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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Das S. muß das Hebelwerk Abb. 164. Quer über die Gleise gestelltes Kraftstellwerk.

und, wenn es nicht ein Weichenstellwerk ist, fast immer ein Blockwerk aufnehmen, außerdem nach Bedarf Morsewerke und Fernsprecher.

Für jeden Weichen- und Signalhebel ist ohne den Überstand der Hebelbank an den Enden je nach der Bauart 10-16 cm zu rechnen. Am häufigsten ist das Maß von 14 cm. Die Blockfelder sind 10 cm von Mitte zu Mitte voneinander entfernt. Die Morsetische sind etwa 60 x 95 cm groß. In Preußen haben sie die Abmessungen 62 x 94 cm.

Das Hebelwerk und das Blockwerk sollen von allen Seiten zugänglich
Abb. 165. Blockstelle.
sein. Bei mechanischen Stellwerken hat der Wärter bei Bedienung des Stellwerks seinen Platz meistens zwischen dem Hebelwerk und der den Gleisen zugewendeten Längsseite des S. Zwischen Hebelwerk und dieser Wand wird dann eine Entfernung von 1·50-2·00 m zweckmäßig sein. Als ganze Tiefe des Stellwerkraums genügen im allgemeinen 3-3·5 m, bei sehr großen Stellwerken geht man damit auf 3·5-4·0 m. Die Länge richtet sich nach dem Hebelwerk und dem Blockwerk. An der einen Seite davon ist ein Durchgang von etwa 1·0 m, an der andern Seite ein solcher von 1·5-2·0 m vorzusehen. Als Grundform für die S. ergibt sich hiernach in der Regel ein Rechteck. Bei Befehlstellwerken mit vielen Morsewerken ist unter Umständen ein Querbau in Verbindung mit einem Längsbau zweckmäßig. Wo Stellwerke zwischen den Gleisen errichtet werden müssen, wird das Obergeschoß zuweilen ausgekragt.

Für die Höhenlage des Fußbodens des Stellwerkraums ist einmal die Forderung einer guten Übersicht über den Stellwerkbezirk und zweitens der Umstand maßgebend, daß bei mechanischen Stellwerken die Spannwerke

Das S. muß das Hebelwerk Abb. 164. Quer über die Gleise gestelltes Kraftstellwerk.

und, wenn es nicht ein Weichenstellwerk ist, fast immer ein Blockwerk aufnehmen, außerdem nach Bedarf Morsewerke und Fernsprecher.

Für jeden Weichen- und Signalhebel ist ohne den Überstand der Hebelbank an den Enden je nach der Bauart 10–16 cm zu rechnen. Am häufigsten ist das Maß von 14 cm. Die Blockfelder sind 10 cm von Mitte zu Mitte voneinander entfernt. Die Morsetische sind etwa 60 × 95 cm groß. In Preußen haben sie die Abmessungen 62 × 94 cm.

Das Hebelwerk und das Blockwerk sollen von allen Seiten zugänglich
Abb. 165. Blockstelle.
sein. Bei mechanischen Stellwerken hat der Wärter bei Bedienung des Stellwerks seinen Platz meistens zwischen dem Hebelwerk und der den Gleisen zugewendeten Längsseite des S. Zwischen Hebelwerk und dieser Wand wird dann eine Entfernung von 1·50–2·00 m zweckmäßig sein. Als ganze Tiefe des Stellwerkraums genügen im allgemeinen 3–3·5 m, bei sehr großen Stellwerken geht man damit auf 3·5–4·0 m. Die Länge richtet sich nach dem Hebelwerk und dem Blockwerk. An der einen Seite davon ist ein Durchgang von etwa 1·0 m, an der andern Seite ein solcher von 1·5–2·0 m vorzusehen. Als Grundform für die S. ergibt sich hiernach in der Regel ein Rechteck. Bei Befehlstellwerken mit vielen Morsewerken ist unter Umständen ein Querbau in Verbindung mit einem Längsbau zweckmäßig. Wo Stellwerke zwischen den Gleisen errichtet werden müssen, wird das Obergeschoß zuweilen ausgekragt.

Für die Höhenlage des Fußbodens des Stellwerkraums ist einmal die Forderung einer guten Übersicht über den Stellwerkbezirk und zweitens der Umstand maßgebend, daß bei mechanischen Stellwerken die Spannwerke

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[175/0185] Das S. muß das Hebelwerk [Abbildung Abb. 164. Quer über die Gleise gestelltes Kraftstellwerk. ] und, wenn es nicht ein Weichenstellwerk ist, fast immer ein Blockwerk aufnehmen, außerdem nach Bedarf Morsewerke und Fernsprecher. Für jeden Weichen- und Signalhebel ist ohne den Überstand der Hebelbank an den Enden je nach der Bauart 10–16 cm zu rechnen. Am häufigsten ist das Maß von 14 cm. Die Blockfelder sind 10 cm von Mitte zu Mitte voneinander entfernt. Die Morsetische sind etwa 60 × 95 cm groß. In Preußen haben sie die Abmessungen 62 × 94 cm. Das Hebelwerk und das Blockwerk sollen von allen Seiten zugänglich [Abbildung Abb. 165. Blockstelle. ] sein. Bei mechanischen Stellwerken hat der Wärter bei Bedienung des Stellwerks seinen Platz meistens zwischen dem Hebelwerk und der den Gleisen zugewendeten Längsseite des S. Zwischen Hebelwerk und dieser Wand wird dann eine Entfernung von 1·50–2·00 m zweckmäßig sein. Als ganze Tiefe des Stellwerkraums genügen im allgemeinen 3–3·5 m, bei sehr großen Stellwerken geht man damit auf 3·5–4·0 m. Die Länge richtet sich nach dem Hebelwerk und dem Blockwerk. An der einen Seite davon ist ein Durchgang von etwa 1·0 m, an der andern Seite ein solcher von 1·5–2·0 m vorzusehen. Als Grundform für die S. ergibt sich hiernach in der Regel ein Rechteck. Bei Befehlstellwerken mit vielen Morsewerken ist unter Umständen ein Querbau in Verbindung mit einem Längsbau zweckmäßig. Wo Stellwerke zwischen den Gleisen errichtet werden müssen, wird das Obergeschoß zuweilen ausgekragt. Für die Höhenlage des Fußbodens des Stellwerkraums ist einmal die Forderung einer guten Übersicht über den Stellwerkbezirk und zweitens der Umstand maßgebend, daß bei mechanischen Stellwerken die Spannwerke

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/185>, abgerufen am 02.11.2024.