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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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daß er die von ihm zu befahrende Strecke sowohl in dem hierüber herausgegebenen, die Signale, Bahnhöfe sowie die Neigungs- und Krümmungsverhältnisse enthaltenden Streckenbuch als auch in der Wirklichkeit kenne (vgl. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1909, S. 241).

An die S. des Zugführers werden wesentlich geringere Anforderungen gestellt. Auf den preußischen Staatsbahnen erwirbt der Zugführer die S. durch mindestens je eine Belehrungsfahrt bei Tag und bei Nacht in jeder Richtung unter Leitung eines streckenkundigen Zugbegleitbeamten. Die S. geht verloren, wenn die Fahrten auf der Strecke länger als 2 Jahre unterbrochen waren.

Breusing.


Streckentelegraph, eine in einer Wärterbude auf der freien Bahnstrecke aufgestellte Telegrapheneinrichtung, die mit den beiden benachbarten Stationen verbunden die Möglichkeit bietet, von der Strecke aus beim Liegenbleiben eines Zuges oder bei Unfällen telegraphisch Hilfe anzufordern. Solche S. waren früher auf allen verkehrsreichen Strecken in Abständen von 2-4 km aufgestellt. Sie haben sich aber nicht bewährt, weil es stets große Schwierigkeiten bereitete, den Bahnwärtern die erforderliche Fertigkeit und Sicherheit im Telegraphieren beizubringen und sie genügend in der Übung zu erhalten. Auch die Mitführung der Telegrapheneinrichtung in den Zügen hat sich im allgemeinen nicht bewährt. Bei einigen Bahnen hat man selbsttätige Zeichengeber eingerichtet, die mit den bei den Bahnwärterposten aufgestellten Läutewerken verbunden waren. Damit konnte eine geringe Anzahl ein für allemal festgesetzter Zeichen oder "Hilfssignale" nach den beiden benachbarten Stationen gegeben werden, ohne daß dazu die Kenntnis des Telegraphierens erforderlich war. Ein am Läutewerk angebrachter Telegraphiertaster wurde durch eine beim Ablaufen des Läutewerks in Umdrehung versetzte gezahnte Scheibe in Tätigkeit gesetzt. Die Zähne auf der Scheibe stellten in abgekürzter Morseschrift das Nummerzeichen des Wärterpostens und ein bestimmtes Hilfszeichen dar. Zu jedem Läutewerk gehörten 6-8 Scheiben mit verschiedenen Hilfszeichen, z. B.:

"Lokomotive dienstunfähig",

"Hilfslokomotive senden",

"Zug entgleist",

"Bahnmeister und Arbeiter senden",

"Beide Gleise unfahrbar",

"Ärztliche Hilfe erforderlich".

Vor Abgabe eines Hilfssignals mußte die auf den Fall passende Zeichenscheibe auf das Laufwerk aufgesteckt werden. Dann wurde das Laufwerk einigemal mit der Hand ausgelöst, wobei die Zeichenscheibe jedesmal 4 Umdrehungen machte und ebensoviele Male der durch die Scheibe bewegte Telegraphiertaster das Hilfszeichen in die Leitung abtelegraphierte, wo es von den beiden benachbarten Stationen auf den Morsewerken aufgenommen wurde. Nach Abgabe des Hilfssignals mußte die Zeichenscheibe wieder vom Läutewerk abgenommen werden. Aber auch bei dieser Einrichtung fehlte den Bedienenden meistens die erforderliche Übung in der Handhabung. Mit der Einführung des Fernsprechers an Stelle der S. ist ein bequemeres und sichereres Verständigungsmittel zwischen der freien Strecke und den Stationen geschaffen worden (s. Streckenfernsprecher).

Fink.


Streckenwärter s. Bahnaufsicht, Bahnwärter und Schrankenwärter.


Streckenzeichen, längs der Bahnstrecke angebrachte Tafeln, Pflöcke, Pfähle u. dgl., die entweder zu der aus Betriebsrücksichten nötigen Ersichtlichmachung bestimmter Abschnitte der Bahn dienen oder auf denen sonstige für die Bahnbewachung und Zugförderung wichtige Merkmale der betreffenden Stelle angegeben sind. Zu den S. der ersteren Art gehören die Abteilungszeichen (s. d.), dann die Grenztafeln zur Ersichtlichmachung der Wärter-, Bahnmeister-, Inspektionsbezirke u. s. w.

Zu den S. der letzteren Art gehören die Neigungszeiger (s. d.), ferner Läutetafeln (Pfeifpflöcke) und Geschwindigkeitstafeln sowie Krümmungstafeln. Läute- und Geschwindigkeitstafeln dienen dazu, Wegübergänge; die nicht mit Schranken versehen sind, dem Lokomotivführer so kenntlich zu machen, daß er rechtzeitig das Achtungssignal geben kann. In Österreich werden zu diesem Zweck sog. Pfeifpflöcke rechts vom Gleis, in der Fahrrichtung gesehen, aufgestellt, die an der dem Zug zugewandten Seite weiß, oder rot und weiß gestrichen sind. Wenn der Zug den Pfeifpflock erreicht hat, ist das Signal "Achtung" mit der Dampfpfeife zu geben.

An Stelle der Pfeifpflöcke werden in Deutschland Läutetafeln nach einheitlichen Mustern angebracht, die für den Lokomotivführer das Zeichen zum Ingangsetzen des Läutewerks, sind. (Die österreichischen Lokomotiven sind nicht mit Läutewerken ausgestattet.)

Ist bei besonders gefährdeten Wegübersetzungen eine Herabminderung der Geschwindigkeit vorgesehen, so wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Läutetafel oder an dem Pfeifpflock ersichtlich, gemacht.

Der Abstand des Aufstellungsortes der Tafel oder des Pflockes von der Wegübersetzung

daß er die von ihm zu befahrende Strecke sowohl in dem hierüber herausgegebenen, die Signale, Bahnhöfe sowie die Neigungs- und Krümmungsverhältnisse enthaltenden Streckenbuch als auch in der Wirklichkeit kenne (vgl. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1909, S. 241).

An die S. des Zugführers werden wesentlich geringere Anforderungen gestellt. Auf den preußischen Staatsbahnen erwirbt der Zugführer die S. durch mindestens je eine Belehrungsfahrt bei Tag und bei Nacht in jeder Richtung unter Leitung eines streckenkundigen Zugbegleitbeamten. Die S. geht verloren, wenn die Fahrten auf der Strecke länger als 2 Jahre unterbrochen waren.

Breusing.


Streckentelegraph, eine in einer Wärterbude auf der freien Bahnstrecke aufgestellte Telegrapheneinrichtung, die mit den beiden benachbarten Stationen verbunden die Möglichkeit bietet, von der Strecke aus beim Liegenbleiben eines Zuges oder bei Unfällen telegraphisch Hilfe anzufordern. Solche S. waren früher auf allen verkehrsreichen Strecken in Abständen von 2–4 km aufgestellt. Sie haben sich aber nicht bewährt, weil es stets große Schwierigkeiten bereitete, den Bahnwärtern die erforderliche Fertigkeit und Sicherheit im Telegraphieren beizubringen und sie genügend in der Übung zu erhalten. Auch die Mitführung der Telegrapheneinrichtung in den Zügen hat sich im allgemeinen nicht bewährt. Bei einigen Bahnen hat man selbsttätige Zeichengeber eingerichtet, die mit den bei den Bahnwärterposten aufgestellten Läutewerken verbunden waren. Damit konnte eine geringe Anzahl ein für allemal festgesetzter Zeichen oder „Hilfssignale“ nach den beiden benachbarten Stationen gegeben werden, ohne daß dazu die Kenntnis des Telegraphierens erforderlich war. Ein am Läutewerk angebrachter Telegraphiertaster wurde durch eine beim Ablaufen des Läutewerks in Umdrehung versetzte gezahnte Scheibe in Tätigkeit gesetzt. Die Zähne auf der Scheibe stellten in abgekürzter Morseschrift das Nummerzeichen des Wärterpostens und ein bestimmtes Hilfszeichen dar. Zu jedem Läutewerk gehörten 6–8 Scheiben mit verschiedenen Hilfszeichen, z. B.:

„Lokomotive dienstunfähig“,

„Hilfslokomotive senden“,

„Zug entgleist“,

„Bahnmeister und Arbeiter senden“,

„Beide Gleise unfahrbar“,

„Ärztliche Hilfe erforderlich“.

Vor Abgabe eines Hilfssignals mußte die auf den Fall passende Zeichenscheibe auf das Laufwerk aufgesteckt werden. Dann wurde das Laufwerk einigemal mit der Hand ausgelöst, wobei die Zeichenscheibe jedesmal 4 Umdrehungen machte und ebensoviele Male der durch die Scheibe bewegte Telegraphiertaster das Hilfszeichen in die Leitung abtelegraphierte, wo es von den beiden benachbarten Stationen auf den Morsewerken aufgenommen wurde. Nach Abgabe des Hilfssignals mußte die Zeichenscheibe wieder vom Läutewerk abgenommen werden. Aber auch bei dieser Einrichtung fehlte den Bedienenden meistens die erforderliche Übung in der Handhabung. Mit der Einführung des Fernsprechers an Stelle der S. ist ein bequemeres und sichereres Verständigungsmittel zwischen der freien Strecke und den Stationen geschaffen worden (s. Streckenfernsprecher).

Fink.


Streckenwärter s. Bahnaufsicht, Bahnwärter und Schrankenwärter.


Streckenzeichen, längs der Bahnstrecke angebrachte Tafeln, Pflöcke, Pfähle u. dgl., die entweder zu der aus Betriebsrücksichten nötigen Ersichtlichmachung bestimmter Abschnitte der Bahn dienen oder auf denen sonstige für die Bahnbewachung und Zugförderung wichtige Merkmale der betreffenden Stelle angegeben sind. Zu den S. der ersteren Art gehören die Abteilungszeichen (s. d.), dann die Grenztafeln zur Ersichtlichmachung der Wärter-, Bahnmeister-, Inspektionsbezirke u. s. w.

Zu den S. der letzteren Art gehören die Neigungszeiger (s. d.), ferner Läutetafeln (Pfeifpflöcke) und Geschwindigkeitstafeln sowie Krümmungstafeln. Läute- und Geschwindigkeitstafeln dienen dazu, Wegübergänge; die nicht mit Schranken versehen sind, dem Lokomotivführer so kenntlich zu machen, daß er rechtzeitig das Achtungssignal geben kann. In Österreich werden zu diesem Zweck sog. Pfeifpflöcke rechts vom Gleis, in der Fahrrichtung gesehen, aufgestellt, die an der dem Zug zugewandten Seite weiß, oder rot und weiß gestrichen sind. Wenn der Zug den Pfeifpflock erreicht hat, ist das Signal „Achtung“ mit der Dampfpfeife zu geben.

An Stelle der Pfeifpflöcke werden in Deutschland Läutetafeln nach einheitlichen Mustern angebracht, die für den Lokomotivführer das Zeichen zum Ingangsetzen des Läutewerks, sind. (Die österreichischen Lokomotiven sind nicht mit Läutewerken ausgestattet.)

Ist bei besonders gefährdeten Wegübersetzungen eine Herabminderung der Geschwindigkeit vorgesehen, so wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Läutetafel oder an dem Pfeifpflock ersichtlich, gemacht.

Der Abstand des Aufstellungsortes der Tafel oder des Pflockes von der Wegübersetzung

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[243/0253] daß er die von ihm zu befahrende Strecke sowohl in dem hierüber herausgegebenen, die Signale, Bahnhöfe sowie die Neigungs- und Krümmungsverhältnisse enthaltenden Streckenbuch als auch in der Wirklichkeit kenne (vgl. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1909, S. 241). An die S. des Zugführers werden wesentlich geringere Anforderungen gestellt. Auf den preußischen Staatsbahnen erwirbt der Zugführer die S. durch mindestens je eine Belehrungsfahrt bei Tag und bei Nacht in jeder Richtung unter Leitung eines streckenkundigen Zugbegleitbeamten. Die S. geht verloren, wenn die Fahrten auf der Strecke länger als 2 Jahre unterbrochen waren. Breusing. Streckentelegraph, eine in einer Wärterbude auf der freien Bahnstrecke aufgestellte Telegrapheneinrichtung, die mit den beiden benachbarten Stationen verbunden die Möglichkeit bietet, von der Strecke aus beim Liegenbleiben eines Zuges oder bei Unfällen telegraphisch Hilfe anzufordern. Solche S. waren früher auf allen verkehrsreichen Strecken in Abständen von 2–4 km aufgestellt. Sie haben sich aber nicht bewährt, weil es stets große Schwierigkeiten bereitete, den Bahnwärtern die erforderliche Fertigkeit und Sicherheit im Telegraphieren beizubringen und sie genügend in der Übung zu erhalten. Auch die Mitführung der Telegrapheneinrichtung in den Zügen hat sich im allgemeinen nicht bewährt. Bei einigen Bahnen hat man selbsttätige Zeichengeber eingerichtet, die mit den bei den Bahnwärterposten aufgestellten Läutewerken verbunden waren. Damit konnte eine geringe Anzahl ein für allemal festgesetzter Zeichen oder „Hilfssignale“ nach den beiden benachbarten Stationen gegeben werden, ohne daß dazu die Kenntnis des Telegraphierens erforderlich war. Ein am Läutewerk angebrachter Telegraphiertaster wurde durch eine beim Ablaufen des Läutewerks in Umdrehung versetzte gezahnte Scheibe in Tätigkeit gesetzt. Die Zähne auf der Scheibe stellten in abgekürzter Morseschrift das Nummerzeichen des Wärterpostens und ein bestimmtes Hilfszeichen dar. Zu jedem Läutewerk gehörten 6–8 Scheiben mit verschiedenen Hilfszeichen, z. B.: „Lokomotive dienstunfähig“, „Hilfslokomotive senden“, „Zug entgleist“, „Bahnmeister und Arbeiter senden“, „Beide Gleise unfahrbar“, „Ärztliche Hilfe erforderlich“. Vor Abgabe eines Hilfssignals mußte die auf den Fall passende Zeichenscheibe auf das Laufwerk aufgesteckt werden. Dann wurde das Laufwerk einigemal mit der Hand ausgelöst, wobei die Zeichenscheibe jedesmal 4 Umdrehungen machte und ebensoviele Male der durch die Scheibe bewegte Telegraphiertaster das Hilfszeichen in die Leitung abtelegraphierte, wo es von den beiden benachbarten Stationen auf den Morsewerken aufgenommen wurde. Nach Abgabe des Hilfssignals mußte die Zeichenscheibe wieder vom Läutewerk abgenommen werden. Aber auch bei dieser Einrichtung fehlte den Bedienenden meistens die erforderliche Übung in der Handhabung. Mit der Einführung des Fernsprechers an Stelle der S. ist ein bequemeres und sichereres Verständigungsmittel zwischen der freien Strecke und den Stationen geschaffen worden (s. Streckenfernsprecher). Fink. Streckenwärter s. Bahnaufsicht, Bahnwärter und Schrankenwärter. Streckenzeichen, längs der Bahnstrecke angebrachte Tafeln, Pflöcke, Pfähle u. dgl., die entweder zu der aus Betriebsrücksichten nötigen Ersichtlichmachung bestimmter Abschnitte der Bahn dienen oder auf denen sonstige für die Bahnbewachung und Zugförderung wichtige Merkmale der betreffenden Stelle angegeben sind. Zu den S. der ersteren Art gehören die Abteilungszeichen (s. d.), dann die Grenztafeln zur Ersichtlichmachung der Wärter-, Bahnmeister-, Inspektionsbezirke u. s. w. Zu den S. der letzteren Art gehören die Neigungszeiger (s. d.), ferner Läutetafeln (Pfeifpflöcke) und Geschwindigkeitstafeln sowie Krümmungstafeln. Läute- und Geschwindigkeitstafeln dienen dazu, Wegübergänge; die nicht mit Schranken versehen sind, dem Lokomotivführer so kenntlich zu machen, daß er rechtzeitig das Achtungssignal geben kann. In Österreich werden zu diesem Zweck sog. Pfeifpflöcke rechts vom Gleis, in der Fahrrichtung gesehen, aufgestellt, die an der dem Zug zugewandten Seite weiß, oder rot und weiß gestrichen sind. Wenn der Zug den Pfeifpflock erreicht hat, ist das Signal „Achtung“ mit der Dampfpfeife zu geben. An Stelle der Pfeifpflöcke werden in Deutschland Läutetafeln nach einheitlichen Mustern angebracht, die für den Lokomotivführer das Zeichen zum Ingangsetzen des Läutewerks, sind. (Die österreichischen Lokomotiven sind nicht mit Läutewerken ausgestattet.) Ist bei besonders gefährdeten Wegübersetzungen eine Herabminderung der Geschwindigkeit vorgesehen, so wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Läutetafel oder an dem Pfeifpflock ersichtlich, gemacht. Der Abstand des Aufstellungsortes der Tafel oder des Pflockes von der Wegübersetzung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/253>, abgerufen am 22.11.2024.