Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.selbsttätige W. folgende Hauptteile: Das Triebwerk für das Laufgewicht, die Vorrichtung zum Aufziehen des Triebwerks und zur Zurückbewegung des Laufgewichts in seine Anfangslage, die Sperrvorrichtung zur Unterbrechung der Bewegung des Laufgewichts, die Aufschreibevorrichtung. Ferner befinden sich an diesen W. noch 2 Nebeneinrichtungen zur Verhütung des unrichtigen Arbeitens und Mißbrauchs zu betrügerischen Zwecken. Die vollkommen selbsttätig arbeitende Rollbahnwage (Abb. 238, 239 und 240) arbeitet in folgender Weise: Im nicht belasteten Zustand ist die Abfahrt durch einen hochstehenden Riegel versperrt, die Auffahrt jedoch frei. Sobald nun ein mit dem vorgeschriebenen Mindestgewicht beladenes Fahrzeug aufgefahren ist, hebt sich hinter diesem ein zweiter Riegel und versperrt die Rückfahrt, so daß das Fahrzeug zwischen den Riegeln gefangen ist. Nun beginnt das Auswiegen und erst nachdem dieses richtig beendet ist, senkt sich der Riegel an der Abfahrtsseite, so daß das Fahrzeug abgefahren werden kann. Der Riegel an der Auffahrtsseite senkt sich erst, nachdem das Fahrzeug die Brücke verlassen hat; zur gleichen Zeit hebt sich aber der Riegel an der Abfahrtsseite wieder, so daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. Die Dauer einer Wiegung beträgt durchschnittlich 12 Sekunden. Jedes Fahrzeug muß unbedingt gewogen und aufgezeichnet werden, ohne daß es wiederholt gewogen werden kann. Die Anordnung der W. wird natürlich durch die oben geschilderte Arbeitsweise bedingt. Sie muß an einer Gleisstelle eingebaut werden, die sämtliche Fahrzeuge befahren müssen. Das Gleis, in dem die Wage eingebaut ist, kann zur Rückfahrt der leeren Fahrzeuge nicht dienen, da durch den Sperrhebel an der Abfahrtsseite, der ein Doppelwiegen verhindern muß, die Rückfahrt gesperrt ist. Hat man kein besonderes Leergleis, so muß man ein Ausweichgleis anlegen (Abb. 240). Wo zu befürchten ist, daß die vollen Fahrzeuge zum Zweck des Schmuggels ungewogen über das Ausweichgleis gefahren oder die gewogenen Fahrzeuge auf diesem Wege zurückgeschoben werden, um sie nochmals zu wiegen, ist es notwendig, in das Ausweichgleis eine sog. Einbruchschiene einzubauen, über die nur leere Fahrzeuge rollen können, während sie sich unter der Last beladener Fahrzeuge senkt und erst durch einen Kontrollschlüssel wieder in die alte Lage gebracht werden kann. Jede Unregelmäßigkeit muß unter diesen Umständen bemerkt werden. 7. Gattierungs- oder Mischwage von Karl Schenck, Darmstadt (Abb. 241), für Hochöfen und Gießereien sowie alle Betriebe, wo verschiedene Materialien in bestimmtem Verhältnis zu mischen sind. - Die W. ist mit einem System von Hebelbalken mit Laufgewichten ausgestattet, wodurch ermöglicht wird, daß mittels je eines außen am Gehäuse angebrachten Handgriffes jeder Balken für sich in Tätigkeit gesetzt werden kann. Setzt eine Gießerei z. B. dreierlei Eisensorten mit Bruch und Koks, so erhält die Wage 5 Wiegebalken, die mit einem verschließbaren Blechschutzgehäuse umgeben sind. Abb. 239. Abb. 240. Grundrißskizze der selbsttätigen Rollbahnwage. selbsttätige W. folgende Hauptteile: Das Triebwerk für das Laufgewicht, die Vorrichtung zum Aufziehen des Triebwerks und zur Zurückbewegung des Laufgewichts in seine Anfangslage, die Sperrvorrichtung zur Unterbrechung der Bewegung des Laufgewichts, die Aufschreibevorrichtung. Ferner befinden sich an diesen W. noch 2 Nebeneinrichtungen zur Verhütung des unrichtigen Arbeitens und Mißbrauchs zu betrügerischen Zwecken. Die vollkommen selbsttätig arbeitende Rollbahnwage (Abb. 238, 239 und 240) arbeitet in folgender Weise: Im nicht belasteten Zustand ist die Abfahrt durch einen hochstehenden Riegel versperrt, die Auffahrt jedoch frei. Sobald nun ein mit dem vorgeschriebenen Mindestgewicht beladenes Fahrzeug aufgefahren ist, hebt sich hinter diesem ein zweiter Riegel und versperrt die Rückfahrt, so daß das Fahrzeug zwischen den Riegeln gefangen ist. Nun beginnt das Auswiegen und erst nachdem dieses richtig beendet ist, senkt sich der Riegel an der Abfahrtsseite, so daß das Fahrzeug abgefahren werden kann. Der Riegel an der Auffahrtsseite senkt sich erst, nachdem das Fahrzeug die Brücke verlassen hat; zur gleichen Zeit hebt sich aber der Riegel an der Abfahrtsseite wieder, so daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. Die Dauer einer Wiegung beträgt durchschnittlich 12 Sekunden. Jedes Fahrzeug muß unbedingt gewogen und aufgezeichnet werden, ohne daß es wiederholt gewogen werden kann. Die Anordnung der W. wird natürlich durch die oben geschilderte Arbeitsweise bedingt. Sie muß an einer Gleisstelle eingebaut werden, die sämtliche Fahrzeuge befahren müssen. Das Gleis, in dem die Wage eingebaut ist, kann zur Rückfahrt der leeren Fahrzeuge nicht dienen, da durch den Sperrhebel an der Abfahrtsseite, der ein Doppelwiegen verhindern muß, die Rückfahrt gesperrt ist. Hat man kein besonderes Leergleis, so muß man ein Ausweichgleis anlegen (Abb. 240). Wo zu befürchten ist, daß die vollen Fahrzeuge zum Zweck des Schmuggels ungewogen über das Ausweichgleis gefahren oder die gewogenen Fahrzeuge auf diesem Wege zurückgeschoben werden, um sie nochmals zu wiegen, ist es notwendig, in das Ausweichgleis eine sog. Einbruchschiene einzubauen, über die nur leere Fahrzeuge rollen können, während sie sich unter der Last beladener Fahrzeuge senkt und erst durch einen Kontrollschlüssel wieder in die alte Lage gebracht werden kann. Jede Unregelmäßigkeit muß unter diesen Umständen bemerkt werden. 7. Gattierungs- oder Mischwage von Karl Schenck, Darmstadt (Abb. 241), für Hochöfen und Gießereien sowie alle Betriebe, wo verschiedene Materialien in bestimmtem Verhältnis zu mischen sind. – Die W. ist mit einem System von Hebelbalken mit Laufgewichten ausgestattet, wodurch ermöglicht wird, daß mittels je eines außen am Gehäuse angebrachten Handgriffes jeder Balken für sich in Tätigkeit gesetzt werden kann. Setzt eine Gießerei z. B. dreierlei Eisensorten mit Bruch und Koks, so erhält die Wage 5 Wiegebalken, die mit einem verschließbaren Blechschutzgehäuse umgeben sind. Abb. 239. Abb. 240. 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Sobald nun ein mit dem vorgeschriebenen Mindestgewicht beladenes Fahrzeug aufgefahren ist, hebt sich hinter diesem ein zweiter Riegel und versperrt die Rückfahrt, so daß das Fahrzeug zwischen den Riegeln gefangen ist. Nun beginnt das Auswiegen und erst nachdem dieses richtig beendet ist, senkt sich der Riegel an der Abfahrtsseite, so daß das Fahrzeug abgefahren werden kann. Der Riegel an der Auffahrtsseite senkt sich erst, nachdem das Fahrzeug die Brücke verlassen hat; zur gleichen Zeit hebt sich aber der Riegel an der Abfahrtsseite wieder, so daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. Die Dauer einer Wiegung beträgt durchschnittlich 12 Sekunden. Jedes Fahrzeug muß unbedingt gewogen und aufgezeichnet werden, ohne daß es wiederholt gewogen werden kann. Die Anordnung der W. wird natürlich durch die oben geschilderte Arbeitsweise bedingt. Sie muß an einer Gleisstelle eingebaut werden, die sämtliche Fahrzeuge befahren müssen. Das Gleis, in dem die Wage eingebaut ist, kann zur Rückfahrt der leeren Fahrzeuge nicht dienen, da durch den Sperrhebel an der Abfahrtsseite, der ein Doppelwiegen verhindern muß, die Rückfahrt gesperrt ist. Hat man kein besonderes Leergleis, so muß man ein Ausweichgleis anlegen (Abb. 240). Wo zu befürchten ist, daß die vollen Fahrzeuge zum Zweck des Schmuggels ungewogen über das Ausweichgleis gefahren oder die gewogenen Fahrzeuge auf diesem Wege zurückgeschoben werden, um sie nochmals zu wiegen, ist es notwendig, in das Ausweichgleis eine sog. Einbruchschiene einzubauen, über die nur leere Fahrzeuge rollen können, während sie sich unter der Last beladener Fahrzeuge senkt und erst durch einen Kontrollschlüssel wieder in die alte Lage gebracht werden kann. 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B. dreierlei Eisensorten mit Bruch und Koks, so erhält die Wage 5 Wiegebalken, die mit einem verschließbaren Blechschutzgehäuse umgeben sind.<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0299.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 239.</head><lb/></figure><lb/> 5 Handgriffe tragen die Bezeichnungen: „Eisen I, II, III, Bruch, Koks.“ Der Betriebsleiter stellt das Laufgewicht eines jeden Wiegebalkens, etwa für Koks auf 30 <hi rendition="#i">kg,</hi> für<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0298.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 240. Grundrißskizze der selbsttätigen Rollbahnwage.</head><lb/></figure><lb/> Bruch auf 90 <hi rendition="#i">kg,</hi> Eisen I = 40 <hi rendition="#i">kg,</hi> II = 30 <hi rendition="#i">kg,</hi> III = 40 <hi rendition="#i">kg</hi> und verschließt das Gehäuse. 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selbsttätige W. folgende Hauptteile: Das Triebwerk für das Laufgewicht, die Vorrichtung zum Aufziehen des Triebwerks und zur Zurückbewegung des Laufgewichts in seine Anfangslage, die Sperrvorrichtung zur Unterbrechung der Bewegung des Laufgewichts, die Aufschreibevorrichtung. Ferner befinden sich an diesen W. noch 2 Nebeneinrichtungen zur Verhütung des unrichtigen Arbeitens und Mißbrauchs zu betrügerischen Zwecken.
Die vollkommen selbsttätig arbeitende Rollbahnwage (Abb. 238, 239 und 240) arbeitet in folgender Weise: Im nicht belasteten Zustand ist die Abfahrt durch einen hochstehenden Riegel versperrt, die Auffahrt jedoch frei. Sobald nun ein mit dem vorgeschriebenen Mindestgewicht beladenes Fahrzeug aufgefahren ist, hebt sich hinter diesem ein zweiter Riegel und versperrt die Rückfahrt, so daß das Fahrzeug zwischen den Riegeln gefangen ist. Nun beginnt das Auswiegen und erst nachdem dieses richtig beendet ist, senkt sich der Riegel an der Abfahrtsseite, so daß das Fahrzeug abgefahren werden kann. Der Riegel an der Auffahrtsseite senkt sich erst, nachdem das Fahrzeug die Brücke verlassen hat; zur gleichen Zeit hebt sich aber der Riegel an der Abfahrtsseite wieder, so daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. Die Dauer einer Wiegung beträgt durchschnittlich 12 Sekunden. Jedes Fahrzeug muß unbedingt gewogen und aufgezeichnet werden, ohne daß es wiederholt gewogen werden kann. Die Anordnung der W. wird natürlich durch die oben geschilderte Arbeitsweise bedingt. Sie muß an einer Gleisstelle eingebaut werden, die sämtliche Fahrzeuge befahren müssen. Das Gleis, in dem die Wage eingebaut ist, kann zur Rückfahrt der leeren Fahrzeuge nicht dienen, da durch den Sperrhebel an der Abfahrtsseite, der ein Doppelwiegen verhindern muß, die Rückfahrt gesperrt ist. Hat man kein besonderes Leergleis, so muß man ein Ausweichgleis anlegen (Abb. 240). Wo zu befürchten ist, daß die vollen Fahrzeuge zum Zweck des Schmuggels ungewogen über das Ausweichgleis gefahren oder die gewogenen Fahrzeuge auf diesem Wege zurückgeschoben werden, um sie nochmals zu wiegen, ist es notwendig, in das Ausweichgleis eine sog. Einbruchschiene einzubauen, über die nur leere Fahrzeuge rollen können, während sie sich unter der Last beladener Fahrzeuge senkt und erst durch einen Kontrollschlüssel wieder in die alte Lage gebracht werden kann. Jede Unregelmäßigkeit muß unter diesen Umständen bemerkt werden.
7. Gattierungs- oder Mischwage von Karl Schenck, Darmstadt (Abb. 241),
für Hochöfen und Gießereien sowie alle Betriebe, wo verschiedene Materialien in bestimmtem Verhältnis zu mischen sind. – Die W. ist mit einem System von Hebelbalken mit Laufgewichten ausgestattet, wodurch ermöglicht wird, daß mittels je eines außen am Gehäuse angebrachten Handgriffes jeder Balken für sich in Tätigkeit gesetzt werden kann. Setzt eine Gießerei z. B. dreierlei Eisensorten mit Bruch und Koks, so erhält die Wage 5 Wiegebalken, die mit einem verschließbaren Blechschutzgehäuse umgeben sind.
[Abbildung Abb. 239.
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5 Handgriffe tragen die Bezeichnungen: „Eisen I, II, III, Bruch, Koks.“ Der Betriebsleiter stellt das Laufgewicht eines jeden Wiegebalkens, etwa für Koks auf 30 kg, für
[Abbildung Abb. 240. Grundrißskizze der selbsttätigen Rollbahnwage.
]
Bruch auf 90 kg, Eisen I = 40 kg, II = 30 kg, III = 40 kg und verschließt das Gehäuse. Die Arbeiter haben dann jedesmal den Griff für das betreffende Material, das sie auflegen, zu ziehen und so lange Material aufzulegen, bis die von außen sichtbare Zunge des obersten
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