Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Zingg Joseph, Ehrenbürger der Stadt Luzern, geb. den 5. Februar 1828 in Muggau, gest. den 19. Januar 1891, studierte in Heidelberg und Paris die Rechtswissenschaft, trat 1853 als Ratsschreiber in den luzernischen Staatsdienst und wurde 1857 Staatsschreiber. Von 1861 bis 1863 war er Verwalter der Einzinserbahn; 1863 wurde er Regierungsrat und übernahm zuerst das Baudepartement, vom Jahre 1869 an das Finanzdepartement. 1863 wurde Z. Vertreter im Komitee der Zürich-Zug-Luzern-Bahn, 1868 Aufsichtsrat der schweizerischen Rentenanstalt, dann Verwaltungsrat der schweizerischen Zentralbahn. Mehrere Male bekleidete er die Würde eines Schultheissen (Regierungspräsidenten) des eidgenössischen Standes Luzern; von 1872 bis 1878 war er Mitglied des Schweizerischen Nationalrats, von 1872 bis zu seinem Lebensende Mitglied des Luzerner Großen Rats und während einer Amtsperiode dessen Präsident. Siebenundzwanzig Jahre seines Lebens aber widmete Z. dem Unternehmen des Durchstichs der Zentralalpen durch den St. Gotthard. Der erste Zeitraum seiner Beziehungen zu genannter Unternehmung beginnt mit dem Jahre 1863. Am 28. September dieses Jahres wurde Z. in seiner Eigenschaft als luzernischer Regierungsrat in den Ausschuß der Vereinigung schweizerischer Kantone und Eisenbahngesellschaften zur Anstrebung der Gotthardbahn (s. Schweizerische Eisenbahnen) gewählt und als dessen Präsident bezeichnet. Es handelte sich in dieser Periode um die Gründung des internationalen Unternehmens. Italien und Deutschland mußten für den zentralen Alpenübergang gewonnen werden, der Wettbewerb der ost- und westschweizerischen Pässe war zu überwinden. Der zweite Zeitraum seiner Wirksamkeit für die Gotthardbahn begann mit der Konstituierung der Gesellschaft und seiner Wahl zum Mitglied und Vizepräsidenten der dreigliederigen Direktion (Escher, Z., Weber) am 6. Dezember 1871. Z. übernahm das Finanzdepartement, den kommerziellen Dienst und das Hochbauwesen. Im Jahre 1876 brach die große Krise über die Gesellschaft herein und erforderte die ganze Energie der leitenden Männer, um das Unternehmen zu retten. Im Jahre 1878 starb Direktor Weber und im Sommer des gleichen Jahres reichte Präsident Escher (s. d.) um seine Entlassung ein. Von da an bis zum August 1879, wo die Direktion wieder besetzt werden konnte, lag die Last der Geschäftsleitung auf Z. In diese Periode fallen der Abschluß der finanziellen Rekonstruktion des Unternehmens, die Überführung der ganzen Verwaltung nach Luzern, die Sicherung des Baus der Cenerilinie (Giubiasco-Lugano), der Abschluß der großen Bauverträge für die Zufahrtslinien zum Gotthardtunnel und die Reorganisation der Verwaltung. Der dritte Zeitraum seiner Tätigkeit für das Gotthardbahn-Unternehmen beginnt mit seiner Ernennung zum Präsidenten der Direktion am 27. Juni 1879 und endet mit seinem Tod. Während dieser Periode wurde der Bau der Gotthardbahn vollendet, diese dem Betrieb übergeben und auf die Höhe ihrer Aufgabe gebracht. Z. leitete während dieses Zeitraums die Präsidialgeschäfte, das Finanzwesen und in den ersten Jahren den kommerziellen Dienst. Er förderte namentlich den Bau der nördlichen Zufahrtslinien und die Herstellung des Verwaltungsgebäudes zu Luzern. Was sich die Gotthards-Vereinigung im Jahre 1863 vorgesetzt hatte, war bei seinem Scheiden, unter Wahrung sowohl der großen Interessen der Volkswirtschaft als der engeren Gesellschaftsinteressen, nahezu erreicht, nachdem die Ausführung des Gotthardbahnnetzes nach den Staatsverträgen von 1869 und 1878 in der Hauptsache vollendet und für den Rest gesichert war. Dietler. Zinsbürgschaft ist eine Unterstützung der Privatbahnen in der Form, daß öffentliche Körperschaften (Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde) sich verpflichten, für die Verzinsung der von den Bahnen herausgegebenen Schuldscheine (Obligationen, Prioritäten) bis zu einer gewissen Höhe (31/2, 4,5% u. s. w.) aufzukommen, wenn die Einnahmen der Eisenbahnen zur Zahlung der Zinsen nicht oder nicht ganz hinreichen. Die Z. wird meist auf eine bestimmte Anzahl von Jahren gewährt, nach deren Ablauf die geleisteten Zuschüsse mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Können die Eisenbahnen ihren Verpflichtungen nicht genügen, so werden sie in der Regel in öffentliche Verwaltung genommen oder vom Staate (der Gemeinde u. s. w.) angekauft, wobei die geleisteten Vorschüsse auf den Kaufpreis angerechnet werden. Z. sind vielfach gewährt worden in Preußen (seit 1843), Österreich, Ungarn; besonders ist das System ausgebildet in Frankreich durch das sog. Gesetz Francqueville vom 11. Juni 1859 (vgl. Bd. V, S. 170 ff.). Gegen diese Art der Unterstützung bestehen erhebliche Bedenken und sie kommen kaum mehr vor. Fürst Bismarck war ein entschiedener Gegner der Z. (vgl. van der Leyen, Die Eisenbahnpolitik des Fürsten Bismarck, S. 28 f., 168 f.). Nach dem französischen Nebenbahngesetz vom 31. Juli 1913 dürfen Beihilfen in Form von Z. an Nebenbahnen nicht mehr gewährt werden (vgl. auch die Artikel Ertragsgarantie und Subventionen). van der Leyen. Zingg Joseph, Ehrenbürger der Stadt Luzern, geb. den 5. Februar 1828 in Muggau, gest. den 19. Januar 1891, studierte in Heidelberg und Paris die Rechtswissenschaft, trat 1853 als Ratsschreiber in den luzernischen Staatsdienst und wurde 1857 Staatsschreiber. Von 1861 bis 1863 war er Verwalter der Einzinserbahn; 1863 wurde er Regierungsrat und übernahm zuerst das Baudepartement, vom Jahre 1869 an das Finanzdepartement. 1863 wurde Z. Vertreter im Komitee der Zürich-Zug-Luzern-Bahn, 1868 Aufsichtsrat der schweizerischen Rentenanstalt, dann Verwaltungsrat der schweizerischen Zentralbahn. Mehrere Male bekleidete er die Würde eines Schultheissen (Regierungspräsidenten) des eidgenössischen Standes Luzern; von 1872 bis 1878 war er Mitglied des Schweizerischen Nationalrats, von 1872 bis zu seinem Lebensende Mitglied des Luzerner Großen Rats und während einer Amtsperiode dessen Präsident. Siebenundzwanzig Jahre seines Lebens aber widmete Z. dem Unternehmen des Durchstichs der Zentralalpen durch den St. Gotthard. Der erste Zeitraum seiner Beziehungen zu genannter Unternehmung beginnt mit dem Jahre 1863. Am 28. September dieses Jahres wurde Z. in seiner Eigenschaft als luzernischer Regierungsrat in den Ausschuß der Vereinigung schweizerischer Kantone und Eisenbahngesellschaften zur Anstrebung der Gotthardbahn (s. Schweizerische Eisenbahnen) gewählt und als dessen Präsident bezeichnet. Es handelte sich in dieser Periode um die Gründung des internationalen Unternehmens. Italien und Deutschland mußten für den zentralen Alpenübergang gewonnen werden, der Wettbewerb der ost- und westschweizerischen Pässe war zu überwinden. Der zweite Zeitraum seiner Wirksamkeit für die Gotthardbahn begann mit der Konstituierung der Gesellschaft und seiner Wahl zum Mitglied und Vizepräsidenten der dreigliederigen Direktion (Escher, Z., Weber) am 6. Dezember 1871. Z. übernahm das Finanzdepartement, den kommerziellen Dienst und das Hochbauwesen. Im Jahre 1876 brach die große Krise über die Gesellschaft herein und erforderte die ganze Energie der leitenden Männer, um das Unternehmen zu retten. Im Jahre 1878 starb Direktor Weber und im Sommer des gleichen Jahres reichte Präsident Escher (s. d.) um seine Entlassung ein. Von da an bis zum August 1879, wo die Direktion wieder besetzt werden konnte, lag die Last der Geschäftsleitung auf Z. In diese Periode fallen der Abschluß der finanziellen Rekonstruktion des Unternehmens, die Überführung der ganzen Verwaltung nach Luzern, die Sicherung des Baus der Cenerilinie (Giubiasco-Lugano), der Abschluß der großen Bauverträge für die Zufahrtslinien zum Gotthardtunnel und die Reorganisation der Verwaltung. Der dritte Zeitraum seiner Tätigkeit für das Gotthardbahn-Unternehmen beginnt mit seiner Ernennung zum Präsidenten der Direktion am 27. Juni 1879 und endet mit seinem Tod. Während dieser Periode wurde der Bau der Gotthardbahn vollendet, diese dem Betrieb übergeben und auf die Höhe ihrer Aufgabe gebracht. Z. leitete während dieses Zeitraums die Präsidialgeschäfte, das Finanzwesen und in den ersten Jahren den kommerziellen Dienst. Er förderte namentlich den Bau der nördlichen Zufahrtslinien und die Herstellung des Verwaltungsgebäudes zu Luzern. Was sich die Gotthards-Vereinigung im Jahre 1863 vorgesetzt hatte, war bei seinem Scheiden, unter Wahrung sowohl der großen Interessen der Volkswirtschaft als der engeren Gesellschaftsinteressen, nahezu erreicht, nachdem die Ausführung des Gotthardbahnnetzes nach den Staatsverträgen von 1869 und 1878 in der Hauptsache vollendet und für den Rest gesichert war. Dietler. Zinsbürgschaft ist eine Unterstützung der Privatbahnen in der Form, daß öffentliche Körperschaften (Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde) sich verpflichten, für die Verzinsung der von den Bahnen herausgegebenen Schuldscheine (Obligationen, Prioritäten) bis zu einer gewissen Höhe (31/2, 4,5% u. s. w.) aufzukommen, wenn die Einnahmen der Eisenbahnen zur Zahlung der Zinsen nicht oder nicht ganz hinreichen. Die Z. wird meist auf eine bestimmte Anzahl von Jahren gewährt, nach deren Ablauf die geleisteten Zuschüsse mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Können die Eisenbahnen ihren Verpflichtungen nicht genügen, so werden sie in der Regel in öffentliche Verwaltung genommen oder vom Staate (der Gemeinde u. s. w.) angekauft, wobei die geleisteten Vorschüsse auf den Kaufpreis angerechnet werden. Z. sind vielfach gewährt worden in Preußen (seit 1843), Österreich, Ungarn; besonders ist das System ausgebildet in Frankreich durch das sog. Gesetz Françqueville vom 11. Juni 1859 (vgl. Bd. V, S. 170 ff.). Gegen diese Art der Unterstützung bestehen erhebliche Bedenken und sie kommen kaum mehr vor. Fürst Bismarck war ein entschiedener Gegner der Z. (vgl. van der Leyen, Die Eisenbahnpolitik des Fürsten Bismarck, S. 28 f., 168 f.). Nach dem französischen Nebenbahngesetz vom 31. 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Mehrere Male bekleidete er die Würde eines Schultheissen (Regierungspräsidenten) des eidgenössischen Standes Luzern; von 1872 bis 1878 war er Mitglied des Schweizerischen Nationalrats, von 1872 bis zu seinem Lebensende Mitglied des Luzerner Großen Rats und während einer Amtsperiode dessen Präsident.</p><lb/> <p>Siebenundzwanzig Jahre seines Lebens aber widmete Z. dem Unternehmen des Durchstichs der Zentralalpen durch den St. Gotthard. Der erste Zeitraum seiner Beziehungen zu genannter Unternehmung beginnt mit dem Jahre 1863. Am 28. September dieses Jahres wurde Z. in seiner Eigenschaft als luzernischer Regierungsrat in den Ausschuß der Vereinigung schweizerischer Kantone und Eisenbahngesellschaften zur Anstrebung der Gotthardbahn (s. Schweizerische Eisenbahnen) gewählt und als dessen Präsident bezeichnet. Es handelte sich in dieser Periode um die Gründung des internationalen Unternehmens. Italien und Deutschland mußten für den zentralen Alpenübergang gewonnen werden, der Wettbewerb der ost- und westschweizerischen Pässe war zu überwinden. Der zweite Zeitraum seiner Wirksamkeit für die Gotthardbahn begann mit der Konstituierung der Gesellschaft und seiner Wahl zum Mitglied und Vizepräsidenten der dreigliederigen Direktion (Escher, Z., Weber) am 6. Dezember 1871. Z. übernahm das Finanzdepartement, den kommerziellen Dienst und das Hochbauwesen. Im Jahre 1876 brach die große Krise über die Gesellschaft herein und erforderte die ganze Energie der leitenden Männer, um das Unternehmen zu retten. Im Jahre 1878 starb Direktor <hi rendition="#g">Weber</hi> und im Sommer des gleichen Jahres reichte Präsident <hi rendition="#g">Escher</hi> (s. d.) um seine Entlassung ein. Von da an bis zum August 1879, wo die Direktion wieder besetzt werden konnte, lag die Last der Geschäftsleitung auf Z. In diese Periode fallen der Abschluß der finanziellen Rekonstruktion des Unternehmens, die Überführung der ganzen Verwaltung nach Luzern, die Sicherung des Baus der Cenerilinie (Giubiasco-Lugano), der Abschluß der großen Bauverträge für die Zufahrtslinien zum Gotthardtunnel und die Reorganisation der Verwaltung. Der dritte Zeitraum seiner Tätigkeit für das Gotthardbahn-Unternehmen beginnt mit seiner Ernennung zum Präsidenten der Direktion am 27. Juni 1879 und endet mit seinem Tod. Während dieser Periode wurde der Bau der Gotthardbahn vollendet, diese dem Betrieb übergeben und auf die Höhe ihrer Aufgabe gebracht. Z. leitete während dieses Zeitraums die Präsidialgeschäfte, das Finanzwesen und in den ersten Jahren den kommerziellen Dienst. Er förderte namentlich den Bau der nördlichen Zufahrtslinien und die Herstellung des Verwaltungsgebäudes zu Luzern. Was sich die Gotthards-Vereinigung im Jahre 1863 vorgesetzt hatte, war bei seinem Scheiden, unter Wahrung sowohl der großen Interessen der Volkswirtschaft als der engeren Gesellschaftsinteressen, nahezu erreicht, nachdem die Ausführung des Gotthardbahnnetzes nach den Staatsverträgen von 1869 und 1878 in der Hauptsache vollendet und für den Rest gesichert war.</p><lb/> <p rendition="#right">Dietler.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Zinsbürgschaft</hi> ist eine Unterstützung der Privatbahnen in der Form, daß öffentliche Körperschaften (Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde) sich verpflichten, für die Verzinsung der von den Bahnen herausgegebenen Schuldscheine (Obligationen, Prioritäten) bis zu einer gewissen Höhe (3<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi>, 4,5<hi rendition="#i">%</hi> u. s. w.) aufzukommen, wenn die Einnahmen der Eisenbahnen zur Zahlung der Zinsen nicht oder nicht ganz hinreichen. Die Z. wird meist auf eine bestimmte Anzahl von Jahren gewährt, nach deren Ablauf die geleisteten Zuschüsse mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Können die Eisenbahnen ihren Verpflichtungen nicht genügen, so werden sie in der Regel in öffentliche Verwaltung genommen oder vom Staate (der Gemeinde u. s. w.) angekauft, wobei die geleisteten Vorschüsse auf den Kaufpreis angerechnet werden. Z. sind vielfach gewährt worden in Preußen (seit 1843), Österreich, Ungarn; besonders ist das System ausgebildet in Frankreich durch das sog. Gesetz Françqueville vom 11. Juni 1859 (vgl. Bd. V, S. 170 ff.). Gegen diese Art der Unterstützung bestehen erhebliche Bedenken und sie kommen kaum mehr vor. Fürst Bismarck war ein entschiedener Gegner der Z. (vgl. van der <hi rendition="#g">Leyen</hi>, Die Eisenbahnpolitik des Fürsten Bismarck, S. 28 f., 168 f.). Nach dem französischen Nebenbahngesetz vom 31. 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Zingg Joseph, Ehrenbürger der Stadt Luzern, geb. den 5. Februar 1828 in Muggau, gest. den 19. Januar 1891, studierte in Heidelberg und Paris die Rechtswissenschaft, trat 1853 als Ratsschreiber in den luzernischen Staatsdienst und wurde 1857 Staatsschreiber. Von 1861 bis 1863 war er Verwalter der Einzinserbahn; 1863 wurde er Regierungsrat und übernahm zuerst das Baudepartement, vom Jahre 1869 an das Finanzdepartement. 1863 wurde Z. Vertreter im Komitee der Zürich-Zug-Luzern-Bahn, 1868 Aufsichtsrat der schweizerischen Rentenanstalt, dann Verwaltungsrat der schweizerischen Zentralbahn. Mehrere Male bekleidete er die Würde eines Schultheissen (Regierungspräsidenten) des eidgenössischen Standes Luzern; von 1872 bis 1878 war er Mitglied des Schweizerischen Nationalrats, von 1872 bis zu seinem Lebensende Mitglied des Luzerner Großen Rats und während einer Amtsperiode dessen Präsident.
Siebenundzwanzig Jahre seines Lebens aber widmete Z. dem Unternehmen des Durchstichs der Zentralalpen durch den St. Gotthard. Der erste Zeitraum seiner Beziehungen zu genannter Unternehmung beginnt mit dem Jahre 1863. Am 28. September dieses Jahres wurde Z. in seiner Eigenschaft als luzernischer Regierungsrat in den Ausschuß der Vereinigung schweizerischer Kantone und Eisenbahngesellschaften zur Anstrebung der Gotthardbahn (s. Schweizerische Eisenbahnen) gewählt und als dessen Präsident bezeichnet. Es handelte sich in dieser Periode um die Gründung des internationalen Unternehmens. Italien und Deutschland mußten für den zentralen Alpenübergang gewonnen werden, der Wettbewerb der ost- und westschweizerischen Pässe war zu überwinden. Der zweite Zeitraum seiner Wirksamkeit für die Gotthardbahn begann mit der Konstituierung der Gesellschaft und seiner Wahl zum Mitglied und Vizepräsidenten der dreigliederigen Direktion (Escher, Z., Weber) am 6. Dezember 1871. Z. übernahm das Finanzdepartement, den kommerziellen Dienst und das Hochbauwesen. Im Jahre 1876 brach die große Krise über die Gesellschaft herein und erforderte die ganze Energie der leitenden Männer, um das Unternehmen zu retten. Im Jahre 1878 starb Direktor Weber und im Sommer des gleichen Jahres reichte Präsident Escher (s. d.) um seine Entlassung ein. Von da an bis zum August 1879, wo die Direktion wieder besetzt werden konnte, lag die Last der Geschäftsleitung auf Z. In diese Periode fallen der Abschluß der finanziellen Rekonstruktion des Unternehmens, die Überführung der ganzen Verwaltung nach Luzern, die Sicherung des Baus der Cenerilinie (Giubiasco-Lugano), der Abschluß der großen Bauverträge für die Zufahrtslinien zum Gotthardtunnel und die Reorganisation der Verwaltung. Der dritte Zeitraum seiner Tätigkeit für das Gotthardbahn-Unternehmen beginnt mit seiner Ernennung zum Präsidenten der Direktion am 27. Juni 1879 und endet mit seinem Tod. Während dieser Periode wurde der Bau der Gotthardbahn vollendet, diese dem Betrieb übergeben und auf die Höhe ihrer Aufgabe gebracht. Z. leitete während dieses Zeitraums die Präsidialgeschäfte, das Finanzwesen und in den ersten Jahren den kommerziellen Dienst. Er förderte namentlich den Bau der nördlichen Zufahrtslinien und die Herstellung des Verwaltungsgebäudes zu Luzern. Was sich die Gotthards-Vereinigung im Jahre 1863 vorgesetzt hatte, war bei seinem Scheiden, unter Wahrung sowohl der großen Interessen der Volkswirtschaft als der engeren Gesellschaftsinteressen, nahezu erreicht, nachdem die Ausführung des Gotthardbahnnetzes nach den Staatsverträgen von 1869 und 1878 in der Hauptsache vollendet und für den Rest gesichert war.
Dietler.
Zinsbürgschaft ist eine Unterstützung der Privatbahnen in der Form, daß öffentliche Körperschaften (Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde) sich verpflichten, für die Verzinsung der von den Bahnen herausgegebenen Schuldscheine (Obligationen, Prioritäten) bis zu einer gewissen Höhe (31/2, 4,5% u. s. w.) aufzukommen, wenn die Einnahmen der Eisenbahnen zur Zahlung der Zinsen nicht oder nicht ganz hinreichen. Die Z. wird meist auf eine bestimmte Anzahl von Jahren gewährt, nach deren Ablauf die geleisteten Zuschüsse mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Können die Eisenbahnen ihren Verpflichtungen nicht genügen, so werden sie in der Regel in öffentliche Verwaltung genommen oder vom Staate (der Gemeinde u. s. w.) angekauft, wobei die geleisteten Vorschüsse auf den Kaufpreis angerechnet werden. Z. sind vielfach gewährt worden in Preußen (seit 1843), Österreich, Ungarn; besonders ist das System ausgebildet in Frankreich durch das sog. Gesetz Françqueville vom 11. Juni 1859 (vgl. Bd. V, S. 170 ff.). Gegen diese Art der Unterstützung bestehen erhebliche Bedenken und sie kommen kaum mehr vor. Fürst Bismarck war ein entschiedener Gegner der Z. (vgl. van der Leyen, Die Eisenbahnpolitik des Fürsten Bismarck, S. 28 f., 168 f.). Nach dem französischen Nebenbahngesetz vom 31. Juli 1913 dürfen Beihilfen in Form von Z. an Nebenbahnen nicht mehr gewährt werden (vgl. auch die Artikel Ertragsgarantie und Subventionen).
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