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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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hineingezogen werden können. Nachteilig ist die Notwendigkeit von 4 Laufkatzen. Ihr sicheres und gleichmäßiges Zusammenarbeiten wird durch eine besondere elektrische Steuerung gewährleistet. In den Längsgleiswerkstätten sind zwei voneinander unabhängige Krane mit je nur einer Laufkatze zum Heben einer Lokomotive nötig. Die Kranlängsachse liegt quer, die Kranfahrbahn parallel zur Lokomotivachse (vgl. nebenstehende Abb. 213 der Lokomotivrichthalle Trier).

Eine mechanische Kuppelung der Krane ist unnötig, eine elektrische Kuppelung kann zur Ersparnis eines Führers führen. Die vereinzelt ausgeführte starre Kuppelung beider Krane führt zu einem schwerfälligen Hebewerk und verhindert die gute Ausnutzung jedes einzelnen Kranes. Die Krane werden oft noch mit Hilfswinden versehen, in Längsgleiswerkstätten auch mit Verholwinden zum Ein- und Ausbringen der Lokomotiven durch am Boden befestigte Umlenkrollen. Die früher üblichen Hebeketten sind durch leicht zu prüfende Drahtseile ersetzt. Zur Sicherheit ist neben einer selbsttätig wirkenden Lastdruckbremse noch eine elektromagnetische Bremse nötig. Für das Kranfahren, das Verfahren der Katze und Heben der Last soll je ein Elektromotor gewählt werden. Die Abbildungen der Taf. IV, V und VI lassen die Anordnung und Verwendungsmöglichkeit der Krane der Hauptwerkstätten Danzig, Saarbrücken und Oels erkennen.

Die Leichtkrane, deren Tragfähigkeit zwischen 0·5 und 10 t schwankt, sind üblicher Bauart. Weitgehende Vereinheitlichung erleichtert Betrieb und Unterhaltung (Ersatzteile). Zu erwähnen sind noch Auslegerkrane, die nur die halbe Spannweite der Hauptkrane haben. Die Hauptkrane können ihnen also mit ihren


Abb. 214. Richthalle Jülich.
Lasten ausweichen (vgl. vorstehende Abb. 214 der Richthalle Jülich).

IX. Schiebebühnen und Drehscheiben.

Innerhalb der Lokomotivrichthallen werden kurze Schiebebühnen (für Lokomotiven ohne Tender) verwendet. Niedrige Lage der Fahrschienen ist besonders nötig, um eine geringe Grubentiefe zu erzielen und so das Überschreiten der Grube möglichst zu erleichtern.

Zur Überfahrt mit Karren u. s. w. dienen schrägliegende Brücken, die die Schiebebühne vor der Vorbeifahrt selbsttätig herabdrückt oder auch versenkbare Bühnen. In den Wagenwerkstätten

hineingezogen werden können. Nachteilig ist die Notwendigkeit von 4 Laufkatzen. Ihr sicheres und gleichmäßiges Zusammenarbeiten wird durch eine besondere elektrische Steuerung gewährleistet. In den Längsgleiswerkstätten sind zwei voneinander unabhängige Krane mit je nur einer Laufkatze zum Heben einer Lokomotive nötig. Die Kranlängsachse liegt quer, die Kranfahrbahn parallel zur Lokomotivachse (vgl. nebenstehende Abb. 213 der Lokomotivrichthalle Trier).

Eine mechanische Kuppelung der Krane ist unnötig, eine elektrische Kuppelung kann zur Ersparnis eines Führers führen. Die vereinzelt ausgeführte starre Kuppelung beider Krane führt zu einem schwerfälligen Hebewerk und verhindert die gute Ausnutzung jedes einzelnen Kranes. Die Krane werden oft noch mit Hilfswinden versehen, in Längsgleiswerkstätten auch mit Verholwinden zum Ein- und Ausbringen der Lokomotiven durch am Boden befestigte Umlenkrollen. Die früher üblichen Hebeketten sind durch leicht zu prüfende Drahtseile ersetzt. Zur Sicherheit ist neben einer selbsttätig wirkenden Lastdruckbremse noch eine elektromagnetische Bremse nötig. Für das Kranfahren, das Verfahren der Katze und Heben der Last soll je ein Elektromotor gewählt werden. Die Abbildungen der Taf. IV, V und VI lassen die Anordnung und Verwendungsmöglichkeit der Krane der Hauptwerkstätten Danzig, Saarbrücken und Oels erkennen.

Die Leichtkrane, deren Tragfähigkeit zwischen 0·5 und 10 t schwankt, sind üblicher Bauart. Weitgehende Vereinheitlichung erleichtert Betrieb und Unterhaltung (Ersatzteile). Zu erwähnen sind noch Auslegerkrane, die nur die halbe Spannweite der Hauptkrane haben. Die Hauptkrane können ihnen also mit ihren


Abb. 214. Richthalle Jülich.
Lasten ausweichen (vgl. vorstehende Abb. 214 der Richthalle Jülich).

IX. Schiebebühnen und Drehscheiben.

Innerhalb der Lokomotivrichthallen werden kurze Schiebebühnen (für Lokomotiven ohne Tender) verwendet. Niedrige Lage der Fahrschienen ist besonders nötig, um eine geringe Grubentiefe zu erzielen und so das Überschreiten der Grube möglichst zu erleichtern.

Zur Überfahrt mit Karren u. s. w. dienen schrägliegende Brücken, die die Schiebebühne vor der Vorbeifahrt selbsttätig herabdrückt oder auch versenkbare Bühnen. In den Wagenwerkstätten

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[351/0366] hineingezogen werden können. Nachteilig ist die Notwendigkeit von 4 Laufkatzen. Ihr sicheres und gleichmäßiges Zusammenarbeiten wird durch eine besondere elektrische Steuerung gewährleistet. In den Längsgleiswerkstätten sind zwei voneinander unabhängige Krane mit je nur einer Laufkatze zum Heben einer Lokomotive nötig. Die Kranlängsachse liegt quer, die Kranfahrbahn parallel zur Lokomotivachse (vgl. nebenstehende Abb. 213 der Lokomotivrichthalle Trier). Eine mechanische Kuppelung der Krane ist unnötig, eine elektrische Kuppelung kann zur Ersparnis eines Führers führen. Die vereinzelt ausgeführte starre Kuppelung beider Krane führt zu einem schwerfälligen Hebewerk und verhindert die gute Ausnutzung jedes einzelnen Kranes. Die Krane werden oft noch mit Hilfswinden versehen, in Längsgleiswerkstätten auch mit Verholwinden zum Ein- und Ausbringen der Lokomotiven durch am Boden befestigte Umlenkrollen. Die früher üblichen Hebeketten sind durch leicht zu prüfende Drahtseile ersetzt. Zur Sicherheit ist neben einer selbsttätig wirkenden Lastdruckbremse noch eine elektromagnetische Bremse nötig. Für das Kranfahren, das Verfahren der Katze und Heben der Last soll je ein Elektromotor gewählt werden. Die Abbildungen der Taf. IV, V und VI lassen die Anordnung und Verwendungsmöglichkeit der Krane der Hauptwerkstätten Danzig, Saarbrücken und Oels erkennen. Die Leichtkrane, deren Tragfähigkeit zwischen 0·5 und 10 t schwankt, sind üblicher Bauart. Weitgehende Vereinheitlichung erleichtert Betrieb und Unterhaltung (Ersatzteile). Zu erwähnen sind noch Auslegerkrane, die nur die halbe Spannweite der Hauptkrane haben. Die Hauptkrane können ihnen also mit ihren [Abbildung Abb. 214. Richthalle Jülich. ] Lasten ausweichen (vgl. vorstehende Abb. 214 der Richthalle Jülich). IX. Schiebebühnen und Drehscheiben. Innerhalb der Lokomotivrichthallen werden kurze Schiebebühnen (für Lokomotiven ohne Tender) verwendet. Niedrige Lage der Fahrschienen ist besonders nötig, um eine geringe Grubentiefe zu erzielen und so das Überschreiten der Grube möglichst zu erleichtern. Zur Überfahrt mit Karren u. s. w. dienen schrägliegende Brücken, die die Schiebebühne vor der Vorbeifahrt selbsttätig herabdrückt oder auch versenkbare Bühnen. In den Wagenwerkstätten

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/366>, abgerufen am 30.06.2024.