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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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w der Laufwiderstand der Wagen (Rollreibung, Zapfenreibung, Seilwiderstand). Meist wird w mit 0·01-0·02 oder 10-20 kg/t anzunehmen sein;
P die erforderliche Zugkraft;
v die Geschwindigkeit, v = 1 - 4 m/Sek.;
NPS. die erforderliche Maschinenleistung;
NoPS. Zusatzleistung für Widerstände in den Endstationen, No = 1 -5 PS.;

Für W = n Bullet Q Bullet sin a oder
(Q + 2 Q1 + 2 qe) w cos a = Q sin a,
daher

ergibt die Neigungsgrenze, bis zu der noch Maschinenkraft erforderlich ist; darüber hinaus ist Bremskraft nötig; solche Anlagen nennt man Bremshängeseilbahnen.

Die Zahl der zu fördernden Wagen ist:

G Gesamtfördermenge in kg/Std.;
Q Nutzlast eines Wagens in kg;
L Streckenlänge in m.

Man kann annehmen, daß bei gerader Strecke, auf ebenem Boden und bei gleicher Höhenlage der beiden Endstationen die erforderliche Betriebskraft etwa 0·1 PS. f. d. km Bahnlänge und für 1 t stündliche Leistung beträgt. Es ist tunlich, in jeder Minute etwa 3 Wagen zu fördern, die einander in Zwischenräumen von 20 Sekunden folgen. Die Belastung der einzelnen Wagen beträgt 150-1000 kg und nur ausnahmsweise mehr. Bei Förderungen von mehr als 800 t täglich (10 Arbeitsstunden) empfiehlt es sich, eine Doppelseilbahn auszuführen.

Über die Anlagekosten von Luftseilbahnen lassen sich allgemein zutreffende Angaben nicht machen, da die Verhältnisse, unter denen sie erbaut werden müssen, zu verschieden sind.



Bleichert & Co. geben für ebene Bodenoberfläche bei ungefähr gleicher Höhenlage der beiden Endstationen die in obenstehender Tabelle verzeichneten Preise für Luftseilbahnen und deren Förderkosten an.

Die Preise sind für einen laufenden m Bahn in Mark angegeben; darin sind nicht enthalten längere Weichenanlagen, der zum Betrieb erforderliche Motor sowie die Kosten für die Einrichtung der Bahnlinie, die von den lokalen Verhältnissen abhängen und bei ebener Bodenoberfläche unter Ausschluß größerer Schutzbauten mit etwa 4 M. für einen laufenden m Bahn angenommen werden können.

Die Seilhängebahnen finden vorteilhafte Verwendung für die Förderung leicht teilbarer Massengüter, so daß eine Ladung das Gewicht von 300-1000 kg nicht wesentlich überschreitet; die Überwindung ungünstiger Bodenverhältnisse sowie der Grunderwerb sind mit verhältnismäßig geringen Kosten zu ermöglichen;


Abb. 60. Meerseilbahn in Neu-Kaledonien.
meist ist der Ankauf der Grundflächen, über die die Bahn geführt wird, nicht erforderlich, es genügt die Zahlung von Entschädigungen an die Grundbesitzer, da der unter der entsprechend hoch geführten Seilhängebahn liegende Boden seiner früheren Verwendung nicht entzogen wird. Für die Be- und Entladung von Schiffen, wie z. B. (Abb. 60) die von Bleichert erbaute Meerseilbahn in Neu-Kaledonien, auch für die Rettung Schiffbrüchiger, wie die von Bleichert am Hoek van Holland ausgeführte Meerseilbahn, werden Seilhängebahnen mit Vorteil verwendet. Der Betrieb ist unter allen Witterungsverhältnissen möglich, eine Beeinträchtigung durch Schnee oder Hochflut findet nicht statt, er erfordert geringe Bedienung, wozu auch ungeschulte Arbeitskräfte genügen. Infolge Anordnung eines Zugseils ohne Ende wird die Schwerkraft der abwärts gehenden Wagen zur Hebung der aufwärts gehenden ausgenutzt, daher an motorischer Kraft gespart. Sowohl der Bau wie der Betrieb ist ein billiger.

Zur Schüttung von Halden oder Dämmen werden zur Beseitigung des Abraums und sonstiger Abfälle der Bergwerke und Hüttenanlagen auch ausnahmsweise im Erdbau die sog. Haldenseilbahnen verwendet. Hierbei


w der Laufwiderstand der Wagen (Rollreibung, Zapfenreibung, Seilwiderstand). Meist wird w mit 0·01–0·02 oder 10–20 kg/t anzunehmen sein;
P die erforderliche Zugkraft;
v die Geschwindigkeit, v = 1 – 4 m/Sek.;
NPS. die erforderliche Maschinenleistung;
NoPS. Zusatzleistung für Widerstände in den Endstationen, No = 1 –5 PS.;

Für ∑ W = n ∙ Q ∙ sin α oder
(Q + 2 Q1 + 2 qe) w cos α = Q sin α,
daher

ergibt die Neigungsgrenze, bis zu der noch Maschinenkraft erforderlich ist; darüber hinaus ist Bremskraft nötig; solche Anlagen nennt man Bremshängeseilbahnen.

Die Zahl der zu fördernden Wagen ist:

G Gesamtfördermenge in kg/Std.;
Q Nutzlast eines Wagens in kg;
L Streckenlänge in m.

Man kann annehmen, daß bei gerader Strecke, auf ebenem Boden und bei gleicher Höhenlage der beiden Endstationen die erforderliche Betriebskraft etwa 0·1 PS. f. d. km Bahnlänge und für 1 t stündliche Leistung beträgt. Es ist tunlich, in jeder Minute etwa 3 Wagen zu fördern, die einander in Zwischenräumen von 20 Sekunden folgen. Die Belastung der einzelnen Wagen beträgt 150–1000 kg und nur ausnahmsweise mehr. Bei Förderungen von mehr als 800 t täglich (10 Arbeitsstunden) empfiehlt es sich, eine Doppelseilbahn auszuführen.

Über die Anlagekosten von Luftseilbahnen lassen sich allgemein zutreffende Angaben nicht machen, da die Verhältnisse, unter denen sie erbaut werden müssen, zu verschieden sind.



Bleichert & Co. geben für ebene Bodenoberfläche bei ungefähr gleicher Höhenlage der beiden Endstationen die in obenstehender Tabelle verzeichneten Preise für Luftseilbahnen und deren Förderkosten an.

Die Preise sind für einen laufenden m Bahn in Mark angegeben; darin sind nicht enthalten längere Weichenanlagen, der zum Betrieb erforderliche Motor sowie die Kosten für die Einrichtung der Bahnlinie, die von den lokalen Verhältnissen abhängen und bei ebener Bodenoberfläche unter Ausschluß größerer Schutzbauten mit etwa 4 M. für einen laufenden m Bahn angenommen werden können.

Die Seilhängebahnen finden vorteilhafte Verwendung für die Förderung leicht teilbarer Massengüter, so daß eine Ladung das Gewicht von 300–1000 kg nicht wesentlich überschreitet; die Überwindung ungünstiger Bodenverhältnisse sowie der Grunderwerb sind mit verhältnismäßig geringen Kosten zu ermöglichen;


Abb. 60. Meerseilbahn in Neu-Kaledonien.
meist ist der Ankauf der Grundflächen, über die die Bahn geführt wird, nicht erforderlich, es genügt die Zahlung von Entschädigungen an die Grundbesitzer, da der unter der entsprechend hoch geführten Seilhängebahn liegende Boden seiner früheren Verwendung nicht entzogen wird. Für die Be- und Entladung von Schiffen, wie z. B. (Abb. 60) die von Bleichert erbaute Meerseilbahn in Neu-Kaledonien, auch für die Rettung Schiffbrüchiger, wie die von Bleichert am Hoek van Holland ausgeführte Meerseilbahn, werden Seilhängebahnen mit Vorteil verwendet. Der Betrieb ist unter allen Witterungsverhältnissen möglich, eine Beeinträchtigung durch Schnee oder Hochflut findet nicht statt, er erfordert geringe Bedienung, wozu auch ungeschulte Arbeitskräfte genügen. Infolge Anordnung eines Zugseils ohne Ende wird die Schwerkraft der abwärts gehenden Wagen zur Hebung der aufwärts gehenden ausgenutzt, daher an motorischer Kraft gespart. Sowohl der Bau wie der Betrieb ist ein billiger.

Zur Schüttung von Halden oder Dämmen werden zur Beseitigung des Abraums und sonstiger Abfälle der Bergwerke und Hüttenanlagen auch ausnahmsweise im Erdbau die sog. Haldenseilbahnen verwendet. Hierbei

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[20/0023] w der Laufwiderstand der Wagen (Rollreibung, Zapfenreibung, Seilwiderstand). Meist wird w mit 0·01–0·02 oder 10–20 kg/t anzunehmen sein; P die erforderliche Zugkraft; v die Geschwindigkeit, v = 1 – 4 m/Sek.; NPS. die erforderliche Maschinenleistung; NoPS. Zusatzleistung für Widerstände in den Endstationen, No = 1 –5 PS.; Für ∑ W = n ∙ Q ∙ sin α oder (Q + 2 Q1 + 2 qe) w cos α = Q sin α, daher [FORMEL] ergibt die Neigungsgrenze, bis zu der noch Maschinenkraft erforderlich ist; darüber hinaus ist Bremskraft nötig; solche Anlagen nennt man Bremshängeseilbahnen. Die Zahl der zu fördernden Wagen ist: [FORMEL] G Gesamtfördermenge in kg/Std.; Q Nutzlast eines Wagens in kg; L Streckenlänge in m. Man kann annehmen, daß bei gerader Strecke, auf ebenem Boden und bei gleicher Höhenlage der beiden Endstationen die erforderliche Betriebskraft etwa 0·1 PS. f. d. km Bahnlänge und für 1 t stündliche Leistung beträgt. Es ist tunlich, in jeder Minute etwa 3 Wagen zu fördern, die einander in Zwischenräumen von 20 Sekunden folgen. Die Belastung der einzelnen Wagen beträgt 150–1000 kg und nur ausnahmsweise mehr. Bei Förderungen von mehr als 800 t täglich (10 Arbeitsstunden) empfiehlt es sich, eine Doppelseilbahn auszuführen. Über die Anlagekosten von Luftseilbahnen lassen sich allgemein zutreffende Angaben nicht machen, da die Verhältnisse, unter denen sie erbaut werden müssen, zu verschieden sind. Bleichert & Co. geben für ebene Bodenoberfläche bei ungefähr gleicher Höhenlage der beiden Endstationen die in obenstehender Tabelle verzeichneten Preise für Luftseilbahnen und deren Förderkosten an. Die Preise sind für einen laufenden m Bahn in Mark angegeben; darin sind nicht enthalten längere Weichenanlagen, der zum Betrieb erforderliche Motor sowie die Kosten für die Einrichtung der Bahnlinie, die von den lokalen Verhältnissen abhängen und bei ebener Bodenoberfläche unter Ausschluß größerer Schutzbauten mit etwa 4 M. für einen laufenden m Bahn angenommen werden können. Die Seilhängebahnen finden vorteilhafte Verwendung für die Förderung leicht teilbarer Massengüter, so daß eine Ladung das Gewicht von 300–1000 kg nicht wesentlich überschreitet; die Überwindung ungünstiger Bodenverhältnisse sowie der Grunderwerb sind mit verhältnismäßig geringen Kosten zu ermöglichen; [Abbildung Abb. 60. Meerseilbahn in Neu-Kaledonien. ] meist ist der Ankauf der Grundflächen, über die die Bahn geführt wird, nicht erforderlich, es genügt die Zahlung von Entschädigungen an die Grundbesitzer, da der unter der entsprechend hoch geführten Seilhängebahn liegende Boden seiner früheren Verwendung nicht entzogen wird. Für die Be- und Entladung von Schiffen, wie z. B. (Abb. 60) die von Bleichert erbaute Meerseilbahn in Neu-Kaledonien, auch für die Rettung Schiffbrüchiger, wie die von Bleichert am Hoek van Holland ausgeführte Meerseilbahn, werden Seilhängebahnen mit Vorteil verwendet. Der Betrieb ist unter allen Witterungsverhältnissen möglich, eine Beeinträchtigung durch Schnee oder Hochflut findet nicht statt, er erfordert geringe Bedienung, wozu auch ungeschulte Arbeitskräfte genügen. Infolge Anordnung eines Zugseils ohne Ende wird die Schwerkraft der abwärts gehenden Wagen zur Hebung der aufwärts gehenden ausgenutzt, daher an motorischer Kraft gespart. Sowohl der Bau wie der Betrieb ist ein billiger. Zur Schüttung von Halden oder Dämmen werden zur Beseitigung des Abraums und sonstiger Abfälle der Bergwerke und Hüttenanlagen auch ausnahmsweise im Erdbau die sog. Haldenseilbahnen verwendet. Hierbei

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/23>, abgerufen am 21.11.2024.