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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Die Zugbildungsstationen fertigen Auszüge aus den Zugbildungsplänen für die Ausführung des Dienstes und geben ihnen wohl zum leichteren Verständnis eine bildliche Form, wie dies für Bahnhof Altona in der Ztg. d. VDEV. 1912, S. 1119, näher erläutert ist.

Tabelle I.
Europäischer Wagenbeistellungsplan für die Personen- und Gepäckwagen im internationalen Verkehr (EWP).
Zusammengestellt von der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Soweit der Verkehrsumfang nicht das Fahren von Eilgüterzügen (s. d.) rechtfertigt, haben die Züge des Personenverkehrs auch das Eil- und Expreßgut zu befördern. In einzelne Vorortzüge (s. d.) hat man zu dem Zwecke Personenwagen mit einem Raum für Gepäck und Eilgut eingestellt (s. Dienstabteil); für gewöhnliche Personenzüge reicht aber vielfach der Raum im Packwagen nicht aus. Den Zügen sind dann je nach Verkehrsumfang ein oder mehrere Kurswagen (s. d.) für Eilgut, Milch und Vieh oder Postbeiwagen für den Päckereidienst mitzugeben und möglichst neben dem Packwagen und Postwagen einzustellen, damit sie von den diese Wagen begleitenden Beamten beaufsichtigt werden können. Die weitere Entwicklung des Verkehrs führt dann dazu, daß zunächst nach Bedarf Entlastungszüge eingerichtet werden, die an verkehrsreichen Tagen die Personenzüge in möglichstem Umfange vom Eilgut, Vieh, Milch, Expreßgut und Post zu entlasten haben und die, sobald ein dauerndes Bedürfnis sich herausstellt, als Eilgüterzüge in den Fahrplan Aufnahme finden.

Die Mannigfaltigkeit in der Bauart der Personenwagen, die sich aus den Verkehrsgewohnheiten entwickelt hat (s. Betriebsmittel), erschweren die Z. ebenso wie die wirtschaftliche Ausnutzung der im Zuge mitgeführten Plätze. Nicht nur vier verschiedene Wagenklassen, sondern auch Abteile für Raucher und Nichtraucher, für Frauen, für dienstliche Zwecke, für Jäger mit Hunden werden in den Zügen verlangt. Um unter diesen Umständen die Z. möglichst einfach zu gestalten, sind die deutschen Bahnen bestrebt, die Zahl der Klassen in den einzelnen Zügen einzuschränken. Sie bilden die Schnell- oder D-Züge (s. d.) aus Wagen 1, 2 oder 1, 2, 3, die Eilzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3, die durchgehenden Personenzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3, 4, die Vorortzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3 oder 3, 4 und endlich die Arbeiterzüge aus Wagen 4. oder 3. Klasse (vgl. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 209). Die Frage der Einführung weiterer Vereinfachungen hängt innig mit der Tarifbildung zusammen und läßt sich nur mit ihr gemeinsam lösen. Während des Kriegs haben die deutschen Bahnen in dieser Richtung erneut Untersuchungen angestellt. Sie ergaben, daß die Vereinfachungen und Ersparnisse infolge Verminderung der Klassenzahl nur einen geringen Bruchteil der Fahrpreiseinheitssätze, ausmachen. Wollte man daher z. B. die 3. und 4. Klasse vereinigen, so würde ein Einnahmeausfall nur vermieden werden, wenn der neue Fahrpreis nicht unerheblich über den der jetzigen 4. Klasse erhöht wird. Für die diese Klasse benutzenden zahlreichen

Die Zugbildungsstationen fertigen Auszüge aus den Zugbildungsplänen für die Ausführung des Dienstes und geben ihnen wohl zum leichteren Verständnis eine bildliche Form, wie dies für Bahnhof Altona in der Ztg. d. VDEV. 1912, S. 1119, näher erläutert ist.

Tabelle I.
Europäischer Wagenbeistellungsplan für die Personen- und Gepäckwagen im internationalen Verkehr (EWP).
Zusammengestellt von der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Soweit der Verkehrsumfang nicht das Fahren von Eilgüterzügen (s. d.) rechtfertigt, haben die Züge des Personenverkehrs auch das Eil- und Expreßgut zu befördern. In einzelne Vorortzüge (s. d.) hat man zu dem Zwecke Personenwagen mit einem Raum für Gepäck und Eilgut eingestellt (s. Dienstabteil); für gewöhnliche Personenzüge reicht aber vielfach der Raum im Packwagen nicht aus. Den Zügen sind dann je nach Verkehrsumfang ein oder mehrere Kurswagen (s. d.) für Eilgut, Milch und Vieh oder Postbeiwagen für den Päckereidienst mitzugeben und möglichst neben dem Packwagen und Postwagen einzustellen, damit sie von den diese Wagen begleitenden Beamten beaufsichtigt werden können. Die weitere Entwicklung des Verkehrs führt dann dazu, daß zunächst nach Bedarf Entlastungszüge eingerichtet werden, die an verkehrsreichen Tagen die Personenzüge in möglichstem Umfange vom Eilgut, Vieh, Milch, Expreßgut und Post zu entlasten haben und die, sobald ein dauerndes Bedürfnis sich herausstellt, als Eilgüterzüge in den Fahrplan Aufnahme finden.

Die Mannigfaltigkeit in der Bauart der Personenwagen, die sich aus den Verkehrsgewohnheiten entwickelt hat (s. Betriebsmittel), erschweren die Z. ebenso wie die wirtschaftliche Ausnutzung der im Zuge mitgeführten Plätze. Nicht nur vier verschiedene Wagenklassen, sondern auch Abteile für Raucher und Nichtraucher, für Frauen, für dienstliche Zwecke, für Jäger mit Hunden werden in den Zügen verlangt. Um unter diesen Umständen die Z. möglichst einfach zu gestalten, sind die deutschen Bahnen bestrebt, die Zahl der Klassen in den einzelnen Zügen einzuschränken. Sie bilden die Schnell- oder D-Züge (s. d.) aus Wagen 1, 2 oder 1, 2, 3, die Eilzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3, die durchgehenden Personenzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3, 4, die Vorortzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3 oder 3, 4 und endlich die Arbeiterzüge aus Wagen 4. oder 3. Klasse (vgl. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 209). Die Frage der Einführung weiterer Vereinfachungen hängt innig mit der Tarifbildung zusammen und läßt sich nur mit ihr gemeinsam lösen. Während des Kriegs haben die deutschen Bahnen in dieser Richtung erneut Untersuchungen angestellt. Sie ergaben, daß die Vereinfachungen und Ersparnisse infolge Verminderung der Klassenzahl nur einen geringen Bruchteil der Fahrpreiseinheitssätze, ausmachen. Wollte man daher z. B. die 3. und 4. Klasse vereinigen, so würde ein Einnahmeausfall nur vermieden werden, wenn der neue Fahrpreis nicht unerheblich über den der jetzigen 4. Klasse erhöht wird. Für die diese Klasse benutzenden zahlreichen

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[495/0528] Die Zugbildungsstationen fertigen Auszüge aus den Zugbildungsplänen für die Ausführung des Dienstes und geben ihnen wohl zum leichteren Verständnis eine bildliche Form, wie dies für Bahnhof Altona in der Ztg. d. VDEV. 1912, S. 1119, näher erläutert ist. Tabelle I. Europäischer Wagenbeistellungsplan für die Personen- und Gepäckwagen im internationalen Verkehr (EWP). Zusammengestellt von der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern. Soweit der Verkehrsumfang nicht das Fahren von Eilgüterzügen (s. d.) rechtfertigt, haben die Züge des Personenverkehrs auch das Eil- und Expreßgut zu befördern. In einzelne Vorortzüge (s. d.) hat man zu dem Zwecke Personenwagen mit einem Raum für Gepäck und Eilgut eingestellt (s. Dienstabteil); für gewöhnliche Personenzüge reicht aber vielfach der Raum im Packwagen nicht aus. Den Zügen sind dann je nach Verkehrsumfang ein oder mehrere Kurswagen (s. d.) für Eilgut, Milch und Vieh oder Postbeiwagen für den Päckereidienst mitzugeben und möglichst neben dem Packwagen und Postwagen einzustellen, damit sie von den diese Wagen begleitenden Beamten beaufsichtigt werden können. Die weitere Entwicklung des Verkehrs führt dann dazu, daß zunächst nach Bedarf Entlastungszüge eingerichtet werden, die an verkehrsreichen Tagen die Personenzüge in möglichstem Umfange vom Eilgut, Vieh, Milch, Expreßgut und Post zu entlasten haben und die, sobald ein dauerndes Bedürfnis sich herausstellt, als Eilgüterzüge in den Fahrplan Aufnahme finden. Die Mannigfaltigkeit in der Bauart der Personenwagen, die sich aus den Verkehrsgewohnheiten entwickelt hat (s. Betriebsmittel), erschweren die Z. ebenso wie die wirtschaftliche Ausnutzung der im Zuge mitgeführten Plätze. Nicht nur vier verschiedene Wagenklassen, sondern auch Abteile für Raucher und Nichtraucher, für Frauen, für dienstliche Zwecke, für Jäger mit Hunden werden in den Zügen verlangt. Um unter diesen Umständen die Z. möglichst einfach zu gestalten, sind die deutschen Bahnen bestrebt, die Zahl der Klassen in den einzelnen Zügen einzuschränken. Sie bilden die Schnell- oder D-Züge (s. d.) aus Wagen 1, 2 oder 1, 2, 3, die Eilzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3, die durchgehenden Personenzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3, 4, die Vorortzüge (s. d.) aus Wagen 2, 3 oder 3, 4 und endlich die Arbeiterzüge aus Wagen 4. oder 3. Klasse (vgl. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 209). Die Frage der Einführung weiterer Vereinfachungen hängt innig mit der Tarifbildung zusammen und läßt sich nur mit ihr gemeinsam lösen. Während des Kriegs haben die deutschen Bahnen in dieser Richtung erneut Untersuchungen angestellt. Sie ergaben, daß die Vereinfachungen und Ersparnisse infolge Verminderung der Klassenzahl nur einen geringen Bruchteil der Fahrpreiseinheitssätze, ausmachen. Wollte man daher z. B. die 3. und 4. Klasse vereinigen, so würde ein Einnahmeausfall nur vermieden werden, wenn der neue Fahrpreis nicht unerheblich über den der jetzigen 4. Klasse erhöht wird. Für die diese Klasse benutzenden zahlreichen

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 495. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/528>, abgerufen am 30.06.2024.