Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.die dann nur die allerwichtigsten Betriebsstellen eingeschaltet werden. Bei noch größerem Verkehr kann auch die Herstellung einer dritten Bezirksleitung und unter Umständen einer dritten Fernleitung in Frage kommen. Die Zahl der Fernleitungen wächst namentlich dann, wenn die Notwendigkeit eines unmittelbaren Telegrammverkehrs der leitenden Behörden (Direktionen) der verschiedenen Verwaltungsbezirke vorliegt. Nebenbahnen mit geringem Verkehr und die sog. Kleinbahnen werden vielfach auch nur mit Fernsprechleitungen ausgerüstet. Für die die verschiedenen Eisenbahndienststellen verbindenden Leitungen bildet die oberirdische Führung längs der Bahnstrecke die Regel. (Näheres s. unter Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen.) Da auch die Telegraphenverwaltungen für den öffentlichen Verkehr (Landes-, Staats-, Reichstelegraphenverwaltungen) ihre Leitungen vorzugsweise auf Eisenbahngelände führen, weil dann die Bewachung leicht mit der Bahnbewachung verbunden werden kann, ist es in der Regel nicht nötig, daß jede der beiden Verwaltungen eigene Gestänge aufstellt. Die Leitungen beider Verwaltungen werden vielmehr an gemeinsamen Gestängen angebracht. In fast allen Ländern bestehen hierüber Übereinkommen zwischen beiden Verwaltungen. Im Deutschen Reichs-Telegraphengebiet z. B. sind in dieser Beziehung die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 21. Dezember 1868 betreffend die Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen im Interesse der Reichstelegraphenverwaltung maßgebend, in Preußen außerdem der Vertrag zwischen der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung und der preußischen Staatseisenbahnverwaltung vom 8. September/28. August 1888. Die grundsätzliche Anordnung und Wirkungsweise des Morsetelegraphen ist die folgende (s. die schematische Darstellung Abb. 276): Auf jeder der untereinander in telegraphischen Verkehr zu bringenden Stellen ist in die diese Stellen verbindende metallische Leitung L je ein Elektromagnet Abb. 276. Abb. 277. Abweichend von der vorbeschriebenen Betriebsweise, bei der die Leitung im Ruhezustand die dann nur die allerwichtigsten Betriebsstellen eingeschaltet werden. Bei noch größerem Verkehr kann auch die Herstellung einer dritten Bezirksleitung und unter Umständen einer dritten Fernleitung in Frage kommen. Die Zahl der Fernleitungen wächst namentlich dann, wenn die Notwendigkeit eines unmittelbaren Telegrammverkehrs der leitenden Behörden (Direktionen) der verschiedenen Verwaltungsbezirke vorliegt. Nebenbahnen mit geringem Verkehr und die sog. Kleinbahnen werden vielfach auch nur mit Fernsprechleitungen ausgerüstet. Für die die verschiedenen Eisenbahndienststellen verbindenden Leitungen bildet die oberirdische Führung längs der Bahnstrecke die Regel. (Näheres s. unter Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen.) Da auch die Telegraphenverwaltungen für den öffentlichen Verkehr (Landes-, Staats-, Reichstelegraphenverwaltungen) ihre Leitungen vorzugsweise auf Eisenbahngelände führen, weil dann die Bewachung leicht mit der Bahnbewachung verbunden werden kann, ist es in der Regel nicht nötig, daß jede der beiden Verwaltungen eigene Gestänge aufstellt. Die Leitungen beider Verwaltungen werden vielmehr an gemeinsamen Gestängen angebracht. In fast allen Ländern bestehen hierüber Übereinkommen zwischen beiden Verwaltungen. Im Deutschen Reichs-Telegraphengebiet z. B. sind in dieser Beziehung die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 21. Dezember 1868 betreffend die Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen im Interesse der Reichstelegraphenverwaltung maßgebend, in Preußen außerdem der Vertrag zwischen der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung und der preußischen Staatseisenbahnverwaltung vom 8. September/28. August 1888. Die grundsätzliche Anordnung und Wirkungsweise des Morsetelegraphen ist die folgende (s. die schematische Darstellung Abb. 276): Auf jeder der untereinander in telegraphischen Verkehr zu bringenden Stellen ist in die diese Stellen verbindende metallische Leitung L je ein Elektromagnet Abb. 276. Abb. 277. 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die dann nur die allerwichtigsten Betriebsstellen eingeschaltet werden.
Bei noch größerem Verkehr kann auch die Herstellung einer dritten Bezirksleitung und unter Umständen einer dritten Fernleitung in Frage kommen. Die Zahl der Fernleitungen wächst namentlich dann, wenn die Notwendigkeit eines unmittelbaren Telegrammverkehrs der leitenden Behörden (Direktionen) der verschiedenen Verwaltungsbezirke vorliegt.
Nebenbahnen mit geringem Verkehr und die sog. Kleinbahnen werden vielfach auch nur mit Fernsprechleitungen ausgerüstet.
Für die die verschiedenen Eisenbahndienststellen verbindenden Leitungen bildet die oberirdische Führung längs der Bahnstrecke die Regel. (Näheres s. unter Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen.)
Da auch die Telegraphenverwaltungen für den öffentlichen Verkehr (Landes-, Staats-, Reichstelegraphenverwaltungen) ihre Leitungen vorzugsweise auf Eisenbahngelände führen, weil dann die Bewachung leicht mit der Bahnbewachung verbunden werden kann, ist es in der Regel nicht nötig, daß jede der beiden Verwaltungen eigene Gestänge aufstellt. Die Leitungen beider Verwaltungen werden vielmehr an gemeinsamen Gestängen angebracht. In fast allen Ländern bestehen hierüber Übereinkommen zwischen beiden Verwaltungen. Im Deutschen Reichs-Telegraphengebiet z. B. sind in dieser Beziehung die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 21. Dezember 1868 betreffend die Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen im Interesse der Reichstelegraphenverwaltung maßgebend, in Preußen außerdem der Vertrag zwischen der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung und der preußischen Staatseisenbahnverwaltung vom 8. September/28. August 1888.
Die grundsätzliche Anordnung und Wirkungsweise des Morsetelegraphen ist die folgende (s. die schematische Darstellung Abb. 276):
Auf jeder der untereinander in telegraphischen Verkehr zu bringenden Stellen ist in die diese Stellen verbindende metallische Leitung L je ein Elektromagnet
[Abbildung Abb. 276.
]
M eingeschaltet. Der Anker A des Elektromagneten bildet das eine Ende eines zweiarmigen Hebels h, dessen anderes Ende die Schreibvorrichtung s trägt. Solange die Leitung stromlos, ist werden die Elektromagnetanker durch Spiralfedern f in ihrer oberen Lage gehalten; sobald aber die Leitung und demnach auch die Elektromagnetwindungen ein elektrischer Strom durchfließt, werden die Anker der Elektromagnete angezogen und, solange der Strom andauert, in der angezogenen (unteren) Lage
[Abbildung Abb. 277.
]
festgehalten. In diesem Fall drückt die Schreibvorrichtung s am andern Ende des Ankerhebels leicht gegen ein durch ein Laufwerk fortbewegtes Papierband P und schreibt auf dieses einen farbigen Strich, während im ersteren Fall die Schreibvorrichtung das Papierband nicht berührt. Ein Stromschluß von kurzer Dauer ruft also auf dem Papierband einen kurzen Strich, ein Stromschluß von längerer Dauer einen längeren Strich hervor. Aus kürzeren und längeren Strichen (Punkten und Strichen) in richtiger Zusammensetzung wird die Morseschrift gebildet. Zwei feste Anschläge o und u begrenzen die Bewegung des Ankerhebels. Den Strom erhält die Leitung aus galvanischen Batterien B (Näheres s. unter Elemente, galvanische), die auf den Telegraphenstellen aufgestellt sind und mittels Stromschließer T ein- und ausgeschaltet werden. Der Stromschließer dient hierbei als Zeichengeber oder Telegraphiertaster.
Abweichend von der vorbeschriebenen Betriebsweise, bei der die Leitung im Ruhezustand
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