Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.vorbehaltenen Konzessionsgebühr für regelmäßigen, periodischen Personentransport (s. o. unter B). In Serbien wurden durch Ges. vom 6./18. Dezember 1898 die Konzessionäre bestimmter Eisenbahnlinien für die ganze Dauer des Baues und Betriebs von jedem Zoll, Obt und den Zollnebengebühren hinsichtlich der Einfuhr von Eisenbahnmaterial, desgleichen von den staatlichen und kommunalen Steuern sowie von Gerichts- und Verwaltungsgebühren befreit. Ebenso genießen die Staatsbahnen volle Zoll- und Steuerfreiheit. Uruguay hat den Eisenbahnen durch Ges. vom 27. August 1884 Steuerfreiheit, dann Zollfreiheit für Baumaterialien auf die Dauer von 40 Jahren, Venezuela durch Ges. vom 31. Mai 1897 die Befreiung von allen Regierungsabgaben, ausgenommen die Stempelsteuer zu gunsten des öffentlichen Unterrichts, zugesichert. F. Nachtrag. Während des Krieges wurden in Österreich, Deutschland, in den Nordstaaten und anderwärts Kriegsgewinnsteuern von höheren Geschäftserträgnissen eingeführt, denen auch Eisenbahngesellschaften unterworfen sind. Literatur: Da eine zusammenfassende Darstellung des geltenden Eisenbahnsteuerrechts bisher fehlt, ist auf die in den Art. Eisenbahnrecht und Eisenbahnliteratur aufgezählten Sammelwerke, in denen sich verstreute Angaben über die Besteuerung der Eisenbahnen vorfinden, hinzuweisen. Als spezielle neuere Quellen für das S. der Eisenbahnen wären nach Staaten geordnet zu nennen bzw. hervorzuheben: Leo Blum, Die steuerrechtliche Ausnützung der Aktiengesellschaften in Deutschland. Stuttgart u. Berlin 1911. - Bougault, Manuel pratique des principaux droits et impots frappant les societes etc. 1910. - Caillaux, Les impots en France 1911. - Colson, Chemins de fer et voies navigables. Referat Bern er Kongreß 1910. - Chaveneau, Les contributions directes des chemins de fer. 1909. - Humbert, Traite complet des chemins de fer. 1908. - Januschka, Die Besteuerung der Eisenbahnen und des Eisenbahnverkehrs in Frankreich. Österr. Zeitschrift für Eisenbahnrecht 1913. - Browne et Theobald, Law of Railway Compagnies. London 1911, 4. Aufl. - Dr. Josef Redlich, Englische Lokalverwaltung. Leipzig 1901. - Martin, Les impots directs en Angleterre. 1905. - Das vom italienischen Finanzministerium alljährlich herausgegebene "Bollettino di statistica e di legislazione comparata". - Gasca, L'esercizio delle strade ferrate. Torino 1909. - Garilli, Prescrizione, decadenza e perenzione nell'applicazione delle tre imposte dirette. Milano 1913. - Ruggiero, La imposta della richchezza mobile etc. Milano 1914. - Roccataglia, Come si pagano le imposte e le tasse in Italia. Milano 1912. - Das für Japan von der dortigen Regie rung alljährlich auch in deutscher Sprache herausgegebene "Finanzielle und ökonomische Jahrbuch Japans". - Die Besteuerung der Eisenbahnunternehmungen in Österreich. Aufsatz des Verfassers in der Ost. Ztschr. f. Eb. 1911. - Gerloff, Die kantonale Besteuerung der Aktiengesellschaften in der Schweiz. Bern 1906. - Jeze, L'impot sur le revenu dans les Etats-Unis de l'Amerique du Nord. Revue de science etc. 1914. - Hill, The income taxe of 1913. The quarterly Journal of Economics 1913. - Marcuse, Das neue Einkommensteuergesetz in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Aren. f. Finanzwesen 1914. Januschka. Steuerungen (valve motions; distributions; distribuzioni). Inhaltsübersicht. I. Zweck der S.; Abschnitte der Dampfverteilung. - II. Die einfache Schiebersteuerung; Schieberbewegung und Schieberdiagramme. - III. Die Kulissensteuerungen im allgemeinen. 1. Die Kulissensteuerungen mit 2 Exzentern; A. Wirkungsweise und Bauarten; B. Bauregeln. 2. Die Kulissensteuerungen mit einem Exzenter; A. Die Wirkungsweise der Heusinger-Steuerung; B. Bauregeln; C. Entwurfsregeln. 3. Die Kulissensteuerungen ohne Exzenter. - IV. Nachprüfung der S. am Modell und Regulierung. - V. Der Einfluß des Federspiels auf die S. - VI. Gegenüberstellung der besprochenen S. - VII. Die Anordnung der Kulissensteuerungen für Mehrzylinderlokomotiven mit einfacher Dampfdehnung. 1. Dreizylinderlokomotiven; 2. Vierzylinderlokomotiven. - VIII. Die Anordnung der Kulissensteuerungen für Verbundlokomotiven. 1. Die Verbundlokomotiven mit 2 Zylindern; 2. die Verbundlokomotiven mit 3 Zylindern; 3. die Verbundlokomotiven mit 4 Zylindern a) mit je einer besonderen Steuerwelle für das Hoch- und Niederdrucktriebwerk, b) mit gemeinsamer Steuerwelle für das Hoch- und Niederdrucktriebwerk. - IX. Die Ventilsteuerungen. - X. Die Gleichstromlokomotiven. - XI. Die Drehschiebersteuerungen. - XII. Die Ausführung der Einzelteile. I. Zweck der S.; Abschnitte der Dampfverteilung. Die S. hat den Zweck, die Zu- und Abführung des Dampfes auf beiden Kolbenseiten unter wirtschaftlichster Ausnutzung seiner Spannkraft zu regeln. Bei der Lokomotive muß die auf einen Kolbenhub entfallende Arbeitsleistung dadurch geändert werden können, daß dem Dampf der Zutritt während eines größeren oder kleineren Teiles des Kolbenhubs ermöglicht wird, d. h. die S. muß mit einstellbarer Füllung arbeiten. Außerdem muß die S. Vorwärts- und Rückwärtsfahrt gestatten, d. h. sie muß Umsteuerung ermöglichen. Die Einstellbarkeit der Füllung und die Umsteuerung werden durch den gleichen Maschinenteil, bei den meisten S., die Kulisse erzielt (s. Abschnitt III). Den oben in erster Linie angegebenen Zweck der Dampfführung erfüllt die S., wenn sie ein gutes Dampfdiagramm (Dampfdruckschaulinie) ergibt (s. Art. Dampfarbeit, Bd. III, 220, besonders auch Abb. 155). Dieses muß während eines Hin- und Rückwegs des Kolbens folgende Abschnitte aufweisen:
vorbehaltenen Konzessionsgebühr für regelmäßigen, periodischen Personentransport (s. o. unter B). In Serbien wurden durch Ges. vom 6./18. Dezember 1898 die Konzessionäre bestimmter Eisenbahnlinien für die ganze Dauer des Baues und Betriebs von jedem Zoll, Obt und den Zollnebengebühren hinsichtlich der Einfuhr von Eisenbahnmaterial, desgleichen von den staatlichen und kommunalen Steuern sowie von Gerichts- und Verwaltungsgebühren befreit. Ebenso genießen die Staatsbahnen volle Zoll- und Steuerfreiheit. Uruguay hat den Eisenbahnen durch Ges. vom 27. August 1884 Steuerfreiheit, dann Zollfreiheit für Baumaterialien auf die Dauer von 40 Jahren, Venezuela durch Ges. vom 31. Mai 1897 die Befreiung von allen Regierungsabgaben, ausgenommen die Stempelsteuer zu gunsten des öffentlichen Unterrichts, zugesichert. F. Nachtrag. Während des Krieges wurden in Österreich, Deutschland, in den Nordstaaten und anderwärts Kriegsgewinnsteuern von höheren Geschäftserträgnissen eingeführt, denen auch Eisenbahngesellschaften unterworfen sind. Literatur: Da eine zusammenfassende Darstellung des geltenden Eisenbahnsteuerrechts bisher fehlt, ist auf die in den Art. Eisenbahnrecht und Eisenbahnliteratur aufgezählten Sammelwerke, in denen sich verstreute Angaben über die Besteuerung der Eisenbahnen vorfinden, hinzuweisen. Als spezielle neuere Quellen für das S. der Eisenbahnen wären nach Staaten geordnet zu nennen bzw. hervorzuheben: Leo Blum, Die steuerrechtliche Ausnützung der Aktiengesellschaften in Deutschland. Stuttgart u. Berlin 1911. – Bougault, Manuel pratique des principaux droits et impôts frappant les sociétés etc. 1910. – Caillaux, Les impôts en France 1911. – Colson, Chemins de fer et voies navigables. Referat Bern er Kongreß 1910. – Chaveneau, Les contributions directes des chemins de fer. 1909. – Humbert, Traité complet des chemins de fer. 1908. – Januschka, Die Besteuerung der Eisenbahnen und des Eisenbahnverkehrs in Frankreich. Österr. Zeitschrift für Eisenbahnrecht 1913. – Browne et Theobald, Law of Railway Compagnies. London 1911, 4. Aufl. – Dr. Josef Redlich, Englische Lokalverwaltung. Leipzig 1901. – Martin, Les impôts directs en Angleterre. 1905. – Das vom italienischen Finanzministerium alljährlich herausgegebene „Bollettino di statistica e di legislazione comparata“. – Gasca, L'esercizio delle strade ferrate. Torino 1909. – Garilli, Prescrizione, decadenza e perenzione nell'applicazione delle tre imposte dirette. Milano 1913. – Ruggiero, La imposta della richchezza mobile etc. Milano 1914. – Roccataglia, Come si pagano le imposte e le tasse in Italia. Milano 1912. – Das für Japan von der dortigen Regie rung alljährlich auch in deutscher Sprache herausgegebene „Finanzielle und ökonomische Jahrbuch Japans“. – Die Besteuerung der Eisenbahnunternehmungen in Österreich. Aufsatz des Verfassers in der Ost. Ztschr. f. Eb. 1911. – Gerloff, Die kantonale Besteuerung der Aktiengesellschaften in der Schweiz. Bern 1906. – Jèze, L'impôt sur le revenu dans les États-Unis de l'Amérique du Nord. Revue de science etc. 1914. – Hill, The income taxe of 1913. The quarterly Journal of Economics 1913. – Marcuse, Das neue Einkommensteuergesetz in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Aren. f. Finanzwesen 1914. Januschka. Steuerungen (valve motions; distributions; distribuzioni). Inhaltsübersicht. I. Zweck der S.; Abschnitte der Dampfverteilung. – II. Die einfache Schiebersteuerung; Schieberbewegung und Schieberdiagramme. – III. Die Kulissensteuerungen im allgemeinen. 1. Die Kulissensteuerungen mit 2 Exzentern; A. Wirkungsweise und Bauarten; B. Bauregeln. 2. Die Kulissensteuerungen mit einem Exzenter; A. Die Wirkungsweise der Heusinger-Steuerung; B. Bauregeln; C. Entwurfsregeln. 3. Die Kulissensteuerungen ohne Exzenter. – IV. Nachprüfung der S. am Modell und Regulierung. – V. Der Einfluß des Federspiels auf die S. – VI. Gegenüberstellung der besprochenen S. – VII. Die Anordnung der Kulissensteuerungen für Mehrzylinderlokomotiven mit einfacher Dampfdehnung. 1. Dreizylinderlokomotiven; 2. Vierzylinderlokomotiven. – VIII. Die Anordnung der Kulissensteuerungen für Verbundlokomotiven. 1. Die Verbundlokomotiven mit 2 Zylindern; 2. die Verbundlokomotiven mit 3 Zylindern; 3. die Verbundlokomotiven mit 4 Zylindern a) mit je einer besonderen Steuerwelle für das Hoch- und Niederdrucktriebwerk, b) mit gemeinsamer Steuerwelle für das Hoch- und Niederdrucktriebwerk. – IX. Die Ventilsteuerungen. – X. Die Gleichstromlokomotiven. – XI. Die Drehschiebersteuerungen. – XII. Die Ausführung der Einzelteile. I. 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vorbehaltenen Konzessionsgebühr für regelmäßigen, periodischen Personentransport (s. o. unter B).
In Serbien wurden durch Ges. vom 6./18. Dezember 1898 die Konzessionäre bestimmter Eisenbahnlinien für die ganze Dauer des Baues und Betriebs von jedem Zoll, Obt und den Zollnebengebühren hinsichtlich der Einfuhr von Eisenbahnmaterial, desgleichen von den staatlichen und kommunalen Steuern sowie von Gerichts- und Verwaltungsgebühren befreit. Ebenso genießen die Staatsbahnen volle Zoll- und Steuerfreiheit.
Uruguay hat den Eisenbahnen durch Ges. vom 27. August 1884 Steuerfreiheit, dann Zollfreiheit für Baumaterialien auf die Dauer von 40 Jahren, Venezuela durch Ges. vom 31. Mai 1897 die Befreiung von allen Regierungsabgaben, ausgenommen die Stempelsteuer zu gunsten des öffentlichen Unterrichts, zugesichert.
F. Nachtrag.
Während des Krieges wurden in Österreich, Deutschland, in den Nordstaaten und anderwärts Kriegsgewinnsteuern von höheren Geschäftserträgnissen eingeführt, denen auch Eisenbahngesellschaften unterworfen sind.
Literatur: Da eine zusammenfassende Darstellung des geltenden Eisenbahnsteuerrechts bisher fehlt, ist auf die in den Art. Eisenbahnrecht und Eisenbahnliteratur aufgezählten Sammelwerke, in denen sich verstreute Angaben über die Besteuerung der Eisenbahnen vorfinden, hinzuweisen. Als spezielle neuere Quellen für das S. der Eisenbahnen wären nach Staaten geordnet zu nennen bzw. hervorzuheben: Leo Blum, Die steuerrechtliche Ausnützung der Aktiengesellschaften in Deutschland. Stuttgart u. Berlin 1911. – Bougault, Manuel pratique des principaux droits et impôts frappant les sociétés etc. 1910. – Caillaux, Les impôts en France 1911. – Colson, Chemins de fer et voies navigables. Referat Bern er Kongreß 1910. – Chaveneau, Les contributions directes des chemins de fer. 1909. – Humbert, Traité complet des chemins de fer. 1908. – Januschka, Die Besteuerung der Eisenbahnen und des Eisenbahnverkehrs in Frankreich. Österr. Zeitschrift für Eisenbahnrecht 1913. – Browne et Theobald, Law of Railway Compagnies. London 1911, 4. Aufl. – Dr. Josef Redlich, Englische Lokalverwaltung. Leipzig 1901. – Martin, Les impôts directs en Angleterre. 1905. – Das vom italienischen Finanzministerium alljährlich herausgegebene „Bollettino di statistica e di legislazione comparata“. – Gasca, L'esercizio delle strade ferrate. Torino 1909. – Garilli, Prescrizione, decadenza e perenzione nell'applicazione delle tre imposte dirette. Milano 1913. – Ruggiero, La imposta della richchezza mobile etc. Milano 1914. – Roccataglia, Come si pagano le imposte e le tasse in Italia. Milano 1912. – Das für Japan von der dortigen Regie rung alljährlich auch in deutscher Sprache herausgegebene „Finanzielle und ökonomische Jahrbuch Japans“. – Die Besteuerung der Eisenbahnunternehmungen in Österreich. Aufsatz des Verfassers in der Ost. Ztschr. f. Eb. 1911. – Gerloff, Die kantonale Besteuerung der Aktiengesellschaften in der Schweiz. Bern 1906. – Jèze, L'impôt sur le revenu dans les États-Unis de l'Amérique du Nord. Revue de science etc. 1914. – Hill, The income taxe of 1913. The quarterly Journal of Economics 1913. – Marcuse, Das neue Einkommensteuergesetz in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Aren. f. Finanzwesen 1914.
Januschka.
Steuerungen (valve motions; distributions; distribuzioni).
Inhaltsübersicht. I. Zweck der S.; Abschnitte der Dampfverteilung. – II. Die einfache Schiebersteuerung; Schieberbewegung und Schieberdiagramme. – III. Die Kulissensteuerungen im allgemeinen. 1. Die Kulissensteuerungen mit 2 Exzentern; A. Wirkungsweise und Bauarten; B. Bauregeln. 2. Die Kulissensteuerungen mit einem Exzenter; A. Die Wirkungsweise der Heusinger-Steuerung; B. Bauregeln; C. Entwurfsregeln. 3. Die Kulissensteuerungen ohne Exzenter. – IV. Nachprüfung der S. am Modell und Regulierung. – V. Der Einfluß des Federspiels auf die S. – VI. Gegenüberstellung der besprochenen S. – VII. Die Anordnung der Kulissensteuerungen für Mehrzylinderlokomotiven mit einfacher Dampfdehnung. 1. Dreizylinderlokomotiven; 2. Vierzylinderlokomotiven. – VIII. Die Anordnung der Kulissensteuerungen für Verbundlokomotiven. 1. Die Verbundlokomotiven mit 2 Zylindern; 2. die Verbundlokomotiven mit 3 Zylindern; 3. die Verbundlokomotiven mit 4 Zylindern a) mit je einer besonderen Steuerwelle für das Hoch- und Niederdrucktriebwerk, b) mit gemeinsamer Steuerwelle für das Hoch- und Niederdrucktriebwerk. – IX. Die Ventilsteuerungen. – X. Die Gleichstromlokomotiven. – XI. Die Drehschiebersteuerungen. – XII. Die Ausführung der Einzelteile.
I. Zweck der S.; Abschnitte der Dampfverteilung.
Die S. hat den Zweck, die Zu- und Abführung des Dampfes auf beiden Kolbenseiten unter wirtschaftlichster Ausnutzung seiner Spannkraft zu regeln.
Bei der Lokomotive muß die auf einen Kolbenhub entfallende Arbeitsleistung dadurch geändert werden können, daß dem Dampf der Zutritt während eines größeren oder kleineren Teiles des Kolbenhubs ermöglicht wird, d. h. die S. muß mit einstellbarer Füllung arbeiten. Außerdem muß die S. Vorwärts- und Rückwärtsfahrt gestatten, d. h. sie muß Umsteuerung ermöglichen. Die Einstellbarkeit der Füllung und die Umsteuerung werden durch den gleichen Maschinenteil, bei den meisten S., die Kulisse erzielt (s. Abschnitt III).
Den oben in erster Linie angegebenen Zweck der Dampfführung erfüllt die S., wenn sie ein gutes Dampfdiagramm (Dampfdruckschaulinie) ergibt (s. Art. Dampfarbeit, Bd. III, 220, besonders auch Abb. 155). Dieses muß während eines Hin- und Rückwegs des Kolbens folgende Abschnitte aufweisen:
1. Einströmung Hinweg des Kolbens.
2. Dehnung (Expansion) Hinweg des Kolbens.
3. Vorausströmung Hinweg des Kolbens.
4. Ausströmung Rückweg des Kolbens.
5. Kompression Rückweg des Kolbens.
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