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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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man sie auf etwa 30% der Gesamtbetriebskosten annehmen können. Rechnet man auch die Kosten für Unterhaltung und Ergänzung der Betriebsmittel dazu, so dürften die reinen Z. in diesem erweiterten Sinne auf 55-60% der Gesamtbetriebskosten zu schätzen sein.

Es stellten sich die reinen Z. für das Zugkm im Schnellzugdienst auf 119·1 Pf., im Personenzugdienst auf 88·9 Pf., im Güterzugdienst auf 140·5 Pf.; und die gesamten Betriebskosten, ohne Verzinsung des Anlagekapitals, für das Zugkm im Schnellzugdienst auf 208·0 Pf., im Personenzugdienst auf 158·5 Pf., im Güterzugdienst auf 246·0 Pf. Es stellten sich für das Wagenachskm im Schnellzugdienst auf 11·5 Pf., im Personenzugdienst auf 8·04 Pf., im Güterzugdienst auf 4·55 Pf.

Die Hauptschwierigkeit aller derartigen Untersuchungen liegt in der angemessenen Verteilung der einzelnen Ausgabenposten auf die verschiedenen Zuggattungen, insbesondere der Aufwendungen, die nicht unmittelbar für die Zugförderung erfolgen. Bei den persönlichen Kosten lassen sich nur die für den Lokomotiv- und für den Zugbegleitdienst entstandenen Aufwendungen in Verbindung mit den erfahrungsgemäß in den einzelnen Zuggattungen geleisteten Tagesleistungen einigermaßen genau ermitteln, die übrigen müssen nach einem angenommenen Maßstab verteilt werden, und ebenso bedarf es bei den sächlichen Aufgaben vielfacher Annahmen, um einen Verteilungsmaßstab zu finden. Eingehende Untersuchungen hierüber bringen die Arbeiten von Esch (Über den Einfluß der Geschwindigkeit der Beförderung auf die Selbstkosten der Eisenbahnen, Jena 1911) und Landsberg (Über die sachlichen Förderkosten des Eisenbahnbetriebes).

Die gesamten sächlichen Förderkosten, worunter die für Unterhaltung und Erneuerung des Oberbaus, Erhaltung und Ergänzung der Betriebsmittel und der maschinellen Anlagen und der Verbrauch an Betriebsstoffen verstanden werden, betragen nach Landsberg bei Schnellzügen 3·82 Pf. f. d. Wagenachskm; bei Personenzügen 4·00 Pf. f. d. Wagenachskm; bei Güterzügen 2·470 Pf. f. d. Wagenachskm.

Esch, der außer diesen sächlichen Kosten auch die Aufwendungen für Lokomotiven und Zugbegleitpersonal und die Verzinsung für Lokomotiven und Wagen berücksichtigt, kommt zu folgenden Ergebnissen:

Bei Schnellzügen 4·527 Pf. f. d. Wagenachskm, bei Personenzügen 4·661 Pf. f. d. Wagenachskm, bei Güterzügen 2·829 Pf. f. d. Wagenachskm.

Von den Kosten für 1 Wagenachs km entfallen (in Pfennig) auf:



man sie auf etwa 30% der Gesamtbetriebskosten annehmen können. Rechnet man auch die Kosten für Unterhaltung und Ergänzung der Betriebsmittel dazu, so dürften die reinen Z. in diesem erweiterten Sinne auf 55–60% der Gesamtbetriebskosten zu schätzen sein.

Es stellten sich die reinen Z. für das Zugkm im Schnellzugdienst auf 119·1 Pf., im Personenzugdienst auf 88·9 Pf., im Güterzugdienst auf 140·5 Pf.; und die gesamten Betriebskosten, ohne Verzinsung des Anlagekapitals, für das Zugkm im Schnellzugdienst auf 208·0 Pf., im Personenzugdienst auf 158·5 Pf., im Güterzugdienst auf 246·0 Pf. Es stellten sich für das Wagenachskm im Schnellzugdienst auf 11·5 Pf., im Personenzugdienst auf 8·04 Pf., im Güterzugdienst auf 4·55 Pf.

Die Hauptschwierigkeit aller derartigen Untersuchungen liegt in der angemessenen Verteilung der einzelnen Ausgabenposten auf die verschiedenen Zuggattungen, insbesondere der Aufwendungen, die nicht unmittelbar für die Zugförderung erfolgen. Bei den persönlichen Kosten lassen sich nur die für den Lokomotiv- und für den Zugbegleitdienst entstandenen Aufwendungen in Verbindung mit den erfahrungsgemäß in den einzelnen Zuggattungen geleisteten Tagesleistungen einigermaßen genau ermitteln, die übrigen müssen nach einem angenommenen Maßstab verteilt werden, und ebenso bedarf es bei den sächlichen Aufgaben vielfacher Annahmen, um einen Verteilungsmaßstab zu finden. Eingehende Untersuchungen hierüber bringen die Arbeiten von Esch (Über den Einfluß der Geschwindigkeit der Beförderung auf die Selbstkosten der Eisenbahnen, Jena 1911) und Landsberg (Über die sachlichen Förderkosten des Eisenbahnbetriebes).

Die gesamten sächlichen Förderkosten, worunter die für Unterhaltung und Erneuerung des Oberbaus, Erhaltung und Ergänzung der Betriebsmittel und der maschinellen Anlagen und der Verbrauch an Betriebsstoffen verstanden werden, betragen nach Landsberg bei Schnellzügen 3·82 Pf. f. d. Wagenachskm; bei Personenzügen 4·00 Pf. f. d. Wagenachskm; bei Güterzügen 2·470 Pf. f. d. Wagenachskm.

Esch, der außer diesen sächlichen Kosten auch die Aufwendungen für Lokomotiven und Zugbegleitpersonal und die Verzinsung für Lokomotiven und Wagen berücksichtigt, kommt zu folgenden Ergebnissen:

Bei Schnellzügen 4·527 Pf. f. d. Wagenachskm, bei Personenzügen 4·661 Pf. f. d. Wagenachskm, bei Güterzügen 2·829 Pf. f. d. Wagenachskm.

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[502/0535] man sie auf etwa 30% der Gesamtbetriebskosten annehmen können. Rechnet man auch die Kosten für Unterhaltung und Ergänzung der Betriebsmittel dazu, so dürften die reinen Z. in diesem erweiterten Sinne auf 55–60% der Gesamtbetriebskosten zu schätzen sein. Es stellten sich die reinen Z. für das Zugkm im Schnellzugdienst auf 119·1 Pf., im Personenzugdienst auf 88·9 Pf., im Güterzugdienst auf 140·5 Pf.; und die gesamten Betriebskosten, ohne Verzinsung des Anlagekapitals, für das Zugkm im Schnellzugdienst auf 208·0 Pf., im Personenzugdienst auf 158·5 Pf., im Güterzugdienst auf 246·0 Pf. Es stellten sich für das Wagenachskm im Schnellzugdienst auf 11·5 Pf., im Personenzugdienst auf 8·04 Pf., im Güterzugdienst auf 4·55 Pf. Die Hauptschwierigkeit aller derartigen Untersuchungen liegt in der angemessenen Verteilung der einzelnen Ausgabenposten auf die verschiedenen Zuggattungen, insbesondere der Aufwendungen, die nicht unmittelbar für die Zugförderung erfolgen. Bei den persönlichen Kosten lassen sich nur die für den Lokomotiv- und für den Zugbegleitdienst entstandenen Aufwendungen in Verbindung mit den erfahrungsgemäß in den einzelnen Zuggattungen geleisteten Tagesleistungen einigermaßen genau ermitteln, die übrigen müssen nach einem angenommenen Maßstab verteilt werden, und ebenso bedarf es bei den sächlichen Aufgaben vielfacher Annahmen, um einen Verteilungsmaßstab zu finden. Eingehende Untersuchungen hierüber bringen die Arbeiten von Esch (Über den Einfluß der Geschwindigkeit der Beförderung auf die Selbstkosten der Eisenbahnen, Jena 1911) und Landsberg (Über die sachlichen Förderkosten des Eisenbahnbetriebes). Die gesamten sächlichen Förderkosten, worunter die für Unterhaltung und Erneuerung des Oberbaus, Erhaltung und Ergänzung der Betriebsmittel und der maschinellen Anlagen und der Verbrauch an Betriebsstoffen verstanden werden, betragen nach Landsberg bei Schnellzügen 3·82 Pf. f. d. Wagenachskm; bei Personenzügen 4·00 Pf. f. d. Wagenachskm; bei Güterzügen 2·470 Pf. f. d. Wagenachskm. Esch, der außer diesen sächlichen Kosten auch die Aufwendungen für Lokomotiven und Zugbegleitpersonal und die Verzinsung für Lokomotiven und Wagen berücksichtigt, kommt zu folgenden Ergebnissen: Bei Schnellzügen 4·527 Pf. f. d. Wagenachskm, bei Personenzügen 4·661 Pf. f. d. Wagenachskm, bei Güterzügen 2·829 Pf. f. d. Wagenachskm. Von den Kosten für 1 Wagenachs km entfallen (in Pfennig) auf:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 502. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/535>, abgerufen am 30.06.2024.