Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.II. Die 7 Eisenbahndirektionen in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet. III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung "Bahnerhaltungssektionen". Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: "Betriebsleitungen". IV. Kgl. ungarische Staatseisenbahnen. I. Kgl. ungarisches Handelsministerium. II. Zentralstellen: a) Kgl. ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt (s. u. "Aufsichtsrecht"); b) Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest. Ihr unterstehen: III. 6 Betriebsleitungen (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pecs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen. Je nach Bedarf: IV. Bauinspektionen für größere Bauausführungen. Den Betriebsleitungen unterstehen: V. Verkehrsinspektionen für die Leitung des Betriebes, Materialdepots, Ingenieursektionen. VI. Äußere Dienststellen: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter. V. Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten. a) Allgemeines. Vorstand im Sinne des HGB. ist der Verwaltungsrat. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen Revisionsausschuß. Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder "zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein" zur Leitung des Betriebes eine Direktion aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist. b) Südbahngesellschaft. Verwaltungsrat: Sitz in Wien X/2, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.: Generaldirektion in Wien, ebenda. Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor. Betriebsdirektion Budapest für die auf dem Gebiete des Königreichs Ungarn gelegenen gesellschaftlichen Linien. Betriebsdirektion Laibach (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien. Betriebsdirektion Wien für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien. Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche. Der Betriebsdirektion Wien unterstehen die 4 Betriebsinspektorate Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind. Den übrigen Betriebsdirektionen unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen. Die in Italien gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben. Äußere Dienststellen sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine. c) A. Priv. Buschtehrader Eisenbahn. Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene Generaldirektion und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende Revisionsausschuß. Für die Bahnerhaltung bestehen Bahnerhaltungssektionen. d) Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges Komitee zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt. Direktion in Teplitz-Schönau. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 Streckenleitungen für die Bahnerhaltung. Äußerer Dienst: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin. VI. Niederlande. Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5% Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung verwandelt. Organisation. I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des Ministers für Wasserbau. II. Die Vereinigte Generaldirektion in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste). III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter II. Die 7 Eisenbahndirektionen in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet. III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung „Bahnerhaltungssektionen“. Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: „Betriebsleitungen“. IV. Kgl. ungarische Staatseisenbahnen. I. Kgl. ungarisches Handelsministerium. II. Zentralstellen: a) Kgl. ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt (s. u. „Aufsichtsrecht“); b) Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest. Ihr unterstehen: III. 6 Betriebsleitungen (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pécs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen. Je nach Bedarf: IV. Bauinspektionen für größere Bauausführungen. Den Betriebsleitungen unterstehen: V. Verkehrsinspektionen für die Leitung des Betriebes, Materialdepots, Ingenieursektionen. VI. Äußere Dienststellen: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. 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Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder „zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein“ zur Leitung des Betriebes eine Direktion aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist. b) Südbahngesellschaft. Verwaltungsrat: Sitz in Wien X/2, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.: Generaldirektion in Wien, ebenda. Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor. Betriebsdirektion Budapest für die auf dem Gebiete des Königreichs Ungarn gelegenen gesellschaftlichen Linien. Betriebsdirektion Laibach (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien. Betriebsdirektion Wien für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien. Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche. Der Betriebsdirektion Wien unterstehen die 4 Betriebsinspektorate Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind. Den übrigen Betriebsdirektionen unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen. Die in Italien gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben. Äußere Dienststellen sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine. c) A. Priv. Buschtěhrader Eisenbahn. Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene Generaldirektion und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende Revisionsausschuß. Für die Bahnerhaltung bestehen Bahnerhaltungssektionen. d) Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges Komitee zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt. Direktion in Teplitz-Schönau. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 Streckenleitungen für die Bahnerhaltung. Äußerer Dienst: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin. VI. Niederlande. Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5% Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung verwandelt. Organisation. I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des Ministers für Wasserbau. II. Die Vereinigte Generaldirektion in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste). III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0195" n="180"/> </p><lb/> <p>II. Die 7 <hi rendition="#g">Eisenbahndirektionen</hi> in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. 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Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter.</p><lb/> <p rendition="#c">V. <hi rendition="#g">Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten</hi>.</p><lb/> <p rendition="#c"><hi rendition="#i">a)</hi><hi rendition="#g">Allgemeines</hi>.</p><lb/> <p>Vorstand im Sinne des HGB. ist der <hi rendition="#g">Verwaltungsrat</hi>. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen <hi rendition="#g">Revisionsausschuß</hi>. 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II. Die 7 Eisenbahndirektionen in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet.
III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung „Bahnerhaltungssektionen“. Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: „Betriebsleitungen“.
IV. Kgl. ungarische Staatseisenbahnen.
I. Kgl. ungarisches Handelsministerium.
II. Zentralstellen:
a) Kgl. ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt (s. u. „Aufsichtsrecht“);
b) Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest.
Ihr unterstehen:
III. 6 Betriebsleitungen (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pécs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen.
Je nach Bedarf:
IV. Bauinspektionen für größere Bauausführungen.
Den Betriebsleitungen unterstehen:
V. Verkehrsinspektionen für die Leitung des Betriebes, Materialdepots, Ingenieursektionen.
VI. Äußere Dienststellen: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter.
V. Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten.
a) Allgemeines.
Vorstand im Sinne des HGB. ist der Verwaltungsrat. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen Revisionsausschuß. Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder „zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein“ zur Leitung des Betriebes eine Direktion aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist.
b) Südbahngesellschaft.
Verwaltungsrat: Sitz in Wien X/2, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.:
Generaldirektion in Wien, ebenda.
Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor.
Betriebsdirektion Budapest für die auf dem Gebiete des Königreichs Ungarn gelegenen gesellschaftlichen Linien.
Betriebsdirektion Laibach (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien.
Betriebsdirektion Wien für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien.
Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche.
Der Betriebsdirektion Wien unterstehen die 4 Betriebsinspektorate Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind.
Den übrigen Betriebsdirektionen unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen.
Die in Italien gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben.
Äußere Dienststellen sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine.
c) A. Priv. Buschtěhrader Eisenbahn.
Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene Generaldirektion und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende Revisionsausschuß.
Für die Bahnerhaltung bestehen Bahnerhaltungssektionen.
d) Aussig-Teplitzer Eisenbahn.
Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges Komitee zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt.
Direktion in Teplitz-Schönau. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 Streckenleitungen für die Bahnerhaltung.
Äußerer Dienst: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin.
VI. Niederlande.
Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5% Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung verwandelt.
Organisation.
I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des Ministers für Wasserbau.
II. Die Vereinigte Generaldirektion in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste).
III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter
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