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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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der Bahnanlagen soweit als irgend möglich zu steigern. Erst wenn dieses Mittel erschöpft ist, darf er Verkehrseinschränkungen durch den Verkehrsleiter veranlassen.

A. Technische Maßnahmen.

Rechtzeitiger Ausbau und vorzügliche Unterhaltung der Bahnanlagen sollten mit der Entwicklung des Verkehrs Hand in Hand gehen, sind indessen, wenn überhaupt, doch nur in den seltensten Fällen rechtzeitig durchführbar.

1. Ausgestaltung der baulichen Anlagen.

Von größter Bedeutung ist die Erweiterung der Bahnhöfe. Dringendst anzuraten ist die Aufstellung eines ausführlichen Betriebsplans. Nach Beobachtungen auf den ehemals preußischen Bahnen sind die V. stets von den Unzulänglichkeiten der Bahnhöfe ausgegangen. Trotzdem dürfen auch Verbesserungen der Strecke nicht vernachlässigt werden.

a) Auf der freien Strecke kommt die Anlage von Blockstellen und Überholungsgleisen in Frage. Letztere sollten - wenigstens auf Strecken mit starkem Verkehr - wenn irgend möglich auf jeder Seite der Hauptgleise angelegt werden. Bei eingleisigen Strecken ist auf eine genügende Zahl von Kreuzungsgleisen Bedacht zu nehmen.

b) Bei Bahnhöfen ist hauptsächlich auf ausreichende Lade- und Güterschuppengleise sowie auf rechtzeitige Erweiterung der Privatanschlußgleise Bedacht zu nehmen. Bei Personenbahnhöfen ist für eine genügende Überholungsgelegenheit für Personenzüge durch Schnellzüge vorzusorgen. Bei Verschiebebahnhöfen sind besonders wichtig: genügend viele und genügend lange Richtungsgleise, ferner ausreichende Anlagen für den Lokomotivdienst, insbesondere für das Ausschlacken, Bekohlen und Wassernehmen.

c) Überaus wichtig ist der Ausbau der Verständigungsmittel. Bei Telegraphenleitungen ist klare Scheidung der Zugmelde- von den Nachrichtenleitungen, der Bezirks- und Fernleitungen nötig; ebenso muß im Fernsprechverkehr der Fern- vom Nahverkehr getrennt werden. Um von den Störungen durch Wind, Regen und Schnee unabhängig zu sein, ist es sehr erwünscht, nach und nach mit der Verlegung der wichtigeren Leitungen in Kabel vorzugehen.

2. Beaufsichtigung und Instandhaltung der baulichen Anlagen.

Es ist nötig, nicht nur die Stellwerksanlagen, Brücken und Tunnel zu bestimmten Zeiten nach feststehendem Plane zu prüfen, sondern in diese Pläne oder Merkblätter auch die Maßnahmen aufzunehmen, die zum Schutze gegen die Wirkungen des Winters, insbesondere von Schnee und Frost, getroffen werden müssen. Diese Merkblätter haben auch Maßnahmen zu enthalten, die die Erhaltung der Dienstfähigkeit des Personals betreffen, wie Bereitstellung wärmender Getränke, rechtzeitige Verausgabung der Winterschutzkleider u. s. w. Gleiche Merkblätter sind zur Verhütung von V. durch Hitze und Trockenheit aufzustellen. (Maßregeln zur Verhütung von Gleisverwerfungen, von Waldbränden durch Funkenauswurf u. s. w.)

Bei größeren Arbeiten in oder an Gleisanlagen, bei Oberbauauswechslungen, Stellwerks- und Bahnhofumbauten sind sorgfältig, unter Mitwirkung des Betriebsleiters ausgearbeitete Arbeitspläne oder Betriebsdienstanweisungen sehr wichtig.

3. Bereitstellung der Lokomotiven.

Die Lokomotiven müssen auf die Strecken richtig verteilt werden. Ebenso wichtig, wie die Beschaffung neuer, ist die Erhaltung der Betriebsfähigkeit der vorhandenen Lokomotiven. Bei den Lokomotivstationen ist für ausreichende Schuppenstände tunlichst vorzusorgen, damit die Lokomotiven nicht im Freien zu stehen brauchen. Sonst werden sie bei größerer Kälte leicht schadhaft, außerdem können wichtige Arbeiten bei größerer Kälte im Freien nicht ausgeführt werden. Von großer Bedeutung für den Lokomotivdienst ist ein geordneter pünktlicher Zugbetrieb, damit eine geregelte einfache oder doppelte Personalbesetzung jeder Lokomotive erreicht wird.

B. Verwaltungsmaßnahmen.

1. Die Verarbeitung der von den verschiedenen Stellen eingehenden Meldungen und die Überwachung der gesamten betrieblichen Vorgänge erfordert im Anschluß an das Betriebsbüro eine besondere, bei gespannter Betriebslage Tag und Nacht besetzte Stelle, die bei den deutschen Eisenbahnen Oberzugleitung (s. Zugleitung) genannt wird.

Nötigenfalls müssen für einzelne gefährdete Bezirke Zugleitungen eingerichtet werden.

2. Der über die Bezirke der Eisenbahndirektionen hinausgehende, durchgehende Zugverkehr verlangt eine scharfe Zusammenfassung in der Zentralstelle, die als oberste Betriebsleitung dafür sorgen muß, daß alle Direktionen einheitlich zusammenarbeiten. Außerdem können bei großen Eisenbahnnetzen, für gewisse Verkehrsgebiete noch Generalbetriebsleitungen notwendig werden. In betriebsschwierigen Zeiten ergibt sich die Notwendigkeit zu häufigen mündlichen Verhandlungen zwischen den Direktionen, so daß eine ständige

der Bahnanlagen soweit als irgend möglich zu steigern. Erst wenn dieses Mittel erschöpft ist, darf er Verkehrseinschränkungen durch den Verkehrsleiter veranlassen.

A. Technische Maßnahmen.

Rechtzeitiger Ausbau und vorzügliche Unterhaltung der Bahnanlagen sollten mit der Entwicklung des Verkehrs Hand in Hand gehen, sind indessen, wenn überhaupt, doch nur in den seltensten Fällen rechtzeitig durchführbar.

1. Ausgestaltung der baulichen Anlagen.

Von größter Bedeutung ist die Erweiterung der Bahnhöfe. Dringendst anzuraten ist die Aufstellung eines ausführlichen Betriebsplans. Nach Beobachtungen auf den ehemals preußischen Bahnen sind die V. stets von den Unzulänglichkeiten der Bahnhöfe ausgegangen. Trotzdem dürfen auch Verbesserungen der Strecke nicht vernachlässigt werden.

a) Auf der freien Strecke kommt die Anlage von Blockstellen und Überholungsgleisen in Frage. Letztere sollten – wenigstens auf Strecken mit starkem Verkehr – wenn irgend möglich auf jeder Seite der Hauptgleise angelegt werden. Bei eingleisigen Strecken ist auf eine genügende Zahl von Kreuzungsgleisen Bedacht zu nehmen.

b) Bei Bahnhöfen ist hauptsächlich auf ausreichende Lade- und Güterschuppengleise sowie auf rechtzeitige Erweiterung der Privatanschlußgleise Bedacht zu nehmen. Bei Personenbahnhöfen ist für eine genügende Überholungsgelegenheit für Personenzüge durch Schnellzüge vorzusorgen. Bei Verschiebebahnhöfen sind besonders wichtig: genügend viele und genügend lange Richtungsgleise, ferner ausreichende Anlagen für den Lokomotivdienst, insbesondere für das Ausschlacken, Bekohlen und Wassernehmen.

c) Überaus wichtig ist der Ausbau der Verständigungsmittel. Bei Telegraphenleitungen ist klare Scheidung der Zugmelde- von den Nachrichtenleitungen, der Bezirks- und Fernleitungen nötig; ebenso muß im Fernsprechverkehr der Fern- vom Nahverkehr getrennt werden. Um von den Störungen durch Wind, Regen und Schnee unabhängig zu sein, ist es sehr erwünscht, nach und nach mit der Verlegung der wichtigeren Leitungen in Kabel vorzugehen.

2. Beaufsichtigung und Instandhaltung der baulichen Anlagen.

Es ist nötig, nicht nur die Stellwerksanlagen, Brücken und Tunnel zu bestimmten Zeiten nach feststehendem Plane zu prüfen, sondern in diese Pläne oder Merkblätter auch die Maßnahmen aufzunehmen, die zum Schutze gegen die Wirkungen des Winters, insbesondere von Schnee und Frost, getroffen werden müssen. Diese Merkblätter haben auch Maßnahmen zu enthalten, die die Erhaltung der Dienstfähigkeit des Personals betreffen, wie Bereitstellung wärmender Getränke, rechtzeitige Verausgabung der Winterschutzkleider u. s. w. Gleiche Merkblätter sind zur Verhütung von V. durch Hitze und Trockenheit aufzustellen. (Maßregeln zur Verhütung von Gleisverwerfungen, von Waldbränden durch Funkenauswurf u. s. w.)

Bei größeren Arbeiten in oder an Gleisanlagen, bei Oberbauauswechslungen, Stellwerks- und Bahnhofumbauten sind sorgfältig, unter Mitwirkung des Betriebsleiters ausgearbeitete Arbeitspläne oder Betriebsdienstanweisungen sehr wichtig.

3. Bereitstellung der Lokomotiven.

Die Lokomotiven müssen auf die Strecken richtig verteilt werden. Ebenso wichtig, wie die Beschaffung neuer, ist die Erhaltung der Betriebsfähigkeit der vorhandenen Lokomotiven. Bei den Lokomotivstationen ist für ausreichende Schuppenstände tunlichst vorzusorgen, damit die Lokomotiven nicht im Freien zu stehen brauchen. Sonst werden sie bei größerer Kälte leicht schadhaft, außerdem können wichtige Arbeiten bei größerer Kälte im Freien nicht ausgeführt werden. Von großer Bedeutung für den Lokomotivdienst ist ein geordneter pünktlicher Zugbetrieb, damit eine geregelte einfache oder doppelte Personalbesetzung jeder Lokomotive erreicht wird.

B. Verwaltungsmaßnahmen.

1. Die Verarbeitung der von den verschiedenen Stellen eingehenden Meldungen und die Überwachung der gesamten betrieblichen Vorgänge erfordert im Anschluß an das Betriebsbüro eine besondere, bei gespannter Betriebslage Tag und Nacht besetzte Stelle, die bei den deutschen Eisenbahnen Oberzugleitung (s. Zugleitung) genannt wird.

Nötigenfalls müssen für einzelne gefährdete Bezirke Zugleitungen eingerichtet werden.

2. Der über die Bezirke der Eisenbahndirektionen hinausgehende, durchgehende Zugverkehr verlangt eine scharfe Zusammenfassung in der Zentralstelle, die als oberste Betriebsleitung dafür sorgen muß, daß alle Direktionen einheitlich zusammenarbeiten. Außerdem können bei großen Eisenbahnnetzen, für gewisse Verkehrsgebiete noch Generalbetriebsleitungen notwendig werden. In betriebsschwierigen Zeiten ergibt sich die Notwendigkeit zu häufigen mündlichen Verhandlungen zwischen den Direktionen, so daß eine ständige

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[116/0129] der Bahnanlagen soweit als irgend möglich zu steigern. Erst wenn dieses Mittel erschöpft ist, darf er Verkehrseinschränkungen durch den Verkehrsleiter veranlassen. A. Technische Maßnahmen. Rechtzeitiger Ausbau und vorzügliche Unterhaltung der Bahnanlagen sollten mit der Entwicklung des Verkehrs Hand in Hand gehen, sind indessen, wenn überhaupt, doch nur in den seltensten Fällen rechtzeitig durchführbar. 1. Ausgestaltung der baulichen Anlagen. Von größter Bedeutung ist die Erweiterung der Bahnhöfe. Dringendst anzuraten ist die Aufstellung eines ausführlichen Betriebsplans. Nach Beobachtungen auf den ehemals preußischen Bahnen sind die V. stets von den Unzulänglichkeiten der Bahnhöfe ausgegangen. Trotzdem dürfen auch Verbesserungen der Strecke nicht vernachlässigt werden. a) Auf der freien Strecke kommt die Anlage von Blockstellen und Überholungsgleisen in Frage. Letztere sollten – wenigstens auf Strecken mit starkem Verkehr – wenn irgend möglich auf jeder Seite der Hauptgleise angelegt werden. Bei eingleisigen Strecken ist auf eine genügende Zahl von Kreuzungsgleisen Bedacht zu nehmen. b) Bei Bahnhöfen ist hauptsächlich auf ausreichende Lade- und Güterschuppengleise sowie auf rechtzeitige Erweiterung der Privatanschlußgleise Bedacht zu nehmen. Bei Personenbahnhöfen ist für eine genügende Überholungsgelegenheit für Personenzüge durch Schnellzüge vorzusorgen. Bei Verschiebebahnhöfen sind besonders wichtig: genügend viele und genügend lange Richtungsgleise, ferner ausreichende Anlagen für den Lokomotivdienst, insbesondere für das Ausschlacken, Bekohlen und Wassernehmen. c) Überaus wichtig ist der Ausbau der Verständigungsmittel. Bei Telegraphenleitungen ist klare Scheidung der Zugmelde- von den Nachrichtenleitungen, der Bezirks- und Fernleitungen nötig; ebenso muß im Fernsprechverkehr der Fern- vom Nahverkehr getrennt werden. Um von den Störungen durch Wind, Regen und Schnee unabhängig zu sein, ist es sehr erwünscht, nach und nach mit der Verlegung der wichtigeren Leitungen in Kabel vorzugehen. 2. Beaufsichtigung und Instandhaltung der baulichen Anlagen. Es ist nötig, nicht nur die Stellwerksanlagen, Brücken und Tunnel zu bestimmten Zeiten nach feststehendem Plane zu prüfen, sondern in diese Pläne oder Merkblätter auch die Maßnahmen aufzunehmen, die zum Schutze gegen die Wirkungen des Winters, insbesondere von Schnee und Frost, getroffen werden müssen. Diese Merkblätter haben auch Maßnahmen zu enthalten, die die Erhaltung der Dienstfähigkeit des Personals betreffen, wie Bereitstellung wärmender Getränke, rechtzeitige Verausgabung der Winterschutzkleider u. s. w. Gleiche Merkblätter sind zur Verhütung von V. durch Hitze und Trockenheit aufzustellen. (Maßregeln zur Verhütung von Gleisverwerfungen, von Waldbränden durch Funkenauswurf u. s. w.) Bei größeren Arbeiten in oder an Gleisanlagen, bei Oberbauauswechslungen, Stellwerks- und Bahnhofumbauten sind sorgfältig, unter Mitwirkung des Betriebsleiters ausgearbeitete Arbeitspläne oder Betriebsdienstanweisungen sehr wichtig. 3. Bereitstellung der Lokomotiven. Die Lokomotiven müssen auf die Strecken richtig verteilt werden. Ebenso wichtig, wie die Beschaffung neuer, ist die Erhaltung der Betriebsfähigkeit der vorhandenen Lokomotiven. Bei den Lokomotivstationen ist für ausreichende Schuppenstände tunlichst vorzusorgen, damit die Lokomotiven nicht im Freien zu stehen brauchen. Sonst werden sie bei größerer Kälte leicht schadhaft, außerdem können wichtige Arbeiten bei größerer Kälte im Freien nicht ausgeführt werden. Von großer Bedeutung für den Lokomotivdienst ist ein geordneter pünktlicher Zugbetrieb, damit eine geregelte einfache oder doppelte Personalbesetzung jeder Lokomotive erreicht wird. B. Verwaltungsmaßnahmen. 1. Die Verarbeitung der von den verschiedenen Stellen eingehenden Meldungen und die Überwachung der gesamten betrieblichen Vorgänge erfordert im Anschluß an das Betriebsbüro eine besondere, bei gespannter Betriebslage Tag und Nacht besetzte Stelle, die bei den deutschen Eisenbahnen Oberzugleitung (s. Zugleitung) genannt wird. Nötigenfalls müssen für einzelne gefährdete Bezirke Zugleitungen eingerichtet werden. 2. Der über die Bezirke der Eisenbahndirektionen hinausgehende, durchgehende Zugverkehr verlangt eine scharfe Zusammenfassung in der Zentralstelle, die als oberste Betriebsleitung dafür sorgen muß, daß alle Direktionen einheitlich zusammenarbeiten. Außerdem können bei großen Eisenbahnnetzen, für gewisse Verkehrsgebiete noch Generalbetriebsleitungen notwendig werden. In betriebsschwierigen Zeiten ergibt sich die Notwendigkeit zu häufigen mündlichen Verhandlungen zwischen den Direktionen, so daß eine ständige

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/129>, abgerufen am 21.06.2024.