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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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vorgesehenen Montageplatz und setzen den Wagenkasten darauf. Der Betrieb in der Nebenwerkstatt St. Wendel, in dem nur zwei- und dreiachsige Personenwagen und Güterwagen ausgebessert werden, ist ein treffender Beweis für die Richtigkeit dieser Angaben, ebenso wie die Schiebebühnenhallen in den W. Frankfurt a. M. und Sebaldsbrück den großen Raumverlust und die große Verlängerung aller Beförderungen klar vor Augen führen. In Sebaldsbrück und Schwetzingen werden Laufkrane zum Heben und die Schiebebühne zum Verbringen der Wagen verwendet. Bei geeigneter Bauform hätte hier auch bei Quergleisanordnung der Kran beide Aufgaben erfüllen können. Diese Form wird aber aus den schon für Lokomotivwerkstätten angegebenen Gründen für weniger zweckmäßig gehalten als die Längsgleisform. Die Verwendung von Außenschiebebühnen wie in Saarbrücken-Burbach kommt nur für wenige Arbeitsstände dieser Art in Frage und mildert die baulichen, nicht aber die betrieblichen Nachteile.

Die Tragkraft der beiden Krane beträgt für vier- und sechsachsige Personenwagen je 25 t, bei Güterwagen genügen je 15 t, da zur ausnahmsweisen Bearbeitung beladener Heißläufer eine Achssenke vorzusehen ist. Entsprechend diesen geringeren Lasten fällt auch die Kranfahrbahn leichter aus als in Lokomotivwerkstätten. Im übrigen werden zum Heben der Güterwagen Winden und Hebeböcke, der Personenwagen Hebeböcke mit Unterzügen verwendet. Für Drehgestellwagen sind Hebeböcke mit Tragpratzen oder ortsfeste Hebewerke mit elektrischem, früher auch Preßwasserantrieb im Gebrauch. Des Interesses wegen sei auch noch erwähnt, daß in der W. Nürnberg elektrisch betriebene Laufkatzen zum Heben der Güterwagen verwendet werden. Die Behandlung der Drehgestelle geht aus vorstehender Abb. 211 hervor.

Bezüglich der Ausrüstung weichen Wagen- und Lokomotivrichthallen nur wenig voneinander ab. Es treten hinzu Entzunderungs- und Entrostungseinrichtungen für die Bekleidungsbleche, Anlagen zum Prüfen der selbsttätigen Bremsen, der Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen, eine Wagenwäscherei und mechanische Entstaubungsanlage.

Nachstehend sind einige Hauptabmessungen neuerer Wagenrichthallen wiedergegeben (s. auch Abb. 212).




Abb. 212.

vorgesehenen Montageplatz und setzen den Wagenkasten darauf. Der Betrieb in der Nebenwerkstatt St. Wendel, in dem nur zwei- und dreiachsige Personenwagen und Güterwagen ausgebessert werden, ist ein treffender Beweis für die Richtigkeit dieser Angaben, ebenso wie die Schiebebühnenhallen in den W. Frankfurt a. M. und Sebaldsbrück den großen Raumverlust und die große Verlängerung aller Beförderungen klar vor Augen führen. In Sebaldsbrück und Schwetzingen werden Laufkrane zum Heben und die Schiebebühne zum Verbringen der Wagen verwendet. Bei geeigneter Bauform hätte hier auch bei Quergleisanordnung der Kran beide Aufgaben erfüllen können. Diese Form wird aber aus den schon für Lokomotivwerkstätten angegebenen Gründen für weniger zweckmäßig gehalten als die Längsgleisform. Die Verwendung von Außenschiebebühnen wie in Saarbrücken-Burbach kommt nur für wenige Arbeitsstände dieser Art in Frage und mildert die baulichen, nicht aber die betrieblichen Nachteile.

Die Tragkraft der beiden Krane beträgt für vier- und sechsachsige Personenwagen je 25 t, bei Güterwagen genügen je 15 t, da zur ausnahmsweisen Bearbeitung beladener Heißläufer eine Achssenke vorzusehen ist. Entsprechend diesen geringeren Lasten fällt auch die Kranfahrbahn leichter aus als in Lokomotivwerkstätten. Im übrigen werden zum Heben der Güterwagen Winden und Hebeböcke, der Personenwagen Hebeböcke mit Unterzügen verwendet. Für Drehgestellwagen sind Hebeböcke mit Tragpratzen oder ortsfeste Hebewerke mit elektrischem, früher auch Preßwasserantrieb im Gebrauch. Des Interesses wegen sei auch noch erwähnt, daß in der W. Nürnberg elektrisch betriebene Laufkatzen zum Heben der Güterwagen verwendet werden. Die Behandlung der Drehgestelle geht aus vorstehender Abb. 211 hervor.

Bezüglich der Ausrüstung weichen Wagen- und Lokomotivrichthallen nur wenig voneinander ab. Es treten hinzu Entzunderungs- und Entrostungseinrichtungen für die Bekleidungsbleche, Anlagen zum Prüfen der selbsttätigen Bremsen, der Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen, eine Wagenwäscherei und mechanische Entstaubungsanlage.

Nachstehend sind einige Hauptabmessungen neuerer Wagenrichthallen wiedergegeben (s. auch Abb. 212).




Abb. 212.
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[340/0355] vorgesehenen Montageplatz und setzen den Wagenkasten darauf. Der Betrieb in der Nebenwerkstatt St. Wendel, in dem nur zwei- und dreiachsige Personenwagen und Güterwagen ausgebessert werden, ist ein treffender Beweis für die Richtigkeit dieser Angaben, ebenso wie die Schiebebühnenhallen in den W. Frankfurt a. M. und Sebaldsbrück den großen Raumverlust und die große Verlängerung aller Beförderungen klar vor Augen führen. In Sebaldsbrück und Schwetzingen werden Laufkrane zum Heben und die Schiebebühne zum Verbringen der Wagen verwendet. Bei geeigneter Bauform hätte hier auch bei Quergleisanordnung der Kran beide Aufgaben erfüllen können. Diese Form wird aber aus den schon für Lokomotivwerkstätten angegebenen Gründen für weniger zweckmäßig gehalten als die Längsgleisform. Die Verwendung von Außenschiebebühnen wie in Saarbrücken-Burbach kommt nur für wenige Arbeitsstände dieser Art in Frage und mildert die baulichen, nicht aber die betrieblichen Nachteile. Die Tragkraft der beiden Krane beträgt für vier- und sechsachsige Personenwagen je 25 t, bei Güterwagen genügen je 15 t, da zur ausnahmsweisen Bearbeitung beladener Heißläufer eine Achssenke vorzusehen ist. Entsprechend diesen geringeren Lasten fällt auch die Kranfahrbahn leichter aus als in Lokomotivwerkstätten. Im übrigen werden zum Heben der Güterwagen Winden und Hebeböcke, der Personenwagen Hebeböcke mit Unterzügen verwendet. Für Drehgestellwagen sind Hebeböcke mit Tragpratzen oder ortsfeste Hebewerke mit elektrischem, früher auch Preßwasserantrieb im Gebrauch. Des Interesses wegen sei auch noch erwähnt, daß in der W. Nürnberg elektrisch betriebene Laufkatzen zum Heben der Güterwagen verwendet werden. Die Behandlung der Drehgestelle geht aus vorstehender Abb. 211 hervor. Bezüglich der Ausrüstung weichen Wagen- und Lokomotivrichthallen nur wenig voneinander ab. Es treten hinzu Entzunderungs- und Entrostungseinrichtungen für die Bekleidungsbleche, Anlagen zum Prüfen der selbsttätigen Bremsen, der Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen, eine Wagenwäscherei und mechanische Entstaubungsanlage. Nachstehend sind einige Hauptabmessungen neuerer Wagenrichthallen wiedergegeben (s. auch Abb. 212). [Abbildung Abb. 212. ]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/355>, abgerufen am 30.06.2024.