Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Verschiebeordnung, -plan. Für die Reihenfolge der Wagen sind bei Zusammenstellung der Züge sehr mannigfaltige Rücksichten maßgebend. Der Bestimmungsort der Wagen, die Eilbedürftigkeit ihrer Beförderung, die Frage, ob sie beladen oder unbeladen befördert werden, ob ein Kopfbahnhof berührt wird, endlich die Art der Beladung sind ebenso wie die Anordnung der Verschiebegleise auf den Bahnhöfen, auf denen das Einsetzen in die Züge oder das Aussetzen erfolgt, bestimmend für die Reihenfolge der einen Zug bildenden Wagen (s. Verschiebedienst und Rangordnung der Wagen). Es muß deshalb der betriebsleitenden Stelle, die den ganzen Verlauf der Zugfahrt zu übersehen vermag, vorbehalten bleiben, durch allgemeine Regeln oder durch besondere Vorschriften die Reihenfolge der Wagen in den einzelnen Zügen zu bestimmen. Für die Personenzüge geschieht dies durch Aufstellung des Zugbildungsplans (s. Zugbildung), während die Bestimmungen über die Bildung der Güterzüge in einer besonderen Dienstvorschrift zusammengestellt werden, für die vielfach die Bezeichnung Verschiebeordnung üblich ist. In den Güterbeförderungsvorschriften des DEVV wird sie als ein Teil dieser Vorschriften herausgegeben unter der Bezeichnung: Benutzung und Zusammenstellung der Eilgüter-, Vieh- und Güterzüge. Sie enthält, geordnet nach der Reihenfolge der Zugnummern und der Bahnstrecken, sämtliche Züge der genannten Gattungen und ihre Zusammensetzung zwischen den für die Zugbildung in Frage kommenden Bahnhöfen, wie dies im einzelnen aus nachstehendem Muster hervorgeht: Benutzung und Zusammenstellung der Güterzüge. In ein solches Muster läßt sich ohneweiters alles das einfügen, was die im Verschiebedienst und bei der Zugabfertigung tätigen Bediensteten wissen müssen. Für die mit der Weiterbildung des Güterzugfahrplans beschäftigten Beamten ist es aber bei größeren Verkehrsaufgaben schwierig, aus derartigen, meist sehr umfangreichen und deshalb nicht übersichtlichen Zusammenstellungen die leitenden Gesichtspunkte zu entnehmen und sich ein richtiges Urteil über den Umfang der für die Zugbildung aufzuwendenden Arbeit, über die Ausnutzung der Bahnanlagen, die Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnungen und die Möglichkeit der Übernahme weiterer Leistungen zu bilden. Dazu reichen auch die Gleisebenutzungspläne (s. Fahrordnung) nicht immer aus. Es werden deshalb im Bereich der deutschen Reichsbahnen neben den Verschiebeordnungen für die größeren Verschiebebahnhöfe besondere Pläne nach nachstehendem Muster aufgestellt: Verschiebeplan für Bahnhof Magdeburg-Rothensee. Verschiebeordnung, -plan. Für die Reihenfolge der Wagen sind bei Zusammenstellung der Züge sehr mannigfaltige Rücksichten maßgebend. Der Bestimmungsort der Wagen, die Eilbedürftigkeit ihrer Beförderung, die Frage, ob sie beladen oder unbeladen befördert werden, ob ein Kopfbahnhof berührt wird, endlich die Art der Beladung sind ebenso wie die Anordnung der Verschiebegleise auf den Bahnhöfen, auf denen das Einsetzen in die Züge oder das Aussetzen erfolgt, bestimmend für die Reihenfolge der einen Zug bildenden Wagen (s. Verschiebedienst und Rangordnung der Wagen). Es muß deshalb der betriebsleitenden Stelle, die den ganzen Verlauf der Zugfahrt zu übersehen vermag, vorbehalten bleiben, durch allgemeine Regeln oder durch besondere Vorschriften die Reihenfolge der Wagen in den einzelnen Zügen zu bestimmen. Für die Personenzüge geschieht dies durch Aufstellung des Zugbildungsplans (s. Zugbildung), während die Bestimmungen über die Bildung der Güterzüge in einer besonderen Dienstvorschrift zusammengestellt werden, für die vielfach die Bezeichnung Verschiebeordnung üblich ist. In den Güterbeförderungsvorschriften des DEVV wird sie als ein Teil dieser Vorschriften herausgegeben unter der Bezeichnung: Benutzung und Zusammenstellung der Eilgüter-, Vieh- und Güterzüge. Sie enthält, geordnet nach der Reihenfolge der Zugnummern und der Bahnstrecken, sämtliche Züge der genannten Gattungen und ihre Zusammensetzung zwischen den für die Zugbildung in Frage kommenden Bahnhöfen, wie dies im einzelnen aus nachstehendem Muster hervorgeht: Benutzung und Zusammenstellung der Güterzüge. In ein solches Muster läßt sich ohneweiters alles das einfügen, was die im Verschiebedienst und bei der Zugabfertigung tätigen Bediensteten wissen müssen. Für die mit der Weiterbildung des Güterzugfahrplans beschäftigten Beamten ist es aber bei größeren Verkehrsaufgaben schwierig, aus derartigen, meist sehr umfangreichen und deshalb nicht übersichtlichen Zusammenstellungen die leitenden Gesichtspunkte zu entnehmen und sich ein richtiges Urteil über den Umfang der für die Zugbildung aufzuwendenden Arbeit, über die Ausnutzung der Bahnanlagen, die Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnungen und die Möglichkeit der Übernahme weiterer Leistungen zu bilden. Dazu reichen auch die Gleisebenutzungspläne (s. Fahrordnung) nicht immer aus. Es werden deshalb im Bereich der deutschen Reichsbahnen neben den Verschiebeordnungen für die größeren Verschiebebahnhöfe besondere Pläne nach nachstehendem Muster aufgestellt: Verschiebeplan für Bahnhof Magdeburg-Rothensee. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <pb facs="#f0158" n="143"/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Verschiebeordnung, -plan.</hi> Für die Reihenfolge der Wagen sind bei Zusammenstellung der Züge sehr mannigfaltige Rücksichten maßgebend. Der Bestimmungsort der Wagen, die Eilbedürftigkeit ihrer Beförderung, die Frage, ob sie beladen oder unbeladen befördert werden, ob ein Kopfbahnhof berührt wird, endlich die Art der Beladung sind ebenso wie die Anordnung der Verschiebegleise auf den Bahnhöfen, auf denen das Einsetzen in die Züge oder das Aussetzen erfolgt, bestimmend für die Reihenfolge der einen Zug bildenden Wagen (s. <hi rendition="#g">Verschiebedienst</hi> und <hi rendition="#g">Rangordnung der Wagen</hi>). Es muß deshalb der betriebsleitenden Stelle, die den ganzen Verlauf der Zugfahrt zu übersehen vermag, vorbehalten bleiben, durch allgemeine Regeln oder durch besondere Vorschriften die Reihenfolge der Wagen in den einzelnen Zügen zu bestimmen. Für die <hi rendition="#g">Personenzüge</hi> geschieht dies durch Aufstellung des <hi rendition="#g">Zugbildungsplans</hi> (s. <hi rendition="#g">Zugbildung</hi>), während die Bestimmungen über die Bildung der <hi rendition="#g">Güterzüge</hi> in einer besonderen Dienstvorschrift zusammengestellt werden, für die vielfach die Bezeichnung <hi rendition="#g">Verschiebeordnung</hi> üblich ist. In den Güterbeförderungsvorschriften des DEVV wird sie als ein Teil dieser Vorschriften herausgegeben unter der Bezeichnung: <hi rendition="#g">Benutzung und Zusammenstellung der Eilgüter-, Vieh- und Güterzüge</hi>. Sie enthält, geordnet nach der Reihenfolge der Zugnummern und der Bahnstrecken, sämtliche Züge der genannten Gattungen und ihre Zusammensetzung zwischen den für die Zugbildung in Frage kommenden Bahnhöfen, wie dies im einzelnen aus nachstehendem Muster hervorgeht:</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0078.jpg" rendition="#c"> <head><hi rendition="#g">Benutzung und Zusammenstellung der Güterzüge</hi>.</head><lb/> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>In ein solches Muster läßt sich ohneweiters alles das einfügen, was die im Verschiebedienst und bei der Zugabfertigung tätigen Bediensteten wissen müssen. Für die mit der Weiterbildung des Güterzugfahrplans beschäftigten Beamten ist es aber bei größeren Verkehrsaufgaben schwierig, aus derartigen, meist sehr umfangreichen und deshalb nicht übersichtlichen Zusammenstellungen die leitenden Gesichtspunkte zu entnehmen und sich ein richtiges Urteil über den Umfang der für die Zugbildung aufzuwendenden Arbeit, über die Ausnutzung der Bahnanlagen, die Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnungen und die Möglichkeit der Übernahme weiterer Leistungen zu bilden. Dazu reichen auch die <hi rendition="#g">Gleisebenutzungspläne</hi> (s. Fahrordnung) nicht immer aus. Es werden deshalb im Bereich der deutschen Reichsbahnen neben den Verschiebeordnungen für die größeren Verschiebebahnhöfe besondere <hi rendition="#g">Pläne</hi> nach nachstehendem Muster aufgestellt:</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0077.jpg" rendition="#c"> <head><hi rendition="#g">Verschiebeplan für Bahnhof Magdeburg-Rothensee</hi>.</head><lb/> <row> <cell/> </row> </table><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [143/0158]
Verschiebeordnung, -plan. Für die Reihenfolge der Wagen sind bei Zusammenstellung der Züge sehr mannigfaltige Rücksichten maßgebend. Der Bestimmungsort der Wagen, die Eilbedürftigkeit ihrer Beförderung, die Frage, ob sie beladen oder unbeladen befördert werden, ob ein Kopfbahnhof berührt wird, endlich die Art der Beladung sind ebenso wie die Anordnung der Verschiebegleise auf den Bahnhöfen, auf denen das Einsetzen in die Züge oder das Aussetzen erfolgt, bestimmend für die Reihenfolge der einen Zug bildenden Wagen (s. Verschiebedienst und Rangordnung der Wagen). Es muß deshalb der betriebsleitenden Stelle, die den ganzen Verlauf der Zugfahrt zu übersehen vermag, vorbehalten bleiben, durch allgemeine Regeln oder durch besondere Vorschriften die Reihenfolge der Wagen in den einzelnen Zügen zu bestimmen. Für die Personenzüge geschieht dies durch Aufstellung des Zugbildungsplans (s. Zugbildung), während die Bestimmungen über die Bildung der Güterzüge in einer besonderen Dienstvorschrift zusammengestellt werden, für die vielfach die Bezeichnung Verschiebeordnung üblich ist. In den Güterbeförderungsvorschriften des DEVV wird sie als ein Teil dieser Vorschriften herausgegeben unter der Bezeichnung: Benutzung und Zusammenstellung der Eilgüter-, Vieh- und Güterzüge. Sie enthält, geordnet nach der Reihenfolge der Zugnummern und der Bahnstrecken, sämtliche Züge der genannten Gattungen und ihre Zusammensetzung zwischen den für die Zugbildung in Frage kommenden Bahnhöfen, wie dies im einzelnen aus nachstehendem Muster hervorgeht:
Benutzung und Zusammenstellung der Güterzüge.
In ein solches Muster läßt sich ohneweiters alles das einfügen, was die im Verschiebedienst und bei der Zugabfertigung tätigen Bediensteten wissen müssen. Für die mit der Weiterbildung des Güterzugfahrplans beschäftigten Beamten ist es aber bei größeren Verkehrsaufgaben schwierig, aus derartigen, meist sehr umfangreichen und deshalb nicht übersichtlichen Zusammenstellungen die leitenden Gesichtspunkte zu entnehmen und sich ein richtiges Urteil über den Umfang der für die Zugbildung aufzuwendenden Arbeit, über die Ausnutzung der Bahnanlagen, die Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnungen und die Möglichkeit der Übernahme weiterer Leistungen zu bilden. Dazu reichen auch die Gleisebenutzungspläne (s. Fahrordnung) nicht immer aus. Es werden deshalb im Bereich der deutschen Reichsbahnen neben den Verschiebeordnungen für die größeren Verschiebebahnhöfe besondere Pläne nach nachstehendem Muster aufgestellt:
Verschiebeplan für Bahnhof Magdeburg-Rothensee.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:41Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:41Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |