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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Nachtschicht, erforderlich sind. Wie der Bedarf, so ist auch der Bestand an Wagen in Deutschland zu bestimmter Stunde kurz vor der Abgabe der Hauptmeldung festzustellen. Dabei ist mit größter Sorgfalt zu ermitteln, wie viel Wagen schon vorhanden sind, wie viel leere und beladene betriebsfähige Wagen noch zulaufen und wie viel davon für den nächsten Tag voraussichtlich noch verfügbar sein werden. Dabei sind insbesondere auch die aus den Werkstätten zurückkehrenden Wagen zu berücksichtigen.

Meldung und Verfügung. Damit den Bestellungen entsprochen werden kann, müssen die mit der Verteilung der Wagen betrauten Stellen von den Dienststellen über Bedarf und Bestand an Wagen auf dem laufenden erhalten werden. Dazu dienen regelmäßige tägliche Hauptmeldungen und sonstige nach Bedarf sich ergebende Nebenmeldungen (Meldungen über Ausfall, über dringliche Nachbestellungen, nachträglichen noch nicht gemeldeten Bestand an Wagen mangelnder Gattungen, abbestellte Wagen u. s. w.). Die Verteilung obliegt bei den Verwaltungen meist einer am Sitze der Verwaltung bestehenden Stelle (Wagenbureau, Wagenkontrolle, Wagenamt). Bei den größeren Verwaltungen und den Wagenverbänden ist der Bezirk in kleinere Verteilungsbezirke geteilt, deren jeder seine Verteilungsstelle hat. Über diesen Verteilungsstellen steht dann noch eine Hauptstelle (Zentralwagenbureau, Oberrepartiteur, Hauptwagenamt), die den Ausgleich zwischen den einzelnen Verteilungsbezirken zu bewirken hat. Beim deutschen Staatsbahnwagenverbande bewirkt den Gesamtwagenausgleich innerhalb des Verbandsgebiets das Hauptwagenamt beim Eisenbahnzentralamt in Berlin. Unter ihm arbeiten 10 Gruppenausgleichstellen und unter diesen bei jeder Verwaltung ein Wagenbureau. Demgemäß gehen bei den deutschen Reichsbahnen die Meldungen zunächst, soweit für kleinere Bezirke Unterverteilungsstellen eingerichtet sind, an diese, sonst an die Wagenbureaus. An diese melden auch die unterstehenden Unterverteilungsstellen. Die Wagenbureaus stellen die Bedarfs- und Bestandszahlen der einzelnen Wagengattungen zusammen und melden sie für den ganzen Meldebezirk an die Gruppenausgleichstellen. Die Gruppenausgleichstelle ihrerseits meldet an das Hauptwagenamt. Das Hauptwagenamt ist befugt, zur Herbeiführung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung die Abgabe von Wagen von einer Gruppe an die andere oder von einem Bezirk an den anderen trotz eigenen Bedarfs anzuordnen, und ebenso sind die Gruppenausgleichstellen befugt, einen derartigen Ausgleich innerhalb ihrer Gruppe vorzunehmen. Um den Wagenausgleich zu vereinfachen, sind entsprechend den Verkehrsverhältnissen und den Erfahrungen über Aufkommen von Leerwagen innerhalb des Verbandsgebiets zur Versorgung insbesondere der großen Kohlenversandbezirke an der Ruhr und in Oberschlesien mit Kohlen- und Kokswagen besondere engere und weitere Zuführungsgebiete und ferner zum Ausgleich zwischen diesen beiden Gebieten ein mittleres Verteilungsgebiet gebildet. Die engeren Zuführungsgebiete haben die leerwerdenden Kohlen- und Kokswagen ohneweiters nach den Kohlenversandgebieten ablaufen zu lassen. Ihren Bedarf haben sie aus den durchrollenden Zügen zu entnehmen, falls nicht die vorgesetzte Stelle etwas anderes anordnet. Die Stationen der weiteren Zuführungsgebiete haben die Verteilung des Wagenbureaus abzuwarten und die dann verfügbaren Wagen ohneweiters abzusenden. Die im mittleren Verteilungsbezirk entbehrlichen offenen Wagen werden je nach Bedarf nach der Ruhr oder nach Oberschlesien verfügt. Auf Grund der Meldungen der Gruppenausgleichstellen gleicht das Hauptwagenamt den Mangel und Überschuß an Wagen zwischen den einzelnen Gruppen aus. Darauf nehmen die Gruppenausgleichstellen in ihrem Bezirk den endgültigen Ausgleich vor. Die Wagenbureaux schließen sich an, erledigen nunmehr sofort die Verteilungsverfügungen der Gruppenausgleichstelle und vollenden den Ausgleich innerhalb des eigenen Bezirks. Ebenso verfahren die Unterverteilungsstellen nach Eingang der Verfügung des Wagenbureaus. In der Zeit von Abgabe der Meldung bis zum Eingang der Verfügung hat jede Verteilungsstelle die Verteilung schon vorzubereiten; bei dem Ausgleich ist auf die rechtzeitige Zufuhr der Wagen nach den Bedarfsstellen gegebenenfalls im Wege der Staffelung sowie auf die Vermeidung von Gegenläufen Bedacht zu nehmen. Die Verteilungsverfügungen müssen von den Stationen sofort ausgeführt werden, u. zw. sind zuerst die Verfügungen betreffend Abgabe von Wagen an andere Stationen zu erledigen unter Verwendung der vorhandenen leeren Wagen. Der eigene Bedarf muß aus den verbleibenden und noch eingehenden Wagen gedeckt werden. Zur Absendung sind die Züge zu wählen, mit denen die Wagen am frühesten die Bestimmungsstation erreichen. Vor der Absendung sind veraltete Bezettelungen und Kreideanschriften zu entfernen und etwaige Laderückstände zu beseitigen. Den anderen Stationen zugewiesene Wagen sind vorzumelden, damit der Wageneingang bemessen und der Absender

Nachtschicht, erforderlich sind. Wie der Bedarf, so ist auch der Bestand an Wagen in Deutschland zu bestimmter Stunde kurz vor der Abgabe der Hauptmeldung festzustellen. Dabei ist mit größter Sorgfalt zu ermitteln, wie viel Wagen schon vorhanden sind, wie viel leere und beladene betriebsfähige Wagen noch zulaufen und wie viel davon für den nächsten Tag voraussichtlich noch verfügbar sein werden. Dabei sind insbesondere auch die aus den Werkstätten zurückkehrenden Wagen zu berücksichtigen.

Meldung und Verfügung. Damit den Bestellungen entsprochen werden kann, müssen die mit der Verteilung der Wagen betrauten Stellen von den Dienststellen über Bedarf und Bestand an Wagen auf dem laufenden erhalten werden. Dazu dienen regelmäßige tägliche Hauptmeldungen und sonstige nach Bedarf sich ergebende Nebenmeldungen (Meldungen über Ausfall, über dringliche Nachbestellungen, nachträglichen noch nicht gemeldeten Bestand an Wagen mangelnder Gattungen, abbestellte Wagen u. s. w.). Die Verteilung obliegt bei den Verwaltungen meist einer am Sitze der Verwaltung bestehenden Stelle (Wagenbureau, Wagenkontrolle, Wagenamt). Bei den größeren Verwaltungen und den Wagenverbänden ist der Bezirk in kleinere Verteilungsbezirke geteilt, deren jeder seine Verteilungsstelle hat. Über diesen Verteilungsstellen steht dann noch eine Hauptstelle (Zentralwagenbureau, Oberrepartiteur, Hauptwagenamt), die den Ausgleich zwischen den einzelnen Verteilungsbezirken zu bewirken hat. Beim deutschen Staatsbahnwagenverbande bewirkt den Gesamtwagenausgleich innerhalb des Verbandsgebiets das Hauptwagenamt beim Eisenbahnzentralamt in Berlin. Unter ihm arbeiten 10 Gruppenausgleichstellen und unter diesen bei jeder Verwaltung ein Wagenbureau. Demgemäß gehen bei den deutschen Reichsbahnen die Meldungen zunächst, soweit für kleinere Bezirke Unterverteilungsstellen eingerichtet sind, an diese, sonst an die Wagenbureaus. An diese melden auch die unterstehenden Unterverteilungsstellen. Die Wagenbureaus stellen die Bedarfs- und Bestandszahlen der einzelnen Wagengattungen zusammen und melden sie für den ganzen Meldebezirk an die Gruppenausgleichstellen. Die Gruppenausgleichstelle ihrerseits meldet an das Hauptwagenamt. Das Hauptwagenamt ist befugt, zur Herbeiführung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung die Abgabe von Wagen von einer Gruppe an die andere oder von einem Bezirk an den anderen trotz eigenen Bedarfs anzuordnen, und ebenso sind die Gruppenausgleichstellen befugt, einen derartigen Ausgleich innerhalb ihrer Gruppe vorzunehmen. Um den Wagenausgleich zu vereinfachen, sind entsprechend den Verkehrsverhältnissen und den Erfahrungen über Aufkommen von Leerwagen innerhalb des Verbandsgebiets zur Versorgung insbesondere der großen Kohlenversandbezirke an der Ruhr und in Oberschlesien mit Kohlen- und Kokswagen besondere engere und weitere Zuführungsgebiete und ferner zum Ausgleich zwischen diesen beiden Gebieten ein mittleres Verteilungsgebiet gebildet. Die engeren Zuführungsgebiete haben die leerwerdenden Kohlen- und Kokswagen ohneweiters nach den Kohlenversandgebieten ablaufen zu lassen. Ihren Bedarf haben sie aus den durchrollenden Zügen zu entnehmen, falls nicht die vorgesetzte Stelle etwas anderes anordnet. Die Stationen der weiteren Zuführungsgebiete haben die Verteilung des Wagenbureaus abzuwarten und die dann verfügbaren Wagen ohneweiters abzusenden. Die im mittleren Verteilungsbezirk entbehrlichen offenen Wagen werden je nach Bedarf nach der Ruhr oder nach Oberschlesien verfügt. Auf Grund der Meldungen der Gruppenausgleichstellen gleicht das Hauptwagenamt den Mangel und Überschuß an Wagen zwischen den einzelnen Gruppen aus. Darauf nehmen die Gruppenausgleichstellen in ihrem Bezirk den endgültigen Ausgleich vor. Die Wagenbureaux schließen sich an, erledigen nunmehr sofort die Verteilungsverfügungen der Gruppenausgleichstelle und vollenden den Ausgleich innerhalb des eigenen Bezirks. Ebenso verfahren die Unterverteilungsstellen nach Eingang der Verfügung des Wagenbureaus. In der Zeit von Abgabe der Meldung bis zum Eingang der Verfügung hat jede Verteilungsstelle die Verteilung schon vorzubereiten; bei dem Ausgleich ist auf die rechtzeitige Zufuhr der Wagen nach den Bedarfsstellen gegebenenfalls im Wege der Staffelung sowie auf die Vermeidung von Gegenläufen Bedacht zu nehmen. Die Verteilungsverfügungen müssen von den Stationen sofort ausgeführt werden, u. zw. sind zuerst die Verfügungen betreffend Abgabe von Wagen an andere Stationen zu erledigen unter Verwendung der vorhandenen leeren Wagen. Der eigene Bedarf muß aus den verbleibenden und noch eingehenden Wagen gedeckt werden. Zur Absendung sind die Züge zu wählen, mit denen die Wagen am frühesten die Bestimmungsstation erreichen. Vor der Absendung sind veraltete Bezettelungen und Kreideanschriften zu entfernen und etwaige Laderückstände zu beseitigen. Den anderen Stationen zugewiesene Wagen sind vorzumelden, damit der Wageneingang bemessen und der Absender

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Nachtschicht, erforderlich sind. Wie der Bedarf, so ist auch der Bestand an Wagen in Deutschland zu bestimmter Stunde kurz vor der Abgabe der Hauptmeldung festzustellen. Dabei ist mit größter Sorgfalt zu ermitteln, wie viel Wagen schon vorhanden sind, wie viel leere und beladene betriebsfähige Wagen noch zulaufen und wie viel davon für den nächsten Tag voraussichtlich noch verfügbar sein werden. Dabei sind insbesondere auch die aus den Werkstätten zurückkehrenden Wagen zu berücksichtigen.</p><lb/>
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[243/0258] Nachtschicht, erforderlich sind. Wie der Bedarf, so ist auch der Bestand an Wagen in Deutschland zu bestimmter Stunde kurz vor der Abgabe der Hauptmeldung festzustellen. Dabei ist mit größter Sorgfalt zu ermitteln, wie viel Wagen schon vorhanden sind, wie viel leere und beladene betriebsfähige Wagen noch zulaufen und wie viel davon für den nächsten Tag voraussichtlich noch verfügbar sein werden. Dabei sind insbesondere auch die aus den Werkstätten zurückkehrenden Wagen zu berücksichtigen. Meldung und Verfügung. Damit den Bestellungen entsprochen werden kann, müssen die mit der Verteilung der Wagen betrauten Stellen von den Dienststellen über Bedarf und Bestand an Wagen auf dem laufenden erhalten werden. Dazu dienen regelmäßige tägliche Hauptmeldungen und sonstige nach Bedarf sich ergebende Nebenmeldungen (Meldungen über Ausfall, über dringliche Nachbestellungen, nachträglichen noch nicht gemeldeten Bestand an Wagen mangelnder Gattungen, abbestellte Wagen u. s. w.). Die Verteilung obliegt bei den Verwaltungen meist einer am Sitze der Verwaltung bestehenden Stelle (Wagenbureau, Wagenkontrolle, Wagenamt). Bei den größeren Verwaltungen und den Wagenverbänden ist der Bezirk in kleinere Verteilungsbezirke geteilt, deren jeder seine Verteilungsstelle hat. Über diesen Verteilungsstellen steht dann noch eine Hauptstelle (Zentralwagenbureau, Oberrepartiteur, Hauptwagenamt), die den Ausgleich zwischen den einzelnen Verteilungsbezirken zu bewirken hat. Beim deutschen Staatsbahnwagenverbande bewirkt den Gesamtwagenausgleich innerhalb des Verbandsgebiets das Hauptwagenamt beim Eisenbahnzentralamt in Berlin. Unter ihm arbeiten 10 Gruppenausgleichstellen und unter diesen bei jeder Verwaltung ein Wagenbureau. Demgemäß gehen bei den deutschen Reichsbahnen die Meldungen zunächst, soweit für kleinere Bezirke Unterverteilungsstellen eingerichtet sind, an diese, sonst an die Wagenbureaus. An diese melden auch die unterstehenden Unterverteilungsstellen. Die Wagenbureaus stellen die Bedarfs- und Bestandszahlen der einzelnen Wagengattungen zusammen und melden sie für den ganzen Meldebezirk an die Gruppenausgleichstellen. Die Gruppenausgleichstelle ihrerseits meldet an das Hauptwagenamt. Das Hauptwagenamt ist befugt, zur Herbeiführung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung die Abgabe von Wagen von einer Gruppe an die andere oder von einem Bezirk an den anderen trotz eigenen Bedarfs anzuordnen, und ebenso sind die Gruppenausgleichstellen befugt, einen derartigen Ausgleich innerhalb ihrer Gruppe vorzunehmen. Um den Wagenausgleich zu vereinfachen, sind entsprechend den Verkehrsverhältnissen und den Erfahrungen über Aufkommen von Leerwagen innerhalb des Verbandsgebiets zur Versorgung insbesondere der großen Kohlenversandbezirke an der Ruhr und in Oberschlesien mit Kohlen- und Kokswagen besondere engere und weitere Zuführungsgebiete und ferner zum Ausgleich zwischen diesen beiden Gebieten ein mittleres Verteilungsgebiet gebildet. Die engeren Zuführungsgebiete haben die leerwerdenden Kohlen- und Kokswagen ohneweiters nach den Kohlenversandgebieten ablaufen zu lassen. Ihren Bedarf haben sie aus den durchrollenden Zügen zu entnehmen, falls nicht die vorgesetzte Stelle etwas anderes anordnet. Die Stationen der weiteren Zuführungsgebiete haben die Verteilung des Wagenbureaus abzuwarten und die dann verfügbaren Wagen ohneweiters abzusenden. Die im mittleren Verteilungsbezirk entbehrlichen offenen Wagen werden je nach Bedarf nach der Ruhr oder nach Oberschlesien verfügt. Auf Grund der Meldungen der Gruppenausgleichstellen gleicht das Hauptwagenamt den Mangel und Überschuß an Wagen zwischen den einzelnen Gruppen aus. Darauf nehmen die Gruppenausgleichstellen in ihrem Bezirk den endgültigen Ausgleich vor. Die Wagenbureaux schließen sich an, erledigen nunmehr sofort die Verteilungsverfügungen der Gruppenausgleichstelle und vollenden den Ausgleich innerhalb des eigenen Bezirks. Ebenso verfahren die Unterverteilungsstellen nach Eingang der Verfügung des Wagenbureaus. In der Zeit von Abgabe der Meldung bis zum Eingang der Verfügung hat jede Verteilungsstelle die Verteilung schon vorzubereiten; bei dem Ausgleich ist auf die rechtzeitige Zufuhr der Wagen nach den Bedarfsstellen gegebenenfalls im Wege der Staffelung sowie auf die Vermeidung von Gegenläufen Bedacht zu nehmen. Die Verteilungsverfügungen müssen von den Stationen sofort ausgeführt werden, u. zw. sind zuerst die Verfügungen betreffend Abgabe von Wagen an andere Stationen zu erledigen unter Verwendung der vorhandenen leeren Wagen. Der eigene Bedarf muß aus den verbleibenden und noch eingehenden Wagen gedeckt werden. Zur Absendung sind die Züge zu wählen, mit denen die Wagen am frühesten die Bestimmungsstation erreichen. Vor der Absendung sind veraltete Bezettelungen und Kreideanschriften zu entfernen und etwaige Laderückstände zu beseitigen. Den anderen Stationen zugewiesene Wagen sind vorzumelden, damit der Wageneingang bemessen und der Absender

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/258>, abgerufen am 21.11.2024.