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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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selbsttätigen Fernsprechanlagen in neueren W. haben sich sehr bewährt.

In den wichtigen Betrieben sind ferner gut sichtbare Uhren, die von einer Hauptanlage abhängen, nötig, umsomehr, als die Arbeiter nach neueren Lohntarifverträgen die für jedes Stück wirklich verbrauchte Arbeitszeit selbst aufzuschreiben verpflichtet sind.

Die mechanische Überwachung der Wächter erfolgt durch elektrische Melder, die in der W. verteilt und mit einem Uhrwerk verbunden sind, das die Betätigung der Melder auf einem Papierstreifen unter genauer Zeitangabe aufschreibt, so daß die Wege der Wächter nachträglich geprüft werden können. Mit diesen Meldern sind auch Feuermelder vereinigt.

VIII. Hebe- und Transportvorrichtungen.

Zum Heben der Lokomotiven werden in neueren W. ausschließlich elektrisch betriebene Laufkrane verwendet. Auch die in älteren Anlagen wegen der geringen Bauhöhe nicht zu entbehrenden Hebeböcke und Bockkrane werden jetzt elektrisch betrieben. Zum Auswechseln einzelner Achsen dienen Achssenken. Die Laufkrane sind den bewährten Ausführungen der Privatindustrie nachgebildet. Nur die Krane für Quergleiswerkstätten, deren Längsachse also parallel, deren Fahrbahn quer zu der zu hebenden Lokomotive liegt, weichen


Abb. 213. Lokomotivrichthalle Trier.
insofern ab, als sie 2 Laufkatzen mit je 2 Laufhaken haben, die paarweise einen Unterzug für das vordere und hintere Ende der Lokomotive tragen. Für geringere Bauhöhen einzelner W. sind Sonderformen ausgebildet. Zweckmäßig ist die Teilung des Kranes in 2 Hälften, die zum Heben der Lokomotiven elektrisch gekuppelt werden, im übrigen aber getrennt arbeiten. Hierdurch kann an Gebäudehöhe gespart werden, da die Lasten in den Raum zwischen den Kranen

selbsttätigen Fernsprechanlagen in neueren W. haben sich sehr bewährt.

In den wichtigen Betrieben sind ferner gut sichtbare Uhren, die von einer Hauptanlage abhängen, nötig, umsomehr, als die Arbeiter nach neueren Lohntarifverträgen die für jedes Stück wirklich verbrauchte Arbeitszeit selbst aufzuschreiben verpflichtet sind.

Die mechanische Überwachung der Wächter erfolgt durch elektrische Melder, die in der W. verteilt und mit einem Uhrwerk verbunden sind, das die Betätigung der Melder auf einem Papierstreifen unter genauer Zeitangabe aufschreibt, so daß die Wege der Wächter nachträglich geprüft werden können. Mit diesen Meldern sind auch Feuermelder vereinigt.

VIII. Hebe- und Transportvorrichtungen.

Zum Heben der Lokomotiven werden in neueren W. ausschließlich elektrisch betriebene Laufkrane verwendet. Auch die in älteren Anlagen wegen der geringen Bauhöhe nicht zu entbehrenden Hebeböcke und Bockkrane werden jetzt elektrisch betrieben. Zum Auswechseln einzelner Achsen dienen Achssenken. Die Laufkrane sind den bewährten Ausführungen der Privatindustrie nachgebildet. Nur die Krane für Quergleiswerkstätten, deren Längsachse also parallel, deren Fahrbahn quer zu der zu hebenden Lokomotive liegt, weichen


Abb. 213. Lokomotivrichthalle Trier.
insofern ab, als sie 2 Laufkatzen mit je 2 Laufhaken haben, die paarweise einen Unterzug für das vordere und hintere Ende der Lokomotive tragen. Für geringere Bauhöhen einzelner W. sind Sonderformen ausgebildet. Zweckmäßig ist die Teilung des Kranes in 2 Hälften, die zum Heben der Lokomotiven elektrisch gekuppelt werden, im übrigen aber getrennt arbeiten. Hierdurch kann an Gebäudehöhe gespart werden, da die Lasten in den Raum zwischen den Kranen

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[350/0365] selbsttätigen Fernsprechanlagen in neueren W. haben sich sehr bewährt. In den wichtigen Betrieben sind ferner gut sichtbare Uhren, die von einer Hauptanlage abhängen, nötig, umsomehr, als die Arbeiter nach neueren Lohntarifverträgen die für jedes Stück wirklich verbrauchte Arbeitszeit selbst aufzuschreiben verpflichtet sind. Die mechanische Überwachung der Wächter erfolgt durch elektrische Melder, die in der W. verteilt und mit einem Uhrwerk verbunden sind, das die Betätigung der Melder auf einem Papierstreifen unter genauer Zeitangabe aufschreibt, so daß die Wege der Wächter nachträglich geprüft werden können. Mit diesen Meldern sind auch Feuermelder vereinigt. VIII. Hebe- und Transportvorrichtungen. Zum Heben der Lokomotiven werden in neueren W. ausschließlich elektrisch betriebene Laufkrane verwendet. Auch die in älteren Anlagen wegen der geringen Bauhöhe nicht zu entbehrenden Hebeböcke und Bockkrane werden jetzt elektrisch betrieben. Zum Auswechseln einzelner Achsen dienen Achssenken. Die Laufkrane sind den bewährten Ausführungen der Privatindustrie nachgebildet. Nur die Krane für Quergleiswerkstätten, deren Längsachse also parallel, deren Fahrbahn quer zu der zu hebenden Lokomotive liegt, weichen [Abbildung Abb. 213. Lokomotivrichthalle Trier. ] insofern ab, als sie 2 Laufkatzen mit je 2 Laufhaken haben, die paarweise einen Unterzug für das vordere und hintere Ende der Lokomotive tragen. Für geringere Bauhöhen einzelner W. sind Sonderformen ausgebildet. Zweckmäßig ist die Teilung des Kranes in 2 Hälften, die zum Heben der Lokomotiven elektrisch gekuppelt werden, im übrigen aber getrennt arbeiten. Hierdurch kann an Gebäudehöhe gespart werden, da die Lasten in den Raum zwischen den Kranen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/365>, abgerufen am 30.06.2024.