Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.stromlos ist und die Schreibvorrichtung das Papierband nur bei Stromschluß berührt, kommt noch eine zweite Betriebsweise zur Anwendung, bei der die Leitung im Ruhezustand unter Strom steht, der bei jedem Druck auf den Telegraphiertaster unterbrochen wird, so daß die Schreib Vorrichtung das Papierband nur bei Stromunterbrechung berührt (s. die schematische Darstellung Abb. 277). Die erstere Betriebsweise heißt der Arbeitsstrombetrieb, die letztere der Ruhestrombetrieb (vgl. Ruhestromschaltung). Da beim Arbeitsstrombetrieb immer nur die Batterie der gebenden Stelle in Anspruch genommen wird, so muß die Batterie jeder Stelle so groß bemessen werden, daß sie den Strom zur Erregung der Elektromagnete aller in die Leitung einbezogenen Stellen zu liefern vermag, während dazu beim Ruhestrombetrieb eine solche Batterie ausreicht, deren Elemente auf die einzelnen Stellen verteilt werden können. Arbeitsstrombetrieb wird daher im allgemeinen nur für Leitungen mit wenigen Betriebsstellen, Ruhestrombetrieb für Leitungen mit vielen Betriebsstellen zur Anwendung kommen. Die Handhabung des Telegraphiertasters ist bei beiden Betriebsweisen die gleiche, die Wirkung auf den Ankerhebel aber die entgegengesetzte; bei Arbeitsstrombetrieb wird beim Drücken des Telegraphiertasters der Anker angezogen, die Verlängerung des Ankerhebels also vom oberen Anschlag o nach dem unteren u bewegt, bei Ruhestrombetrieb dagegen wird beim Drücken des Tasters der vorher vom Elektromagnet festgehaltene Anker losgelassen, also vom unteren nach dem oberen Anschlag bewegt. Damit aber die am andern Ende des Ankerhebels befindliche Schreibvorrichtung sich in beiden Fällen in gleicher Richtung, d. h. gegen das Papierband bewegt, ist bei den Schreibwerken für Ruhestrombetrieb die Schreibvorrichtung nicht wie bei Arbeitsstrombetrieb unmittelbar am Ankerhebel angebracht, sondern an einem durch Gelenk mit diesem verbundenen besonderen zweiarmigen Hebel h1, wie in der schematischen Skizze Abb. 277 bei der linken Endstelle angedeutet ist. Bei den beiden anderen Stellen ist der Einfachheit wegen der Ankerhebel mit Schreibvorrichtung weggelassen. Der Ruhestrombetrieb ist für Eisenbahntelegraphenleitungen allgemein in Anwendung, weil diese fast immer eine größere Zahl von Betriebsstellen umfassen. Wie jeder elektrische Strom, so kann auch der Telegraphierstrom nur in einem vollständig geschlossenen Leitungskreis zu stände kommen; die Leitung, in die die Telegraphenstellen eingeschaltet sind, muß also zu einem Kreis geschlossen sein. Die beiden Enden der Leitung müssen deshalb entweder durch eine metallische Rückleitung verbunden oder an die Erde angeschlossen sein, so daß diese als Rückleitung dienen kann. Metallische Rückleitung kann aber für Telegraphenleitungen nur dann in Frage kommen, wenn es sich um eine so geringe Länge der Rückleitung handelt, daß der Leitungswiderstand wesentlich kleiner sein würde als die Summe der Übergangswiderstände der Anschlüsse der beiden Enden der Leitung an die Erde, also wesentlich kleiner als 20 Ohm oder, in Leitungslänge ausgedrückt, als 2 km (s. Erdleitungen). Der Schlag des Schreibhebels dient als Anruf für die Beamten; er muß deshalb bei den Eisenbahn-Telegrapheneinrichtungen ein möglichst lauter sein, damit er von den Beamten auch bei ihren sonstigen Dienstgeschäften (Zugdienst, Abfertigungsdienst u. s. w.) deutlich wahrgenommen werden kann. Die Vergrößerung der Schlagstärke bedingt aber eine Vergrößerung des Arbeitsweges des Schreibhebels und diese wieder eine entsprechende Verstärkung der elektromagnetischen Kraft. Bei unmittelbarer Einschaltung der Schreibwerke in die Leitung würde das aber einen ganz unverhältnismäßig großen Aufwand an Betriebsstrom und Batterie erfordern und den Betrieb nicht nur sehr unwirtschaftlich, sondern infolge des raschen Verbrauchs der Batterieelemente (s. Elemente, galvanische) auch sehr unsicher gestalten. Die Schreibwerke der Eisenbahntelegraphen werden deshalb nicht unmittelbar in die Leitung geschaltet, sondern jedes Schreibwerk arbeitet in einem auf die Örtlichkeit beschränkten Stromkreis, dem Ortsstromkreis, mit besonderer Batterie. Die zur Hervorbringung der telegraphischen Schriftzeichen dienenden Unterbrechungen und Schließungen des in der Leitung fließenden Betriebsstroms - des Leitungsstroms - werden durch ein Relais (s. d.) auf diesen besonderen Stromkreis - den Ortsstromkreis - übertragen in dem Sinne, daß beim Ruhestrombetrieb jede Unterbrechung des Leitungsstroms die Schließung des Ortsstromkreises und jede Schließung des Leitungsstroms die Unterbrechung des Ortsstromkreises zur Folge hat. Die Schreibvorrichtung braucht deshalb auch nicht, wie oben angedeutet und durch Abb. 277 erläutert, durch Gelenk mit dem Ankerhebel verbunden zu werden, sondern wird wie beim Arbeitsstrombetrieb nach Abb. 276 unmittelbar am Ankerhebel angebracht. Der Ankerhebel des Relais vertritt im Ortsstromkreis die Stelle des Stromschließers. In Abb. 278 ist diese Anordnung in einfachen stromlos ist und die Schreibvorrichtung das Papierband nur bei Stromschluß berührt, kommt noch eine zweite Betriebsweise zur Anwendung, bei der die Leitung im Ruhezustand unter Strom steht, der bei jedem Druck auf den Telegraphiertaster unterbrochen wird, so daß die Schreib Vorrichtung das Papierband nur bei Stromunterbrechung berührt (s. die schematische Darstellung Abb. 277). Die erstere Betriebsweise heißt der Arbeitsstrombetrieb, die letztere der Ruhestrombetrieb (vgl. Ruhestromschaltung). Da beim Arbeitsstrombetrieb immer nur die Batterie der gebenden Stelle in Anspruch genommen wird, so muß die Batterie jeder Stelle so groß bemessen werden, daß sie den Strom zur Erregung der Elektromagnete aller in die Leitung einbezogenen Stellen zu liefern vermag, während dazu beim Ruhestrombetrieb eine solche Batterie ausreicht, deren Elemente auf die einzelnen Stellen verteilt werden können. Arbeitsstrombetrieb wird daher im allgemeinen nur für Leitungen mit wenigen Betriebsstellen, Ruhestrombetrieb für Leitungen mit vielen Betriebsstellen zur Anwendung kommen. Die Handhabung des Telegraphiertasters ist bei beiden Betriebsweisen die gleiche, die Wirkung auf den Ankerhebel aber die entgegengesetzte; bei Arbeitsstrombetrieb wird beim Drücken des Telegraphiertasters der Anker angezogen, die Verlängerung des Ankerhebels also vom oberen Anschlag o nach dem unteren u bewegt, bei Ruhestrombetrieb dagegen wird beim Drücken des Tasters der vorher vom Elektromagnet festgehaltene Anker losgelassen, also vom unteren nach dem oberen Anschlag bewegt. Damit aber die am andern Ende des Ankerhebels befindliche Schreibvorrichtung sich in beiden Fällen in gleicher Richtung, d. h. gegen das Papierband bewegt, ist bei den Schreibwerken für Ruhestrombetrieb die Schreibvorrichtung nicht wie bei Arbeitsstrombetrieb unmittelbar am Ankerhebel angebracht, sondern an einem durch Gelenk mit diesem verbundenen besonderen zweiarmigen Hebel h1, wie in der schematischen Skizze Abb. 277 bei der linken Endstelle angedeutet ist. Bei den beiden anderen Stellen ist der Einfachheit wegen der Ankerhebel mit Schreibvorrichtung weggelassen. Der Ruhestrombetrieb ist für Eisenbahntelegraphenleitungen allgemein in Anwendung, weil diese fast immer eine größere Zahl von Betriebsstellen umfassen. Wie jeder elektrische Strom, so kann auch der Telegraphierstrom nur in einem vollständig geschlossenen Leitungskreis zu stände kommen; die Leitung, in die die Telegraphenstellen eingeschaltet sind, muß also zu einem Kreis geschlossen sein. Die beiden Enden der Leitung müssen deshalb entweder durch eine metallische Rückleitung verbunden oder an die Erde angeschlossen sein, so daß diese als Rückleitung dienen kann. Metallische Rückleitung kann aber für Telegraphenleitungen nur dann in Frage kommen, wenn es sich um eine so geringe Länge der Rückleitung handelt, daß der Leitungswiderstand wesentlich kleiner sein würde als die Summe der Übergangswiderstände der Anschlüsse der beiden Enden der Leitung an die Erde, also wesentlich kleiner als 20 Ohm oder, in Leitungslänge ausgedrückt, als 2 km (s. Erdleitungen). Der Schlag des Schreibhebels dient als Anruf für die Beamten; er muß deshalb bei den Eisenbahn-Telegrapheneinrichtungen ein möglichst lauter sein, damit er von den Beamten auch bei ihren sonstigen Dienstgeschäften (Zugdienst, Abfertigungsdienst u. s. w.) deutlich wahrgenommen werden kann. Die Vergrößerung der Schlagstärke bedingt aber eine Vergrößerung des Arbeitsweges des Schreibhebels und diese wieder eine entsprechende Verstärkung der elektromagnetischen Kraft. Bei unmittelbarer Einschaltung der Schreibwerke in die Leitung würde das aber einen ganz unverhältnismäßig großen Aufwand an Betriebsstrom und Batterie erfordern und den Betrieb nicht nur sehr unwirtschaftlich, sondern infolge des raschen Verbrauchs der Batterieelemente (s. Elemente, galvanische) auch sehr unsicher gestalten. Die Schreibwerke der Eisenbahntelegraphen werden deshalb nicht unmittelbar in die Leitung geschaltet, sondern jedes Schreibwerk arbeitet in einem auf die Örtlichkeit beschränkten Stromkreis, dem Ortsstromkreis, mit besonderer Batterie. Die zur Hervorbringung der telegraphischen Schriftzeichen dienenden Unterbrechungen und Schließungen des in der Leitung fließenden Betriebsstroms – des Leitungsstroms – werden durch ein Relais (s. d.) auf diesen besonderen Stromkreis – den Ortsstromkreis – übertragen in dem Sinne, daß beim Ruhestrombetrieb jede Unterbrechung des Leitungsstroms die Schließung des Ortsstromkreises und jede Schließung des Leitungsstroms die Unterbrechung des Ortsstromkreises zur Folge hat. Die Schreibvorrichtung braucht deshalb auch nicht, wie oben angedeutet und durch Abb. 277 erläutert, durch Gelenk mit dem Ankerhebel verbunden zu werden, sondern wird wie beim Arbeitsstrombetrieb nach Abb. 276 unmittelbar am Ankerhebel angebracht. Der Ankerhebel des Relais vertritt im Ortsstromkreis die Stelle des Stromschließers. In Abb. 278 ist diese Anordnung in einfachen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0300" n="288"/> stromlos ist und die Schreibvorrichtung das Papierband nur bei <hi rendition="#g">Stromschluß</hi> berührt, kommt noch eine zweite Betriebsweise zur Anwendung, bei der die Leitung im Ruhezustand unter Strom steht, der bei jedem Druck auf den Telegraphiertaster <hi rendition="#g">unterbrochen</hi> wird, so daß die Schreib Vorrichtung das Papierband nur bei Stromunterbrechung berührt (s. die schematische Darstellung Abb. 277). Die erstere Betriebsweise heißt der <hi rendition="#g">Arbeitsstrom</hi>betrieb, die letztere der <hi rendition="#g">Ruhestrom</hi>betrieb (vgl. Ruhestromschaltung).</p><lb/> <p>Da beim Arbeitsstrombetrieb immer nur die Batterie der <hi rendition="#g">gebenden</hi> Stelle in Anspruch genommen wird, so muß die Batterie <hi rendition="#g">jeder</hi> Stelle so groß bemessen werden, daß sie den Strom zur Erregung der Elektromagnete aller in die Leitung einbezogenen Stellen zu liefern vermag, während dazu beim Ruhestrombetrieb <hi rendition="#g">eine</hi> solche Batterie ausreicht, deren Elemente auf die einzelnen Stellen verteilt werden können. Arbeitsstrombetrieb wird daher im allgemeinen nur für Leitungen mit wenigen Betriebsstellen, Ruhestrombetrieb für Leitungen mit vielen Betriebsstellen zur Anwendung kommen.</p><lb/> <p>Die Handhabung des Telegraphiertasters ist bei beiden Betriebsweisen die gleiche, die Wirkung auf den Ankerhebel aber die entgegengesetzte; bei Arbeitsstrombetrieb wird beim Drücken des Telegraphiertasters der Anker angezogen, die Verlängerung des Ankerhebels also vom oberen Anschlag <hi rendition="#i">o</hi> nach dem unteren <hi rendition="#i">u</hi> bewegt, bei Ruhestrombetrieb dagegen wird beim Drücken des Tasters der vorher vom Elektromagnet festgehaltene Anker losgelassen, also vom unteren nach dem oberen Anschlag bewegt. Damit aber die am andern Ende des Ankerhebels befindliche Schreibvorrichtung sich in beiden Fällen in <hi rendition="#g">gleicher</hi> Richtung, d. h. gegen das Papierband bewegt, ist bei den Schreibwerken für Ruhestrombetrieb die Schreibvorrichtung nicht wie bei Arbeitsstrombetrieb unmittelbar am Ankerhebel angebracht, sondern an einem durch Gelenk mit diesem verbundenen besonderen zweiarmigen Hebel <hi rendition="#i">h</hi><hi rendition="#sub">1</hi>, wie in der schematischen Skizze Abb. 277 bei der linken Endstelle angedeutet ist. Bei den beiden anderen Stellen ist der Einfachheit wegen der Ankerhebel mit Schreibvorrichtung weggelassen.</p><lb/> <p>Der Ruhestrombetrieb ist für Eisenbahntelegraphenleitungen allgemein in Anwendung, weil diese fast immer eine größere Zahl von Betriebsstellen umfassen.</p><lb/> <p>Wie jeder elektrische Strom, so kann auch der Telegraphierstrom nur in einem vollständig geschlossenen Leitungskreis zu stände kommen; die Leitung, in die die Telegraphenstellen eingeschaltet sind, muß also zu einem Kreis geschlossen sein. Die beiden Enden der Leitung müssen deshalb entweder durch eine metallische Rückleitung verbunden oder an die Erde angeschlossen sein, so daß diese als Rückleitung dienen kann. Metallische Rückleitung kann aber für Telegraphenleitungen nur dann in Frage kommen, wenn es sich um eine so geringe Länge der Rückleitung handelt, daß der Leitungswiderstand wesentlich kleiner sein würde als die Summe der Übergangswiderstände der Anschlüsse der beiden Enden der Leitung an die Erde, also wesentlich kleiner als 20 Ohm oder, in Leitungslänge ausgedrückt, als 2 <hi rendition="#i">km</hi> (s. Erdleitungen).</p><lb/> <p>Der Schlag des Schreibhebels dient als Anruf für die Beamten; er muß deshalb bei den Eisenbahn-Telegrapheneinrichtungen ein möglichst lauter sein, damit er von den Beamten auch bei ihren sonstigen Dienstgeschäften (Zugdienst, Abfertigungsdienst u. s. w.) deutlich wahrgenommen werden kann. Die Vergrößerung der Schlagstärke bedingt aber eine Vergrößerung des Arbeitsweges des Schreibhebels und diese wieder eine entsprechende Verstärkung der elektromagnetischen Kraft. Bei unmittelbarer Einschaltung der Schreibwerke in die Leitung würde das aber einen ganz unverhältnismäßig großen Aufwand an Betriebsstrom und Batterie erfordern und den Betrieb nicht nur sehr unwirtschaftlich, sondern infolge des raschen Verbrauchs der Batterieelemente (s. Elemente, galvanische) auch sehr unsicher gestalten. Die Schreibwerke der Eisenbahntelegraphen werden deshalb nicht unmittelbar in die Leitung geschaltet, sondern jedes Schreibwerk arbeitet in einem auf die Örtlichkeit beschränkten Stromkreis, dem <hi rendition="#g">Ortsstromkreis</hi>, mit besonderer Batterie. Die zur Hervorbringung der telegraphischen Schriftzeichen dienenden Unterbrechungen und Schließungen des in der Leitung fließenden Betriebsstroms – des Leitungsstroms – werden durch ein <hi rendition="#g">Relais</hi> (s. d.) auf diesen besonderen Stromkreis – den Ortsstromkreis – übertragen in dem Sinne, daß beim Ruhestrombetrieb jede Unterbrechung des Leitungsstroms die Schließung des Ortsstromkreises und jede Schließung des Leitungsstroms die Unterbrechung des Ortsstromkreises zur Folge hat. Die Schreibvorrichtung braucht deshalb auch nicht, wie oben angedeutet und durch Abb. 277 erläutert, durch Gelenk mit dem Ankerhebel verbunden zu werden, sondern wird wie beim Arbeitsstrombetrieb nach Abb. 276 unmittelbar am Ankerhebel angebracht. Der Ankerhebel des Relais vertritt im Ortsstromkreis die Stelle des Stromschließers. In Abb. 278 ist diese Anordnung in einfachen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [288/0300]
stromlos ist und die Schreibvorrichtung das Papierband nur bei Stromschluß berührt, kommt noch eine zweite Betriebsweise zur Anwendung, bei der die Leitung im Ruhezustand unter Strom steht, der bei jedem Druck auf den Telegraphiertaster unterbrochen wird, so daß die Schreib Vorrichtung das Papierband nur bei Stromunterbrechung berührt (s. die schematische Darstellung Abb. 277). Die erstere Betriebsweise heißt der Arbeitsstrombetrieb, die letztere der Ruhestrombetrieb (vgl. Ruhestromschaltung).
Da beim Arbeitsstrombetrieb immer nur die Batterie der gebenden Stelle in Anspruch genommen wird, so muß die Batterie jeder Stelle so groß bemessen werden, daß sie den Strom zur Erregung der Elektromagnete aller in die Leitung einbezogenen Stellen zu liefern vermag, während dazu beim Ruhestrombetrieb eine solche Batterie ausreicht, deren Elemente auf die einzelnen Stellen verteilt werden können. Arbeitsstrombetrieb wird daher im allgemeinen nur für Leitungen mit wenigen Betriebsstellen, Ruhestrombetrieb für Leitungen mit vielen Betriebsstellen zur Anwendung kommen.
Die Handhabung des Telegraphiertasters ist bei beiden Betriebsweisen die gleiche, die Wirkung auf den Ankerhebel aber die entgegengesetzte; bei Arbeitsstrombetrieb wird beim Drücken des Telegraphiertasters der Anker angezogen, die Verlängerung des Ankerhebels also vom oberen Anschlag o nach dem unteren u bewegt, bei Ruhestrombetrieb dagegen wird beim Drücken des Tasters der vorher vom Elektromagnet festgehaltene Anker losgelassen, also vom unteren nach dem oberen Anschlag bewegt. Damit aber die am andern Ende des Ankerhebels befindliche Schreibvorrichtung sich in beiden Fällen in gleicher Richtung, d. h. gegen das Papierband bewegt, ist bei den Schreibwerken für Ruhestrombetrieb die Schreibvorrichtung nicht wie bei Arbeitsstrombetrieb unmittelbar am Ankerhebel angebracht, sondern an einem durch Gelenk mit diesem verbundenen besonderen zweiarmigen Hebel h1, wie in der schematischen Skizze Abb. 277 bei der linken Endstelle angedeutet ist. Bei den beiden anderen Stellen ist der Einfachheit wegen der Ankerhebel mit Schreibvorrichtung weggelassen.
Der Ruhestrombetrieb ist für Eisenbahntelegraphenleitungen allgemein in Anwendung, weil diese fast immer eine größere Zahl von Betriebsstellen umfassen.
Wie jeder elektrische Strom, so kann auch der Telegraphierstrom nur in einem vollständig geschlossenen Leitungskreis zu stände kommen; die Leitung, in die die Telegraphenstellen eingeschaltet sind, muß also zu einem Kreis geschlossen sein. Die beiden Enden der Leitung müssen deshalb entweder durch eine metallische Rückleitung verbunden oder an die Erde angeschlossen sein, so daß diese als Rückleitung dienen kann. Metallische Rückleitung kann aber für Telegraphenleitungen nur dann in Frage kommen, wenn es sich um eine so geringe Länge der Rückleitung handelt, daß der Leitungswiderstand wesentlich kleiner sein würde als die Summe der Übergangswiderstände der Anschlüsse der beiden Enden der Leitung an die Erde, also wesentlich kleiner als 20 Ohm oder, in Leitungslänge ausgedrückt, als 2 km (s. Erdleitungen).
Der Schlag des Schreibhebels dient als Anruf für die Beamten; er muß deshalb bei den Eisenbahn-Telegrapheneinrichtungen ein möglichst lauter sein, damit er von den Beamten auch bei ihren sonstigen Dienstgeschäften (Zugdienst, Abfertigungsdienst u. s. w.) deutlich wahrgenommen werden kann. Die Vergrößerung der Schlagstärke bedingt aber eine Vergrößerung des Arbeitsweges des Schreibhebels und diese wieder eine entsprechende Verstärkung der elektromagnetischen Kraft. Bei unmittelbarer Einschaltung der Schreibwerke in die Leitung würde das aber einen ganz unverhältnismäßig großen Aufwand an Betriebsstrom und Batterie erfordern und den Betrieb nicht nur sehr unwirtschaftlich, sondern infolge des raschen Verbrauchs der Batterieelemente (s. Elemente, galvanische) auch sehr unsicher gestalten. Die Schreibwerke der Eisenbahntelegraphen werden deshalb nicht unmittelbar in die Leitung geschaltet, sondern jedes Schreibwerk arbeitet in einem auf die Örtlichkeit beschränkten Stromkreis, dem Ortsstromkreis, mit besonderer Batterie. Die zur Hervorbringung der telegraphischen Schriftzeichen dienenden Unterbrechungen und Schließungen des in der Leitung fließenden Betriebsstroms – des Leitungsstroms – werden durch ein Relais (s. d.) auf diesen besonderen Stromkreis – den Ortsstromkreis – übertragen in dem Sinne, daß beim Ruhestrombetrieb jede Unterbrechung des Leitungsstroms die Schließung des Ortsstromkreises und jede Schließung des Leitungsstroms die Unterbrechung des Ortsstromkreises zur Folge hat. Die Schreibvorrichtung braucht deshalb auch nicht, wie oben angedeutet und durch Abb. 277 erläutert, durch Gelenk mit dem Ankerhebel verbunden zu werden, sondern wird wie beim Arbeitsstrombetrieb nach Abb. 276 unmittelbar am Ankerhebel angebracht. Der Ankerhebel des Relais vertritt im Ortsstromkreis die Stelle des Stromschließers. In Abb. 278 ist diese Anordnung in einfachen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:52Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:52Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |