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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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haben sich nicht bewährt. Diese der Zugluft ausgesetzten, also gesundheitswidrigen Arbeitsstätten sind in Deutschland auf berechtigtes Drängen der Arbeiter nach und nach mit Seitenwänden, festem Fußboden und schließlich mit Heizung versehen worden.

Nach diesen Erfahrungen sollte an bebauten Arbeitsplätzen für Wagen nicht gespart werden. Es ist deshalb nötig, höhere Werte beim Bestimmen der Hallengrößen zu wählen.

So sollte die Zahl der bedeckten Stände für Personenwagen auf 10%, für Güterwagen auf mindestens 5% bemessen werden.


Abb. 211. Drehgestellausbesserung in Frankfurt a. M.

1. Richthallen.

a) Quergleiswerkstätten. Die Längenabmessungen für einen Wagenstand ergeben sich bei zwei- und dreiachsigen Personenwagen im Durchschnitt zu 13·5 m, bei Gepäck- und gedeckten Güterwagen zu 9·5, bei offenen Güterwagen zu 8·5 m. Unter Berücksichtigung des zur Arbeit notwendigen Abstandes der Fahrzeuge betragen die mittleren Standlängen für einen Personenwagen 15 m, für einen Güterwagen 10 m. Es ist üblich, 2-3 Personenwagen und 3-4 Güterwagen hintereinander aufzustellen. Die Durchschnittslänge der Drehgestellwagen ist zu 20 m, die Standlänge zu 22 m anzunehmen. Es werden höchstens 2 Wagen hintereinander aufgestellt. Alle Arbeitsstände für Personenwagen und die Hälfte der Güterwagenstände werden mit Arbeitsgruben versehen. Die Mittenentfernung der Stände beträgt für Personenwagen 6 m, für Güterwagen 5·5 m. Die Höhe bis Dachunterkante ergibt sich daraus, daß die Achsen und Drehgestelle unter den Querträgern der Hebeböcke hinweggerollt werden müssen und die Arbeiter auf den Wagendächern stehen und arbeiten können.

b) Längsgleiswerkstätten. Die Anordnung ist ähnlich wie bei der Längsgleisanordnung für Lokomotivwerkstätten Tafel (vgl. X, Nebenwerkstatt St. Wendel, wo ein Kranfeld für Lokomotiven, das benachbarte für Wagen bestimmt ist).

Die Ausbesserung vier- oder sechsachsiger Personenwagen in Längsgleiswerkstätten, die z. B. in York seit langer Zeit üblich ist, verspricht besondere bauliche und betriebliche Vorteile. Nicht nur die Ersparnis des etwa 25 m breiten Feldes der Innenschiebebühne, sondern auch die große Beweglichkeit der Laufkrane beim Abheben der Wagenkasten, Beförderung der Drehgestelle, Achsen u. s. w. gewährleisten eine große Beschleunigung und Vereinfachung der Arbeit. Statt der ortsfesten Hebevorrichtungen, die sich geradezu als Hindernis dem fortschreitenden Arbeitsgange entgegenstellen, ergreifen die Laufkrane den Wagenkasten, heben ihn von den Drehgestellen, verbringen ihn auf den gerade freigewordenen Arbeitsplatz, tragen das fertige Drehgestell an den am anderen Hallenende

haben sich nicht bewährt. Diese der Zugluft ausgesetzten, also gesundheitswidrigen Arbeitsstätten sind in Deutschland auf berechtigtes Drängen der Arbeiter nach und nach mit Seitenwänden, festem Fußboden und schließlich mit Heizung versehen worden.

Nach diesen Erfahrungen sollte an bebauten Arbeitsplätzen für Wagen nicht gespart werden. Es ist deshalb nötig, höhere Werte beim Bestimmen der Hallengrößen zu wählen.

So sollte die Zahl der bedeckten Stände für Personenwagen auf 10%, für Güterwagen auf mindestens 5% bemessen werden.


Abb. 211. Drehgestellausbesserung in Frankfurt a. M.

1. Richthallen.

a) Quergleiswerkstätten. Die Längenabmessungen für einen Wagenstand ergeben sich bei zwei- und dreiachsigen Personenwagen im Durchschnitt zu 13·5 m, bei Gepäck- und gedeckten Güterwagen zu 9·5, bei offenen Güterwagen zu 8·5 m. Unter Berücksichtigung des zur Arbeit notwendigen Abstandes der Fahrzeuge betragen die mittleren Standlängen für einen Personenwagen 15 m, für einen Güterwagen 10 m. Es ist üblich, 2–3 Personenwagen und 3–4 Güterwagen hintereinander aufzustellen. Die Durchschnittslänge der Drehgestellwagen ist zu 20 m, die Standlänge zu 22 m anzunehmen. Es werden höchstens 2 Wagen hintereinander aufgestellt. Alle Arbeitsstände für Personenwagen und die Hälfte der Güterwagenstände werden mit Arbeitsgruben versehen. Die Mittenentfernung der Stände beträgt für Personenwagen 6 m, für Güterwagen 5·5 m. Die Höhe bis Dachunterkante ergibt sich daraus, daß die Achsen und Drehgestelle unter den Querträgern der Hebeböcke hinweggerollt werden müssen und die Arbeiter auf den Wagendächern stehen und arbeiten können.

b) Längsgleiswerkstätten. Die Anordnung ist ähnlich wie bei der Längsgleisanordnung für Lokomotivwerkstätten Tafel (vgl. X, Nebenwerkstatt St. Wendel, wo ein Kranfeld für Lokomotiven, das benachbarte für Wagen bestimmt ist).

Die Ausbesserung vier- oder sechsachsiger Personenwagen in Längsgleiswerkstätten, die z. B. in York seit langer Zeit üblich ist, verspricht besondere bauliche und betriebliche Vorteile. Nicht nur die Ersparnis des etwa 25 m breiten Feldes der Innenschiebebühne, sondern auch die große Beweglichkeit der Laufkrane beim Abheben der Wagenkasten, Beförderung der Drehgestelle, Achsen u. s. w. gewährleisten eine große Beschleunigung und Vereinfachung der Arbeit. Statt der ortsfesten Hebevorrichtungen, die sich geradezu als Hindernis dem fortschreitenden Arbeitsgange entgegenstellen, ergreifen die Laufkrane den Wagenkasten, heben ihn von den Drehgestellen, verbringen ihn auf den gerade freigewordenen Arbeitsplatz, tragen das fertige Drehgestell an den am anderen Hallenende

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[339/0354] haben sich nicht bewährt. Diese der Zugluft ausgesetzten, also gesundheitswidrigen Arbeitsstätten sind in Deutschland auf berechtigtes Drängen der Arbeiter nach und nach mit Seitenwänden, festem Fußboden und schließlich mit Heizung versehen worden. Nach diesen Erfahrungen sollte an bebauten Arbeitsplätzen für Wagen nicht gespart werden. Es ist deshalb nötig, höhere Werte beim Bestimmen der Hallengrößen zu wählen. So sollte die Zahl der bedeckten Stände für Personenwagen auf 10%, für Güterwagen auf mindestens 5% bemessen werden. [Abbildung Abb. 211. Drehgestellausbesserung in Frankfurt a. M. ] 1. Richthallen. a) Quergleiswerkstätten. Die Längenabmessungen für einen Wagenstand ergeben sich bei zwei- und dreiachsigen Personenwagen im Durchschnitt zu 13·5 m, bei Gepäck- und gedeckten Güterwagen zu 9·5, bei offenen Güterwagen zu 8·5 m. Unter Berücksichtigung des zur Arbeit notwendigen Abstandes der Fahrzeuge betragen die mittleren Standlängen für einen Personenwagen 15 m, für einen Güterwagen 10 m. Es ist üblich, 2–3 Personenwagen und 3–4 Güterwagen hintereinander aufzustellen. Die Durchschnittslänge der Drehgestellwagen ist zu 20 m, die Standlänge zu 22 m anzunehmen. Es werden höchstens 2 Wagen hintereinander aufgestellt. Alle Arbeitsstände für Personenwagen und die Hälfte der Güterwagenstände werden mit Arbeitsgruben versehen. Die Mittenentfernung der Stände beträgt für Personenwagen 6 m, für Güterwagen 5·5 m. Die Höhe bis Dachunterkante ergibt sich daraus, daß die Achsen und Drehgestelle unter den Querträgern der Hebeböcke hinweggerollt werden müssen und die Arbeiter auf den Wagendächern stehen und arbeiten können. b) Längsgleiswerkstätten. Die Anordnung ist ähnlich wie bei der Längsgleisanordnung für Lokomotivwerkstätten Tafel (vgl. X, Nebenwerkstatt St. Wendel, wo ein Kranfeld für Lokomotiven, das benachbarte für Wagen bestimmt ist). Die Ausbesserung vier- oder sechsachsiger Personenwagen in Längsgleiswerkstätten, die z. B. in York seit langer Zeit üblich ist, verspricht besondere bauliche und betriebliche Vorteile. Nicht nur die Ersparnis des etwa 25 m breiten Feldes der Innenschiebebühne, sondern auch die große Beweglichkeit der Laufkrane beim Abheben der Wagenkasten, Beförderung der Drehgestelle, Achsen u. s. w. gewährleisten eine große Beschleunigung und Vereinfachung der Arbeit. Statt der ortsfesten Hebevorrichtungen, die sich geradezu als Hindernis dem fortschreitenden Arbeitsgange entgegenstellen, ergreifen die Laufkrane den Wagenkasten, heben ihn von den Drehgestellen, verbringen ihn auf den gerade freigewordenen Arbeitsplatz, tragen das fertige Drehgestell an den am anderen Hallenende

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/354>, abgerufen am 30.06.2024.