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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Das Untergestell, bis in die Fünfzigerjahre der Hauptsache nach aus Holz angefertigt, wird von da ab aus Eisen hergestellt. Die Form der alten Holzuntergestelle (2 Langträger mit Blech armiert und mit angeschraubten Achslagergabeln) dient auch der Ausführung in Eisen als Vorbild, indem an gewalzte - oder -Träger die Achslagergabeln angeschraubt werden oder indem 2 dünne Rahmenplatten Verwendung finden, die, durch Füllstücke und Futtereisen zu einem festen Ganzen verbunden, in entsprechenden Ausschnitten die Achslager aufnehmen. Abweichend von diesen an die alte Holzbauweise sich anlehnenden Ausführungsarten werden schon frühzeitig in England und Frankreich die Tenderuntergestelle ähnlich den Lokomotivrahmen ausgeführt. Man verwendet 2 starke Rahmenbleche (18-23 mm dick), auf denen die Achslagerbacken aufgenietet sind; die beiden Bleche sind durch ein System von Längs- und Querverbindungen gegenseitig abgesteift, oben mit einem Holzrost versehen, auf dem der "Hufeisen"-Wasserkasten mit Schrauben befestigt ist.

In Amerika werden die T. mit 2 Drehgestellen ausgeführt. Bei besonders schweren T. haben die Drehgestelle 3 Achsen. Der Wasserkasten ist beinahe immer als "Hufeisen" behandelt und in vielen Fällen (bei Verschublokomotiven) wegen der unbehinderten Aussicht rückwärts abgeschrägt.

II. Bauart der neueren T.

a) Allgemeines. Der T. besteht im allgemeinen aus einem Untergestell mit Rädern, Achsen, Lagern u. s. w., aus einem Wasserbehälter, der entweder auf das Untergestell aufgesetzt ist oder mit seinen Wandungen selbst einen Teil dieses Gestells bildet, und aus einem auf dem Wasserbehälter angeordneten oder in diesen eingebauten Raum für den Brennstoff. Die T. besitzen besondere Einrichtungen für das Füllen, das Untersuchen, Reinigen u. s. w. (Füll- und Einsteigöffnungen) der Wasserkasten, für das Erkennen des Wasserstands (s. Wasserstandzeiger), für die Wasserentnahme aus dem T. und oft auch noch für das Vorwärmen des Tenderwassers.

An geeigneter Stelle sind Werkzeugkasten angebracht; meist ein großer Werkzeugkasten rückwärts zur Unterbringung der weniger oft gebrauchten größeren Werkzeuge, wie Winden, Beißer, Ketten u. s. w., und 2 kleine Werkzeugkasten auf der vorderen Plattform, bestimmt, die vom Führer oft benötigten Handwerkzeuge, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen, Hammer aufzunehmen.

Auf dem vorderen Teil des T. wird eine Plattform angeordnet, die mit der rückwärtigen gleich hoch liegenden Lokomotivplattform durch ein Brückenblech verbunden wird. Es bestehen aber auch Ausführungen, bei denen der T. keine besondere Plattform besitzt, sondern wo jene der Lokomotive in den T. hineinragt und der Spalt zum T. mit einem Brückenblech überdeckt ist. Zur Tenderplattform, die nach außen durch Geländer oder Türen abgeschlossen ist, führen beiderseits Aufstiege.

T. werden ausnahmslos mit Bremsen versehen, u. zw. immer mit Handbremse, wenn auch noch, wie dies bei den neueren T. in der Regel der Fall ist, eine andere Bremse (z. B. durchgehende Druckluft- oder Saugebremse) vorhanden ist.

Für die Dampfheizung der Wagen werden am T. die nötigen Dampfleitungsröhren angebracht. Für das Aufstecken von Signalen (Laternen, Scheiben) wird die Anordnung von Signalstützen (Laternenstützen, -kloben) erforderlich; bei Bahnen, die noch die Signalleine benutzen, sind am T. Führungen für diese anzubringen.

In betreff der Zug- und Stoßvorrichtung ist zu bemerken, daß die Verbindung zwischen Lokomotive und T. am vorderen Tenderende durch besondere Ausführungsarten bewirkt wird, während die am rückwärtigen Ende des T. befindliche Verbindung der gewöhnlichen Anordnung bei Wagen entspricht (s. Buffer, Kuppelungen).

Die Untergestelle ruhen auf 2-6 Achsen, die in festen Rahmen oder Drehgestellen gelagert sind. Bei mehr als 2 Achsen in einem Rahmen erhalten einzelne Achsen zum leichteren Befahren der Krümmungen ein Seitenspiel. Moderne, für hohe Geschwindigkeiten und große Vorräte bestimmte T. besitzen fast ausnahmslos Drehgestelle. Gestellrahmen, die heute aus Eisen hergestellt sind, haben entweder eine Anordnung ähnlich wie bei den Wagenuntergestellen oder eine solche wie die Rahmen der Lokomotiven.

Es werden fast immer Speichenräder aus Stahlguß verwendet, seltener gewalzte Flußeisenscheiben. Die Räder werden auf die Achsen ohne Keil aufgepreßt; die Verbindung der Radreifen mit dem Radstern erfolgt fast nur mehr durch Sprengringe.

Gute Bauart und Ausführung der Einzelheiten vorausgesetzt, werden mit allen Formen der heute bestehenden Achslager gute Ergebnisse erzielt. Man findet geschlossene Gußeisenlager mit abnehmbarem Oberteil, Bügellager, Lagergehäuse aus einem Stück mit Stirndeckel und Lager ähnlich wie die Lokomotivlager mit abnehmbarem Unterlager

Das Untergestell, bis in die Fünfzigerjahre der Hauptsache nach aus Holz angefertigt, wird von da ab aus Eisen hergestellt. Die Form der alten Holzuntergestelle (2 Langträger mit Blech armiert und mit angeschraubten Achslagergabeln) dient auch der Ausführung in Eisen als Vorbild, indem an gewalzte - oder -Träger die Achslagergabeln angeschraubt werden oder indem 2 dünne Rahmenplatten Verwendung finden, die, durch Füllstücke und Futtereisen zu einem festen Ganzen verbunden, in entsprechenden Ausschnitten die Achslager aufnehmen. Abweichend von diesen an die alte Holzbauweise sich anlehnenden Ausführungsarten werden schon frühzeitig in England und Frankreich die Tenderuntergestelle ähnlich den Lokomotivrahmen ausgeführt. Man verwendet 2 starke Rahmenbleche (18–23 mm dick), auf denen die Achslagerbacken aufgenietet sind; die beiden Bleche sind durch ein System von Längs- und Querverbindungen gegenseitig abgesteift, oben mit einem Holzrost versehen, auf dem der „Hufeisen“-Wasserkasten mit Schrauben befestigt ist.

In Amerika werden die T. mit 2 Drehgestellen ausgeführt. Bei besonders schweren T. haben die Drehgestelle 3 Achsen. Der Wasserkasten ist beinahe immer als „Hufeisen“ behandelt und in vielen Fällen (bei Verschublokomotiven) wegen der unbehinderten Aussicht rückwärts abgeschrägt.

II. Bauart der neueren T.

a) Allgemeines. Der T. besteht im allgemeinen aus einem Untergestell mit Rädern, Achsen, Lagern u. s. w., aus einem Wasserbehälter, der entweder auf das Untergestell aufgesetzt ist oder mit seinen Wandungen selbst einen Teil dieses Gestells bildet, und aus einem auf dem Wasserbehälter angeordneten oder in diesen eingebauten Raum für den Brennstoff. Die T. besitzen besondere Einrichtungen für das Füllen, das Untersuchen, Reinigen u. s. w. (Füll- und Einsteigöffnungen) der Wasserkasten, für das Erkennen des Wasserstands (s. Wasserstandzeiger), für die Wasserentnahme aus dem T. und oft auch noch für das Vorwärmen des Tenderwassers.

An geeigneter Stelle sind Werkzeugkasten angebracht; meist ein großer Werkzeugkasten rückwärts zur Unterbringung der weniger oft gebrauchten größeren Werkzeuge, wie Winden, Beißer, Ketten u. s. w., und 2 kleine Werkzeugkasten auf der vorderen Plattform, bestimmt, die vom Führer oft benötigten Handwerkzeuge, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen, Hammer aufzunehmen.

Auf dem vorderen Teil des T. wird eine Plattform angeordnet, die mit der rückwärtigen gleich hoch liegenden Lokomotivplattform durch ein Brückenblech verbunden wird. Es bestehen aber auch Ausführungen, bei denen der T. keine besondere Plattform besitzt, sondern wo jene der Lokomotive in den T. hineinragt und der Spalt zum T. mit einem Brückenblech überdeckt ist. Zur Tenderplattform, die nach außen durch Geländer oder Türen abgeschlossen ist, führen beiderseits Aufstiege.

T. werden ausnahmslos mit Bremsen versehen, u. zw. immer mit Handbremse, wenn auch noch, wie dies bei den neueren T. in der Regel der Fall ist, eine andere Bremse (z. B. durchgehende Druckluft- oder Saugebremse) vorhanden ist.

Für die Dampfheizung der Wagen werden am T. die nötigen Dampfleitungsröhren angebracht. Für das Aufstecken von Signalen (Laternen, Scheiben) wird die Anordnung von Signalstützen (Laternenstützen, -kloben) erforderlich; bei Bahnen, die noch die Signalleine benutzen, sind am T. Führungen für diese anzubringen.

In betreff der Zug- und Stoßvorrichtung ist zu bemerken, daß die Verbindung zwischen Lokomotive und T. am vorderen Tenderende durch besondere Ausführungsarten bewirkt wird, während die am rückwärtigen Ende des T. befindliche Verbindung der gewöhnlichen Anordnung bei Wagen entspricht (s. Buffer, Kuppelungen).

Die Untergestelle ruhen auf 2–6 Achsen, die in festen Rahmen oder Drehgestellen gelagert sind. Bei mehr als 2 Achsen in einem Rahmen erhalten einzelne Achsen zum leichteren Befahren der Krümmungen ein Seitenspiel. Moderne, für hohe Geschwindigkeiten und große Vorräte bestimmte T. besitzen fast ausnahmslos Drehgestelle. Gestellrahmen, die heute aus Eisen hergestellt sind, haben entweder eine Anordnung ähnlich wie bei den Wagenuntergestellen oder eine solche wie die Rahmen der Lokomotiven.

Es werden fast immer Speichenräder aus Stahlguß verwendet, seltener gewalzte Flußeisenscheiben. Die Räder werden auf die Achsen ohne Keil aufgepreßt; die Verbindung der Radreifen mit dem Radstern erfolgt fast nur mehr durch Sprengringe.

Gute Bauart und Ausführung der Einzelheiten vorausgesetzt, werden mit allen Formen der heute bestehenden Achslager gute Ergebnisse erzielt. Man findet geschlossene Gußeisenlager mit abnehmbarem Oberteil, Bügellager, Lagergehäuse aus einem Stück mit Stirndeckel und Lager ähnlich wie die Lokomotivlager mit abnehmbarem Unterlager

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[301/0313] Das Untergestell, bis in die Fünfzigerjahre der Hauptsache nach aus Holz angefertigt, wird von da ab aus Eisen hergestellt. Die Form der alten Holzuntergestelle (2 Langträger mit Blech armiert und mit angeschraubten Achslagergabeln) dient auch der Ausführung in Eisen als Vorbild, indem an gewalzte [Abbildung] - oder [Abbildung] -Träger die Achslagergabeln angeschraubt werden oder indem 2 dünne Rahmenplatten Verwendung finden, die, durch Füllstücke und Futtereisen zu einem festen Ganzen verbunden, in entsprechenden Ausschnitten die Achslager aufnehmen. Abweichend von diesen an die alte Holzbauweise sich anlehnenden Ausführungsarten werden schon frühzeitig in England und Frankreich die Tenderuntergestelle ähnlich den Lokomotivrahmen ausgeführt. Man verwendet 2 starke Rahmenbleche (18–23 mm dick), auf denen die Achslagerbacken aufgenietet sind; die beiden Bleche sind durch ein System von Längs- und Querverbindungen gegenseitig abgesteift, oben mit einem Holzrost versehen, auf dem der „Hufeisen“-Wasserkasten mit Schrauben befestigt ist. In Amerika werden die T. mit 2 Drehgestellen ausgeführt. Bei besonders schweren T. haben die Drehgestelle 3 Achsen. Der Wasserkasten ist beinahe immer als „Hufeisen“ behandelt und in vielen Fällen (bei Verschublokomotiven) wegen der unbehinderten Aussicht rückwärts abgeschrägt. II. Bauart der neueren T. a) Allgemeines. Der T. besteht im allgemeinen aus einem Untergestell mit Rädern, Achsen, Lagern u. s. w., aus einem Wasserbehälter, der entweder auf das Untergestell aufgesetzt ist oder mit seinen Wandungen selbst einen Teil dieses Gestells bildet, und aus einem auf dem Wasserbehälter angeordneten oder in diesen eingebauten Raum für den Brennstoff. Die T. besitzen besondere Einrichtungen für das Füllen, das Untersuchen, Reinigen u. s. w. (Füll- und Einsteigöffnungen) der Wasserkasten, für das Erkennen des Wasserstands (s. Wasserstandzeiger), für die Wasserentnahme aus dem T. und oft auch noch für das Vorwärmen des Tenderwassers. An geeigneter Stelle sind Werkzeugkasten angebracht; meist ein großer Werkzeugkasten rückwärts zur Unterbringung der weniger oft gebrauchten größeren Werkzeuge, wie Winden, Beißer, Ketten u. s. w., und 2 kleine Werkzeugkasten auf der vorderen Plattform, bestimmt, die vom Führer oft benötigten Handwerkzeuge, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen, Hammer aufzunehmen. Auf dem vorderen Teil des T. wird eine Plattform angeordnet, die mit der rückwärtigen gleich hoch liegenden Lokomotivplattform durch ein Brückenblech verbunden wird. Es bestehen aber auch Ausführungen, bei denen der T. keine besondere Plattform besitzt, sondern wo jene der Lokomotive in den T. hineinragt und der Spalt zum T. mit einem Brückenblech überdeckt ist. Zur Tenderplattform, die nach außen durch Geländer oder Türen abgeschlossen ist, führen beiderseits Aufstiege. T. werden ausnahmslos mit Bremsen versehen, u. zw. immer mit Handbremse, wenn auch noch, wie dies bei den neueren T. in der Regel der Fall ist, eine andere Bremse (z. B. durchgehende Druckluft- oder Saugebremse) vorhanden ist. Für die Dampfheizung der Wagen werden am T. die nötigen Dampfleitungsröhren angebracht. Für das Aufstecken von Signalen (Laternen, Scheiben) wird die Anordnung von Signalstützen (Laternenstützen, -kloben) erforderlich; bei Bahnen, die noch die Signalleine benutzen, sind am T. Führungen für diese anzubringen. In betreff der Zug- und Stoßvorrichtung ist zu bemerken, daß die Verbindung zwischen Lokomotive und T. am vorderen Tenderende durch besondere Ausführungsarten bewirkt wird, während die am rückwärtigen Ende des T. befindliche Verbindung der gewöhnlichen Anordnung bei Wagen entspricht (s. Buffer, Kuppelungen). Die Untergestelle ruhen auf 2–6 Achsen, die in festen Rahmen oder Drehgestellen gelagert sind. Bei mehr als 2 Achsen in einem Rahmen erhalten einzelne Achsen zum leichteren Befahren der Krümmungen ein Seitenspiel. Moderne, für hohe Geschwindigkeiten und große Vorräte bestimmte T. besitzen fast ausnahmslos Drehgestelle. Gestellrahmen, die heute aus Eisen hergestellt sind, haben entweder eine Anordnung ähnlich wie bei den Wagenuntergestellen oder eine solche wie die Rahmen der Lokomotiven. Es werden fast immer Speichenräder aus Stahlguß verwendet, seltener gewalzte Flußeisenscheiben. Die Räder werden auf die Achsen ohne Keil aufgepreßt; die Verbindung der Radreifen mit dem Radstern erfolgt fast nur mehr durch Sprengringe. Gute Bauart und Ausführung der Einzelheiten vorausgesetzt, werden mit allen Formen der heute bestehenden Achslager gute Ergebnisse erzielt. Man findet geschlossene Gußeisenlager mit abnehmbarem Oberteil, Bügellager, Lagergehäuse aus einem Stück mit Stirndeckel und Lager ähnlich wie die Lokomotivlager mit abnehmbarem Unterlager

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/313>, abgerufen am 24.11.2024.