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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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und eine nach unten geneigte Stellung, die anzeigt, daß ein bestimmter Fahrweg eingestellt ist. Ist an einem solchen mehrflügeligen W. der oberste Flügel nach unten geneigt, so bedeutet das, daß die Fahrstraße für das erste von links gerechnete Gleis eingestellt ist. Die anderen Flügel stehen dabei wagerecht. Bei Einstellung der Fahrstraße für das zweite Gleis von links steht der zweite Flügel, von oben gerechnet, in geneigter Stellung, während die übrigen Flügel in wagerechter Stellung verbleiben u. s. w. Bei Dunkelheit zeigt der wagerechtstehende Flügel in der Mitte einen violetten Längsstreifen; die geneigten Flügel zeigen im allgemeinen einen weißen und, wenn die Weiche mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden soll, einen grünen Lichtstreifen. Die Beleuchtung
Abb. 130. Querreihenstellung einflügeliger Wegsignale.
Abb. 131. Staffelförmige Stellung mehrflügeliger Wegsignale.

des aus Glas gebildeten mittleren Teiles des Flügels erfolgt durch Spiegelung.

In weitem Umfang werden in England die Fahrwege durch besondere W. angezeigt. Meistens wird für jeden Fahrweg ein Flügel an einem besonderen Mast angebracht. Die Maste stehen nebeneinander, in der Regel auf einer Signalbrücke. Auf großen Bahnhöfen finden sich zur Kennzeichnung der Fahrwege auch einflügelige Signale in Verbindung mit Nummernscheiben, die unterhalb des Signalflügels bei Fahrtstellung erscheinen (s. Fahrstraßenanzeiger, Bd. V, S. 22). Auch auf den belgischen Bahnen wird von den Nummernscheiben zur Bezeichnung der Fahrwege Gebrauch gemacht. Die Signale selbst zeigen dabei vielfach die Form der Kandelabersignale. Die Bezeichnung der Fahrwege durch nebeneinander stehende einflügelige Signale auf Kandelaberstützen sehen auch die neuen niederländischen Signalvorschriften vor. Die Signale für die mit höchstens 45 km Geschwindigkeit zu befahrenden Ablenkungen sind dabei niedriger als die übrigen.

Die Frage, ob W. notwendig sind, wird für die deutschen Bahnen vielfach verneint. Bei der weitgehenden Sicherung der Fahrstraßen, wie sie auf den deutschen Bahnen üblich ist, genügt es für den Lokomotivführer nach Ansicht mancher Betriebstechniker, wenn am Einfahrsignal gezeigt wird, ob die Fahrt durch das durchgehende Gleis oder für die Ablenkung erlaubt ist. Die Verantwortung dafür, daß die richtige Fahrstraße eingestellt ist, liegt beim Fahrdienstleiter und Stellwerkwärter. Das auf dem Bahnhof tätige Personal, insbesondere Rangierer und Aufsichtsbeamte, kann über den Fahrweg, den ein auf Ablenkung einfahrender Zug einschlagen wird, durch Einrichtungen unterrichtet werden, die viel weniger Kosten verursachen, als die Aufstellung von W.

Hoogen.


Wegüberführungen s. Bahnunterführung.


Wegübergang s. Bahnübersetzung.


Wegunterführung s. Bahnüberführung.


Weibliche Bedienstete finden im Eisenbahndienst vielseitige Verwendung, so insbesondere:

a) Als Wärterinnen auf der Strecke (bei Wächterhäusern, Schranken, in Blockhütten);

b) in größeren Stationen als Ausgeberinnen von Fahrkarten, bei Aufnahme von Gepäck, zur Bedienung von Telegraphenapparaten für den Dienst, in Gepäckaufbewahrungsstellen und Toiletten, für das Reinigen und Heizen der Diensträume u. s. w.;

c) in kleineren Stationen als Hilfskräfte des Vorstandes beim Fahrkartenverkauf, im Bureaudienst, bei Bedienung der Signale, mitunter auch als selbständige Vorsteherinnen;

d) in Haltestellen für die Besorgung des ganzen Dienstes;

e) in den Zentralstellen (Direktionen) für Kanzleiarbeiten, insbesondere für die stenographischen Aufnahmen, für die Registrierung von Geschäftsstücken, für die Bedienung von Schreibmaschinen, für den statistischen Rechnungs- und Kontrolldienst, für Revision abgestreifter Fahrkarten und eingelöster Titres, Kupons u. dgl., für die Instandhaltung der Bureauräume, als Boten u. dgl.

Man beschäftigt zumeist Angehörige von Beamten (Witwen und Waisen), seltener Frauen von in Dienst stehenden Beamten.

und eine nach unten geneigte Stellung, die anzeigt, daß ein bestimmter Fahrweg eingestellt ist. Ist an einem solchen mehrflügeligen W. der oberste Flügel nach unten geneigt, so bedeutet das, daß die Fahrstraße für das erste von links gerechnete Gleis eingestellt ist. Die anderen Flügel stehen dabei wagerecht. Bei Einstellung der Fahrstraße für das zweite Gleis von links steht der zweite Flügel, von oben gerechnet, in geneigter Stellung, während die übrigen Flügel in wagerechter Stellung verbleiben u. s. w. Bei Dunkelheit zeigt der wagerechtstehende Flügel in der Mitte einen violetten Längsstreifen; die geneigten Flügel zeigen im allgemeinen einen weißen und, wenn die Weiche mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden soll, einen grünen Lichtstreifen. Die Beleuchtung
Abb. 130. Querreihenstellung einflügeliger Wegsignale.
Abb. 131. Staffelförmige Stellung mehrflügeliger Wegsignale.

des aus Glas gebildeten mittleren Teiles des Flügels erfolgt durch Spiegelung.

In weitem Umfang werden in England die Fahrwege durch besondere W. angezeigt. Meistens wird für jeden Fahrweg ein Flügel an einem besonderen Mast angebracht. Die Maste stehen nebeneinander, in der Regel auf einer Signalbrücke. Auf großen Bahnhöfen finden sich zur Kennzeichnung der Fahrwege auch einflügelige Signale in Verbindung mit Nummernscheiben, die unterhalb des Signalflügels bei Fahrtstellung erscheinen (s. Fahrstraßenanzeiger, Bd. V, S. 22). Auch auf den belgischen Bahnen wird von den Nummernscheiben zur Bezeichnung der Fahrwege Gebrauch gemacht. Die Signale selbst zeigen dabei vielfach die Form der Kandelabersignale. Die Bezeichnung der Fahrwege durch nebeneinander stehende einflügelige Signale auf Kandelaberstützen sehen auch die neuen niederländischen Signalvorschriften vor. Die Signale für die mit höchstens 45 km Geschwindigkeit zu befahrenden Ablenkungen sind dabei niedriger als die übrigen.

Die Frage, ob W. notwendig sind, wird für die deutschen Bahnen vielfach verneint. Bei der weitgehenden Sicherung der Fahrstraßen, wie sie auf den deutschen Bahnen üblich ist, genügt es für den Lokomotivführer nach Ansicht mancher Betriebstechniker, wenn am Einfahrsignal gezeigt wird, ob die Fahrt durch das durchgehende Gleis oder für die Ablenkung erlaubt ist. Die Verantwortung dafür, daß die richtige Fahrstraße eingestellt ist, liegt beim Fahrdienstleiter und Stellwerkwärter. Das auf dem Bahnhof tätige Personal, insbesondere Rangierer und Aufsichtsbeamte, kann über den Fahrweg, den ein auf Ablenkung einfahrender Zug einschlagen wird, durch Einrichtungen unterrichtet werden, die viel weniger Kosten verursachen, als die Aufstellung von W.

Hoogen.


Wegüberführungen s. Bahnunterführung.


Wegübergang s. Bahnübersetzung.


Wegunterführung s. Bahnüberführung.


Weibliche Bedienstete finden im Eisenbahndienst vielseitige Verwendung, so insbesondere:

a) Als Wärterinnen auf der Strecke (bei Wächterhäusern, Schranken, in Blockhütten);

b) in größeren Stationen als Ausgeberinnen von Fahrkarten, bei Aufnahme von Gepäck, zur Bedienung von Telegraphenapparaten für den Dienst, in Gepäckaufbewahrungsstellen und Toiletten, für das Reinigen und Heizen der Diensträume u. s. w.;

c) in kleineren Stationen als Hilfskräfte des Vorstandes beim Fahrkartenverkauf, im Bureaudienst, bei Bedienung der Signale, mitunter auch als selbständige Vorsteherinnen;

d) in Haltestellen für die Besorgung des ganzen Dienstes;

e) in den Zentralstellen (Direktionen) für Kanzleiarbeiten, insbesondere für die stenographischen Aufnahmen, für die Registrierung von Geschäftsstücken, für die Bedienung von Schreibmaschinen, für den statistischen Rechnungs- und Kontrolldienst, für Revision abgestreifter Fahrkarten und eingelöster Titres, Kupons u. dgl., für die Instandhaltung der Bureauräume, als Boten u. dgl.

Man beschäftigt zumeist Angehörige von Beamten (Witwen und Waisen), seltener Frauen von in Dienst stehenden Beamten.

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[299/0314] und eine nach unten geneigte Stellung, die anzeigt, daß ein bestimmter Fahrweg eingestellt ist. Ist an einem solchen mehrflügeligen W. der oberste Flügel nach unten geneigt, so bedeutet das, daß die Fahrstraße für das erste von links gerechnete Gleis eingestellt ist. Die anderen Flügel stehen dabei wagerecht. Bei Einstellung der Fahrstraße für das zweite Gleis von links steht der zweite Flügel, von oben gerechnet, in geneigter Stellung, während die übrigen Flügel in wagerechter Stellung verbleiben u. s. w. Bei Dunkelheit zeigt der wagerechtstehende Flügel in der Mitte einen violetten Längsstreifen; die geneigten Flügel zeigen im allgemeinen einen weißen und, wenn die Weiche mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden soll, einen grünen Lichtstreifen. Die Beleuchtung [Abbildung Abb. 130. Querreihenstellung einflügeliger Wegsignale. ] [Abbildung Abb. 131. Staffelförmige Stellung mehrflügeliger Wegsignale. ] des aus Glas gebildeten mittleren Teiles des Flügels erfolgt durch Spiegelung. In weitem Umfang werden in England die Fahrwege durch besondere W. angezeigt. Meistens wird für jeden Fahrweg ein Flügel an einem besonderen Mast angebracht. Die Maste stehen nebeneinander, in der Regel auf einer Signalbrücke. Auf großen Bahnhöfen finden sich zur Kennzeichnung der Fahrwege auch einflügelige Signale in Verbindung mit Nummernscheiben, die unterhalb des Signalflügels bei Fahrtstellung erscheinen (s. Fahrstraßenanzeiger, Bd. V, S. 22). Auch auf den belgischen Bahnen wird von den Nummernscheiben zur Bezeichnung der Fahrwege Gebrauch gemacht. Die Signale selbst zeigen dabei vielfach die Form der Kandelabersignale. Die Bezeichnung der Fahrwege durch nebeneinander stehende einflügelige Signale auf Kandelaberstützen sehen auch die neuen niederländischen Signalvorschriften vor. Die Signale für die mit höchstens 45 km Geschwindigkeit zu befahrenden Ablenkungen sind dabei niedriger als die übrigen. Die Frage, ob W. notwendig sind, wird für die deutschen Bahnen vielfach verneint. Bei der weitgehenden Sicherung der Fahrstraßen, wie sie auf den deutschen Bahnen üblich ist, genügt es für den Lokomotivführer nach Ansicht mancher Betriebstechniker, wenn am Einfahrsignal gezeigt wird, ob die Fahrt durch das durchgehende Gleis oder für die Ablenkung erlaubt ist. Die Verantwortung dafür, daß die richtige Fahrstraße eingestellt ist, liegt beim Fahrdienstleiter und Stellwerkwärter. Das auf dem Bahnhof tätige Personal, insbesondere Rangierer und Aufsichtsbeamte, kann über den Fahrweg, den ein auf Ablenkung einfahrender Zug einschlagen wird, durch Einrichtungen unterrichtet werden, die viel weniger Kosten verursachen, als die Aufstellung von W. Hoogen. Wegüberführungen s. Bahnunterführung. Wegübergang s. Bahnübersetzung. Wegunterführung s. Bahnüberführung. Weibliche Bedienstete finden im Eisenbahndienst vielseitige Verwendung, so insbesondere: a) Als Wärterinnen auf der Strecke (bei Wächterhäusern, Schranken, in Blockhütten); b) in größeren Stationen als Ausgeberinnen von Fahrkarten, bei Aufnahme von Gepäck, zur Bedienung von Telegraphenapparaten für den Dienst, in Gepäckaufbewahrungsstellen und Toiletten, für das Reinigen und Heizen der Diensträume u. s. w.; c) in kleineren Stationen als Hilfskräfte des Vorstandes beim Fahrkartenverkauf, im Bureaudienst, bei Bedienung der Signale, mitunter auch als selbständige Vorsteherinnen; d) in Haltestellen für die Besorgung des ganzen Dienstes; e) in den Zentralstellen (Direktionen) für Kanzleiarbeiten, insbesondere für die stenographischen Aufnahmen, für die Registrierung von Geschäftsstücken, für die Bedienung von Schreibmaschinen, für den statistischen Rechnungs- und Kontrolldienst, für Revision abgestreifter Fahrkarten und eingelöster Titres, Kupons u. dgl., für die Instandhaltung der Bureauräume, als Boten u. dgl. Man beschäftigt zumeist Angehörige von Beamten (Witwen und Waisen), seltener Frauen von in Dienst stehenden Beamten.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/314>, abgerufen am 22.11.2024.