Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.des Eisenbahnpersonales Rechnung tragenden Wohnungen rechtfertigt es, daß die Reichseisenbahnverwaltung für die Planbearbeitung, Bauführung und Bauaufsicht nur eine mäßige Vergütung in Ansatz bringt; umsomehr als es für die Reichseisenbahnverwaltung wirtschaftlicher ist, einen Teil der Überteuerungskosten durch Ausnutzung vorhandener Erfahrungen, Normalpläne und Arbeitskräfte abzubürden als durch Kapital. Als Entschädigung sind bis auf weiteres 30% der nach den einschlägigen Gebührenordnungen für Privatarchitekten jeweils sich berechnenden Gebühren anzusetzen. In diesen Vergütungen sind auch alle Vervielfältigungen der Pläne, Kostenanschläge u. s. w. mit inbegriffen. Wird die Planbearbeitung und Bauaufsicht nicht von der Reichseisenbahnverwaltung ausgeführt, so sind Kosten für die Prüfung der Entwürfe, für die Bauberatung und für die Überwachung der Arbeiten nicht in Rechnung zu stellen. Der Ankauf vorhandener Wohngebäude ist mit Rücksicht auf die obenerwähnte, aus innen- und außenpolitischen Gründen gebotene Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnhaushalts sehr zu empfehlen, da er billiger ist als Neubau. Der wohnungspolitische Gesichtspunkt jedoch spricht dagegen, da durch ihn (Ankauf vorhandener Gebäude) die Wohngelegenheiten der Allgemeinheit nicht vermehrt werden. Diese beiden Gesichtspunkte sind von Fall zu Fall gegeneinander abzuwägen. Der Ein- und Ausbau vorhandener bahneigener Gebäude: Durch Verkleinern bestehender Wohnungen, Einbau in nicht oder nicht voll benutzte Betriebsgebäude, insbesondere von Dachgeschossen oder Aufbau von Geschossen, lassen sich häufig mit verhältnismäßig geringen Mitteln neue Wohnungen gewinnen. Barackenwohnungen sollten womöglich nur da errichtet werden, wo einem plötzlichen Ansturm von Wohnungsuchenden begegnet werden muß und ausreichende Gelegenheit zur Herstellung von Not- und Dauerwohnungen durch Ein- und Ausbauten in bestehenden Gebäuden nicht vorhanden ist. Eigentliche Ledigenheime in den Ausmaßen, wie sie z. B. bei der österreichischen Verwaltung da und dort erstellt wurden, waren schon bei den deutschen Länderbahnen höchst selten. Nur auf ganz großen Bahnhöfen, inbesondere abgelegenen Güter- und Verschiebebahnhöfen, wurden den unverheirateten Arbeitern sog. Unterkunftsräume, d. h. mit einfachsten Möbeln ausgerüstete Wohn- und Schlafstätten, gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernahm die Verwaltung, auch völlige Beköstigung wurde ihnen zu mäßigen Preisen geboten. Diese Einrichtungen waren und sind noch heute bei den Bediensteten beliebt und bieten daneben der Verwaltung den Vorteil, daß sie bei plötzlich auftretendem Bedürfnis einen Stamm geschulter Arbeiter zur Hand hat. Da solche Unterkunftshäuser verhältnismäßig einfach gebaut werden können, sollte von deren Erstellung in jetziger Zeit, wo nur irgend angängig, Gebrauch gemacht werden. Ist nur die Unterbringung einer kleinen Zahl lediger Bediensteter zu besorgen und sind Familienwohnhäuser in erreichbarer Nähe der Arbeitsstelle schon vorhanden, so werden die Unterkunftsräume wohl noch besser und billiger in solchen (womöglich im Dachstock, mit besonderem Zugang) untergebracht. Die Errichtung von Badehäusern, Waschanstalten, Kindergärten u. dgl. wird heute wohl nur noch in ganz großen Siedlungen in Frage kommen und selten mehr aus Staatsmitteln allein bestritten werden können. IV. Allgemeine Anordnung der Wohnungsbauten. Vergebung der Wohnungen. Sowohl die Bauvereinigungen als die einzelnen Bediensteten neigen offenbar mehr dem Bau von Eigenwohnungen zu. Bei allen Anerkennungen des Werts eines Eigenheims für den Bewohner können doch die Eisenbahnverwaltungen diesen Bestrebungen aus fiskalischen Gründen im allgemeinen keine Förderung angedeihen lassen, denn die Grundsätze über die Personalverwendung und Beförderung stehen dem Ansässigmachen der Bediensteten entgegen, sie erfordern vielmehr eine gewisse Beweglichkeit und Freizügigkeit des Personals. Die Wohnungsfürsorge der Verwaltungen muß also hauptsächlich auf Beschaffung von Mietwohnungen gerichtet sein und auf Beschränkung der Eigenwohnungen auf die Fälle, wo nicht mit einer Versetzung an andere Dienstorte zu rechnen ist. Für den Bau bahneigener Wohnungen, u. zw. bezüglich der Wahl des Bauplatzes, der technischen Ausführung der Gebäude und Verteilung der Wohnungen an die Wohnungsuchenden, stellen die Verwaltungen gleichfalls Richtlinien auf. Diese decken sich in technischer, wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht mit denen, die auch sonst für den Bau von Kleinwohnungen auf Grund der gemachten Erfahrungen allgemein anerkannt sind. Die besonderen Verhältnisse der Eisenbahn bedingen nur die Forderung, daß das Baugelände möglichst in der Nähe der Dienststelle gelegen ist und daß im Besitz der Eisenbahn befindliches Gelände für die Bebauung mit Wohngebäuden nur dann in Betracht kommt, wenn es für Erweiterung von Betriebsanlagen voraussichtlich ausscheidet. Die Verwaltungen sind bestrebt, die beim Bau bahneigener Wohnungen befolgten Grundsätze nach Möglichkeit auch des Eisenbahnpersonales Rechnung tragenden Wohnungen rechtfertigt es, daß die Reichseisenbahnverwaltung für die Planbearbeitung, Bauführung und Bauaufsicht nur eine mäßige Vergütung in Ansatz bringt; umsomehr als es für die Reichseisenbahnverwaltung wirtschaftlicher ist, einen Teil der Überteuerungskosten durch Ausnutzung vorhandener Erfahrungen, Normalpläne und Arbeitskräfte abzubürden als durch Kapital. Als Entschädigung sind bis auf weiteres 30% der nach den einschlägigen Gebührenordnungen für Privatarchitekten jeweils sich berechnenden Gebühren anzusetzen. In diesen Vergütungen sind auch alle Vervielfältigungen der Pläne, Kostenanschläge u. s. w. mit inbegriffen. Wird die Planbearbeitung und Bauaufsicht nicht von der Reichseisenbahnverwaltung ausgeführt, so sind Kosten für die Prüfung der Entwürfe, für die Bauberatung und für die Überwachung der Arbeiten nicht in Rechnung zu stellen. Der Ankauf vorhandener Wohngebäude ist mit Rücksicht auf die obenerwähnte, aus innen- und außenpolitischen Gründen gebotene Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnhaushalts sehr zu empfehlen, da er billiger ist als Neubau. Der wohnungspolitische Gesichtspunkt jedoch spricht dagegen, da durch ihn (Ankauf vorhandener Gebäude) die Wohngelegenheiten der Allgemeinheit nicht vermehrt werden. Diese beiden Gesichtspunkte sind von Fall zu Fall gegeneinander abzuwägen. Der Ein- und Ausbau vorhandener bahneigener Gebäude: Durch Verkleinern bestehender Wohnungen, Einbau in nicht oder nicht voll benutzte Betriebsgebäude, insbesondere von Dachgeschossen oder Aufbau von Geschossen, lassen sich häufig mit verhältnismäßig geringen Mitteln neue Wohnungen gewinnen. Barackenwohnungen sollten womöglich nur da errichtet werden, wo einem plötzlichen Ansturm von Wohnungsuchenden begegnet werden muß und ausreichende Gelegenheit zur Herstellung von Not- und Dauerwohnungen durch Ein- und Ausbauten in bestehenden Gebäuden nicht vorhanden ist. Eigentliche Ledigenheime in den Ausmaßen, wie sie z. B. bei der österreichischen Verwaltung da und dort erstellt wurden, waren schon bei den deutschen Länderbahnen höchst selten. Nur auf ganz großen Bahnhöfen, inbesondere abgelegenen Güter- und Verschiebebahnhöfen, wurden den unverheirateten Arbeitern sog. Unterkunftsräume, d. h. mit einfachsten Möbeln ausgerüstete Wohn- und Schlafstätten, gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernahm die Verwaltung, auch völlige Beköstigung wurde ihnen zu mäßigen Preisen geboten. Diese Einrichtungen waren und sind noch heute bei den Bediensteten beliebt und bieten daneben der Verwaltung den Vorteil, daß sie bei plötzlich auftretendem Bedürfnis einen Stamm geschulter Arbeiter zur Hand hat. Da solche Unterkunftshäuser verhältnismäßig einfach gebaut werden können, sollte von deren Erstellung in jetziger Zeit, wo nur irgend angängig, Gebrauch gemacht werden. Ist nur die Unterbringung einer kleinen Zahl lediger Bediensteter zu besorgen und sind Familienwohnhäuser in erreichbarer Nähe der Arbeitsstelle schon vorhanden, so werden die Unterkunftsräume wohl noch besser und billiger in solchen (womöglich im Dachstock, mit besonderem Zugang) untergebracht. Die Errichtung von Badehäusern, Waschanstalten, Kindergärten u. dgl. wird heute wohl nur noch in ganz großen Siedlungen in Frage kommen und selten mehr aus Staatsmitteln allein bestritten werden können. IV. Allgemeine Anordnung der Wohnungsbauten. Vergebung der Wohnungen. Sowohl die Bauvereinigungen als die einzelnen Bediensteten neigen offenbar mehr dem Bau von Eigenwohnungen zu. Bei allen Anerkennungen des Werts eines Eigenheims für den Bewohner können doch die Eisenbahnverwaltungen diesen Bestrebungen aus fiskalischen Gründen im allgemeinen keine Förderung angedeihen lassen, denn die Grundsätze über die Personalverwendung und Beförderung stehen dem Ansässigmachen der Bediensteten entgegen, sie erfordern vielmehr eine gewisse Beweglichkeit und Freizügigkeit des Personals. Die Wohnungsfürsorge der Verwaltungen muß also hauptsächlich auf Beschaffung von Mietwohnungen gerichtet sein und auf Beschränkung der Eigenwohnungen auf die Fälle, wo nicht mit einer Versetzung an andere Dienstorte zu rechnen ist. Für den Bau bahneigener Wohnungen, u. zw. bezüglich der Wahl des Bauplatzes, der technischen Ausführung der Gebäude und Verteilung der Wohnungen an die Wohnungsuchenden, stellen die Verwaltungen gleichfalls Richtlinien auf. Diese decken sich in technischer, wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht mit denen, die auch sonst für den Bau von Kleinwohnungen auf Grund der gemachten Erfahrungen allgemein anerkannt sind. Die besonderen Verhältnisse der Eisenbahn bedingen nur die Forderung, daß das Baugelände möglichst in der Nähe der Dienststelle gelegen ist und daß im Besitz der Eisenbahn befindliches Gelände für die Bebauung mit Wohngebäuden nur dann in Betracht kommt, wenn es für Erweiterung von Betriebsanlagen voraussichtlich ausscheidet. 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Barackenwohnungen sollten womöglich nur da errichtet werden, wo einem plötzlichen Ansturm von Wohnungsuchenden begegnet werden muß und ausreichende Gelegenheit zur Herstellung von Not- und Dauerwohnungen durch Ein- und Ausbauten in bestehenden Gebäuden nicht vorhanden ist.</p><lb/> <p>Eigentliche Ledigenheime in den Ausmaßen, wie sie z. B. bei der österreichischen Verwaltung da und dort erstellt wurden, waren schon bei den deutschen Länderbahnen höchst selten. Nur auf ganz großen Bahnhöfen, inbesondere abgelegenen Güter- und Verschiebebahnhöfen, wurden den unverheirateten Arbeitern sog. Unterkunftsräume, d. h. mit einfachsten Möbeln ausgerüstete Wohn- und Schlafstätten, gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernahm die Verwaltung, auch völlige Beköstigung wurde ihnen zu mäßigen Preisen geboten. Diese Einrichtungen waren und sind noch heute bei den Bediensteten beliebt und bieten daneben der Verwaltung den Vorteil, daß sie bei plötzlich auftretendem Bedürfnis einen Stamm geschulter Arbeiter zur Hand hat. Da solche Unterkunftshäuser verhältnismäßig einfach gebaut werden können, sollte von deren Erstellung in jetziger Zeit, wo nur irgend angängig, Gebrauch gemacht werden. Ist nur die Unterbringung einer kleinen Zahl lediger Bediensteter zu besorgen und sind Familienwohnhäuser in erreichbarer Nähe der Arbeitsstelle schon vorhanden, so werden die Unterkunftsräume wohl noch besser und billiger in solchen (womöglich im Dachstock, mit besonderem Zugang) untergebracht.</p><lb/> <p>Die Errichtung von Badehäusern, Waschanstalten, Kindergärten u. dgl. wird heute wohl nur noch in ganz großen Siedlungen in Frage kommen und selten mehr aus Staatsmitteln allein bestritten werden können.</p><lb/> <p rendition="#c">IV. <hi rendition="#g">Allgemeine Anordnung der Wohnungsbauten. 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Die Wohnungsfürsorge der Verwaltungen muß also hauptsächlich auf Beschaffung von Mietwohnungen gerichtet sein und auf Beschränkung der Eigenwohnungen auf die Fälle, wo nicht mit einer Versetzung an andere Dienstorte zu rechnen ist.</p><lb/> <p>Für den Bau bahneigener Wohnungen, u. zw. bezüglich der Wahl des Bauplatzes, der technischen Ausführung der Gebäude und Verteilung der Wohnungen an die Wohnungsuchenden, stellen die Verwaltungen gleichfalls Richtlinien auf. Diese decken sich in technischer, wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht mit denen, die auch sonst für den Bau von Kleinwohnungen auf Grund der gemachten Erfahrungen allgemein anerkannt sind. Die besonderen Verhältnisse der Eisenbahn bedingen nur die Forderung, daß das Baugelände möglichst in der Nähe der Dienststelle gelegen ist und daß im Besitz der Eisenbahn befindliches Gelände für die Bebauung mit Wohngebäuden nur dann in Betracht kommt, wenn es für Erweiterung von Betriebsanlagen voraussichtlich ausscheidet. 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des Eisenbahnpersonales Rechnung tragenden Wohnungen rechtfertigt es, daß die Reichseisenbahnverwaltung für die Planbearbeitung, Bauführung und Bauaufsicht nur eine mäßige Vergütung in Ansatz bringt; umsomehr als es für die Reichseisenbahnverwaltung wirtschaftlicher ist, einen Teil der Überteuerungskosten durch Ausnutzung vorhandener Erfahrungen, Normalpläne und Arbeitskräfte abzubürden als durch Kapital. Als Entschädigung sind bis auf weiteres 30% der nach den einschlägigen Gebührenordnungen für Privatarchitekten jeweils sich berechnenden Gebühren anzusetzen. In diesen Vergütungen sind auch alle Vervielfältigungen der Pläne, Kostenanschläge u. s. w. mit inbegriffen. Wird die Planbearbeitung und Bauaufsicht nicht von der Reichseisenbahnverwaltung ausgeführt, so sind Kosten für die Prüfung der Entwürfe, für die Bauberatung und für die Überwachung der Arbeiten nicht in Rechnung zu stellen.
Der Ankauf vorhandener Wohngebäude ist mit Rücksicht auf die obenerwähnte, aus innen- und außenpolitischen Gründen gebotene Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnhaushalts sehr zu empfehlen, da er billiger ist als Neubau. Der wohnungspolitische Gesichtspunkt jedoch spricht dagegen, da durch ihn (Ankauf vorhandener Gebäude) die Wohngelegenheiten der Allgemeinheit nicht vermehrt werden. Diese beiden Gesichtspunkte sind von Fall zu Fall gegeneinander abzuwägen.
Der Ein- und Ausbau vorhandener bahneigener Gebäude: Durch Verkleinern bestehender Wohnungen, Einbau in nicht oder nicht voll benutzte Betriebsgebäude, insbesondere von Dachgeschossen oder Aufbau von Geschossen, lassen sich häufig mit verhältnismäßig geringen Mitteln neue Wohnungen gewinnen. Barackenwohnungen sollten womöglich nur da errichtet werden, wo einem plötzlichen Ansturm von Wohnungsuchenden begegnet werden muß und ausreichende Gelegenheit zur Herstellung von Not- und Dauerwohnungen durch Ein- und Ausbauten in bestehenden Gebäuden nicht vorhanden ist.
Eigentliche Ledigenheime in den Ausmaßen, wie sie z. B. bei der österreichischen Verwaltung da und dort erstellt wurden, waren schon bei den deutschen Länderbahnen höchst selten. Nur auf ganz großen Bahnhöfen, inbesondere abgelegenen Güter- und Verschiebebahnhöfen, wurden den unverheirateten Arbeitern sog. Unterkunftsräume, d. h. mit einfachsten Möbeln ausgerüstete Wohn- und Schlafstätten, gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernahm die Verwaltung, auch völlige Beköstigung wurde ihnen zu mäßigen Preisen geboten. Diese Einrichtungen waren und sind noch heute bei den Bediensteten beliebt und bieten daneben der Verwaltung den Vorteil, daß sie bei plötzlich auftretendem Bedürfnis einen Stamm geschulter Arbeiter zur Hand hat. Da solche Unterkunftshäuser verhältnismäßig einfach gebaut werden können, sollte von deren Erstellung in jetziger Zeit, wo nur irgend angängig, Gebrauch gemacht werden. Ist nur die Unterbringung einer kleinen Zahl lediger Bediensteter zu besorgen und sind Familienwohnhäuser in erreichbarer Nähe der Arbeitsstelle schon vorhanden, so werden die Unterkunftsräume wohl noch besser und billiger in solchen (womöglich im Dachstock, mit besonderem Zugang) untergebracht.
Die Errichtung von Badehäusern, Waschanstalten, Kindergärten u. dgl. wird heute wohl nur noch in ganz großen Siedlungen in Frage kommen und selten mehr aus Staatsmitteln allein bestritten werden können.
IV. Allgemeine Anordnung der Wohnungsbauten. Vergebung der Wohnungen.
Sowohl die Bauvereinigungen als die einzelnen Bediensteten neigen offenbar mehr dem Bau von Eigenwohnungen zu. Bei allen Anerkennungen des Werts eines Eigenheims für den Bewohner können doch die Eisenbahnverwaltungen diesen Bestrebungen aus fiskalischen Gründen im allgemeinen keine Förderung angedeihen lassen, denn die Grundsätze über die Personalverwendung und Beförderung stehen dem Ansässigmachen der Bediensteten entgegen, sie erfordern vielmehr eine gewisse Beweglichkeit und Freizügigkeit des Personals. Die Wohnungsfürsorge der Verwaltungen muß also hauptsächlich auf Beschaffung von Mietwohnungen gerichtet sein und auf Beschränkung der Eigenwohnungen auf die Fälle, wo nicht mit einer Versetzung an andere Dienstorte zu rechnen ist.
Für den Bau bahneigener Wohnungen, u. zw. bezüglich der Wahl des Bauplatzes, der technischen Ausführung der Gebäude und Verteilung der Wohnungen an die Wohnungsuchenden, stellen die Verwaltungen gleichfalls Richtlinien auf. Diese decken sich in technischer, wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht mit denen, die auch sonst für den Bau von Kleinwohnungen auf Grund der gemachten Erfahrungen allgemein anerkannt sind. Die besonderen Verhältnisse der Eisenbahn bedingen nur die Forderung, daß das Baugelände möglichst in der Nähe der Dienststelle gelegen ist und daß im Besitz der Eisenbahn befindliches Gelände für die Bebauung mit Wohngebäuden nur dann in Betracht kommt, wenn es für Erweiterung von Betriebsanlagen voraussichtlich ausscheidet. Die Verwaltungen sind bestrebt, die beim Bau bahneigener Wohnungen befolgten Grundsätze nach Möglichkeit auch
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