Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.Die Morsestreifen, die Telegrammbücher, die Urschriften der abgegebenen und die Durchschriften der aufgenommenen Telegramme bilden die Ausweisstücke über den telegraphischen Schriftwechsel und sollen mindestens ein Jahr lang geordnet aufbewahrt werden. Die Telegraphierenden sind zur Geheimhaltung des telegraphischen Schriftwechsels verpflichtet; sie müssen jede Handlung verhindern, durch die andere Personen als ihre Vorgesetzten und die berechtigten Empfänger Kenntnis von dem Inhalt eines solchen Schriftwechsels erlangen können. Für die Besetzung der Telegraphendienststellen, die nicht ununterbrochenen Dienst haben, gilt als Regel, daß jede zum Dienst bereit sein muß, sobald ein Zug in den Bereitschaftslokomotivbezirk tritt, zu dem sie gehört, und daß sie besetzt bleiben muß, bis der letzte Zug den Bezirk verlassen oder innerhalb desselben sein Ziel erreicht hat. Die mit der Bedienung der Telegrapheneinrichtungen betrauten Beamten haben sich während der vorgeschriebenen Dienstzeit so einzurichten, daß sie den telegraphischen Anruf unbehindert hören und sofort beantworten können. Kein Beamter oder Bediensteter darf zur Wahrnehmung des Telegraphendienstes zugelassen werden, der nicht von der zuständigen Behörde oder Bezirksaufsichtsstelle nach zuvor bestandener Prüfung hierzu ausdrücklich ermächtigt worden ist. Fink. Telegraphenapparate, Telegrapheneinrichtung s. Telegraph, A. Telegraphenanlagen. Fink. Telegrapheninstruktion, Zusammenstellung der Vorschriften für den Telegraphendienst s. Telegraph, B. Telegraphendienst. Fink. Telegraphen- und Fernsprechleitung s. Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen. Fink. Telephon s. Fernsprecheinrichtungen. Fink. Tender (tender, engine tender; allege, tender; tender), unmittelbar mit der Lokomotive gekuppeltes Fahrzeug zur Aufnahme der für den Lokomotivbetrieb erforderlichen Mengen von Brennstoff und Speisewasser; außerdem werden auf dem T. noch verschiedene Werkzeuge und Geräte untergebracht. Bei Tenderlokomotiven sind die den gleichen Zwecken dienenden Einrichtungen auf der Maschine selbst vorhanden (s. Art. Lokomotive). I. Geschichtliches. Die Vollkommenheit der Bauart der heutigen T. gründet sich auf eine über 100 Jahre dauernde Entwicklungszeit, denn schon die ursprünglichen Lokomotiven, die zu Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts in Wales gebaut und verwendet wurden, waren mit T. (Munitionswagen genannt) versehen. Als erste Lokomotive, die keinen T. nach sich zog, erscheint die "Novelty" (gebaut von Braithwaite & Ericson, eine der bei den Wettfahrten von Rainhill 1829 zur Erprobung zugelassenen Lokomotiven); bei dieser sind die Wasser- und Brennstoffvorräte auf dem Lokomotivuntergestell untergebracht. In der ältesten Ausführungsweise - beinahe typisch bis zum Jahre 1829 - ist der T. ein kleiner vierrädriger Wagen, auf dem, mit geeigneten Unterlagen befestigt, ein gewöhnliches Faß oder ein einfacher viereckiger Eisen- oder Holzkasten als Wasserkasten dient. In dem Raum vor dem Faß wurde der Brennstoff gelagert. Zur Verbindung des Wasserkastens mit den Speiseapparaten der Lokomotive verwendete man einfache Leder- oder Hanfschläuche. Das Untergestell dieser T. war aus Holz angefertigt; die Achslagerführungen waren aus Eisenblech, an den Langbäumen angeschraubt oder in Konsolform aus Gußeisen hergestellt. Buffer waren ursprünglich keine vorhanden; die mit Blech oder Leder überzogenen, vorstehenden Enden der hölzernen Langträger vertraten ihre Stelle. Ebenso einfach war die Kupplung zwischen Lokomotive und T.: ein Winkelstück am Feuerkasten angeschraubt, dessen wegstehender Schenkel von der Gabel eines Zugeisens umfaßt wird, das ein Loch zur Aufnahme des Kupplungsbolzens trägt (s. Abb. 286, T. der Lokomotive "Rocket"). Erst in den Dreißigerjahren Abb. 286. Tender der Lokomotive Rocket. Die Morsestreifen, die Telegrammbücher, die Urschriften der abgegebenen und die Durchschriften der aufgenommenen Telegramme bilden die Ausweisstücke über den telegraphischen Schriftwechsel und sollen mindestens ein Jahr lang geordnet aufbewahrt werden. Die Telegraphierenden sind zur Geheimhaltung des telegraphischen Schriftwechsels verpflichtet; sie müssen jede Handlung verhindern, durch die andere Personen als ihre Vorgesetzten und die berechtigten Empfänger Kenntnis von dem Inhalt eines solchen Schriftwechsels erlangen können. Für die Besetzung der Telegraphendienststellen, die nicht ununterbrochenen Dienst haben, gilt als Regel, daß jede zum Dienst bereit sein muß, sobald ein Zug in den Bereitschaftslokomotivbezirk tritt, zu dem sie gehört, und daß sie besetzt bleiben muß, bis der letzte Zug den Bezirk verlassen oder innerhalb desselben sein Ziel erreicht hat. Die mit der Bedienung der Telegrapheneinrichtungen betrauten Beamten haben sich während der vorgeschriebenen Dienstzeit so einzurichten, daß sie den telegraphischen Anruf unbehindert hören und sofort beantworten können. Kein Beamter oder Bediensteter darf zur Wahrnehmung des Telegraphendienstes zugelassen werden, der nicht von der zuständigen Behörde oder Bezirksaufsichtsstelle nach zuvor bestandener Prüfung hierzu ausdrücklich ermächtigt worden ist. Fink. Telegraphenapparate, Telegrapheneinrichtung s. Telegraph, A. Telegraphenanlagen. Fink. Telegrapheninstruktion, Zusammenstellung der Vorschriften für den Telegraphendienst s. Telegraph, B. Telegraphendienst. Fink. Telegraphen- und Fernsprechleitung s. Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen. Fink. Telephon s. Fernsprecheinrichtungen. Fink. Tender (tender, engine tender; allège, tender; tender), unmittelbar mit der Lokomotive gekuppeltes Fahrzeug zur Aufnahme der für den Lokomotivbetrieb erforderlichen Mengen von Brennstoff und Speisewasser; außerdem werden auf dem T. noch verschiedene Werkzeuge und Geräte untergebracht. Bei Tenderlokomotiven sind die den gleichen Zwecken dienenden Einrichtungen auf der Maschine selbst vorhanden (s. Art. Lokomotive). I. Geschichtliches. Die Vollkommenheit der Bauart der heutigen T. gründet sich auf eine über 100 Jahre dauernde Entwicklungszeit, denn schon die ursprünglichen Lokomotiven, die zu Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts in Wales gebaut und verwendet wurden, waren mit T. (Munitionswagen genannt) versehen. Als erste Lokomotive, die keinen T. nach sich zog, erscheint die „Novelty“ (gebaut von Braithwaite & Ericson, eine der bei den Wettfahrten von Rainhill 1829 zur Erprobung zugelassenen Lokomotiven); bei dieser sind die Wasser- und Brennstoffvorräte auf dem Lokomotivuntergestell untergebracht. In der ältesten Ausführungsweise – beinahe typisch bis zum Jahre 1829 – ist der T. ein kleiner vierrädriger Wagen, auf dem, mit geeigneten Unterlagen befestigt, ein gewöhnliches Faß oder ein einfacher viereckiger Eisen- oder Holzkasten als Wasserkasten dient. In dem Raum vor dem Faß wurde der Brennstoff gelagert. Zur Verbindung des Wasserkastens mit den Speiseapparaten der Lokomotive verwendete man einfache Leder- oder Hanfschläuche. Das Untergestell dieser T. war aus Holz angefertigt; die Achslagerführungen waren aus Eisenblech, an den Langbäumen angeschraubt oder in Konsolform aus Gußeisen hergestellt. Buffer waren ursprünglich keine vorhanden; die mit Blech oder Leder überzogenen, vorstehenden Enden der hölzernen Langträger vertraten ihre Stelle. Ebenso einfach war die Kupplung zwischen Lokomotive und T.: ein Winkelstück am Feuerkasten angeschraubt, dessen wegstehender Schenkel von der Gabel eines Zugeisens umfaßt wird, das ein Loch zur Aufnahme des Kupplungsbolzens trägt (s. Abb. 286, T. der Lokomotive „Rocket“). Erst in den Dreißigerjahren Abb. 286. 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Die Morsestreifen, die Telegrammbücher, die Urschriften der abgegebenen und die Durchschriften der aufgenommenen Telegramme bilden die Ausweisstücke über den telegraphischen Schriftwechsel und sollen mindestens ein Jahr lang geordnet aufbewahrt werden.
Die Telegraphierenden sind zur Geheimhaltung des telegraphischen Schriftwechsels verpflichtet; sie müssen jede Handlung verhindern, durch die andere Personen als ihre Vorgesetzten und die berechtigten Empfänger Kenntnis von dem Inhalt eines solchen Schriftwechsels erlangen können.
Für die Besetzung der Telegraphendienststellen, die nicht ununterbrochenen Dienst haben, gilt als Regel, daß jede zum Dienst bereit sein muß, sobald ein Zug in den Bereitschaftslokomotivbezirk tritt, zu dem sie gehört, und daß sie besetzt bleiben muß, bis der letzte Zug den Bezirk verlassen oder innerhalb desselben sein Ziel erreicht hat.
Die mit der Bedienung der Telegrapheneinrichtungen betrauten Beamten haben sich während der vorgeschriebenen Dienstzeit so einzurichten, daß sie den telegraphischen Anruf unbehindert hören und sofort beantworten können.
Kein Beamter oder Bediensteter darf zur Wahrnehmung des Telegraphendienstes zugelassen werden, der nicht von der zuständigen Behörde oder Bezirksaufsichtsstelle nach zuvor bestandener Prüfung hierzu ausdrücklich ermächtigt worden ist.
Fink.
Telegraphenapparate, Telegrapheneinrichtung s. Telegraph, A. Telegraphenanlagen.
Fink.
Telegrapheninstruktion, Zusammenstellung der Vorschriften für den Telegraphendienst s. Telegraph, B. Telegraphendienst.
Fink.
Telegraphen- und Fernsprechleitung s. Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen.
Fink.
Telephon s. Fernsprecheinrichtungen.
Fink.
Tender (tender, engine tender; allège, tender; tender), unmittelbar mit der Lokomotive gekuppeltes Fahrzeug zur Aufnahme der für den Lokomotivbetrieb erforderlichen Mengen von Brennstoff und Speisewasser; außerdem werden auf dem T. noch verschiedene Werkzeuge und Geräte untergebracht. Bei Tenderlokomotiven sind die den gleichen Zwecken dienenden Einrichtungen auf der Maschine selbst vorhanden (s. Art. Lokomotive).
I. Geschichtliches.
Die Vollkommenheit der Bauart der heutigen T. gründet sich auf eine über 100 Jahre dauernde Entwicklungszeit, denn schon die ursprünglichen Lokomotiven, die zu Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts in Wales gebaut und verwendet wurden, waren mit T. (Munitionswagen genannt) versehen.
Als erste Lokomotive, die keinen T. nach sich zog, erscheint die „Novelty“ (gebaut von Braithwaite & Ericson, eine der bei den Wettfahrten von Rainhill 1829 zur Erprobung zugelassenen Lokomotiven); bei dieser sind die Wasser- und Brennstoffvorräte auf dem Lokomotivuntergestell untergebracht.
In der ältesten Ausführungsweise – beinahe typisch bis zum Jahre 1829 – ist der T. ein kleiner vierrädriger Wagen, auf dem, mit geeigneten Unterlagen befestigt, ein gewöhnliches Faß oder ein einfacher viereckiger Eisen- oder Holzkasten als Wasserkasten dient. In dem Raum vor dem Faß wurde der Brennstoff gelagert. Zur Verbindung des Wasserkastens mit den Speiseapparaten der Lokomotive verwendete man einfache Leder- oder Hanfschläuche.
Das Untergestell dieser T. war aus Holz angefertigt; die Achslagerführungen waren aus Eisenblech, an den Langbäumen angeschraubt oder in Konsolform aus Gußeisen hergestellt. Buffer waren ursprünglich keine vorhanden; die mit Blech oder Leder überzogenen, vorstehenden Enden der hölzernen Langträger vertraten ihre Stelle. Ebenso einfach war die Kupplung zwischen Lokomotive und T.: ein Winkelstück am Feuerkasten angeschraubt, dessen wegstehender Schenkel von der Gabel eines Zugeisens umfaßt wird, das ein Loch zur Aufnahme des Kupplungsbolzens trägt (s. Abb. 286, T. der Lokomotive „Rocket“).
Erst in den Dreißigerjahren
[Abbildung Abb. 286. Tender der Lokomotive Rocket.
]
wird auch dem Tenderbau eine größere Beachtung zu teil. Das Untergestell wird kräftiger gehalten und der auf dem Untergestell aufgesetzte Wasserkasten aus Eisenblech hat eine der heutigen Ausführungsart entsprechende Form erhalten. Die hauptsächlichsten, im Verlauf der Jahre ausgeführten Formen der Wasserkasten sind jene in „Hufeisen“-Form, als „Sattel“-Kasten mit einer zwischen die Räder reichenden Wanne und schließlich als Kasten mit ebenem Boden mit wagrechter oder z. T. geneigter Decke. In Amerika finden auch T. der Bauart „Vanderbilt“ mit zylindrischem Behälter Verwendung.
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