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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Bei einem Abstand von 5 m von Mitte bis Mitte Kessel und einer Länge von 15 m für den Kessel und die Arbeitsplätze auf den beiden Stirnseiten erfordert ein Kesselstand 75 m2. Hierzu kommen rd. 50% für die Werkzeugmaschinen, das Anzeichnen und Zusammenbauen der Feuerkisten und das Bearbeiten sonstiger Einzelteile. Im allgemeinen werden zweischiffige Hallen gewählt, deren eine zum Bearbeiten der Einzelteile und zur Aufstellung der Werkzeugmaschinen dient. Die Kesselhalle selbst muß eine Breite von 16 m erhalten, falls sie nach der Quergleisform aufgestellt werden. Die lichte Höhe der Hallen beträgt etwa 10 m. Jedenfalls müssen die Krane so hoch liegen, daß die Kessel bequem übereinander weggehoben werden können. Arbeitsgruben mit Entwässerung sind nur für die Wasserdruckproben erforderlich. Die Kümpelei die Polter- und Glühfeuer sind durch eine Wand abzutrennen, wenn angängig, ist die Kranfahrbahn in diesen Raum hineinzuführen. Der guten Lüftung wegen ist die für die Kesselschmiede selbst nötige Bauhöhe auch in der Kümpelei durchzuführen. Es ist im übrigen zu hoffen, daß diese umständliche Bearbeitungsweise des Biegens, Streckens und Stauchens, die durch vielmaliges Erwärmen dem Material schadet und für Eisen große Gefahren, wie Hämmern in der Blauwärme birgt, durch das "Richtpreßverfahren" ersetzt wird (vgl. Kruppsche Monatshefte Nov. 1921). Die Richtpreßwerkzeuge sind so entworfen, daß das sich stauchende Material dahin fließt, wo es ohne Nachteil bleiben kann, während das sich streckende Material an der Stelle zum Anbiegen kommt, an der es gewünscht wird. Das Material wird nicht "gequält". Die vorgeschriebenen Außenmaße der Preßstücke werden eingehalten.

Die Kesselschmieden wurden früher wie die Richthallen durch Schiebebühnen bedient. Neuere Kesselschmieden sind ausschließlich mit Laufkranen ausgerüstet, die das ganze Arbeitsfeld bestreichen, ferner mit einem oder mehreren Leichtkranen für leichtere Teile und tragbare Werkzeugmaschinen. Daneben sind handbediente Auslegerkrane für die Nietmaschinen zu empfehlen, die während der Arbeit geringe und genaue Verschiebungen erfordern und deshalb keinen Kraftantrieb erhalten. Unter den maschinellen Einrichtungen sind hervorzuheben: Eine Preßwassernietanlage mit hohem Schließdruck, die trotz hoher Beschaffungskosten wegen der langen Niete der Feuertürloch- und Bodenringe nicht zu entbehren ist, ferner tragbare Preßluft- oder Preßwasser-Nietmaschinen mit elektrischem Antrieb, Auslegerbohrmaschinen, deren Ausladung und Spindelhöhe so bemessen sein sollen, daß sie auch für die Bohrarbeiten an den Kesseln selbst benutzt werden können. An neuzeitlichen Bohrmaschinen dieser Art läßt sich die Ausladung zwischen 800 und 3000 mm und die Spindelhöhe über der Grundplatte zwischen 100 und 3000 mm verstellen. Für 10-15 Kesselstände ist eine derartige Bohrmaschine zweckmäßig. Neben mehreren Schmirgelschleifsteinen sind versetzbare Wagerechtbohrmaschinen, kleinere Handbohrmaschinen und Nietfeuer sowie Rollböcke zum Lagern der Kessel erforderlich. An den Wänden oder Kranstützen sind wie in den Richthallen Werkbänke, Anschlüsse für Licht und Kraftstrom, Preßluft und Azetylen mit den zugehörigen Werkzeugen anzuordnen (vgl. auch: Neue Arbeitsverfahren in Kesselschmieden, Heft 12 der Ztschr. Das Eisenbahnwerk, 1922).

Der Raum für die Werkzeugmaschinen ist des Staubes und Lärmes wegen von der Kesselschmiede abzutrennen. Bei großen Kesselschmieden oder größerer Entfernung von der Hauptdreherei sind alle zur Bewältigung der laufenden Arbeiten nötigen Werkzeugmaschinen vorzusehen. Neben den schon erwähnten Maschinen sind für eine Kesselschmiede von etwa 15 Ständen nötig: Eine Stehbolzen-, eine Deckenankerdrehbank, 2 Schnelldrehbänke, eine Plandrehbank zum Abdrehen der vorderen Rohrwände, eine Kanten-Hobel- und Fräsmaschine zum Bearbeiten der Bodenringe, eine Blechbiegemaschine, mehrere Bohrmaschinen, eine vereinigte Schere und Stanze und eine mehrspindelige Bohrmaschine für Rohrwände und kleinere Hilfsmaschinen.

Die nachstehenden Abb. 209 und 210 geben die Kesselschmieden der W. Nied und Sebaldsbrück wieder.

4. Heizrohrwerkstätte. Sie wird zweckmäßig in die Nähe der Kesselschmiede gelegt oder mit ihr vereinigt. Ihr Raumbedarf für eine W. von 70 Lokomotiv- und 20 Kesselständen beträgt etwa 15 x 40 m, bei 6-7 m Höhe. Die Werkzeugmaschinen sind so aufzustellen, daß die Rohre an einer Seite der W. eingebracht und von Maschine zu Maschine laufend an der anderen Seite ausgebracht werden. Um die Rohre beim Bearbeiten nicht schwenken zu müssen, sind die hierfür bestimmten Maschinen zu jeder Seite, also doppelt aufzustellen. Die Rohre sind von Kesselstein zu befreien, anzuschuhen, auf Länge zu schneiden, an den Enden aufzuweiten und einzuziehen, alsdann zu prüfen. Ersteres erfolgt jetzt vorwiegend in zylindrischen, durchlochten Trommeln, die sich in einer halb mit Wasser gefüllten Grube drehen,

Bei einem Abstand von 5 m von Mitte bis Mitte Kessel und einer Länge von 15 m für den Kessel und die Arbeitsplätze auf den beiden Stirnseiten erfordert ein Kesselstand 75 m2. Hierzu kommen rd. 50% für die Werkzeugmaschinen, das Anzeichnen und Zusammenbauen der Feuerkisten und das Bearbeiten sonstiger Einzelteile. Im allgemeinen werden zweischiffige Hallen gewählt, deren eine zum Bearbeiten der Einzelteile und zur Aufstellung der Werkzeugmaschinen dient. Die Kesselhalle selbst muß eine Breite von 16 m erhalten, falls sie nach der Quergleisform aufgestellt werden. Die lichte Höhe der Hallen beträgt etwa 10 m. Jedenfalls müssen die Krane so hoch liegen, daß die Kessel bequem übereinander weggehoben werden können. Arbeitsgruben mit Entwässerung sind nur für die Wasserdruckproben erforderlich. Die Kümpelei die Polter- und Glühfeuer sind durch eine Wand abzutrennen, wenn angängig, ist die Kranfahrbahn in diesen Raum hineinzuführen. Der guten Lüftung wegen ist die für die Kesselschmiede selbst nötige Bauhöhe auch in der Kümpelei durchzuführen. Es ist im übrigen zu hoffen, daß diese umständliche Bearbeitungsweise des Biegens, Streckens und Stauchens, die durch vielmaliges Erwärmen dem Material schadet und für Eisen große Gefahren, wie Hämmern in der Blauwärme birgt, durch das „Richtpreßverfahren“ ersetzt wird (vgl. Kruppsche Monatshefte Nov. 1921). Die Richtpreßwerkzeuge sind so entworfen, daß das sich stauchende Material dahin fließt, wo es ohne Nachteil bleiben kann, während das sich streckende Material an der Stelle zum Anbiegen kommt, an der es gewünscht wird. Das Material wird nicht „gequält“. Die vorgeschriebenen Außenmaße der Preßstücke werden eingehalten.

Die Kesselschmieden wurden früher wie die Richthallen durch Schiebebühnen bedient. Neuere Kesselschmieden sind ausschließlich mit Laufkranen ausgerüstet, die das ganze Arbeitsfeld bestreichen, ferner mit einem oder mehreren Leichtkranen für leichtere Teile und tragbare Werkzeugmaschinen. Daneben sind handbediente Auslegerkrane für die Nietmaschinen zu empfehlen, die während der Arbeit geringe und genaue Verschiebungen erfordern und deshalb keinen Kraftantrieb erhalten. Unter den maschinellen Einrichtungen sind hervorzuheben: Eine Preßwassernietanlage mit hohem Schließdruck, die trotz hoher Beschaffungskosten wegen der langen Niete der Feuertürloch- und Bodenringe nicht zu entbehren ist, ferner tragbare Preßluft- oder Preßwasser-Nietmaschinen mit elektrischem Antrieb, Auslegerbohrmaschinen, deren Ausladung und Spindelhöhe so bemessen sein sollen, daß sie auch für die Bohrarbeiten an den Kesseln selbst benutzt werden können. An neuzeitlichen Bohrmaschinen dieser Art läßt sich die Ausladung zwischen 800 und 3000 mm und die Spindelhöhe über der Grundplatte zwischen 100 und 3000 mm verstellen. Für 10–15 Kesselstände ist eine derartige Bohrmaschine zweckmäßig. Neben mehreren Schmirgelschleifsteinen sind versetzbare Wagerechtbohrmaschinen, kleinere Handbohrmaschinen und Nietfeuer sowie Rollböcke zum Lagern der Kessel erforderlich. An den Wänden oder Kranstützen sind wie in den Richthallen Werkbänke, Anschlüsse für Licht und Kraftstrom, Preßluft und Azetylen mit den zugehörigen Werkzeugen anzuordnen (vgl. auch: Neue Arbeitsverfahren in Kesselschmieden, Heft 12 der Ztschr. Das Eisenbahnwerk, 1922).

Der Raum für die Werkzeugmaschinen ist des Staubes und Lärmes wegen von der Kesselschmiede abzutrennen. Bei großen Kesselschmieden oder größerer Entfernung von der Hauptdreherei sind alle zur Bewältigung der laufenden Arbeiten nötigen Werkzeugmaschinen vorzusehen. Neben den schon erwähnten Maschinen sind für eine Kesselschmiede von etwa 15 Ständen nötig: Eine Stehbolzen-, eine Deckenankerdrehbank, 2 Schnelldrehbänke, eine Plandrehbank zum Abdrehen der vorderen Rohrwände, eine Kanten-Hobel- und Fräsmaschine zum Bearbeiten der Bodenringe, eine Blechbiegemaschine, mehrere Bohrmaschinen, eine vereinigte Schere und Stanze und eine mehrspindelige Bohrmaschine für Rohrwände und kleinere Hilfsmaschinen.

Die nachstehenden Abb. 209 und 210 geben die Kesselschmieden der W. Nied und Sebaldsbrück wieder.

4. Heizrohrwerkstätte. Sie wird zweckmäßig in die Nähe der Kesselschmiede gelegt oder mit ihr vereinigt. Ihr Raumbedarf für eine W. von 70 Lokomotiv- und 20 Kesselständen beträgt etwa 15 × 40 m, bei 6–7 m Höhe. Die Werkzeugmaschinen sind so aufzustellen, daß die Rohre an einer Seite der W. eingebracht und von Maschine zu Maschine laufend an der anderen Seite ausgebracht werden. Um die Rohre beim Bearbeiten nicht schwenken zu müssen, sind die hierfür bestimmten Maschinen zu jeder Seite, also doppelt aufzustellen. Die Rohre sind von Kesselstein zu befreien, anzuschuhen, auf Länge zu schneiden, an den Enden aufzuweiten und einzuziehen, alsdann zu prüfen. Ersteres erfolgt jetzt vorwiegend in zylindrischen, durchlochten Trommeln, die sich in einer halb mit Wasser gefüllten Grube drehen,

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[336/0351] Bei einem Abstand von 5 m von Mitte bis Mitte Kessel und einer Länge von 15 m für den Kessel und die Arbeitsplätze auf den beiden Stirnseiten erfordert ein Kesselstand 75 m2. Hierzu kommen rd. 50% für die Werkzeugmaschinen, das Anzeichnen und Zusammenbauen der Feuerkisten und das Bearbeiten sonstiger Einzelteile. Im allgemeinen werden zweischiffige Hallen gewählt, deren eine zum Bearbeiten der Einzelteile und zur Aufstellung der Werkzeugmaschinen dient. Die Kesselhalle selbst muß eine Breite von 16 m erhalten, falls sie nach der Quergleisform aufgestellt werden. Die lichte Höhe der Hallen beträgt etwa 10 m. Jedenfalls müssen die Krane so hoch liegen, daß die Kessel bequem übereinander weggehoben werden können. Arbeitsgruben mit Entwässerung sind nur für die Wasserdruckproben erforderlich. Die Kümpelei die Polter- und Glühfeuer sind durch eine Wand abzutrennen, wenn angängig, ist die Kranfahrbahn in diesen Raum hineinzuführen. Der guten Lüftung wegen ist die für die Kesselschmiede selbst nötige Bauhöhe auch in der Kümpelei durchzuführen. Es ist im übrigen zu hoffen, daß diese umständliche Bearbeitungsweise des Biegens, Streckens und Stauchens, die durch vielmaliges Erwärmen dem Material schadet und für Eisen große Gefahren, wie Hämmern in der Blauwärme birgt, durch das „Richtpreßverfahren“ ersetzt wird (vgl. Kruppsche Monatshefte Nov. 1921). Die Richtpreßwerkzeuge sind so entworfen, daß das sich stauchende Material dahin fließt, wo es ohne Nachteil bleiben kann, während das sich streckende Material an der Stelle zum Anbiegen kommt, an der es gewünscht wird. Das Material wird nicht „gequält“. Die vorgeschriebenen Außenmaße der Preßstücke werden eingehalten. Die Kesselschmieden wurden früher wie die Richthallen durch Schiebebühnen bedient. Neuere Kesselschmieden sind ausschließlich mit Laufkranen ausgerüstet, die das ganze Arbeitsfeld bestreichen, ferner mit einem oder mehreren Leichtkranen für leichtere Teile und tragbare Werkzeugmaschinen. Daneben sind handbediente Auslegerkrane für die Nietmaschinen zu empfehlen, die während der Arbeit geringe und genaue Verschiebungen erfordern und deshalb keinen Kraftantrieb erhalten. Unter den maschinellen Einrichtungen sind hervorzuheben: Eine Preßwassernietanlage mit hohem Schließdruck, die trotz hoher Beschaffungskosten wegen der langen Niete der Feuertürloch- und Bodenringe nicht zu entbehren ist, ferner tragbare Preßluft- oder Preßwasser-Nietmaschinen mit elektrischem Antrieb, Auslegerbohrmaschinen, deren Ausladung und Spindelhöhe so bemessen sein sollen, daß sie auch für die Bohrarbeiten an den Kesseln selbst benutzt werden können. An neuzeitlichen Bohrmaschinen dieser Art läßt sich die Ausladung zwischen 800 und 3000 mm und die Spindelhöhe über der Grundplatte zwischen 100 und 3000 mm verstellen. Für 10–15 Kesselstände ist eine derartige Bohrmaschine zweckmäßig. Neben mehreren Schmirgelschleifsteinen sind versetzbare Wagerechtbohrmaschinen, kleinere Handbohrmaschinen und Nietfeuer sowie Rollböcke zum Lagern der Kessel erforderlich. An den Wänden oder Kranstützen sind wie in den Richthallen Werkbänke, Anschlüsse für Licht und Kraftstrom, Preßluft und Azetylen mit den zugehörigen Werkzeugen anzuordnen (vgl. auch: Neue Arbeitsverfahren in Kesselschmieden, Heft 12 der Ztschr. Das Eisenbahnwerk, 1922). Der Raum für die Werkzeugmaschinen ist des Staubes und Lärmes wegen von der Kesselschmiede abzutrennen. Bei großen Kesselschmieden oder größerer Entfernung von der Hauptdreherei sind alle zur Bewältigung der laufenden Arbeiten nötigen Werkzeugmaschinen vorzusehen. Neben den schon erwähnten Maschinen sind für eine Kesselschmiede von etwa 15 Ständen nötig: Eine Stehbolzen-, eine Deckenankerdrehbank, 2 Schnelldrehbänke, eine Plandrehbank zum Abdrehen der vorderen Rohrwände, eine Kanten-Hobel- und Fräsmaschine zum Bearbeiten der Bodenringe, eine Blechbiegemaschine, mehrere Bohrmaschinen, eine vereinigte Schere und Stanze und eine mehrspindelige Bohrmaschine für Rohrwände und kleinere Hilfsmaschinen. Die nachstehenden Abb. 209 und 210 geben die Kesselschmieden der W. Nied und Sebaldsbrück wieder. 4. Heizrohrwerkstätte. Sie wird zweckmäßig in die Nähe der Kesselschmiede gelegt oder mit ihr vereinigt. Ihr Raumbedarf für eine W. von 70 Lokomotiv- und 20 Kesselständen beträgt etwa 15 × 40 m, bei 6–7 m Höhe. Die Werkzeugmaschinen sind so aufzustellen, daß die Rohre an einer Seite der W. eingebracht und von Maschine zu Maschine laufend an der anderen Seite ausgebracht werden. Um die Rohre beim Bearbeiten nicht schwenken zu müssen, sind die hierfür bestimmten Maschinen zu jeder Seite, also doppelt aufzustellen. Die Rohre sind von Kesselstein zu befreien, anzuschuhen, auf Länge zu schneiden, an den Enden aufzuweiten und einzuziehen, alsdann zu prüfen. Ersteres erfolgt jetzt vorwiegend in zylindrischen, durchlochten Trommeln, die sich in einer halb mit Wasser gefüllten Grube drehen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/351>, abgerufen am 30.06.2024.