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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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nach der Tiefe (besonders bei Reihenhäusern) der Häuser, so daß jede Wohnung sowohl nach der Straße wie nach dem Hofe zu Fenster erhält, wird nicht nur die beste Ausnützung der Sonnenwärme, sondern auch die so wünschenswerte Durchlüftung der Wohnungen ermöglicht. Bei Gestaltung und Bemessung der Räume, Anordnung der Türen und Fenster, ist auf die voraussichtliche Möblierung (namentlich der Schlafzimmer), auf Gewinnung möglichst großer Stellwände Rücksicht zu nehmen.


Abb. 264.
Unnötige Geschoßhöhen sind zu vermeiden (in ländlichen Bezirken genügt eine lichte Höhe von 2·10 m, in städtischen eine solche von 2·50 m), ebenso unnötig große Fenster (1/12 der Raumgrundfläche als Gesamtfläche der Fenster genügt, zumal bei den sprunghaft steigenden Glaspreisen). Treppenhäuser genügen auch bei mehrstockigen Gebäuden mit 2·20 m lichter Weite, wobei allerdings Voraussetzung, daß die inneren Wangen nicht mit Abstand, sondern in gleicher Flucht übereinander angeordnet werden.

Um Dachholz zu sparen empfiehlt sich, die Dächer nicht steiler zu machen, als die gewählte Dachdeckung erfordert; wird eine gewisse Höhe des Dachstocks verlangt, ist solche durch Anordnung eines Drempels (Kniestock) zu erreichen. In der Grundrißgestaltung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß der größte Raum durch Einziehung einer Zwischenwand gegebenenfalls in zwei Räume geteilt werden kann. Speisekammern sind nur in den besseren Wohnungen mittlerer Beamten vorzusehen, sonst genügt ein lüftbarer Speiseschrank in der Brüstung des Küchenfensters (so daß seine Platte als Küchentisch verwendbar). Auf dem Lande sind die Aborte ebenso wie die Brennmaterialienräume in besonderen Nebengebäuden einfachster Ausführung unterzubringen.

Auch im einzelnen der handwerklichen Ausführung lassen sich manche Ersparnisse machen. Vor allem: Ausführung aller Einzelheiten (besonders der Türen, Fenster, Treppen) nach Normen, Abmessungen und Material genau den örtlichen Erfordernissen anpassen, keine unnötigen Mauerstärken auch für die oberen Geschoße. Für Fußboden in Keller und Holzlege genügt festgestampftes Erdreich. Zusammenziehung der

nach der Tiefe (besonders bei Reihenhäusern) der Häuser, so daß jede Wohnung sowohl nach der Straße wie nach dem Hofe zu Fenster erhält, wird nicht nur die beste Ausnützung der Sonnenwärme, sondern auch die so wünschenswerte Durchlüftung der Wohnungen ermöglicht. Bei Gestaltung und Bemessung der Räume, Anordnung der Türen und Fenster, ist auf die voraussichtliche Möblierung (namentlich der Schlafzimmer), auf Gewinnung möglichst großer Stellwände Rücksicht zu nehmen.


Abb. 264.
Unnötige Geschoßhöhen sind zu vermeiden (in ländlichen Bezirken genügt eine lichte Höhe von 2·10 m, in städtischen eine solche von 2·50 m), ebenso unnötig große Fenster (1/12 der Raumgrundfläche als Gesamtfläche der Fenster genügt, zumal bei den sprunghaft steigenden Glaspreisen). Treppenhäuser genügen auch bei mehrstockigen Gebäuden mit 2·20 m lichter Weite, wobei allerdings Voraussetzung, daß die inneren Wangen nicht mit Abstand, sondern in gleicher Flucht übereinander angeordnet werden.

Um Dachholz zu sparen empfiehlt sich, die Dächer nicht steiler zu machen, als die gewählte Dachdeckung erfordert; wird eine gewisse Höhe des Dachstocks verlangt, ist solche durch Anordnung eines Drempels (Kniestock) zu erreichen. In der Grundrißgestaltung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß der größte Raum durch Einziehung einer Zwischenwand gegebenenfalls in zwei Räume geteilt werden kann. Speisekammern sind nur in den besseren Wohnungen mittlerer Beamten vorzusehen, sonst genügt ein lüftbarer Speiseschrank in der Brüstung des Küchenfensters (so daß seine Platte als Küchentisch verwendbar). Auf dem Lande sind die Aborte ebenso wie die Brennmaterialienräume in besonderen Nebengebäuden einfachster Ausführung unterzubringen.

Auch im einzelnen der handwerklichen Ausführung lassen sich manche Ersparnisse machen. Vor allem: Ausführung aller Einzelheiten (besonders der Türen, Fenster, Treppen) nach Normen, Abmessungen und Material genau den örtlichen Erfordernissen anpassen, keine unnötigen Mauerstärken auch für die oberen Geschoße. Für Fußboden in Keller und Holzlege genügt festgestampftes Erdreich. Zusammenziehung der

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[431/0462] nach der Tiefe (besonders bei Reihenhäusern) der Häuser, so daß jede Wohnung sowohl nach der Straße wie nach dem Hofe zu Fenster erhält, wird nicht nur die beste Ausnützung der Sonnenwärme, sondern auch die so wünschenswerte Durchlüftung der Wohnungen ermöglicht. Bei Gestaltung und Bemessung der Räume, Anordnung der Türen und Fenster, ist auf die voraussichtliche Möblierung (namentlich der Schlafzimmer), auf Gewinnung möglichst großer Stellwände Rücksicht zu nehmen. [Abbildung Abb. 264. ] Unnötige Geschoßhöhen sind zu vermeiden (in ländlichen Bezirken genügt eine lichte Höhe von 2·10 m, in städtischen eine solche von 2·50 m), ebenso unnötig große Fenster (1/12 der Raumgrundfläche als Gesamtfläche der Fenster genügt, zumal bei den sprunghaft steigenden Glaspreisen). Treppenhäuser genügen auch bei mehrstockigen Gebäuden mit 2·20 m lichter Weite, wobei allerdings Voraussetzung, daß die inneren Wangen nicht mit Abstand, sondern in gleicher Flucht übereinander angeordnet werden. Um Dachholz zu sparen empfiehlt sich, die Dächer nicht steiler zu machen, als die gewählte Dachdeckung erfordert; wird eine gewisse Höhe des Dachstocks verlangt, ist solche durch Anordnung eines Drempels (Kniestock) zu erreichen. In der Grundrißgestaltung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß der größte Raum durch Einziehung einer Zwischenwand gegebenenfalls in zwei Räume geteilt werden kann. Speisekammern sind nur in den besseren Wohnungen mittlerer Beamten vorzusehen, sonst genügt ein lüftbarer Speiseschrank in der Brüstung des Küchenfensters (so daß seine Platte als Küchentisch verwendbar). Auf dem Lande sind die Aborte ebenso wie die Brennmaterialienräume in besonderen Nebengebäuden einfachster Ausführung unterzubringen. Auch im einzelnen der handwerklichen Ausführung lassen sich manche Ersparnisse machen. Vor allem: Ausführung aller Einzelheiten (besonders der Türen, Fenster, Treppen) nach Normen, Abmessungen und Material genau den örtlichen Erfordernissen anpassen, keine unnötigen Mauerstärken auch für die oberen Geschoße. Für Fußboden in Keller und Holzlege genügt festgestampftes Erdreich. Zusammenziehung der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/462>, abgerufen am 22.11.2024.