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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Geschäftsführung mit gewissen sonst der Zentralstelle zufallenden Befugnissen vorteilhaft ist. Auf den deutschen Reichsbahnen sind hierfür drei Generalbetriebsleitungen vorgesehen, u. zw. in Essen für das rheinisch-westfälische Industriegebiet und seine Abfuhrstrecken, in Würzburg für die süddeutschen Eisenbahnen und die Direktionsbezirke Erfurt, Frankfurt, Mainz, Trier und in Berlin für die östlich der Elbe gelegenen ehemals preußischen Direktionen Sachsen und Mecklenburg.

3. Zur Erzielung höchster Betriebsleistungen und Verhütung von V. gehört die Besetzung aller in Frage kommenden Stellen mit gutem und ausreichendem Personal. Der persönliche Einfluß der Mitglieder der Eisenbahndirektion, der Vorstände der Betriebs-, Maschinen- und Verkehrsämter, der Vorsteher der Personen- und Verschiebebahnhöfe, der Betriebswerkstätten, der Bahnmeistereien und Güterabfertigungen ist von wesentlicher Bedeutung. Zur guten Schulung des gesamten Betriebspersonals ist regelrechter Fortbildungsunterricht für die Sicherheit und Leistungen im Zugförderungsdienst nicht zu entbehren.

4. Betriebliche Höchstleistungen können nur erzielt werden, wenn Reibungen möglichst vermieden werden. Hierzu ist richtige Abgrenzung der Befugnisse zwischen den Dienststellen (Bahnhof, Betriebswerkstatt, Güterabfertigung, Bahnmeisterei), ferner zwischen den Dienststellen und Ämtern (Inspektionen), den Ämtern untereinander und zwischen letzteren und der Direktion überaus wichtig. Die Befugnisse größerer Dienststellen und Ämter müssen ausreichend bemessen sein, damit von den Stellen, die den Dienst ausführen, nicht dauernd berichtet werden muß, sondern selbständig gehandelt werden kann (z. B. wenn es sich um Einstellung von Verschiebern, Vermehrung der Verschublokomotiven u. s. w. handelt). Schärfstes Eingreifen ist sofort nötig, wenn bemerkt wird, daß es an gutem Zusammenarbeiten der genannten Stellen fehlt. Die Dienststellen müssen mit gutem Büropersonal versorgt werden, damit die Vorsteher nicht den ganzen Tag im Zimmer sitzen, sondern draußen im Betrieb ihre Leute beaufsichtigen.

C. Betriebsmaßnahmen.

1. Die erste Grundlage für den Fahrdienst bildet der Personenzugfahrplan. Er muß in jeder Beziehung durchführbar sein. Dazu gehören richtige Fahrzeiten, ausreichende Aufenthalte, gute Zeitlage der Züge auf den Bahnhöfen, genügende Spannung zwischen Grund- und Höchstgeschwindigkeit, damit der ganze Fahrplan nicht durch ein paar Langsamfahrsignale, mit denen auf längeren Strecken stets zu rechnen ist, über den Haufen geworfen wird.

Für den Güterzugfahrplan gelten die gleichen Grundsätze. Die Festsetzung angemessener Aufenthalte ist hier mit Schwierigkeiten verbunden, da der Verkehr stark schwankt. Bei Nahgüterzügen, deren Aufenthalte im Herbste bedeutend zunehmen, wird man für gewisse Strecken einen Bedarfsfahrplan mit verlängerten Aufenthalten herausgeben müssen. Betriebsaufenthalte dürfen nie zu Verkehrsaufenthalten werden. Nur das Einsetzen von Wagen muß gestattet werden, falls dadurch keine Aufenthaltsüberschreitung eintritt. Bedarfshalte auf stark besetzten Strecken müssen eine Ausnahme sein. Neben einem richtigen Fahrplan ist eine gute Regelung der Bespannung von größter Wichtigkeit. Hier kommt es in erster Linie auf richtige Bemessung der Wendezeiten an, damit die Diensteinteilungen für Lokomotiven und Personale bei kleineren Verspätungen eingehalten werden können.

2. Die Zusammenstellung der Züge erfordert dauernd die größte Aufmerksamkeit. Bei Personenzügen ist auf möglichste Einfachheit im Zugbildungsplan zu halten. Kurswagen, die auf Anschlußstationen mit meist geringem Aufenthalt ab- oder angesetzt werden, sind möglichst zu vermeiden (s. durchgehende Wagen).

Bei der Bildung der Güterzüge muß ebenfalls an der Einfachheit der Zugbildung als oberstem Grundsatz festgehalten werden. Die Bildung der Fernzüge ist zu fördern.

3. Ordnung und Pünktlichkeit muß im Zugverkehr aufrechterhalten werden. Richtige Vormeldung der Zugverspätungen, sorgfältige Verfolgung der Fahrberichte, häufige Begleitung der Züge durch Kontrolle, dauernde Beaufsichtigung der Zugabfertigung auf den Bahnhöfen durch den Vorsteher muß gefordert werden.

4. Die inneren Schwierigkeiten, die auf einzelnen Bahnhöfen den Betrieb behindern und zu V. führen, werden meist auch zu beseitigen sein, da diese Schwierigkeiten häufig in der unzulänglichen baulichen Ausgestaltung des Bahnhofs liegen.

5. Der gebräuchlichste Fall der betrieblichen Hilfe für einen notleidenden Bahnhof besteht darin, daß man hierfür geeignete Züge auf Vorstationen abstellt oder daß man die auf dem Bahnhof stehenden oder ihm zulaufenden Wagen ohne Rücksicht auf Umwege und Rückläufe nach vorwärts oder seitwärts gelegenen Bahnhöfen vorschiebt und dort abstellt.

6. Ein weiteres Mittel zur Beseitigung oder Verringerung von V. besteht in der Änderung der Regelung des Dienstverkehrs und des Leerwagenlaufs. So kommt für die Entlastung von Strecken in Frage die Verlegung von Probefahrten für Lokomotiven und Wagen auf andere Strecken, ferner der vorübergehende Ausfall von Arbeitszügen. Größte

Geschäftsführung mit gewissen sonst der Zentralstelle zufallenden Befugnissen vorteilhaft ist. Auf den deutschen Reichsbahnen sind hierfür drei Generalbetriebsleitungen vorgesehen, u. zw. in Essen für das rheinisch-westfälische Industriegebiet und seine Abfuhrstrecken, in Würzburg für die süddeutschen Eisenbahnen und die Direktionsbezirke Erfurt, Frankfurt, Mainz, Trier und in Berlin für die östlich der Elbe gelegenen ehemals preußischen Direktionen Sachsen und Mecklenburg.

3. Zur Erzielung höchster Betriebsleistungen und Verhütung von V. gehört die Besetzung aller in Frage kommenden Stellen mit gutem und ausreichendem Personal. Der persönliche Einfluß der Mitglieder der Eisenbahndirektion, der Vorstände der Betriebs-, Maschinen- und Verkehrsämter, der Vorsteher der Personen- und Verschiebebahnhöfe, der Betriebswerkstätten, der Bahnmeistereien und Güterabfertigungen ist von wesentlicher Bedeutung. Zur guten Schulung des gesamten Betriebspersonals ist regelrechter Fortbildungsunterricht für die Sicherheit und Leistungen im Zugförderungsdienst nicht zu entbehren.

4. Betriebliche Höchstleistungen können nur erzielt werden, wenn Reibungen möglichst vermieden werden. Hierzu ist richtige Abgrenzung der Befugnisse zwischen den Dienststellen (Bahnhof, Betriebswerkstatt, Güterabfertigung, Bahnmeisterei), ferner zwischen den Dienststellen und Ämtern (Inspektionen), den Ämtern untereinander und zwischen letzteren und der Direktion überaus wichtig. Die Befugnisse größerer Dienststellen und Ämter müssen ausreichend bemessen sein, damit von den Stellen, die den Dienst ausführen, nicht dauernd berichtet werden muß, sondern selbständig gehandelt werden kann (z. B. wenn es sich um Einstellung von Verschiebern, Vermehrung der Verschublokomotiven u. s. w. handelt). Schärfstes Eingreifen ist sofort nötig, wenn bemerkt wird, daß es an gutem Zusammenarbeiten der genannten Stellen fehlt. Die Dienststellen müssen mit gutem Büropersonal versorgt werden, damit die Vorsteher nicht den ganzen Tag im Zimmer sitzen, sondern draußen im Betrieb ihre Leute beaufsichtigen.

C. Betriebsmaßnahmen.

1. Die erste Grundlage für den Fahrdienst bildet der Personenzugfahrplan. Er muß in jeder Beziehung durchführbar sein. Dazu gehören richtige Fahrzeiten, ausreichende Aufenthalte, gute Zeitlage der Züge auf den Bahnhöfen, genügende Spannung zwischen Grund- und Höchstgeschwindigkeit, damit der ganze Fahrplan nicht durch ein paar Langsamfahrsignale, mit denen auf längeren Strecken stets zu rechnen ist, über den Haufen geworfen wird.

Für den Güterzugfahrplan gelten die gleichen Grundsätze. Die Festsetzung angemessener Aufenthalte ist hier mit Schwierigkeiten verbunden, da der Verkehr stark schwankt. Bei Nahgüterzügen, deren Aufenthalte im Herbste bedeutend zunehmen, wird man für gewisse Strecken einen Bedarfsfahrplan mit verlängerten Aufenthalten herausgeben müssen. Betriebsaufenthalte dürfen nie zu Verkehrsaufenthalten werden. Nur das Einsetzen von Wagen muß gestattet werden, falls dadurch keine Aufenthaltsüberschreitung eintritt. Bedarfshalte auf stark besetzten Strecken müssen eine Ausnahme sein. Neben einem richtigen Fahrplan ist eine gute Regelung der Bespannung von größter Wichtigkeit. Hier kommt es in erster Linie auf richtige Bemessung der Wendezeiten an, damit die Diensteinteilungen für Lokomotiven und Personale bei kleineren Verspätungen eingehalten werden können.

2. Die Zusammenstellung der Züge erfordert dauernd die größte Aufmerksamkeit. Bei Personenzügen ist auf möglichste Einfachheit im Zugbildungsplan zu halten. Kurswagen, die auf Anschlußstationen mit meist geringem Aufenthalt ab- oder angesetzt werden, sind möglichst zu vermeiden (s. durchgehende Wagen).

Bei der Bildung der Güterzüge muß ebenfalls an der Einfachheit der Zugbildung als oberstem Grundsatz festgehalten werden. Die Bildung der Fernzüge ist zu fördern.

3. Ordnung und Pünktlichkeit muß im Zugverkehr aufrechterhalten werden. Richtige Vormeldung der Zugverspätungen, sorgfältige Verfolgung der Fahrberichte, häufige Begleitung der Züge durch Kontrolle, dauernde Beaufsichtigung der Zugabfertigung auf den Bahnhöfen durch den Vorsteher muß gefordert werden.

4. Die inneren Schwierigkeiten, die auf einzelnen Bahnhöfen den Betrieb behindern und zu V. führen, werden meist auch zu beseitigen sein, da diese Schwierigkeiten häufig in der unzulänglichen baulichen Ausgestaltung des Bahnhofs liegen.

5. Der gebräuchlichste Fall der betrieblichen Hilfe für einen notleidenden Bahnhof besteht darin, daß man hierfür geeignete Züge auf Vorstationen abstellt oder daß man die auf dem Bahnhof stehenden oder ihm zulaufenden Wagen ohne Rücksicht auf Umwege und Rückläufe nach vorwärts oder seitwärts gelegenen Bahnhöfen vorschiebt und dort abstellt.

6. Ein weiteres Mittel zur Beseitigung oder Verringerung von V. besteht in der Änderung der Regelung des Dienstverkehrs und des Leerwagenlaufs. So kommt für die Entlastung von Strecken in Frage die Verlegung von Probefahrten für Lokomotiven und Wagen auf andere Strecken, ferner der vorübergehende Ausfall von Arbeitszügen. Größte

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Geschäftsführung mit gewissen sonst der Zentralstelle zufallenden Befugnissen vorteilhaft ist. Auf den deutschen Reichsbahnen sind hierfür drei Generalbetriebsleitungen vorgesehen, u. zw. in Essen für das rheinisch-westfälische Industriegebiet und seine Abfuhrstrecken, in Würzburg für die süddeutschen Eisenbahnen und die Direktionsbezirke Erfurt, Frankfurt, Mainz, Trier und in Berlin für die östlich der Elbe gelegenen ehemals preußischen Direktionen Sachsen und Mecklenburg.</p><lb/>
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[117/0130] Geschäftsführung mit gewissen sonst der Zentralstelle zufallenden Befugnissen vorteilhaft ist. Auf den deutschen Reichsbahnen sind hierfür drei Generalbetriebsleitungen vorgesehen, u. zw. in Essen für das rheinisch-westfälische Industriegebiet und seine Abfuhrstrecken, in Würzburg für die süddeutschen Eisenbahnen und die Direktionsbezirke Erfurt, Frankfurt, Mainz, Trier und in Berlin für die östlich der Elbe gelegenen ehemals preußischen Direktionen Sachsen und Mecklenburg. 3. Zur Erzielung höchster Betriebsleistungen und Verhütung von V. gehört die Besetzung aller in Frage kommenden Stellen mit gutem und ausreichendem Personal. Der persönliche Einfluß der Mitglieder der Eisenbahndirektion, der Vorstände der Betriebs-, Maschinen- und Verkehrsämter, der Vorsteher der Personen- und Verschiebebahnhöfe, der Betriebswerkstätten, der Bahnmeistereien und Güterabfertigungen ist von wesentlicher Bedeutung. Zur guten Schulung des gesamten Betriebspersonals ist regelrechter Fortbildungsunterricht für die Sicherheit und Leistungen im Zugförderungsdienst nicht zu entbehren. 4. Betriebliche Höchstleistungen können nur erzielt werden, wenn Reibungen möglichst vermieden werden. Hierzu ist richtige Abgrenzung der Befugnisse zwischen den Dienststellen (Bahnhof, Betriebswerkstatt, Güterabfertigung, Bahnmeisterei), ferner zwischen den Dienststellen und Ämtern (Inspektionen), den Ämtern untereinander und zwischen letzteren und der Direktion überaus wichtig. Die Befugnisse größerer Dienststellen und Ämter müssen ausreichend bemessen sein, damit von den Stellen, die den Dienst ausführen, nicht dauernd berichtet werden muß, sondern selbständig gehandelt werden kann (z. B. wenn es sich um Einstellung von Verschiebern, Vermehrung der Verschublokomotiven u. s. w. handelt). Schärfstes Eingreifen ist sofort nötig, wenn bemerkt wird, daß es an gutem Zusammenarbeiten der genannten Stellen fehlt. Die Dienststellen müssen mit gutem Büropersonal versorgt werden, damit die Vorsteher nicht den ganzen Tag im Zimmer sitzen, sondern draußen im Betrieb ihre Leute beaufsichtigen. C. Betriebsmaßnahmen. 1. Die erste Grundlage für den Fahrdienst bildet der Personenzugfahrplan. Er muß in jeder Beziehung durchführbar sein. Dazu gehören richtige Fahrzeiten, ausreichende Aufenthalte, gute Zeitlage der Züge auf den Bahnhöfen, genügende Spannung zwischen Grund- und Höchstgeschwindigkeit, damit der ganze Fahrplan nicht durch ein paar Langsamfahrsignale, mit denen auf längeren Strecken stets zu rechnen ist, über den Haufen geworfen wird. Für den Güterzugfahrplan gelten die gleichen Grundsätze. Die Festsetzung angemessener Aufenthalte ist hier mit Schwierigkeiten verbunden, da der Verkehr stark schwankt. Bei Nahgüterzügen, deren Aufenthalte im Herbste bedeutend zunehmen, wird man für gewisse Strecken einen Bedarfsfahrplan mit verlängerten Aufenthalten herausgeben müssen. Betriebsaufenthalte dürfen nie zu Verkehrsaufenthalten werden. Nur das Einsetzen von Wagen muß gestattet werden, falls dadurch keine Aufenthaltsüberschreitung eintritt. Bedarfshalte auf stark besetzten Strecken müssen eine Ausnahme sein. Neben einem richtigen Fahrplan ist eine gute Regelung der Bespannung von größter Wichtigkeit. Hier kommt es in erster Linie auf richtige Bemessung der Wendezeiten an, damit die Diensteinteilungen für Lokomotiven und Personale bei kleineren Verspätungen eingehalten werden können. 2. Die Zusammenstellung der Züge erfordert dauernd die größte Aufmerksamkeit. Bei Personenzügen ist auf möglichste Einfachheit im Zugbildungsplan zu halten. Kurswagen, die auf Anschlußstationen mit meist geringem Aufenthalt ab- oder angesetzt werden, sind möglichst zu vermeiden (s. durchgehende Wagen). Bei der Bildung der Güterzüge muß ebenfalls an der Einfachheit der Zugbildung als oberstem Grundsatz festgehalten werden. Die Bildung der Fernzüge ist zu fördern. 3. Ordnung und Pünktlichkeit muß im Zugverkehr aufrechterhalten werden. Richtige Vormeldung der Zugverspätungen, sorgfältige Verfolgung der Fahrberichte, häufige Begleitung der Züge durch Kontrolle, dauernde Beaufsichtigung der Zugabfertigung auf den Bahnhöfen durch den Vorsteher muß gefordert werden. 4. Die inneren Schwierigkeiten, die auf einzelnen Bahnhöfen den Betrieb behindern und zu V. führen, werden meist auch zu beseitigen sein, da diese Schwierigkeiten häufig in der unzulänglichen baulichen Ausgestaltung des Bahnhofs liegen. 5. Der gebräuchlichste Fall der betrieblichen Hilfe für einen notleidenden Bahnhof besteht darin, daß man hierfür geeignete Züge auf Vorstationen abstellt oder daß man die auf dem Bahnhof stehenden oder ihm zulaufenden Wagen ohne Rücksicht auf Umwege und Rückläufe nach vorwärts oder seitwärts gelegenen Bahnhöfen vorschiebt und dort abstellt. 6. Ein weiteres Mittel zur Beseitigung oder Verringerung von V. besteht in der Änderung der Regelung des Dienstverkehrs und des Leerwagenlaufs. So kommt für die Entlastung von Strecken in Frage die Verlegung von Probefahrten für Lokomotiven und Wagen auf andere Strecken, ferner der vorübergehende Ausfall von Arbeitszügen. Größte

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/130>, abgerufen am 21.06.2024.