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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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e) Die Läutevorrichtung ist in Tätigkeit zu setzen und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen, daß der Zug vor dem nachfolgenden Signal 37 f zum Halten kommt:

Dem Zug entgegen eine runde weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift "" (Abb. 6).

f) Übergangshaltetafel.

Der Zug soll halten und erst dann weiterfahren, wenn das Befahren des Überweges gefahrlos ist:

Dem Zug entgegen eine quadratische, mit einer Ecke nach oben angeordnete, weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift "H" (Abb. 7).


Abb. 9.
Abb. 10.
Abb. 11.

An den die Bahn kreuzenden Wegen werden in angemessenem Abstand vom Gleis Warnungstafeln aufgestellt, an denen Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen, wenn die Schranken geschlossen sind oder die Annäherung eines Zuges sonst erkennbar wird.

Die Kennzeichnung der Kreuzung von Bahn und Weg durch ein besonderes, für den Landverkehr bestimmtes Signal war bisher im allgemeinen nicht üblich. In einzelnen Fällen erfolgte sie bei geschlossener Schranke durch eine rote Laterne. Mit der Zunahme des Kraftwagenverkehrs aber ist sie mehr und mehr in Aufnahme gekommen. Es werden auf den von Kraftfahrzeugen viel benutzten Wegen jetzt in der Nähe des Übergangs vielfach Laternen aufgestellt, die auf Milchglasscheiben ein die Kreuzung andeutendes Zeichen tragen. Zuweilen wird dieses Zeichen auch auf den Schrankenbäumen angebracht oder an Drähten quer über dem Weg aufgehängt. Auf den österreichischen Bahnen werden die Schlagbäume der im Zug von Reichsstraßen und von Kraftwagen stark befahrenen Bezirks- und Gemeindestraßen durch Anbringung kleiner, mit Glaslinsen versehener Scheinwerfer bei Dunkelheit kenntlich gemacht. Bei Annäherung eines Kraftwagens an die so ausgerüsteten Schranken wird das Licht der Wagenlaternen von den Scheinwerfern zurückgeworfen und so ein Warnungssignal gegeben.

Die Annäherung eines Zuges an einen unbewachten Wegübergang wird vielfach durch

e) Die Läutevorrichtung ist in Tätigkeit zu setzen und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen, daß der Zug vor dem nachfolgenden Signal 37 f zum Halten kommt:

Dem Zug entgegen eine runde weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift „“ (Abb. 6).

f) Übergangshaltetafel.

Der Zug soll halten und erst dann weiterfahren, wenn das Befahren des Überweges gefahrlos ist:

Dem Zug entgegen eine quadratische, mit einer Ecke nach oben angeordnete, weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift „H“ (Abb. 7).


Abb. 9.
Abb. 10.
Abb. 11.

An den die Bahn kreuzenden Wegen werden in angemessenem Abstand vom Gleis Warnungstafeln aufgestellt, an denen Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen, wenn die Schranken geschlossen sind oder die Annäherung eines Zuges sonst erkennbar wird.

Die Kennzeichnung der Kreuzung von Bahn und Weg durch ein besonderes, für den Landverkehr bestimmtes Signal war bisher im allgemeinen nicht üblich. In einzelnen Fällen erfolgte sie bei geschlossener Schranke durch eine rote Laterne. Mit der Zunahme des Kraftwagenverkehrs aber ist sie mehr und mehr in Aufnahme gekommen. Es werden auf den von Kraftfahrzeugen viel benutzten Wegen jetzt in der Nähe des Übergangs vielfach Laternen aufgestellt, die auf Milchglasscheiben ein die Kreuzung andeutendes Zeichen tragen. Zuweilen wird dieses Zeichen auch auf den Schrankenbäumen angebracht oder an Drähten quer über dem Weg aufgehängt. Auf den österreichischen Bahnen werden die Schlagbäume der im Zug von Reichsstraßen und von Kraftwagen stark befahrenen Bezirks- und Gemeindestraßen durch Anbringung kleiner, mit Glaslinsen versehener Scheinwerfer bei Dunkelheit kenntlich gemacht. Bei Annäherung eines Kraftwagens an die so ausgerüsteten Schranken wird das Licht der Wagenlaternen von den Scheinwerfern zurückgeworfen und so ein Warnungssignal gegeben.

Die Annäherung eines Zuges an einen unbewachten Wegübergang wird vielfach durch

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[9/0021] e) Die Läutevorrichtung ist in Tätigkeit zu setzen und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen, daß der Zug vor dem nachfolgenden Signal 37 f zum Halten kommt: Dem Zug entgegen eine runde weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift „[FORMEL]“ (Abb. 6). f) Übergangshaltetafel. Der Zug soll halten und erst dann weiterfahren, wenn das Befahren des Überweges gefahrlos ist: Dem Zug entgegen eine quadratische, mit einer Ecke nach oben angeordnete, weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift „H“ (Abb. 7). [Abbildung Abb. 9. ] [Abbildung Abb. 10. ] [Abbildung Abb. 11. ] An den die Bahn kreuzenden Wegen werden in angemessenem Abstand vom Gleis Warnungstafeln aufgestellt, an denen Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen, wenn die Schranken geschlossen sind oder die Annäherung eines Zuges sonst erkennbar wird. Die Kennzeichnung der Kreuzung von Bahn und Weg durch ein besonderes, für den Landverkehr bestimmtes Signal war bisher im allgemeinen nicht üblich. In einzelnen Fällen erfolgte sie bei geschlossener Schranke durch eine rote Laterne. Mit der Zunahme des Kraftwagenverkehrs aber ist sie mehr und mehr in Aufnahme gekommen. Es werden auf den von Kraftfahrzeugen viel benutzten Wegen jetzt in der Nähe des Übergangs vielfach Laternen aufgestellt, die auf Milchglasscheiben ein die Kreuzung andeutendes Zeichen [Abbildung] tragen. Zuweilen wird dieses Zeichen auch auf den Schrankenbäumen angebracht oder an Drähten quer über dem Weg aufgehängt. Auf den österreichischen Bahnen werden die Schlagbäume der im Zug von Reichsstraßen und von Kraftwagen stark befahrenen Bezirks- und Gemeindestraßen durch Anbringung kleiner, mit Glaslinsen versehener Scheinwerfer bei Dunkelheit kenntlich gemacht. Bei Annäherung eines Kraftwagens an die so ausgerüsteten Schranken wird das Licht der Wagenlaternen von den Scheinwerfern zurückgeworfen und so ein Warnungssignal gegeben. Die Annäherung eines Zuges an einen unbewachten Wegübergang wird vielfach durch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/21>, abgerufen am 03.12.2024.