Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Die TV. schreiben für Wagen Einschränkungen der Breitenabmessungen der U. vor; diese Vorschriften sind derzeit in Umarbeitung begriffen. Für einzelne wenige Strecken der Vereinsbahnen gilt noch die auf Abb. 18 dargestellte kleinere U. 2. Belgien s. Abb. 19 u. 20. 3. Frankreich s. Abb. 20-26. 4. Italien s. Abb. 27. 5. Norwegen s. Abb. 28. 6. Schweden s. Abb. 30, ferner die U. des VDEV. nach Abb. 16 nach vorheriger Vereinbarung. Abb. 17. Abb. 19. Belgische Staatsbahnen. Die TV. schreiben für Wagen Einschränkungen der Breitenabmessungen der U. vor; diese Vorschriften sind derzeit in Umarbeitung begriffen. Für einzelne wenige Strecken der Vereinsbahnen gilt noch die auf Abb. 18 dargestellte kleinere U. 2. Belgien s. Abb. 19 u. 20. 3. Frankreich s. Abb. 20–26. 4. Italien s. Abb. 27. 5. Norwegen s. Abb. 28. 6. Schweden s. Abb. 30, ferner die U. des VDEV. nach Abb. 16 nach vorheriger Vereinbarung. Abb. 17. Abb. 19. Belgische Staatsbahnen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0026" n="14"/> </p><lb/> <p>Die TV. schreiben für Wagen Einschränkungen der Breitenabmessungen der U. vor; diese Vorschriften sind derzeit in Umarbeitung begriffen.</p><lb/> <p>Für einzelne wenige Strecken der Vereinsbahnen gilt noch die auf Abb. 18 dargestellte kleinere U.</p><lb/> <p>2. <hi rendition="#g">Belgien</hi> s. Abb. 19 u. 20.</p><lb/> <p>3. <hi rendition="#g">Frankreich</hi> s. Abb. 20–26.</p><lb/> <p>4. <hi rendition="#g">Italien</hi> s. Abb. 27.</p><lb/> <p>5. <hi rendition="#g">Norwegen</hi> s. Abb. 28.</p><lb/> <p>6. <hi rendition="#g">Schweden</hi> s. Abb. 30, ferner die U. des VDEV. nach Abb. 16 nach vorheriger Vereinbarung.</p><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0018.jpg" rendition="#c"> <head>Abb. 17.</head><lb/> </figure><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0020.jpg"> <head>Abb. 18. Lademaß II.</head><lb/> </figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0019.jpg"> <head>Abb. 19. Belgische Staatsbahnen.</head><lb/> </figure><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0026]
Die TV. schreiben für Wagen Einschränkungen der Breitenabmessungen der U. vor; diese Vorschriften sind derzeit in Umarbeitung begriffen.
Für einzelne wenige Strecken der Vereinsbahnen gilt noch die auf Abb. 18 dargestellte kleinere U.
2. Belgien s. Abb. 19 u. 20.
3. Frankreich s. Abb. 20–26.
4. Italien s. Abb. 27.
5. Norwegen s. Abb. 28.
6. Schweden s. Abb. 30, ferner die U. des VDEV. nach Abb. 16 nach vorheriger Vereinbarung.
[Abbildung Abb. 17.
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[Abbildung Abb. 18. Lademaß II.
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[Abbildung Abb. 19. Belgische Staatsbahnen.
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