ein Wagen 2 Drehgestelle, auf denen der Kasten drehbar gelagert ist und von denen jedes die Hälfte der Wagenachsen aufnimmt. Der Radstand der Drehgestellwagen ist an sich zwar unbeschränkt, eine Grenze nach oben ist ihm aber dadurch gezogen, daß mit der Wagenbreite, die bei zunehmendem Radstand immer kleiner werden muß, unter ein gewisses Maß nicht herabgegangen werden kann. Die

Querverschiebbarkeit, deren Größe von dem Radstand der Endachsen abhängt (s. § 124 der TV. von 1909). Manchmal, wie z. B. bei Wagen der badischen Staatseisenbahnen, ist die Mittelachse in einem besonderen quer zur Wagenlängsrichtung verschiebbaren Rahmen untergebracht, der durch Federn und Pendelstützen in die Mittellage zurückgeführt wird.


Abb. 37. Einzelheiten zum Untergestell des Stahlwagens der Santa Fé-Eisenbahn.

Für sehr lange und schwere P. mit 4 oder 6 Achsen werden jetzt allgemein Drehgestelle verwendet, deren Bauart ähnlich ist wie die der Wagenuntergestelle. In der Regel hat ein Wagen 2 Drehgestelle, auf denen der Kasten drehbar gelagert ist und von denen jedes die Hälfte der Wagenachsen aufnimmt. Der Radstand der Drehgestellwagen ist an sich zwar unbeschränkt, eine Grenze nach oben ist ihm aber dadurch gezogen, daß mit der Wagenbreite, die bei zunehmendem Radstand immer kleiner werden muß, unter ein gewisses Maß nicht herabgegangen werden kann. Die

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[41/0052] Querverschiebbarkeit, deren Größe von dem Radstand der Endachsen abhängt (s. § 124 der TV. von 1909). Manchmal, wie z. B. bei Wagen der badischen Staatseisenbahnen, ist die Mittelachse in einem besonderen quer zur Wagenlängsrichtung verschiebbaren Rahmen untergebracht, der durch Federn und Pendelstützen in die Mittellage zurückgeführt wird. [Abbildung Abb. 37. Einzelheiten zum Untergestell des Stahlwagens der Santa Fé-Eisenbahn. ] Für sehr lange und schwere P. mit 4 oder 6 Achsen werden jetzt allgemein Drehgestelle verwendet, deren Bauart ähnlich ist wie die der Wagenuntergestelle. In der Regel hat ein Wagen 2 Drehgestelle, auf denen der Kasten drehbar gelagert ist und von denen jedes die Hälfte der Wagenachsen aufnimmt. Der Radstand der Drehgestellwagen ist an sich zwar unbeschränkt, eine Grenze nach oben ist ihm aber dadurch gezogen, daß mit der Wagenbreite, die bei zunehmendem Radstand immer kleiner werden muß, unter ein gewisses Maß nicht herabgegangen werden kann. Die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/52>, abgerufen am 22.11.2024.