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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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u. zw. für beide Strecken des vorteilhafteren Betriebs wegen vom "Morro da Urca", also für die untere Strecke von der Endstation, für die obere von der Anfangsstation aus.


Abb. 318.

Ein zweites, neben dem Zugseil liegendes und mit der Aufhängevorrichtung fest verbundenes, endloses Seil läuft leer mit. Es soll als Fangseil wirken für den Fall, daß das Zugseil


Abb. 319.
reißt, indem es im Augenblick des Reißens des Zugseils dessen Funktionen übernehmen soll, wobei angenommen wird, daß seine Lebensdauer infolge geringerer Beanspruchung eine längere ist als die des Zugseils, so daß bei eintretendem Zugseilbruch das Fangseil mit Sicherheit den ihm dann zufallenden Beanspruchungen gewachsen ist.

Die Zweckmäßigkeit des Leerlaufs dieses zweiten Seils ist fraglich. Es wird entgegengehalten, daß beim Bruch des Zugseils oder beim Nachlassen der Zugspannung in diesem und entsprechend zunehmender Belastung des Fangseils der Durchhang des letzteren plötzlich vermindert wird und das Fahrzeug infolgedessen möglicherweise zuerst eine rückläufige Bewegung macht, bevor das Fangseil volle Zugspannung erhält; dadurch werden aber starke dynamische Wirkungen ausgelöst, die das Fangseil weit über das zulässige Maß beanspruchen können, so daß die durch den

u. zw. für beide Strecken des vorteilhafteren Betriebs wegen vom „Morro da Urca“, also für die untere Strecke von der Endstation, für die obere von der Anfangsstation aus.


Abb. 318.

Ein zweites, neben dem Zugseil liegendes und mit der Aufhängevorrichtung fest verbundenes, endloses Seil läuft leer mit. Es soll als Fangseil wirken für den Fall, daß das Zugseil


Abb. 319.
reißt, indem es im Augenblick des Reißens des Zugseils dessen Funktionen übernehmen soll, wobei angenommen wird, daß seine Lebensdauer infolge geringerer Beanspruchung eine längere ist als die des Zugseils, so daß bei eintretendem Zugseilbruch das Fangseil mit Sicherheit den ihm dann zufallenden Beanspruchungen gewachsen ist.

Die Zweckmäßigkeit des Leerlaufs dieses zweiten Seils ist fraglich. Es wird entgegengehalten, daß beim Bruch des Zugseils oder beim Nachlassen der Zugspannung in diesem und entsprechend zunehmender Belastung des Fangseils der Durchhang des letzteren plötzlich vermindert wird und das Fahrzeug infolgedessen möglicherweise zuerst eine rückläufige Bewegung macht, bevor das Fangseil volle Zugspannung erhält; dadurch werden aber starke dynamische Wirkungen ausgelöst, die das Fangseil weit über das zulässige Maß beanspruchen können, so daß die durch den

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[485/0518] u. zw. für beide Strecken des vorteilhafteren Betriebs wegen vom „Morro da Urca“, also für die untere Strecke von der Endstation, für die obere von der Anfangsstation aus. [Abbildung Abb. 318. ] Ein zweites, neben dem Zugseil liegendes und mit der Aufhängevorrichtung fest verbundenes, endloses Seil läuft leer mit. Es soll als Fangseil wirken für den Fall, daß das Zugseil [Abbildung Abb. 319. ] reißt, indem es im Augenblick des Reißens des Zugseils dessen Funktionen übernehmen soll, wobei angenommen wird, daß seine Lebensdauer infolge geringerer Beanspruchung eine längere ist als die des Zugseils, so daß bei eintretendem Zugseilbruch das Fangseil mit Sicherheit den ihm dann zufallenden Beanspruchungen gewachsen ist. Die Zweckmäßigkeit des Leerlaufs dieses zweiten Seils ist fraglich. Es wird entgegengehalten, daß beim Bruch des Zugseils oder beim Nachlassen der Zugspannung in diesem und entsprechend zunehmender Belastung des Fangseils der Durchhang des letzteren plötzlich vermindert wird und das Fahrzeug infolgedessen möglicherweise zuerst eine rückläufige Bewegung macht, bevor das Fangseil volle Zugspannung erhält; dadurch werden aber starke dynamische Wirkungen ausgelöst, die das Fangseil weit über das zulässige Maß beanspruchen können, so daß die durch den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/518>, abgerufen am 30.06.2024.