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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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den Generalbetriebsleitungen von den Eisenbahndirektionen zugehenden telegraphischen Meldungen, die durch Anwendung eines bestimmten Musters zahlreiche Abkürzungen zulassen, geben Aufschluß über die Betriebsleistungen auf den hierfür im voraus bezeichneten Strecken in den letzten 24 Stunden, über Rückstände (Zahl der abgestellten Züge und Wagen), alle wichtigen Vorkommnisse und erheblichen Verspätungen in einer mit den Vortagen vergleichsfähigen Form (s. Zugverspätungen und Verkehrsstockungen unter II). Der betriebstechnische Kleindienst und das Sicherungswesen gehören nicht zum Geschäftskreis der Generalbetriebsleitungen. Diese haben im Benehmen mit den Eisenbahndirektionen die zur Verhütung und Behebung von Betriebsschwierigkeiten geeigneten Maßnahmen zu treffen, die Einsetzung von Z., Personal- und Lokomotivausgleichstellen herbeizuführen, die Aushilfe mit Betriebspersonal, vorübergehend auch mit Lokomotiven zu vermitteln, die notwendig werdenden Umleitungen von Last- und Leerzügen, Änderungen in den Zugbildungsaufgaben der Bahnhöfe und der Rangordnung der Güterzüge, ergänzende Bestimmungen zur Regelung des Güterzugdienstes an den Sonn- und Feiertagen, Rückhaltsperren, Annahmesperren u. s. w. im Benehmen mit den zuständigen Stellen anzuordnen oder anzuregen, auf die Einführung aller sonstige Maßnahmen, wie Regelung der Sonntagsruhe, der Leitungs- und Ladevorschriften einschließlich Benutzung der Wasserstraßen, Ergänzung baulicher Anlagen bei den Eisenbahndirektionen hinzuwirken und endlich Sonderaufträge wie die Geschäftsführung bei Güterzugfahrplanberatungen zu übernehmen. Die Generalbetriebsleitungen können von den Eisenbahndirektionen Auskunft und Meldungen innerhalb ihrer Zuständigkeit einfordern. Die Geschäftserledigung haben sie in weitestem Umfang durch Fernsprecher und mündliches Benehmen vorzunehmen.

Breusing.


Zugmeldebuch s. Zugfolge.


Zugmeldestellen s. Zugfolge.


Zugmeldeverfahren s. Zugfolge.


Zugnummer (number of train; numero du train; numero del treno). Zur Erleichterung des dienstlichen Verkehrs gibt man jedem Zug eine Z. und wählt für die eine Fahrrichtung ungrade, für die andere grade Z. Da die Ankündigung der Züge an die Schrankenwärter durch ein- oder zweimaliges Ertönen einer Anzahl von Glockenschlägen bewirkt wird (s. durchlaufende Liniensignale), so bringt man wohl die Z. hiermit in Übereinstimmung derart, daß die Züge ungrade Z. erhalten, die in der Richtung verkehren, in der sie durch ein einmaliges Ertönen einer Anzahl von Glockenschlägen angekündigt werden. Während für die deutschen Bahnen im § 5 (4) der FV. nur bestimmt wird, daß jeder Zug eine Nummer zu erhalten hat, sollen auf den österreichischen Bahnen nach Art. 71 der Vorschriften für den Verkehrsdienst die in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge fortlaufende Nummern erhalten, u. zw. die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt die ungraden, die Züge der entgegengesetzten Richtung die graden Z. Die nicht in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge können auch ohne Z. durch eine anderweite jede Verwechslung ausschließende Benennung als Vergnügungszug, Schotterzug u. s. w. bezeichnet werden (s. Fahrplan und Vorzug). Die Z. werden so gewählt, daß sich aus der Z. Gattung und möglichst auch Verkehrszweck des Zugs ergibt. Die Schnell- und Personenzüge erhalten die niedrigen, die Güterzüge die höheren Z. Erwünscht ist mit den Z. nicht höher zu gehen, als es diese Unterscheidung erfordert. Trotzdem können große Verwaltungen in der Regel fünfstellige Z., deren Anwendung mancherlei Erschwernisse im Dienst mit sich bringt, nicht ganz vermeiden (s. Zugmeldedienst).

Während die Z. auf den österreichischen Bahnen nach den in Tabelle 2 des Anhangs zu den Fahrordnungsbüchern enthaltenen Grundsätzen festgesetzt werden, gelten für die deutschen Reichsbahnen nachstehende Bestimmungen:

Auf einem Bahnhof und einer Strecke soll jede Z. nur einmal vorkommen. Auch innerhalb eines Direktionsbezirks soll möglichst jede Nummer nur einmal erscheinen. Die Z. bleibt von der Zugbildungs- bis zur Auflösungsstation bestehen, auch wenn unterwegs Wagengruppen ab- oder zugehen. Die Z. sollen möglichst nicht über 4stellige Zahlen hinausgehen. Innerhalb eines Direktionsbezirks sind für die Personenzüge einer Bahnstrecke und für die Güterzüge gleicher Verkehrsbeziehungen besondere Nummernreihen festzusetzen, damit an der Z. außer der Gattung auch das Verkehrsgebiet des Zuges erkannt werden kann. Gleiche Nummernreihen können nur für solche Verkehre gewählt werden, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen. Soweit angängig, sollen die ungraden Z. für die Richtung von Westen nach Osten und von Süden nach Norden benutzt werden. Eine Änderung der Z. findet aber beim Richtungswechsel nur aus diesem Grunde nicht statt. Auf der Zugbildungsstation soll der erste nach Mitternacht abgehende Zug die niedrigste Z. seiner Reihe erhalten. Bei Zug und Gegenzug führt der erstere die niedrige Zahl. Die einzelnen Zuggattungen erhalten nachstehende Nummernreihen:


1. Schnell-, Eil- und Personenzüge1- 5.000
2. Eilgüter, Milch-, Post- und
ähnliche Züge6.000- 6.300
3. Viehzüge6.301- 6.500
4. Fern- und Durchgangsgüterzüge6.501- 8.000
4. Fern- und Durchgangsgüterzüge5.001- 5.999
5. Nahegüterzüge8.001-20.000
6. Leerfahrten, Lokomotiv- und
Werkstättenprobefahrten20.001-30.000
oder3.001- 5.000
7. Leerwagenzüge30.001-40.000
8. Bedienungs- und Übergabezüge40.001-50.000
9. Umleitungsgüterzüge, soweit
dauernd erforderlich50.000-80.000

Breusing.


Zugpersonal, Zugmannschaft (engine and train staff; personnel du train; personale del treno), das zur Beförderung und Begleitung der Züge und Triebwagen bestimmte Personal. Es wird auch wohl als Fahrpersonal (s. d.) bezeichnet, untersteht während der Fahrt dem Zugführer und zerfällt nach § 63, 1, der

den Generalbetriebsleitungen von den Eisenbahndirektionen zugehenden telegraphischen Meldungen, die durch Anwendung eines bestimmten Musters zahlreiche Abkürzungen zulassen, geben Aufschluß über die Betriebsleistungen auf den hierfür im voraus bezeichneten Strecken in den letzten 24 Stunden, über Rückstände (Zahl der abgestellten Züge und Wagen), alle wichtigen Vorkommnisse und erheblichen Verspätungen in einer mit den Vortagen vergleichsfähigen Form (s. Zugverspätungen und Verkehrsstockungen unter II). Der betriebstechnische Kleindienst und das Sicherungswesen gehören nicht zum Geschäftskreis der Generalbetriebsleitungen. Diese haben im Benehmen mit den Eisenbahndirektionen die zur Verhütung und Behebung von Betriebsschwierigkeiten geeigneten Maßnahmen zu treffen, die Einsetzung von Z., Personal- und Lokomotivausgleichstellen herbeizuführen, die Aushilfe mit Betriebspersonal, vorübergehend auch mit Lokomotiven zu vermitteln, die notwendig werdenden Umleitungen von Last- und Leerzügen, Änderungen in den Zugbildungsaufgaben der Bahnhöfe und der Rangordnung der Güterzüge, ergänzende Bestimmungen zur Regelung des Güterzugdienstes an den Sonn- und Feiertagen, Rückhaltsperren, Annahmesperren u. s. w. im Benehmen mit den zuständigen Stellen anzuordnen oder anzuregen, auf die Einführung aller sonstige Maßnahmen, wie Regelung der Sonntagsruhe, der Leitungs- und Ladevorschriften einschließlich Benutzung der Wasserstraßen, Ergänzung baulicher Anlagen bei den Eisenbahndirektionen hinzuwirken und endlich Sonderaufträge wie die Geschäftsführung bei Güterzugfahrplanberatungen zu übernehmen. Die Generalbetriebsleitungen können von den Eisenbahndirektionen Auskunft und Meldungen innerhalb ihrer Zuständigkeit einfordern. Die Geschäftserledigung haben sie in weitestem Umfang durch Fernsprecher und mündliches Benehmen vorzunehmen.

Breusing.


Zugmeldebuch s. Zugfolge.


Zugmeldestellen s. Zugfolge.


Zugmeldeverfahren s. Zugfolge.


Zugnummer (number of train; numéro du train; numero del treno). Zur Erleichterung des dienstlichen Verkehrs gibt man jedem Zug eine Z. und wählt für die eine Fahrrichtung ungrade, für die andere grade Z. Da die Ankündigung der Züge an die Schrankenwärter durch ein- oder zweimaliges Ertönen einer Anzahl von Glockenschlägen bewirkt wird (s. durchlaufende Liniensignale), so bringt man wohl die Z. hiermit in Übereinstimmung derart, daß die Züge ungrade Z. erhalten, die in der Richtung verkehren, in der sie durch ein einmaliges Ertönen einer Anzahl von Glockenschlägen angekündigt werden. Während für die deutschen Bahnen im § 5 (4) der FV. nur bestimmt wird, daß jeder Zug eine Nummer zu erhalten hat, sollen auf den österreichischen Bahnen nach Art. 71 der Vorschriften für den Verkehrsdienst die in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge fortlaufende Nummern erhalten, u. zw. die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt die ungraden, die Züge der entgegengesetzten Richtung die graden Z. Die nicht in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge können auch ohne Z. durch eine anderweite jede Verwechslung ausschließende Benennung als Vergnügungszug, Schotterzug u. s. w. bezeichnet werden (s. Fahrplan und Vorzug). Die Z. werden so gewählt, daß sich aus der Z. Gattung und möglichst auch Verkehrszweck des Zugs ergibt. Die Schnell- und Personenzüge erhalten die niedrigen, die Güterzüge die höheren Z. Erwünscht ist mit den Z. nicht höher zu gehen, als es diese Unterscheidung erfordert. Trotzdem können große Verwaltungen in der Regel fünfstellige Z., deren Anwendung mancherlei Erschwernisse im Dienst mit sich bringt, nicht ganz vermeiden (s. Zugmeldedienst).

Während die Z. auf den österreichischen Bahnen nach den in Tabelle 2 des Anhangs zu den Fahrordnungsbüchern enthaltenen Grundsätzen festgesetzt werden, gelten für die deutschen Reichsbahnen nachstehende Bestimmungen:

Auf einem Bahnhof und einer Strecke soll jede Z. nur einmal vorkommen. Auch innerhalb eines Direktionsbezirks soll möglichst jede Nummer nur einmal erscheinen. Die Z. bleibt von der Zugbildungs- bis zur Auflösungsstation bestehen, auch wenn unterwegs Wagengruppen ab- oder zugehen. Die Z. sollen möglichst nicht über 4stellige Zahlen hinausgehen. Innerhalb eines Direktionsbezirks sind für die Personenzüge einer Bahnstrecke und für die Güterzüge gleicher Verkehrsbeziehungen besondere Nummernreihen festzusetzen, damit an der Z. außer der Gattung auch das Verkehrsgebiet des Zuges erkannt werden kann. Gleiche Nummernreihen können nur für solche Verkehre gewählt werden, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen. Soweit angängig, sollen die ungraden Z. für die Richtung von Westen nach Osten und von Süden nach Norden benutzt werden. Eine Änderung der Z. findet aber beim Richtungswechsel nur aus diesem Grunde nicht statt. Auf der Zugbildungsstation soll der erste nach Mitternacht abgehende Zug die niedrigste Z. seiner Reihe erhalten. Bei Zug und Gegenzug führt der erstere die niedrige Zahl. Die einzelnen Zuggattungen erhalten nachstehende Nummernreihen:


1. Schnell-, Eil- und Personenzüge1– 5.000
2. Eilgüter, Milch-, Post- und
ähnliche Züge6.000– 6.300
3. Viehzüge6.301– 6.500
4. Fern- und Durchgangsgüterzüge6.501– 8.000
4. Fern- und Durchgangsgüterzüge5.001– 5.999
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Werkstättenprobefahrten20.001–30.000
oder3.001– 5.000
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8. Bedienungs- und Übergabezüge40.001–50.000
9. Umleitungsgüterzüge, soweit
dauernd erforderlich50.000–80.000

Breusing.


Zugpersonal, Zugmannschaft (engine and train staff; personnel du train; personale del treno), das zur Beförderung und Begleitung der Züge und Triebwagen bestimmte Personal. Es wird auch wohl als Fahrpersonal (s. d.) bezeichnet, untersteht während der Fahrt dem Zugführer und zerfällt nach § 63, 1, der

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[514/0547] den Generalbetriebsleitungen von den Eisenbahndirektionen zugehenden telegraphischen Meldungen, die durch Anwendung eines bestimmten Musters zahlreiche Abkürzungen zulassen, geben Aufschluß über die Betriebsleistungen auf den hierfür im voraus bezeichneten Strecken in den letzten 24 Stunden, über Rückstände (Zahl der abgestellten Züge und Wagen), alle wichtigen Vorkommnisse und erheblichen Verspätungen in einer mit den Vortagen vergleichsfähigen Form (s. Zugverspätungen und Verkehrsstockungen unter II). Der betriebstechnische Kleindienst und das Sicherungswesen gehören nicht zum Geschäftskreis der Generalbetriebsleitungen. 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Während für die deutschen Bahnen im § 5 (4) der FV. nur bestimmt wird, daß jeder Zug eine Nummer zu erhalten hat, sollen auf den österreichischen Bahnen nach Art. 71 der Vorschriften für den Verkehrsdienst die in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge fortlaufende Nummern erhalten, u. zw. die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt die ungraden, die Züge der entgegengesetzten Richtung die graden Z. Die nicht in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge können auch ohne Z. durch eine anderweite jede Verwechslung ausschließende Benennung als Vergnügungszug, Schotterzug u. s. w. bezeichnet werden (s. Fahrplan und Vorzug). Die Z. werden so gewählt, daß sich aus der Z. Gattung und möglichst auch Verkehrszweck des Zugs ergibt. Die Schnell- und Personenzüge erhalten die niedrigen, die Güterzüge die höheren Z. Erwünscht ist mit den Z. nicht höher zu gehen, als es diese Unterscheidung erfordert. Trotzdem können große Verwaltungen in der Regel fünfstellige Z., deren Anwendung mancherlei Erschwernisse im Dienst mit sich bringt, nicht ganz vermeiden (s. Zugmeldedienst). Während die Z. auf den österreichischen Bahnen nach den in Tabelle 2 des Anhangs zu den Fahrordnungsbüchern enthaltenen Grundsätzen festgesetzt werden, gelten für die deutschen Reichsbahnen nachstehende Bestimmungen: Auf einem Bahnhof und einer Strecke soll jede Z. nur einmal vorkommen. Auch innerhalb eines Direktionsbezirks soll möglichst jede Nummer nur einmal erscheinen. Die Z. bleibt von der Zugbildungs- bis zur Auflösungsstation bestehen, auch wenn unterwegs Wagengruppen ab- oder zugehen. Die Z. sollen möglichst nicht über 4stellige Zahlen hinausgehen. Innerhalb eines Direktionsbezirks sind für die Personenzüge einer Bahnstrecke und für die Güterzüge gleicher Verkehrsbeziehungen besondere Nummernreihen festzusetzen, damit an der Z. außer der Gattung auch das Verkehrsgebiet des Zuges erkannt werden kann. Gleiche Nummernreihen können nur für solche Verkehre gewählt werden, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen. Soweit angängig, sollen die ungraden Z. für die Richtung von Westen nach Osten und von Süden nach Norden benutzt werden. Eine Änderung der Z. findet aber beim Richtungswechsel nur aus diesem Grunde nicht statt. Auf der Zugbildungsstation soll der erste nach Mitternacht abgehende Zug die niedrigste Z. seiner Reihe erhalten. Bei Zug und Gegenzug führt der erstere die niedrige Zahl. Die einzelnen Zuggattungen erhalten nachstehende Nummernreihen: 1. Schnell-, Eil- und Personenzüge 1– 5.000 2. Eilgüter, Milch-, Post- und ähnliche Züge 6.000– 6.300 3. Viehzüge 6.301– 6.500 4. Fern- und Durchgangsgüterzüge 6.501– 8.000 4. Fern- und Durchgangsgüterzüge 5.001– 5.999 5. Nahegüterzüge 8.001–20.000 6. Leerfahrten, Lokomotiv- und Werkstättenprobefahrten 20.001–30.000 oder 3.001– 5.000 7. Leerwagenzüge 30.001–40.000 8. Bedienungs- und Übergabezüge 40.001–50.000 9. Umleitungsgüterzüge, soweit dauernd erforderlich 50.000–80.000 Breusing. Zugpersonal, Zugmannschaft (engine and train staff; personnel du train; personale del treno), das zur Beförderung und Begleitung der Züge und Triebwagen bestimmte Personal. Es wird auch wohl als Fahrpersonal (s. d.) bezeichnet, untersteht während der Fahrt dem Zugführer und zerfällt nach § 63, 1, der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 514. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/547>, abgerufen am 22.11.2024.