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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Aufhebung von sonst vorhandenen Abhängigkeiten verwendet. In vielen Fällen wird auch eine Abhängigkeit zwischen solchen W. und Signalhebeln oder Blockfeldern hergestellt.

Durch die Verschlüsse werden entweder Teile der Weichenstellvorrichtung an der zum Umstellen der Weiche erforderlichen Bewegung gehindert oder es wird unmittelbar die Bewegung der an- oder abliegenden Weichenzunge


Abb. 198. Doppelter Handverschluß.
unmöglich gemacht. Damit über die Stellung einer mit einer derartigen Verschlußvorrichtung versehenen Weiche auch ohne unmittelbare Beobachtung der Zungenlage Gewißheit gewonnen werden kann, wird die Forderung gestellt, daß der Schlüssel erst aus dem Schloß gezogen werden kann, wenn die Weiche in der richtigen Lage verschlossen ist.

Abb. 198 zeigt einen doppelten Handverschluß, mit dem die Weiche in 2 Stellungen verschlossen werden kann. Der Schloßriegel des vorderen oder des hinteren Schlosses legt sich beim Schließen in den Ausschnitt eines Schiebers, der an die Verbindungsstange des Weichenhakenschlosses angeschlossen ist und daher beim Umstellen der Weiche mitbewegt wird. Durch den Eintritt eines der beiden Schloßriegel in den zugehörigen Ausschnitt des Schiebers wird die Bewegung der Weichenverbindungsstange und damit das Umstellen der Weiche verhindert.

In Abb. 199 ist ein anderes an der Weichenstellvorrichtung angebrachtes Handschloß, das Weichenbockschloß dargestellt, mit dem die Weiche in einer bestimmten Stellung oder bei Verwendung eines Doppelschlosses auch in beiden Stellungen verschlossen werden kann. Der Handhebel der Weiche steuert einen Schieber, dessen Bewegung von einer Endlage in die andere durch Vorschieben des Schloßriegels verhindert werden kann. Durch Schließen des Schlosses kann daher eine bestimmte Lage der Weiche gesichert werden. Der Schlüssel ist dann abziehbar. Dagegen ist das Schloß gesperrt, wenn die Weiche nicht die Stellung einnimmt, die das Weichenbockschloß sichern soll.

Auf den früher preußisch-hessischen Bahnen ist für dauernde Sicherung von Handweichen und als vorübergehende Sicherung von fernbedienten Weichen ein an der Backenschiene anzubringendes Weichenhandschloß eingeführt. Es ist für Weichen mit Hakenschloß (s. Bd. VI, S. 73) gebaut, da auf diesen Bahnen seit


Abb. 199. Weichenbockschloß.

Aufhebung von sonst vorhandenen Abhängigkeiten verwendet. In vielen Fällen wird auch eine Abhängigkeit zwischen solchen W. und Signalhebeln oder Blockfeldern hergestellt.

Durch die Verschlüsse werden entweder Teile der Weichenstellvorrichtung an der zum Umstellen der Weiche erforderlichen Bewegung gehindert oder es wird unmittelbar die Bewegung der an- oder abliegenden Weichenzunge


Abb. 198. Doppelter Handverschluß.
unmöglich gemacht. Damit über die Stellung einer mit einer derartigen Verschlußvorrichtung versehenen Weiche auch ohne unmittelbare Beobachtung der Zungenlage Gewißheit gewonnen werden kann, wird die Forderung gestellt, daß der Schlüssel erst aus dem Schloß gezogen werden kann, wenn die Weiche in der richtigen Lage verschlossen ist.

Abb. 198 zeigt einen doppelten Handverschluß, mit dem die Weiche in 2 Stellungen verschlossen werden kann. Der Schloßriegel des vorderen oder des hinteren Schlosses legt sich beim Schließen in den Ausschnitt eines Schiebers, der an die Verbindungsstange des Weichenhakenschlosses angeschlossen ist und daher beim Umstellen der Weiche mitbewegt wird. Durch den Eintritt eines der beiden Schloßriegel in den zugehörigen Ausschnitt des Schiebers wird die Bewegung der Weichenverbindungsstange und damit das Umstellen der Weiche verhindert.

In Abb. 199 ist ein anderes an der Weichenstellvorrichtung angebrachtes Handschloß, das Weichenbockschloß dargestellt, mit dem die Weiche in einer bestimmten Stellung oder bei Verwendung eines Doppelschlosses auch in beiden Stellungen verschlossen werden kann. Der Handhebel der Weiche steuert einen Schieber, dessen Bewegung von einer Endlage in die andere durch Vorschieben des Schloßriegels verhindert werden kann. Durch Schließen des Schlosses kann daher eine bestimmte Lage der Weiche gesichert werden. Der Schlüssel ist dann abziehbar. Dagegen ist das Schloß gesperrt, wenn die Weiche nicht die Stellung einnimmt, die das Weichenbockschloß sichern soll.

Auf den früher preußisch-hessischen Bahnen ist für dauernde Sicherung von Handweichen und als vorübergehende Sicherung von fernbedienten Weichen ein an der Backenschiene anzubringendes Weichenhandschloß eingeführt. Es ist für Weichen mit Hakenschloß (s. Bd. VI, S. 73) gebaut, da auf diesen Bahnen seit


Abb. 199. Weichenbockschloß.

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[319/0334] Aufhebung von sonst vorhandenen Abhängigkeiten verwendet. In vielen Fällen wird auch eine Abhängigkeit zwischen solchen W. und Signalhebeln oder Blockfeldern hergestellt. Durch die Verschlüsse werden entweder Teile der Weichenstellvorrichtung an der zum Umstellen der Weiche erforderlichen Bewegung gehindert oder es wird unmittelbar die Bewegung der an- oder abliegenden Weichenzunge [Abbildung Abb. 198. Doppelter Handverschluß. ] unmöglich gemacht. Damit über die Stellung einer mit einer derartigen Verschlußvorrichtung versehenen Weiche auch ohne unmittelbare Beobachtung der Zungenlage Gewißheit gewonnen werden kann, wird die Forderung gestellt, daß der Schlüssel erst aus dem Schloß gezogen werden kann, wenn die Weiche in der richtigen Lage verschlossen ist. Abb. 198 zeigt einen doppelten Handverschluß, mit dem die Weiche in 2 Stellungen verschlossen werden kann. Der Schloßriegel des vorderen oder des hinteren Schlosses legt sich beim Schließen in den Ausschnitt eines Schiebers, der an die Verbindungsstange des Weichenhakenschlosses angeschlossen ist und daher beim Umstellen der Weiche mitbewegt wird. Durch den Eintritt eines der beiden Schloßriegel in den zugehörigen Ausschnitt des Schiebers wird die Bewegung der Weichenverbindungsstange und damit das Umstellen der Weiche verhindert. In Abb. 199 ist ein anderes an der Weichenstellvorrichtung angebrachtes Handschloß, das Weichenbockschloß dargestellt, mit dem die Weiche in einer bestimmten Stellung oder bei Verwendung eines Doppelschlosses auch in beiden Stellungen verschlossen werden kann. Der Handhebel der Weiche steuert einen Schieber, dessen Bewegung von einer Endlage in die andere durch Vorschieben des Schloßriegels verhindert werden kann. Durch Schließen des Schlosses kann daher eine bestimmte Lage der Weiche gesichert werden. Der Schlüssel ist dann abziehbar. Dagegen ist das Schloß gesperrt, wenn die Weiche nicht die Stellung einnimmt, die das Weichenbockschloß sichern soll. Auf den früher preußisch-hessischen Bahnen ist für dauernde Sicherung von Handweichen und als vorübergehende Sicherung von fernbedienten Weichen ein an der Backenschiene anzubringendes Weichenhandschloß eingeführt. Es ist für Weichen mit Hakenschloß (s. Bd. VI, S. 73) gebaut, da auf diesen Bahnen seit [Abbildung Abb. 199. Weichenbockschloß. ]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/334>, abgerufen am 27.06.2024.