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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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oder infolge Verwendung schlechter Betriebsstoffe (Kohle, Öl) und schlechten Speisewassers. Der Frage des Bestandes der notwendigen betriebsfähigen Lokomotiven, die die Leistungsfähigkeit des Bahnnetzes entscheidend bestimmt, muß dauernd die größte Beachtung geschenkt werden. Für die Beamten des Betriebs- und des Lokomotivdienstes ist es sonst schwer zu erkennen, ob gemeldeter Lokomotivmangel in tatsächlichem Mangel oder nur in unsachgemäßer Verwendung der Lokomotiven zu suchen ist.

6. Mängel in der Betriebsaufsicht.

a) Unvollkommene Durchbildung des Fahrplans der Personen- und Güterzüge und die hieraus entstehenden Verspätungen können zu einer vollständigen Zerrüttung des Zugverkehrs und zur Außerkraftsetzung der Diensteinteilungen für Lokomotiven und Zugpersonale führen.

b) Unzweckmäßig aufgestellte Zugbildungspläne. Sehr viele Kurswagen bei Personenzügen geben Anlaß zu Verspätungen, die sich auch auf Güterzüge übertragen. Bei Güterzügen macht die Innehaltung der Beförderungspläne für besondere Sendungen den Bahnhöfen Schwierigkeiten, die schließlich zu einer Verringerung der Gesamtleistungsfähigkeit führen.

c) Innere Schwierigkeiten auf einzelnen, besonders älteren Bahnhöfen, hervorgerufen durch sog. Eckverkehr auf zweiseitigen Verschiebebahnhöfen, durch unzweckmäßigen Lokomotivwechsel, zuweilen auch durch unvorteilhafte Ausbildung der Sicherungsanlagen.

d) Mängel im Personalwesen. Unkenntnis der Vorschriften, Lässigkeit in ihrer Befolgung, schlechte Schulung und mangelhafte Beaufsichtigung der an der Zugbildung und Abfertigung beteiligten Bediensteten führen zu Verzögerungen im gesamten Zugverkehr, weiterhin zu Störungen und zu Betriebsunfällen.

e) Mängel in der Verteilung der Dienstgeschäfte oder nicht entsprechendes Zusammenarbeiten der Dienststellen und Ämter, die den Dienst ausführen und überwachen.

7. Mängel im Verkehrsdienst.

a) Durch unzweckmäßige Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Bahnwege (falsche Leitungsvorschriften) können nicht leistungsfähige Knotenpunkte überlastet werden, während andere Strecken und Bahnhöfe nicht ausgenutzt werden.

b) Zu große Ansprüche des Verkehrs an den Betrieb haben vielfach Schwierigkeiten hervorgerufen. Außer den unter 6b genannten Beförderungsplänen müssen die Verwiegungen genannt werden, die von einzelnen Versendern, besonders bei Kartoffeln, zweimal, bei Aufgabe und Ablieferung, verlangt werden.

8. Zu starker Verkehr.

Auch ohne die vorerwähnten Ursachen können V. eintreten, wenn den Bahnanlagen unerwartet ein Verkehr zugeführt wird, für den sie nicht eingerichtet sind und zu dessen Aufnahme die Verwaltungen keinerlei Vorbereitungen treffen konnten (gute Ernten von Kartoffeln, Obst u. dgl.).

II. Ermittlung der Ursachen der V.

Selten ruft eine Ursache allein V. hervor. In der Regel bringen mehrere Ursachen, besonders zur Herbst- und Winterszeit, längere Zeit anhaltende V. hervor.

Der Nutzungsgrad der gesamten Betriebsmaschine wird geringer, die Bahn kann die ihr zulaufenden Wagen nicht mehr verarbeiten; es müssen für große Knotenpunkte oder Verbrauchsstellen bestimmte Restwagen "abgestellt" werden. Es bedarf dann nur einer kräftigen Erschütterung, eines schweren Unfalls, starken Frostes od. dgl. und die V. sind unvermeidbar. Die Zahl der abgestellten Wagen und Züge stellt die Krankheit des Betriebs dar, ihre Zu- oder Abnahme ist der Gradmesser für den Stand der Krankheit und die Leistungen des Betriebs.

Die Ermittlung der eigentlichen Ursache der V. ist häufig nicht leicht, weil die Störungen am Ursprungsort vielleicht weniger hervortreten als an sonst in Mitleidenschaft gezogenen Stellen. Der für einen abgegrenzten Bezirk verantwortliche Betriebsleiter muß daher durch dauernde Beobachtung aller Betriebs- und Verkehrsvorgänge dafür sorgen, daß er die Schwierigkeiten gleich in ihrer ersten Entwicklung erfährt. Die zu dem Zweck nötige dauernde Überwachung aller Betriebsstellen geschieht durch regelmäßige Betriebsmeldungen, die täglich einmal, nach Bedarf auch zweimal von den verschiedenen Stellen erstattet werden (s. Zugleitung). Sie müssen Aufschluß geben über die Zahl der abgestellten Wagen, getrennt nach der Ursache, Lokomotivmangel oder stockender Vorflut, letzterenfalls unter Angabe der Abfuhrrichtung, über die nicht laderecht gestellten Wagen, über die Aufnahmefähigkeit der Bahnhöfe, über besonders notleidende Bahnhöfe mit Angabe des Grundes, schließlich über Lokomotiv- und Personalgestellung. Daneben sind einmal am Tage für die letzten 24 Stunden Angaben über die Leistungen der wichtigsten Verschiebebahnhöfe und der für die Betriebslage ausschlaggebenden Strecken, ferner nach Bedarf über die Zugverspätungen nötig.

Durch Prüfung der täglichen Meldungen und ergänzende Nachfragen auf Fernsprecher und örtliche Erhebungen werden die Betriebsleiter in die Lage versetzt, die Ursachen und den Sitz der Schäden zu erkennen und Abhilfsmaßnahmen zu ergreifen.

III. Mittel zur Beseitigung der V.

Bei der Verhütung oder Beseitigung der V. muß der Betriebsleiter zunächst unter Benutzung aller Mittel versuchen, die Leistungsfähigkeit

oder infolge Verwendung schlechter Betriebsstoffe (Kohle, Öl) und schlechten Speisewassers. Der Frage des Bestandes der notwendigen betriebsfähigen Lokomotiven, die die Leistungsfähigkeit des Bahnnetzes entscheidend bestimmt, muß dauernd die größte Beachtung geschenkt werden. Für die Beamten des Betriebs- und des Lokomotivdienstes ist es sonst schwer zu erkennen, ob gemeldeter Lokomotivmangel in tatsächlichem Mangel oder nur in unsachgemäßer Verwendung der Lokomotiven zu suchen ist.

6. Mängel in der Betriebsaufsicht.

a) Unvollkommene Durchbildung des Fahrplans der Personen- und Güterzüge und die hieraus entstehenden Verspätungen können zu einer vollständigen Zerrüttung des Zugverkehrs und zur Außerkraftsetzung der Diensteinteilungen für Lokomotiven und Zugpersonale führen.

b) Unzweckmäßig aufgestellte Zugbildungspläne. Sehr viele Kurswagen bei Personenzügen geben Anlaß zu Verspätungen, die sich auch auf Güterzüge übertragen. Bei Güterzügen macht die Innehaltung der Beförderungspläne für besondere Sendungen den Bahnhöfen Schwierigkeiten, die schließlich zu einer Verringerung der Gesamtleistungsfähigkeit führen.

c) Innere Schwierigkeiten auf einzelnen, besonders älteren Bahnhöfen, hervorgerufen durch sog. Eckverkehr auf zweiseitigen Verschiebebahnhöfen, durch unzweckmäßigen Lokomotivwechsel, zuweilen auch durch unvorteilhafte Ausbildung der Sicherungsanlagen.

d) Mängel im Personalwesen. Unkenntnis der Vorschriften, Lässigkeit in ihrer Befolgung, schlechte Schulung und mangelhafte Beaufsichtigung der an der Zugbildung und Abfertigung beteiligten Bediensteten führen zu Verzögerungen im gesamten Zugverkehr, weiterhin zu Störungen und zu Betriebsunfällen.

e) Mängel in der Verteilung der Dienstgeschäfte oder nicht entsprechendes Zusammenarbeiten der Dienststellen und Ämter, die den Dienst ausführen und überwachen.

7. Mängel im Verkehrsdienst.

a) Durch unzweckmäßige Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Bahnwege (falsche Leitungsvorschriften) können nicht leistungsfähige Knotenpunkte überlastet werden, während andere Strecken und Bahnhöfe nicht ausgenutzt werden.

b) Zu große Ansprüche des Verkehrs an den Betrieb haben vielfach Schwierigkeiten hervorgerufen. Außer den unter 6b genannten Beförderungsplänen müssen die Verwiegungen genannt werden, die von einzelnen Versendern, besonders bei Kartoffeln, zweimal, bei Aufgabe und Ablieferung, verlangt werden.

8. Zu starker Verkehr.

Auch ohne die vorerwähnten Ursachen können V. eintreten, wenn den Bahnanlagen unerwartet ein Verkehr zugeführt wird, für den sie nicht eingerichtet sind und zu dessen Aufnahme die Verwaltungen keinerlei Vorbereitungen treffen konnten (gute Ernten von Kartoffeln, Obst u. dgl.).

II. Ermittlung der Ursachen der V.

Selten ruft eine Ursache allein V. hervor. In der Regel bringen mehrere Ursachen, besonders zur Herbst- und Winterszeit, längere Zeit anhaltende V. hervor.

Der Nutzungsgrad der gesamten Betriebsmaschine wird geringer, die Bahn kann die ihr zulaufenden Wagen nicht mehr verarbeiten; es müssen für große Knotenpunkte oder Verbrauchsstellen bestimmte Restwagen „abgestellt“ werden. Es bedarf dann nur einer kräftigen Erschütterung, eines schweren Unfalls, starken Frostes od. dgl. und die V. sind unvermeidbar. Die Zahl der abgestellten Wagen und Züge stellt die Krankheit des Betriebs dar, ihre Zu- oder Abnahme ist der Gradmesser für den Stand der Krankheit und die Leistungen des Betriebs.

Die Ermittlung der eigentlichen Ursache der V. ist häufig nicht leicht, weil die Störungen am Ursprungsort vielleicht weniger hervortreten als an sonst in Mitleidenschaft gezogenen Stellen. Der für einen abgegrenzten Bezirk verantwortliche Betriebsleiter muß daher durch dauernde Beobachtung aller Betriebs- und Verkehrsvorgänge dafür sorgen, daß er die Schwierigkeiten gleich in ihrer ersten Entwicklung erfährt. Die zu dem Zweck nötige dauernde Überwachung aller Betriebsstellen geschieht durch regelmäßige Betriebsmeldungen, die täglich einmal, nach Bedarf auch zweimal von den verschiedenen Stellen erstattet werden (s. Zugleitung). Sie müssen Aufschluß geben über die Zahl der abgestellten Wagen, getrennt nach der Ursache, Lokomotivmangel oder stockender Vorflut, letzterenfalls unter Angabe der Abfuhrrichtung, über die nicht laderecht gestellten Wagen, über die Aufnahmefähigkeit der Bahnhöfe, über besonders notleidende Bahnhöfe mit Angabe des Grundes, schließlich über Lokomotiv- und Personalgestellung. Daneben sind einmal am Tage für die letzten 24 Stunden Angaben über die Leistungen der wichtigsten Verschiebebahnhöfe und der für die Betriebslage ausschlaggebenden Strecken, ferner nach Bedarf über die Zugverspätungen nötig.

Durch Prüfung der täglichen Meldungen und ergänzende Nachfragen auf Fernsprecher und örtliche Erhebungen werden die Betriebsleiter in die Lage versetzt, die Ursachen und den Sitz der Schäden zu erkennen und Abhilfsmaßnahmen zu ergreifen.

III. Mittel zur Beseitigung der V.

Bei der Verhütung oder Beseitigung der V. muß der Betriebsleiter zunächst unter Benutzung aller Mittel versuchen, die Leistungsfähigkeit

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[115/0128] oder infolge Verwendung schlechter Betriebsstoffe (Kohle, Öl) und schlechten Speisewassers. Der Frage des Bestandes der notwendigen betriebsfähigen Lokomotiven, die die Leistungsfähigkeit des Bahnnetzes entscheidend bestimmt, muß dauernd die größte Beachtung geschenkt werden. Für die Beamten des Betriebs- und des Lokomotivdienstes ist es sonst schwer zu erkennen, ob gemeldeter Lokomotivmangel in tatsächlichem Mangel oder nur in unsachgemäßer Verwendung der Lokomotiven zu suchen ist. 6. Mängel in der Betriebsaufsicht. a) Unvollkommene Durchbildung des Fahrplans der Personen- und Güterzüge und die hieraus entstehenden Verspätungen können zu einer vollständigen Zerrüttung des Zugverkehrs und zur Außerkraftsetzung der Diensteinteilungen für Lokomotiven und Zugpersonale führen. b) Unzweckmäßig aufgestellte Zugbildungspläne. Sehr viele Kurswagen bei Personenzügen geben Anlaß zu Verspätungen, die sich auch auf Güterzüge übertragen. Bei Güterzügen macht die Innehaltung der Beförderungspläne für besondere Sendungen den Bahnhöfen Schwierigkeiten, die schließlich zu einer Verringerung der Gesamtleistungsfähigkeit führen. c) Innere Schwierigkeiten auf einzelnen, besonders älteren Bahnhöfen, hervorgerufen durch sog. Eckverkehr auf zweiseitigen Verschiebebahnhöfen, durch unzweckmäßigen Lokomotivwechsel, zuweilen auch durch unvorteilhafte Ausbildung der Sicherungsanlagen. d) Mängel im Personalwesen. Unkenntnis der Vorschriften, Lässigkeit in ihrer Befolgung, schlechte Schulung und mangelhafte Beaufsichtigung der an der Zugbildung und Abfertigung beteiligten Bediensteten führen zu Verzögerungen im gesamten Zugverkehr, weiterhin zu Störungen und zu Betriebsunfällen. e) Mängel in der Verteilung der Dienstgeschäfte oder nicht entsprechendes Zusammenarbeiten der Dienststellen und Ämter, die den Dienst ausführen und überwachen. 7. Mängel im Verkehrsdienst. a) Durch unzweckmäßige Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Bahnwege (falsche Leitungsvorschriften) können nicht leistungsfähige Knotenpunkte überlastet werden, während andere Strecken und Bahnhöfe nicht ausgenutzt werden. b) Zu große Ansprüche des Verkehrs an den Betrieb haben vielfach Schwierigkeiten hervorgerufen. Außer den unter 6b genannten Beförderungsplänen müssen die Verwiegungen genannt werden, die von einzelnen Versendern, besonders bei Kartoffeln, zweimal, bei Aufgabe und Ablieferung, verlangt werden. 8. Zu starker Verkehr. Auch ohne die vorerwähnten Ursachen können V. eintreten, wenn den Bahnanlagen unerwartet ein Verkehr zugeführt wird, für den sie nicht eingerichtet sind und zu dessen Aufnahme die Verwaltungen keinerlei Vorbereitungen treffen konnten (gute Ernten von Kartoffeln, Obst u. dgl.). II. Ermittlung der Ursachen der V. Selten ruft eine Ursache allein V. hervor. In der Regel bringen mehrere Ursachen, besonders zur Herbst- und Winterszeit, längere Zeit anhaltende V. hervor. Der Nutzungsgrad der gesamten Betriebsmaschine wird geringer, die Bahn kann die ihr zulaufenden Wagen nicht mehr verarbeiten; es müssen für große Knotenpunkte oder Verbrauchsstellen bestimmte Restwagen „abgestellt“ werden. Es bedarf dann nur einer kräftigen Erschütterung, eines schweren Unfalls, starken Frostes od. dgl. und die V. sind unvermeidbar. Die Zahl der abgestellten Wagen und Züge stellt die Krankheit des Betriebs dar, ihre Zu- oder Abnahme ist der Gradmesser für den Stand der Krankheit und die Leistungen des Betriebs. Die Ermittlung der eigentlichen Ursache der V. ist häufig nicht leicht, weil die Störungen am Ursprungsort vielleicht weniger hervortreten als an sonst in Mitleidenschaft gezogenen Stellen. Der für einen abgegrenzten Bezirk verantwortliche Betriebsleiter muß daher durch dauernde Beobachtung aller Betriebs- und Verkehrsvorgänge dafür sorgen, daß er die Schwierigkeiten gleich in ihrer ersten Entwicklung erfährt. Die zu dem Zweck nötige dauernde Überwachung aller Betriebsstellen geschieht durch regelmäßige Betriebsmeldungen, die täglich einmal, nach Bedarf auch zweimal von den verschiedenen Stellen erstattet werden (s. Zugleitung). Sie müssen Aufschluß geben über die Zahl der abgestellten Wagen, getrennt nach der Ursache, Lokomotivmangel oder stockender Vorflut, letzterenfalls unter Angabe der Abfuhrrichtung, über die nicht laderecht gestellten Wagen, über die Aufnahmefähigkeit der Bahnhöfe, über besonders notleidende Bahnhöfe mit Angabe des Grundes, schließlich über Lokomotiv- und Personalgestellung. Daneben sind einmal am Tage für die letzten 24 Stunden Angaben über die Leistungen der wichtigsten Verschiebebahnhöfe und der für die Betriebslage ausschlaggebenden Strecken, ferner nach Bedarf über die Zugverspätungen nötig. Durch Prüfung der täglichen Meldungen und ergänzende Nachfragen auf Fernsprecher und örtliche Erhebungen werden die Betriebsleiter in die Lage versetzt, die Ursachen und den Sitz der Schäden zu erkennen und Abhilfsmaßnahmen zu ergreifen. III. Mittel zur Beseitigung der V. Bei der Verhütung oder Beseitigung der V. muß der Betriebsleiter zunächst unter Benutzung aller Mittel versuchen, die Leistungsfähigkeit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/128>, abgerufen am 24.11.2024.