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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Stellstange verbunden ist, nach rechts oder links. Durch Vermittlung des Spitzenverschlusses (s. d.) wird die Bewegung der Stellstange auf die Weichenzungen übertragen.

Eine andere Bauart des Weichenantriebs zeigt Taf. V, Abb. 15. Hierbei ist in den um eine Endrolle geschlungenen Drahtzug ein Winkelhebel eingeschaltet, der beim Hin- und Hergehen des Drahtzugs sich um seine Achse dreht und dabei die Stellstange des Spitzenverschlusses mitnimmt.

Beim Auffahren der Weiche (s. d.) wird die Bewegung der Weichenzungen durch den Weichenantrieb auf die Drahtleitung und von dieser auf die Seilscheibe des Weichenhebels übertragen. Da der Weichenhebel durch seine Handfallenstange im Weichenbock festgelegt


Abb. 159. Weichenantrieb. Fangvorrichtung bei Drahtbruch in Wirksamkeit getreten.
ist, wird das keilförmige Kuppelstück (Taf. V, Abb. 12) durch die an ihm anliegende schräge Fläche der Seilscheibe unter Überwindung der Kraft der Feder aus seiner Rast herausgehoben. Die Seilscheibe löst sich, ohne daß eine Zerstörung einzelner Teile eintritt, vom Hebel. Dabei wird eine rote Scheibe sichtbar, die anzeigt, daß die Weiche aufgefahren ist.

Zu den unter I a aufgeführten allgemeinen Anforderungen, denen die Weichenstellvorrichtungen entsprechen müssen, treten bei der Verwendung des Doppeldrahtzugs noch besondere Bedingungen - Reißbedingungen - für den Fall des Drahtbruchs hinzu. Es sind im wesentlichen folgende:

1. Bei Drahtbruch soll der Weichenhebel ausscheren;

2. die Weiche soll in diesem Fall in einer Endlage festgehalten werden.

Die erste Forderung wird durch das in die Stelleitung eingeschaltete Spannwerk (s. d.) erreicht, das bei Drahtbruch die Seilscheibe des Hebels verdreht und sie wie beim Auffahren der Weiche vom Hebel löst.

Zur Festhaltung der Weiche in einer Endlage bei Drahtbruch entsprechend der zweiten Forderung sind die Weichenantriebe mit Fangvorrichtungen (Drahtbruchsperren) versehen. Sie beruhen im allgemeinen darauf, daß unter Federwirkung stehende Sperrhebel bei den im gewöhnlichen Betrieb vorkommenden Spannungsverhältnissen in der Stelleitung an einem festen Anschlag vorbeigehen. Bei dem Spannungsunterschied, der bei Bruch der Stelleitung auftritt, stellen sich die Sperrhebel durch die nun voll auf sie wirkende Federkraft so ein, daß sie an dem Anschlag sich anlegen und die Umstellung der Weiche verhindern. Abb. 159 zeigt einen Antrieb mit in Wirksamkeit getretener Fangvorrichtung.

II. Signalstellwerke.

a) Allgemeines. Zum Umstellen von Signalen dienen Hebel oder Kurbeln. Es werden damit Haupt- und Vorsignale, Gleissperrsignale, Haltscheiben und Halttafeln gestellt. Haupt- und Vorsignale werden entweder gemeinsam mit einer Stellvorrichtung (Hebel oder Kurbel) bewegt, oder jedes der beiden Signale hat seine eigene Stellvorrichtung.

Die Übertragung der Kurbel- oder Hebelbewegung auf die Signalflügel, Signalscheiben und Signalkasten geschieht durch den Signalantrieb und den zwischen diesem und der Kurbel oder dem Hebel eingeschalteten Signaldrahtzug.

Die Antriebsvorrichtung an den Signalen soll sowohl für die Fahr- wie auch für die Halt- (Warn-) Stellung zwangsweise wirken. Bei einem Bruch in der Signalleitung soll in keinem Fall ein gefährliches Signalbild entstehen. Hauptsignale sollen bei Drahtbruch in die Haltstellung gebracht oder in ihr festgehalten werden; Vorsignale sollen in die Warnstellung gelangen oder sie behalten. Bei Haupt- und Vorsignalen, die mit einem gemeinsamen Hebel gestellt werden, wird es jedoch als zulässig angesehen, wenn bei einem Drahtbruch, der zwischen Haupt- und Vorsignal während der Fahrstellung des Signals eintritt, nur das Vorsignal die Warnstellung einnimmt, das Hauptsignal aber die Fahrstellung behält.

b) Signalhebel. Der Signalhebel ist wie der Weichenhebel in einem Bock gelagert, der auf der Hebelbank befestigt ist. In der Grundstellung steht auch dieser Hebel meistens nach

Stellstange verbunden ist, nach rechts oder links. Durch Vermittlung des Spitzenverschlusses (s. d.) wird die Bewegung der Stellstange auf die Weichenzungen übertragen.

Eine andere Bauart des Weichenantriebs zeigt Taf. V, Abb. 15. Hierbei ist in den um eine Endrolle geschlungenen Drahtzug ein Winkelhebel eingeschaltet, der beim Hin- und Hergehen des Drahtzugs sich um seine Achse dreht und dabei die Stellstange des Spitzenverschlusses mitnimmt.

Beim Auffahren der Weiche (s. d.) wird die Bewegung der Weichenzungen durch den Weichenantrieb auf die Drahtleitung und von dieser auf die Seilscheibe des Weichenhebels übertragen. Da der Weichenhebel durch seine Handfallenstange im Weichenbock festgelegt


Abb. 159. Weichenantrieb. Fangvorrichtung bei Drahtbruch in Wirksamkeit getreten.
ist, wird das keilförmige Kuppelstück (Taf. V, Abb. 12) durch die an ihm anliegende schräge Fläche der Seilscheibe unter Überwindung der Kraft der Feder aus seiner Rast herausgehoben. Die Seilscheibe löst sich, ohne daß eine Zerstörung einzelner Teile eintritt, vom Hebel. Dabei wird eine rote Scheibe sichtbar, die anzeigt, daß die Weiche aufgefahren ist.

Zu den unter I a aufgeführten allgemeinen Anforderungen, denen die Weichenstellvorrichtungen entsprechen müssen, treten bei der Verwendung des Doppeldrahtzugs noch besondere Bedingungen – Reißbedingungen – für den Fall des Drahtbruchs hinzu. Es sind im wesentlichen folgende:

1. Bei Drahtbruch soll der Weichenhebel ausscheren;

2. die Weiche soll in diesem Fall in einer Endlage festgehalten werden.

Die erste Forderung wird durch das in die Stelleitung eingeschaltete Spannwerk (s. d.) erreicht, das bei Drahtbruch die Seilscheibe des Hebels verdreht und sie wie beim Auffahren der Weiche vom Hebel löst.

Zur Festhaltung der Weiche in einer Endlage bei Drahtbruch entsprechend der zweiten Forderung sind die Weichenantriebe mit Fangvorrichtungen (Drahtbruchsperren) versehen. Sie beruhen im allgemeinen darauf, daß unter Federwirkung stehende Sperrhebel bei den im gewöhnlichen Betrieb vorkommenden Spannungsverhältnissen in der Stelleitung an einem festen Anschlag vorbeigehen. Bei dem Spannungsunterschied, der bei Bruch der Stelleitung auftritt, stellen sich die Sperrhebel durch die nun voll auf sie wirkende Federkraft so ein, daß sie an dem Anschlag sich anlegen und die Umstellung der Weiche verhindern. Abb. 159 zeigt einen Antrieb mit in Wirksamkeit getretener Fangvorrichtung.

II. Signalstellwerke.

a) Allgemeines. Zum Umstellen von Signalen dienen Hebel oder Kurbeln. Es werden damit Haupt- und Vorsignale, Gleissperrsignale, Haltscheiben und Halttafeln gestellt. Haupt- und Vorsignale werden entweder gemeinsam mit einer Stellvorrichtung (Hebel oder Kurbel) bewegt, oder jedes der beiden Signale hat seine eigene Stellvorrichtung.

Die Übertragung der Kurbel- oder Hebelbewegung auf die Signalflügel, Signalscheiben und Signalkasten geschieht durch den Signalantrieb und den zwischen diesem und der Kurbel oder dem Hebel eingeschalteten Signaldrahtzug.

Die Antriebsvorrichtung an den Signalen soll sowohl für die Fahr- wie auch für die Halt- (Warn-) Stellung zwangsweise wirken. Bei einem Bruch in der Signalleitung soll in keinem Fall ein gefährliches Signalbild entstehen. Hauptsignale sollen bei Drahtbruch in die Haltstellung gebracht oder in ihr festgehalten werden; Vorsignale sollen in die Warnstellung gelangen oder sie behalten. Bei Haupt- und Vorsignalen, die mit einem gemeinsamen Hebel gestellt werden, wird es jedoch als zulässig angesehen, wenn bei einem Drahtbruch, der zwischen Haupt- und Vorsignal während der Fahrstellung des Signals eintritt, nur das Vorsignal die Warnstellung einnimmt, das Hauptsignal aber die Fahrstellung behält.

b) Signalhebel. Der Signalhebel ist wie der Weichenhebel in einem Bock gelagert, der auf der Hebelbank befestigt ist. In der Grundstellung steht auch dieser Hebel meistens nach

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[166/0173] Stellstange verbunden ist, nach rechts oder links. Durch Vermittlung des Spitzenverschlusses (s. d.) wird die Bewegung der Stellstange auf die Weichenzungen übertragen. Eine andere Bauart des Weichenantriebs zeigt Taf. V, Abb. 15. Hierbei ist in den um eine Endrolle geschlungenen Drahtzug ein Winkelhebel eingeschaltet, der beim Hin- und Hergehen des Drahtzugs sich um seine Achse dreht und dabei die Stellstange des Spitzenverschlusses mitnimmt. Beim Auffahren der Weiche (s. d.) wird die Bewegung der Weichenzungen durch den Weichenantrieb auf die Drahtleitung und von dieser auf die Seilscheibe des Weichenhebels übertragen. Da der Weichenhebel durch seine Handfallenstange im Weichenbock festgelegt [Abbildung Abb. 159. Weichenantrieb. Fangvorrichtung bei Drahtbruch in Wirksamkeit getreten. ] ist, wird das keilförmige Kuppelstück (Taf. V, Abb. 12) durch die an ihm anliegende schräge Fläche der Seilscheibe unter Überwindung der Kraft der Feder aus seiner Rast herausgehoben. Die Seilscheibe löst sich, ohne daß eine Zerstörung einzelner Teile eintritt, vom Hebel. Dabei wird eine rote Scheibe sichtbar, die anzeigt, daß die Weiche aufgefahren ist. Zu den unter I a aufgeführten allgemeinen Anforderungen, denen die Weichenstellvorrichtungen entsprechen müssen, treten bei der Verwendung des Doppeldrahtzugs noch besondere Bedingungen – Reißbedingungen – für den Fall des Drahtbruchs hinzu. Es sind im wesentlichen folgende: 1. Bei Drahtbruch soll der Weichenhebel ausscheren; 2. die Weiche soll in diesem Fall in einer Endlage festgehalten werden. Die erste Forderung wird durch das in die Stelleitung eingeschaltete Spannwerk (s. d.) erreicht, das bei Drahtbruch die Seilscheibe des Hebels verdreht und sie wie beim Auffahren der Weiche vom Hebel löst. Zur Festhaltung der Weiche in einer Endlage bei Drahtbruch entsprechend der zweiten Forderung sind die Weichenantriebe mit Fangvorrichtungen (Drahtbruchsperren) versehen. Sie beruhen im allgemeinen darauf, daß unter Federwirkung stehende Sperrhebel bei den im gewöhnlichen Betrieb vorkommenden Spannungsverhältnissen in der Stelleitung an einem festen Anschlag vorbeigehen. Bei dem Spannungsunterschied, der bei Bruch der Stelleitung auftritt, stellen sich die Sperrhebel durch die nun voll auf sie wirkende Federkraft so ein, daß sie an dem Anschlag sich anlegen und die Umstellung der Weiche verhindern. Abb. 159 zeigt einen Antrieb mit in Wirksamkeit getretener Fangvorrichtung. II. Signalstellwerke. a) Allgemeines. Zum Umstellen von Signalen dienen Hebel oder Kurbeln. Es werden damit Haupt- und Vorsignale, Gleissperrsignale, Haltscheiben und Halttafeln gestellt. Haupt- und Vorsignale werden entweder gemeinsam mit einer Stellvorrichtung (Hebel oder Kurbel) bewegt, oder jedes der beiden Signale hat seine eigene Stellvorrichtung. Die Übertragung der Kurbel- oder Hebelbewegung auf die Signalflügel, Signalscheiben und Signalkasten geschieht durch den Signalantrieb und den zwischen diesem und der Kurbel oder dem Hebel eingeschalteten Signaldrahtzug. Die Antriebsvorrichtung an den Signalen soll sowohl für die Fahr- wie auch für die Halt- (Warn-) Stellung zwangsweise wirken. Bei einem Bruch in der Signalleitung soll in keinem Fall ein gefährliches Signalbild entstehen. Hauptsignale sollen bei Drahtbruch in die Haltstellung gebracht oder in ihr festgehalten werden; Vorsignale sollen in die Warnstellung gelangen oder sie behalten. Bei Haupt- und Vorsignalen, die mit einem gemeinsamen Hebel gestellt werden, wird es jedoch als zulässig angesehen, wenn bei einem Drahtbruch, der zwischen Haupt- und Vorsignal während der Fahrstellung des Signals eintritt, nur das Vorsignal die Warnstellung einnimmt, das Hauptsignal aber die Fahrstellung behält. b) Signalhebel. Der Signalhebel ist wie der Weichenhebel in einem Bock gelagert, der auf der Hebelbank befestigt ist. In der Grundstellung steht auch dieser Hebel meistens nach

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/173>, abgerufen am 25.11.2024.