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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Die Zugsignale (s. d.) unterscheiden sich nicht wesentlich von den auf den deutschen und österreichischen Bahnen üblichen.

Im Jahre 1910 wurde die Kommission des technischen Betriebsausschusses (Commission du Comite de l'Exploitation technique) vom Minister der öffentlichen Arbeiten mit der Aufgabe betraut, die Vorschriften über das Signalwesen zu prüfen und sie, soweit erforderlich, zu vervollständigen und mit den gegenwärtigen Betriebserfordernissen in Einklang zu bringen. Der Ausschuß hat im Jahre 1911 seine Arbeiten beendigt. Er hat davon abgesehen, eine vollständig einheitliche Signalordnung für alle Bahnen vorzuschlagen. Die wesentlichste Neuerung, die er in Anregung gebracht hat, ist die Verwendung eines drehbaren Vorsignals.

d) Signalvorschriften der englischen Bahnen.

Für die englischen Bahnen sind allgemeine Vorschriften über das Signalwesen vom Handelsamt (Board of Trade) erlassen. Zum Dienstgebrauch haben die dem Abrechnungsamt (Clearing House) angeschlossenen Eisenbahngesellschaften Regelbücher (Rules and Regulations) für den äußeren Betriebsdienst vereinbart, die auch die Signalvorschriften enthalten. Jede Gesellschaft pflegt jedoch den allgemeinen Vorschriften Zusätze für ihren Bereich zuzufügen; in manchen Fällen werden auch abweichende Bestimmungen aufgenommen oder einzelne Abschnitte der allgemeinen Vorschriften für bestimmte Strecken als nicht gültig erklärt.

Allgemein bedeutet Rot "Gefahr" (Danger), Grün "Fahrt frei" (All right).

Die Signalvorschriften unterscheiden:

Feststehende Signale (Fixed Signals);

Handsignale (Hand Signals);

Knallsignale (Detonating Signals);

Zugsignale (Train Signals).

Zu den feststehenden Signalen gehören Vorsignale (Distant Signals), Einfahrsignale (Home Signals), Ausfahrsignale (Starting Signals) und vorgeschobene Ausfahrsignale (Advanced Starting Signals), Nebengleissignale (Siding Signals), Vorziehsignale (Caling-on Signals) und Rangiersignale (Shunting Signals).

Als feststehende Signale sind meistens Flügelsignale in Gebrauch. Die Grundstellung der feststehenden Signale ist "Gefahr" (Halt) (Danger). Sie wird bei Tag durch die wagrechte Stellung des Flügels, bei Nacht durch ein rotes Licht gekennzeichnet. Das Signal "Fahrt frei" (All right) wird bei Tag durch den schräg abwärts gerichteten Flügel, bei Nacht durch grünes Licht gegeben.

Bei der in England bisher nur bei Stadtbahnen angewendeten selbsttätigen Signalstellung ist die Grundstellung der Signale "Fahrt frei".

Distant Signals (Vorsignale) sind dadurch gekennzeichnet, daß ihr Flügel am freien Ende einen dreieckigen Ausschnitt hat. Sie werden in einer Entfernung von 250 m und mehr - bei der North Western-Bahn z. B. 725 bis 900 m - vor dem Einfahrsignal aufgestellt. Ein Vorsignal darf nur auf "Fahrt frei" gestellt werden, wenn das zugehörige Hauptsignal auf "Fahrt frei" steht. Findet der Lokomotivführer ein Vorsignal in der Gefahrstellung, so hat er den Dampf abzusperren und vorsichtig bis zum Einfahrsignal vorzurücken.

Home Signals (Einfahrsignale) unterscheiden sich von den Vorsignalen nur dadurch, daß ihr Flügel am freien Ende rechteckig abgeschnitten ist. Die Nachtsignale stimmen beim Vorsignal und Einfahrsignal vollständig überein. Rotes Licht und wagrecht stehender Flügel bedeuten in England am Einfahrsignal "Halt", am Vorsignal verbieten sie die Vorbeifahrt am Signal nicht. In dieser ungenügenden Unterscheidung von Einfahr- und Vorsignal liegt ein schwerer Mangel der englischen Signalordnung.

Einfahrsignale werden vor oder auf Stationen, vor Abzweigungen auf freier Strecke, vor Ausweichgleisen und an Signalbuden so aufgestellt, daß ihre Stellung der Lage der Bahngleise entspricht, zu denen sie gehören. Die Signale an Abzweigungen sollen an getrennten Pfosten sitzen, die jedoch auf einem gemeinsamen Querträger stehen dürfen. Auf Bahnhöfen ist die Anbringung mehrerer Signalflügel an einem Mast gestattet, wenn das wichtigste Gleis links von dem Signal liegt. Es gelten dann die Flügel, von oben nach unten gerechnet, für die Gleise in der Reihenfolge von links nach rechts.

Calling-on Signals (Vorziehsignale) sind kurze Flügel unter dem Hauptflügel von Einfahrsignalen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Flügel eines Vorziehsignals erst gezogen werden, wenn der Zug vor dem Einfahrsignal zum Halten gekommen ist. Bei gezogenem Vorziehsignal muß der Lokomotivführer über den Einfahrsignalmast vorrücken, soweit die Strecke frei ist, jedoch in keinem Fall über ein auf "Gefahr" (Halt) stehendes Ausfahrsignal hinaus.

Starting Signals und Advanced Starting Signals (kurz auch starters und advanced

Die Zugsignale (s. d.) unterscheiden sich nicht wesentlich von den auf den deutschen und österreichischen Bahnen üblichen.

Im Jahre 1910 wurde die Kommission des technischen Betriebsausschusses (Commission du Comité de l'Exploitation technique) vom Minister der öffentlichen Arbeiten mit der Aufgabe betraut, die Vorschriften über das Signalwesen zu prüfen und sie, soweit erforderlich, zu vervollständigen und mit den gegenwärtigen Betriebserfordernissen in Einklang zu bringen. Der Ausschuß hat im Jahre 1911 seine Arbeiten beendigt. Er hat davon abgesehen, eine vollständig einheitliche Signalordnung für alle Bahnen vorzuschlagen. Die wesentlichste Neuerung, die er in Anregung gebracht hat, ist die Verwendung eines drehbaren Vorsignals.

d) Signalvorschriften der englischen Bahnen.

Für die englischen Bahnen sind allgemeine Vorschriften über das Signalwesen vom Handelsamt (Board of Trade) erlassen. Zum Dienstgebrauch haben die dem Abrechnungsamt (Clearing House) angeschlossenen Eisenbahngesellschaften Regelbücher (Rules and Regulations) für den äußeren Betriebsdienst vereinbart, die auch die Signalvorschriften enthalten. Jede Gesellschaft pflegt jedoch den allgemeinen Vorschriften Zusätze für ihren Bereich zuzufügen; in manchen Fällen werden auch abweichende Bestimmungen aufgenommen oder einzelne Abschnitte der allgemeinen Vorschriften für bestimmte Strecken als nicht gültig erklärt.

Allgemein bedeutet Rot „Gefahr“ (Danger), Grün „Fahrt frei“ (All right).

Die Signalvorschriften unterscheiden:

Feststehende Signale (Fixed Signals);

Handsignale (Hand Signals);

Knallsignale (Detonating Signals);

Zugsignale (Train Signals).

Zu den feststehenden Signalen gehören Vorsignale (Distant Signals), Einfahrsignale (Home Signals), Ausfahrsignale (Starting Signals) und vorgeschobene Ausfahrsignale (Advanced Starting Signals), Nebengleissignale (Siding Signals), Vorziehsignale (Caling-on Signals) und Rangiersignale (Shunting Signals).

Als feststehende Signale sind meistens Flügelsignale in Gebrauch. Die Grundstellung der feststehenden Signale ist „Gefahr“ (Halt) (Danger). Sie wird bei Tag durch die wagrechte Stellung des Flügels, bei Nacht durch ein rotes Licht gekennzeichnet. Das Signal „Fahrt frei“ (All right) wird bei Tag durch den schräg abwärts gerichteten Flügel, bei Nacht durch grünes Licht gegeben.

Bei der in England bisher nur bei Stadtbahnen angewendeten selbsttätigen Signalstellung ist die Grundstellung der Signale „Fahrt frei“.

Distant Signals (Vorsignale) sind dadurch gekennzeichnet, daß ihr Flügel am freien Ende einen dreieckigen Ausschnitt hat. Sie werden in einer Entfernung von 250 m und mehr – bei der North Western-Bahn z. B. 725 bis 900 m – vor dem Einfahrsignal aufgestellt. Ein Vorsignal darf nur auf „Fahrt frei“ gestellt werden, wenn das zugehörige Hauptsignal auf „Fahrt frei“ steht. Findet der Lokomotivführer ein Vorsignal in der Gefahrstellung, so hat er den Dampf abzusperren und vorsichtig bis zum Einfahrsignal vorzurücken.

Home Signals (Einfahrsignale) unterscheiden sich von den Vorsignalen nur dadurch, daß ihr Flügel am freien Ende rechteckig abgeschnitten ist. Die Nachtsignale stimmen beim Vorsignal und Einfahrsignal vollständig überein. Rotes Licht und wagrecht stehender Flügel bedeuten in England am Einfahrsignal „Halt“, am Vorsignal verbieten sie die Vorbeifahrt am Signal nicht. In dieser ungenügenden Unterscheidung von Einfahr- und Vorsignal liegt ein schwerer Mangel der englischen Signalordnung.

Einfahrsignale werden vor oder auf Stationen, vor Abzweigungen auf freier Strecke, vor Ausweichgleisen und an Signalbuden so aufgestellt, daß ihre Stellung der Lage der Bahngleise entspricht, zu denen sie gehören. Die Signale an Abzweigungen sollen an getrennten Pfosten sitzen, die jedoch auf einem gemeinsamen Querträger stehen dürfen. Auf Bahnhöfen ist die Anbringung mehrerer Signalflügel an einem Mast gestattet, wenn das wichtigste Gleis links von dem Signal liegt. Es gelten dann die Flügel, von oben nach unten gerechnet, für die Gleise in der Reihenfolge von links nach rechts.

Calling-on Signals (Vorziehsignale) sind kurze Flügel unter dem Hauptflügel von Einfahrsignalen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Flügel eines Vorziehsignals erst gezogen werden, wenn der Zug vor dem Einfahrsignal zum Halten gekommen ist. Bei gezogenem Vorziehsignal muß der Lokomotivführer über den Einfahrsignalmast vorrücken, soweit die Strecke frei ist, jedoch in keinem Fall über ein auf „Gefahr“ (Halt) stehendes Ausfahrsignal hinaus.

Starting Signals und Advanced Starting Signals (kurz auch starters und advanced

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[62/0066] Die Zugsignale (s. d.) unterscheiden sich nicht wesentlich von den auf den deutschen und österreichischen Bahnen üblichen. Im Jahre 1910 wurde die Kommission des technischen Betriebsausschusses (Commission du Comité de l'Exploitation technique) vom Minister der öffentlichen Arbeiten mit der Aufgabe betraut, die Vorschriften über das Signalwesen zu prüfen und sie, soweit erforderlich, zu vervollständigen und mit den gegenwärtigen Betriebserfordernissen in Einklang zu bringen. Der Ausschuß hat im Jahre 1911 seine Arbeiten beendigt. Er hat davon abgesehen, eine vollständig einheitliche Signalordnung für alle Bahnen vorzuschlagen. Die wesentlichste Neuerung, die er in Anregung gebracht hat, ist die Verwendung eines drehbaren Vorsignals. d) Signalvorschriften der englischen Bahnen. Für die englischen Bahnen sind allgemeine Vorschriften über das Signalwesen vom Handelsamt (Board of Trade) erlassen. Zum Dienstgebrauch haben die dem Abrechnungsamt (Clearing House) angeschlossenen Eisenbahngesellschaften Regelbücher (Rules and Regulations) für den äußeren Betriebsdienst vereinbart, die auch die Signalvorschriften enthalten. Jede Gesellschaft pflegt jedoch den allgemeinen Vorschriften Zusätze für ihren Bereich zuzufügen; in manchen Fällen werden auch abweichende Bestimmungen aufgenommen oder einzelne Abschnitte der allgemeinen Vorschriften für bestimmte Strecken als nicht gültig erklärt. Allgemein bedeutet Rot „Gefahr“ (Danger), Grün „Fahrt frei“ (All right). Die Signalvorschriften unterscheiden: Feststehende Signale (Fixed Signals); Handsignale (Hand Signals); Knallsignale (Detonating Signals); Zugsignale (Train Signals). Zu den feststehenden Signalen gehören Vorsignale (Distant Signals), Einfahrsignale (Home Signals), Ausfahrsignale (Starting Signals) und vorgeschobene Ausfahrsignale (Advanced Starting Signals), Nebengleissignale (Siding Signals), Vorziehsignale (Caling-on Signals) und Rangiersignale (Shunting Signals). Als feststehende Signale sind meistens Flügelsignale in Gebrauch. Die Grundstellung der feststehenden Signale ist „Gefahr“ (Halt) (Danger). Sie wird bei Tag durch die wagrechte Stellung des Flügels, bei Nacht durch ein rotes Licht gekennzeichnet. Das Signal „Fahrt frei“ (All right) wird bei Tag durch den schräg abwärts gerichteten Flügel, bei Nacht durch grünes Licht gegeben. Bei der in England bisher nur bei Stadtbahnen angewendeten selbsttätigen Signalstellung ist die Grundstellung der Signale „Fahrt frei“. Distant Signals (Vorsignale) sind dadurch gekennzeichnet, daß ihr Flügel am freien Ende einen dreieckigen Ausschnitt hat. Sie werden in einer Entfernung von 250 m und mehr – bei der North Western-Bahn z. B. 725 bis 900 m – vor dem Einfahrsignal aufgestellt. Ein Vorsignal darf nur auf „Fahrt frei“ gestellt werden, wenn das zugehörige Hauptsignal auf „Fahrt frei“ steht. Findet der Lokomotivführer ein Vorsignal in der Gefahrstellung, so hat er den Dampf abzusperren und vorsichtig bis zum Einfahrsignal vorzurücken. Home Signals (Einfahrsignale) unterscheiden sich von den Vorsignalen nur dadurch, daß ihr Flügel am freien Ende rechteckig abgeschnitten ist. Die Nachtsignale stimmen beim Vorsignal und Einfahrsignal vollständig überein. Rotes Licht und wagrecht stehender Flügel bedeuten in England am Einfahrsignal „Halt“, am Vorsignal verbieten sie die Vorbeifahrt am Signal nicht. In dieser ungenügenden Unterscheidung von Einfahr- und Vorsignal liegt ein schwerer Mangel der englischen Signalordnung. Einfahrsignale werden vor oder auf Stationen, vor Abzweigungen auf freier Strecke, vor Ausweichgleisen und an Signalbuden so aufgestellt, daß ihre Stellung der Lage der Bahngleise entspricht, zu denen sie gehören. Die Signale an Abzweigungen sollen an getrennten Pfosten sitzen, die jedoch auf einem gemeinsamen Querträger stehen dürfen. Auf Bahnhöfen ist die Anbringung mehrerer Signalflügel an einem Mast gestattet, wenn das wichtigste Gleis links von dem Signal liegt. Es gelten dann die Flügel, von oben nach unten gerechnet, für die Gleise in der Reihenfolge von links nach rechts. Calling-on Signals (Vorziehsignale) sind kurze Flügel unter dem Hauptflügel von Einfahrsignalen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Flügel eines Vorziehsignals erst gezogen werden, wenn der Zug vor dem Einfahrsignal zum Halten gekommen ist. Bei gezogenem Vorziehsignal muß der Lokomotivführer über den Einfahrsignalmast vorrücken, soweit die Strecke frei ist, jedoch in keinem Fall über ein auf „Gefahr“ (Halt) stehendes Ausfahrsignal hinaus. Starting Signals und Advanced Starting Signals (kurz auch starters und advanced

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/66>, abgerufen am 24.11.2024.