Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.4 Werkstättenämter, 3 elektrotechnische Ämter und 23 Neubauämter. Die 27 Bauämter, die den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst versehen, aber auch am Betriebs- und Verkehrsdienst beteiligt sind, unterstehen zunächst den Betriebsdirektionen, nur bezüglich der Bahnunterhaltung der Eisenbahn-Generaldirektion. 4. Der Eisenbahn-Generaldirektion Stuttgart sind Betriebsinspektionen (für Betrieb und Verkehr), Bauinspektionen, Bausektionen, Werkstätteninspektionen und je eine Telegraphen- und Dampfschiffinspektion unterstellt. Weiterhin sind 3 Betriebsämter nach preußischem Muster sowie versuchsweise 1 Verkehrsamt errichtet. 5. Der Eisenbahn-Generaldirektion Karlsruhe sind zur Besorgung bestimmter, gemeinsam zu behandelnder Geschäfte 5 Zentralanstalten (Hauptwerkstätte, Eisenbahnhauptkasse, Verkehrskontrolle I und II, Betriebskranken- und Arbeiterpensionskasse), im übrigen 10 Betriebs-, 16 Bahnbau-, 4 Werkstätten-, 5 Maschinen- und 8 Neubauinspektionen unterstellt. 6. Der Eisenbahn-Generaldirektion in Schwerin sind lediglich 7 Betriebsämter und 1 Dienststelle für den Schiffsverkehr (Leitung und Beaufsichtigung des Fährbetriebes) unterstellt, während die bestehende Maschinen- und Werkstättensowie die Telegrapheninspektion und das Verkehrsbureau der Generaldirektion beigegeben sind. 7. Die Eisenbahndirektion Oldenburg. Unter ihr sind Inspektoren für Bahnunterhaltung, Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten- und vermessungstechnische Dienste tätig. Dem Reichsverkehrsminister untersteht ferner die Reichseisenbahnzweigstelle in Karlsruhe, der die Abwicklung der Geschäfte der früheren Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen obliegt. b) Die deutschen Privatbahnen. Die V. der Privatbahnen ist unter A XI allgemein behandelt. Vielfach sucht man durch Vereinigung einer größeren Anzahl von Bahnen in einer Unternehmung wirtschaftliche Vorteile zu erreichen, dann bestehen in der Regel unter der Direktion der Gesellschaft Betriebsleitungen für die einzelnen Linien. II. Österreichische Bundesbahnen. I. Das Bundesministerium für Verkehrswesen (für das Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen, ferner für Schiffahrt- und Luftfahrtangelegenheiten sowie für das Kraftfahrwesen) mit einer Kanzlei des Bundesministers und einer in Bureaus gegliederten Abteilung, dann 6 Sektionen für das Eisenbahnwesen, die in Departements geteilt sind, endlich mit dem Elektrisierungsamt der österreichischen Bundesbahnen, dem die Arbeiten für die Einführung der elektrischen Zugförderung obliegen. Dem Ministerium ist zur Begutachtung der volkswirtschaftlichen Wirkungen geplanter Einrichtungen und Maßnahmen der Verkehrsmittelverwaltung des Bundes ein Verkehrsbeirat beigegeben. II. Dem Bundesministerium für Verkehrswesen sind a) als zentrale Hilfsämter1 angegliedert: 1. das Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Bundesbahnen für die Aufstellung der Tarife im Personen- und Güterverkehr und die Abrechnung mit fremden V.; 2. das Hauptwagenamt der österreichischen Bundesbahnen für die einheitliche Leitung und Überwachung des Wagendienstes, die Wagenverteilung und Wagenabrechnung; b) unmittelbar instanzenmäßig unterstellt: 5 Bundesbahndirektionen, hiervon 2, u. zw. Wien-West und Wien-Nordost mit dem Sitze in Wien, die übrigen in Linz, Innsbruck, Villach. Ihnen obliegt die Betriebsführung und die örtliche V. aller zu ihrem Bezirk gehörigen Bahnstrecken und die rechtliche Vertretung der V. An der Spitze der Bundesbahndirektion steht ein Präsident, dem je ein Vizepräsident für den administrativen und technischen Dienst, bei den 2 Wiener Direktionen noch ein Vizepräsident für den kommerziellen Dienst beigegeben ist. Im übrigen sind die Bundesbahndirektionen in 8 Abteilungen (Referate) gegliedert. Die Abteilungen werden von "Abteilungsvorständen" geleitet und sind in "Gruppen" geteilt. Der Bundesbahndirektion Wien-Nordost ist die Beschaffung und Übernahme bestimmter Materialien für den Gesamtbereich der österreichischen Bundesbahnen übertragen, wofür eine eigene Abteilung besteht. Für den Neubaudienst und für die Bauten zur Einführung des elektrischen Betriebes auf den Bundesbahnen werden bei Bedarf in unmittelbarer Unterordnung unter das Ministerium bzw. das Elektrisierungsamt Bauleitungen errichtet, die auch die Grunderwerbungen durchführen. III. Den Bundesbahndirektionen unmittelbar unterstellte Vollzugsstellen (Stellen des äußern Dienstes) sind: a) für den Betriebs- und Verkehrsdienst (nach österreichischem Sprachgebrauch "Verkehrs- und kommerzieller Dienst") die Bahnbetriebsämter, Bahnstationsämter und Haltestellen, letztere in der Regel keine selbständigen Dienststellen, sondern einer Nachbarstation unterstellt, Betriebsausweichen, Ladestellen, in einzelnen Anschlußbahnhöfen an fremde Eisenbahnen "kommerzielle Vertretungen" und für Lokalbahnen Betriebsleitungen; b) für den Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst die Streckenleitungen, denen die für den Bahnerhaltungsdienst notwendigen Hilfsanstalten, wie Schottergruben, Schotterquetschen, Schwellenimprägnierungsanstalten u. s. w. unterstehen; c) für den Zugförderungsdienst die Heizhausleitungen mit den ihnen unterstellten Heizhausnebenstellen; d) für den Werkstättendienst die Hauptwerkstätten und die den Heizhausleitungen angegliederten Nebenwerkstätten; e) für den Sicherungsdienst die Signalwerkstätten; f) für den Materialdienst die Materialmagazine. III. Tschecho-Slowakische Staatsbahnen. I. Das Eisenbahnministerium in Prag mit einem Präsidium und 6 Departements. Beim Eisenbahnministerium ist ein tschecho-slowakischer Staatseisenbahnrat errichtet. 1 Die frühere Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ist ab 1. Januar 1920 aufgehoben worden. Ihre Geschäfte sind an die sachlich in Betracht kommenden Stellen des Ministeriums übergegangen. Für die Überwachung der Maßnahmen zum Schutze der Bediensteten ist im Verbände der Verkehrssektion (d. i. Betriebsabteilung) ein besonderes Departement errichtet worden, dessen Aufsichtstätigkeit sich auch auf alle Haupt- und Kleinbahnen erstreckt.
4 Werkstättenämter, 3 elektrotechnische Ämter und 23 Neubauämter. Die 27 Bauämter, die den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst versehen, aber auch am Betriebs- und Verkehrsdienst beteiligt sind, unterstehen zunächst den Betriebsdirektionen, nur bezüglich der Bahnunterhaltung der Eisenbahn-Generaldirektion. 4. Der Eisenbahn-Generaldirektion Stuttgart sind Betriebsinspektionen (für Betrieb und Verkehr), Bauinspektionen, Bausektionen, Werkstätteninspektionen und je eine Telegraphen- und Dampfschiffinspektion unterstellt. Weiterhin sind 3 Betriebsämter nach preußischem Muster sowie versuchsweise 1 Verkehrsamt errichtet. 5. Der Eisenbahn-Generaldirektion Karlsruhe sind zur Besorgung bestimmter, gemeinsam zu behandelnder Geschäfte 5 Zentralanstalten (Hauptwerkstätte, Eisenbahnhauptkasse, Verkehrskontrolle I und II, Betriebskranken- und Arbeiterpensionskasse), im übrigen 10 Betriebs-, 16 Bahnbau-, 4 Werkstätten-, 5 Maschinen- und 8 Neubauinspektionen unterstellt. 6. Der Eisenbahn-Generaldirektion in Schwerin sind lediglich 7 Betriebsämter und 1 Dienststelle für den Schiffsverkehr (Leitung und Beaufsichtigung des Fährbetriebes) unterstellt, während die bestehende Maschinen- und Werkstättensowie die Telegrapheninspektion und das Verkehrsbureau der Generaldirektion beigegeben sind. 7. Die Eisenbahndirektion Oldenburg. Unter ihr sind Inspektoren für Bahnunterhaltung, Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten- und vermessungstechnische Dienste tätig. Dem Reichsverkehrsminister untersteht ferner die Reichseisenbahnzweigstelle in Karlsruhe, der die Abwicklung der Geschäfte der früheren Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen obliegt. b) Die deutschen Privatbahnen. Die V. der Privatbahnen ist unter A XI allgemein behandelt. Vielfach sucht man durch Vereinigung einer größeren Anzahl von Bahnen in einer Unternehmung wirtschaftliche Vorteile zu erreichen, dann bestehen in der Regel unter der Direktion der Gesellschaft Betriebsleitungen für die einzelnen Linien. II. Österreichische Bundesbahnen. I. Das Bundesministerium für Verkehrswesen (für das Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen, ferner für Schiffahrt- und Luftfahrtangelegenheiten sowie für das Kraftfahrwesen) mit einer Kanzlei des Bundesministers und einer in Bureaus gegliederten Abteilung, dann 6 Sektionen für das Eisenbahnwesen, die in Departements geteilt sind, endlich mit dem Elektrisierungsamt der österreichischen Bundesbahnen, dem die Arbeiten für die Einführung der elektrischen Zugförderung obliegen. Dem Ministerium ist zur Begutachtung der volkswirtschaftlichen Wirkungen geplanter Einrichtungen und Maßnahmen der Verkehrsmittelverwaltung des Bundes ein Verkehrsbeirat beigegeben. II. Dem Bundesministerium für Verkehrswesen sind a) als zentrale Hilfsämter1 angegliedert: 1. das Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Bundesbahnen für die Aufstellung der Tarife im Personen- und Güterverkehr und die Abrechnung mit fremden V.; 2. das Hauptwagenamt der österreichischen Bundesbahnen für die einheitliche Leitung und Überwachung des Wagendienstes, die Wagenverteilung und Wagenabrechnung; b) unmittelbar instanzenmäßig unterstellt: 5 Bundesbahndirektionen, hiervon 2, u. zw. Wien-West und Wien-Nordost mit dem Sitze in Wien, die übrigen in Linz, Innsbruck, Villach. Ihnen obliegt die Betriebsführung und die örtliche V. aller zu ihrem Bezirk gehörigen Bahnstrecken und die rechtliche Vertretung der V. An der Spitze der Bundesbahndirektion steht ein Präsident, dem je ein Vizepräsident für den administrativen und technischen Dienst, bei den 2 Wiener Direktionen noch ein Vizepräsident für den kommerziellen Dienst beigegeben ist. Im übrigen sind die Bundesbahndirektionen in 8 Abteilungen (Referate) gegliedert. Die Abteilungen werden von „Abteilungsvorständen“ geleitet und sind in „Gruppen“ geteilt. Der Bundesbahndirektion Wien-Nordost ist die Beschaffung und Übernahme bestimmter Materialien für den Gesamtbereich der österreichischen Bundesbahnen übertragen, wofür eine eigene Abteilung besteht. Für den Neubaudienst und für die Bauten zur Einführung des elektrischen Betriebes auf den Bundesbahnen werden bei Bedarf in unmittelbarer Unterordnung unter das Ministerium bzw. das Elektrisierungsamt Bauleitungen errichtet, die auch die Grunderwerbungen durchführen. III. Den Bundesbahndirektionen unmittelbar unterstellte Vollzugsstellen (Stellen des äußern Dienstes) sind: a) für den Betriebs- und Verkehrsdienst (nach österreichischem Sprachgebrauch „Verkehrs- und kommerzieller Dienst“) die Bahnbetriebsämter, Bahnstationsämter und Haltestellen, letztere in der Regel keine selbständigen Dienststellen, sondern einer Nachbarstation unterstellt, Betriebsausweichen, Ladestellen, in einzelnen Anschlußbahnhöfen an fremde Eisenbahnen „kommerzielle Vertretungen“ und für Lokalbahnen Betriebsleitungen; b) für den Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst die Streckenleitungen, denen die für den Bahnerhaltungsdienst notwendigen Hilfsanstalten, wie Schottergruben, Schotterquetschen, Schwellenimprägnierungsanstalten u. s. w. unterstehen; c) für den Zugförderungsdienst die Heizhausleitungen mit den ihnen unterstellten Heizhausnebenstellen; d) für den Werkstättendienst die Hauptwerkstätten und die den Heizhausleitungen angegliederten Nebenwerkstätten; e) für den Sicherungsdienst die Signalwerkstätten; f) für den Materialdienst die Materialmagazine. III. Tschecho-Slowakische Staatsbahnen. I. Das Eisenbahnministerium in Prag mit einem Präsidium und 6 Departements. Beim Eisenbahnministerium ist ein tschecho-slowakischer Staatseisenbahnrat errichtet. 1 Die frühere Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ist ab 1. Januar 1920 aufgehoben worden. Ihre Geschäfte sind an die sachlich in Betracht kommenden Stellen des Ministeriums übergegangen. Für die Überwachung der Maßnahmen zum Schutze der Bediensteten ist im Verbände der Verkehrssektion (d. i. Betriebsabteilung) ein besonderes Departement errichtet worden, dessen Aufsichtstätigkeit sich auch auf alle Haupt- und Kleinbahnen erstreckt.
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4 Werkstättenämter, 3 elektrotechnische Ämter und 23 Neubauämter. Die 27 Bauämter, die den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst versehen, aber auch am Betriebs- und Verkehrsdienst beteiligt sind, unterstehen zunächst den Betriebsdirektionen, nur bezüglich der Bahnunterhaltung der Eisenbahn-Generaldirektion.
4. Der Eisenbahn-Generaldirektion Stuttgart sind Betriebsinspektionen (für Betrieb und Verkehr), Bauinspektionen, Bausektionen, Werkstätteninspektionen und je eine Telegraphen- und Dampfschiffinspektion unterstellt. Weiterhin sind 3 Betriebsämter nach preußischem Muster sowie versuchsweise 1 Verkehrsamt errichtet.
5. Der Eisenbahn-Generaldirektion Karlsruhe sind zur Besorgung bestimmter, gemeinsam zu behandelnder Geschäfte 5 Zentralanstalten (Hauptwerkstätte, Eisenbahnhauptkasse, Verkehrskontrolle I und II, Betriebskranken- und Arbeiterpensionskasse), im übrigen 10 Betriebs-, 16 Bahnbau-, 4 Werkstätten-, 5 Maschinen- und 8 Neubauinspektionen unterstellt.
6. Der Eisenbahn-Generaldirektion in Schwerin sind lediglich 7 Betriebsämter und 1 Dienststelle für den Schiffsverkehr (Leitung und Beaufsichtigung des Fährbetriebes) unterstellt, während die bestehende Maschinen- und Werkstättensowie die Telegrapheninspektion und das Verkehrsbureau der Generaldirektion beigegeben sind.
7. Die Eisenbahndirektion Oldenburg. Unter ihr sind Inspektoren für Bahnunterhaltung, Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten- und vermessungstechnische Dienste tätig.
Dem Reichsverkehrsminister untersteht ferner die Reichseisenbahnzweigstelle in Karlsruhe, der die Abwicklung der Geschäfte der früheren Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen obliegt.
b) Die deutschen Privatbahnen.
Die V. der Privatbahnen ist unter A XI allgemein behandelt. Vielfach sucht man durch Vereinigung einer größeren Anzahl von Bahnen in einer Unternehmung wirtschaftliche Vorteile zu erreichen, dann bestehen in der Regel unter der Direktion der Gesellschaft Betriebsleitungen für die einzelnen Linien.
II. Österreichische Bundesbahnen.
I. Das Bundesministerium für Verkehrswesen (für das Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen, ferner für Schiffahrt- und Luftfahrtangelegenheiten sowie für das Kraftfahrwesen) mit einer Kanzlei des Bundesministers und einer in Bureaus gegliederten Abteilung, dann 6 Sektionen für das Eisenbahnwesen, die in Departements geteilt sind, endlich mit dem Elektrisierungsamt der österreichischen Bundesbahnen, dem die Arbeiten für die Einführung der elektrischen Zugförderung obliegen. Dem Ministerium ist zur Begutachtung der volkswirtschaftlichen Wirkungen geplanter Einrichtungen und Maßnahmen der Verkehrsmittelverwaltung des Bundes ein Verkehrsbeirat beigegeben.
II. Dem Bundesministerium für Verkehrswesen sind
a) als zentrale Hilfsämter 1 angegliedert:
1. das Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Bundesbahnen für die Aufstellung der Tarife im Personen- und Güterverkehr und die Abrechnung mit fremden V.;
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b) unmittelbar instanzenmäßig unterstellt:
5 Bundesbahndirektionen, hiervon 2, u. zw. Wien-West und Wien-Nordost mit dem Sitze in Wien, die übrigen in Linz, Innsbruck, Villach. Ihnen obliegt die Betriebsführung und die örtliche V. aller zu ihrem Bezirk gehörigen Bahnstrecken und die rechtliche Vertretung der V. An der Spitze der Bundesbahndirektion steht ein Präsident, dem je ein Vizepräsident für den administrativen und technischen Dienst, bei den 2 Wiener Direktionen noch ein Vizepräsident für den kommerziellen Dienst beigegeben ist. Im übrigen sind die Bundesbahndirektionen in 8 Abteilungen (Referate) gegliedert. Die Abteilungen werden von „Abteilungsvorständen“ geleitet und sind in „Gruppen“ geteilt.
Der Bundesbahndirektion Wien-Nordost ist die Beschaffung und Übernahme bestimmter Materialien für den Gesamtbereich der österreichischen Bundesbahnen übertragen, wofür eine eigene Abteilung besteht.
Für den Neubaudienst und für die Bauten zur Einführung des elektrischen Betriebes auf den Bundesbahnen werden bei Bedarf in unmittelbarer Unterordnung unter das Ministerium bzw. das Elektrisierungsamt Bauleitungen errichtet, die auch die Grunderwerbungen durchführen.
III. Den Bundesbahndirektionen unmittelbar unterstellte Vollzugsstellen (Stellen des äußern Dienstes) sind:
a) für den Betriebs- und Verkehrsdienst (nach österreichischem Sprachgebrauch „Verkehrs- und kommerzieller Dienst“) die Bahnbetriebsämter, Bahnstationsämter und Haltestellen, letztere in der Regel keine selbständigen Dienststellen, sondern einer Nachbarstation unterstellt, Betriebsausweichen, Ladestellen, in einzelnen Anschlußbahnhöfen an fremde Eisenbahnen „kommerzielle Vertretungen“ und für Lokalbahnen Betriebsleitungen;
b) für den Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst die Streckenleitungen, denen die für den Bahnerhaltungsdienst notwendigen Hilfsanstalten, wie Schottergruben, Schotterquetschen, Schwellenimprägnierungsanstalten u. s. w. unterstehen;
c) für den Zugförderungsdienst die Heizhausleitungen mit den ihnen unterstellten Heizhausnebenstellen;
d) für den Werkstättendienst die Hauptwerkstätten und die den Heizhausleitungen angegliederten Nebenwerkstätten;
e) für den Sicherungsdienst die Signalwerkstätten;
f) für den Materialdienst die Materialmagazine.
III. Tschecho-Slowakische Staatsbahnen.
I. Das Eisenbahnministerium in Prag mit einem Präsidium und 6 Departements. Beim Eisenbahnministerium ist ein tschecho-slowakischer Staatseisenbahnrat errichtet.
1 Die frühere Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ist ab 1. Januar 1920 aufgehoben worden. Ihre Geschäfte sind an die sachlich in Betracht kommenden Stellen des Ministeriums übergegangen. Für die Überwachung der Maßnahmen zum Schutze der Bediensteten ist im Verbände der Verkehrssektion (d. i. Betriebsabteilung) ein besonderes Departement errichtet worden, dessen Aufsichtstätigkeit sich auch auf alle Haupt- und Kleinbahnen erstreckt.
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