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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Z. ist jeder Eingriff in den eigentlichen Zugsicherungsdienst untersagt, dagegen obliegt ihnen die Sorge für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Zugverkehrs. Z. mit geringem Dienstumfang werden als Hilfszugleitungen bezeichnet. Zur Überwachung der Z. eines Direktionsbezirks und zur Verständigung mit den Nachbarbezirken dienen Oberzugleitungen am Sitze der Direktionen. Ihnen obliegt der Ausgleich der Zugpersonale und Lokomotiven. Da sie in enger Verbindung oder als Teil des Betriebsbureaus arbeiten, können sie als dauernde Einrichtung tätig sein, während die Z. nach Bedarf durch die Eisenbahndirektion eingesetzt und wieder aufgehoben werden. Die Z. haben sich über den Zugverkehr auf den ihnen zugeteilten und den benachbarten Strecken dauernd unterrichtet zu halten und zu dem Zweck von Zeit zu Zeit ein Abfragen der Bahnhöfe und benachbarten Z. auf Fernsprecher vorzunehmen und das Ergebnis als Unterlage für ihre Arbeiten aufzuschreiben. Zur Verhütung von Stockungen haben sie erforderlichenfalls die vorübergehende Zurückhaltung, Abstellung, Abspannung und Wiederingangsetzung von Zügen anzuordnen, damit die Strecke bei mangelnder Vorflut nicht planlos voll gefahren wird. Der Oberzugleitung obliegt die dauernde Unterrichtung der Direktion über alle wichtigen Betriebsvorgänge im eigenen und den Nachbarbezirken. Sie steht in enger Verbindung mit dem Betriebsbureau, dem Wagenbureau und dem Verkehrsbureau und erleichtert hierdurch die Vorbereitungen für die Übernahme bevorstehender Leistungen. Bei eintretender Überlastung eines Bahnhofes oder bei Unfällen hat sie die zur Entlastung notwendige Umleitung von Zügen vorzunehmen.

Alle Z. haben etwaigen Stockungen des Zugverkehrs nach Kräften vorzubeugen. Droht eine Bahnhofs- oder Streckenüberlastung, so ist ein Teil des Verkehrs abzulenken. Frachten für gesperrte Strecken sind frühzeitig abzufangen und auszusondern. Besonderer Fürsorge bedarf der Lokomotiv- und Personaldienst bei Zugverspätungen (s. d.), damit volle Ausnutzung erfolgt und unnötiges Warten dienstbereiter Lokomotiven und Personale vermieden wird. Unnötige Leerfahrten von Lokomotiven und Personalen müssen vermieden, diese vielmehr für Züge der Gegenrichtung ausgenutzt werden. Anderseits ist ihrer Überanstrengung durch rechtzeitiges Abspannen wartender oder abgestellter Züge vorzubeugen. Bei ernster Betriebslage ist ferner auf sorgfältige Vormeldung der Züge und ihrer Verspätungen an die Wechselstationen und Z. zu achten, damit für Ablösung und zweckmäßige Weiterverwendung der Lokomotiven und Personale gesorgt werden kann. Die Z. führen ein Tagebuch, eine Nachweisung über das Abfragen der Strecke, eine Übersicht der zu erstattenden Meldungen, ein Verzeichnis der Ankunft und Abfahrt der Züge auf den wichtigeren Bahnhöfen, eine Nachweisung über die abgestellten Züge und Wagen, über die Verwendung der Bereitschaftspersonale und der Lokomotiven. Die für jeden Streckenabschnitt zugelassene Zugzahl und die Abstellungsmöglichkeiten sind in den Ausführungsbestimmungen zur Dienstvorschrift von der Direktion festzusetzen.

Oberzugleitung und Wagenbureau sollen im gegenseitigen Benehmen dafür sorgen, daß bei der Wagenverteilung Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebs nicht außer Acht gelassen wird. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe macht denjenigen Verwaltungen besondere Schwierigkeiten, die Wagenverteilung und Wagenumlauf den Geschäften des Verkehrs zugeteilt haben. Die mit der Bewältigung der Betriebsschwierigkeiten der letzten Jahre betrauten Betriebsbeamten haben daher auf Grund ihrer Erfahrungen die Zuteilung des Wagendienstes zu den Geschäften der Betriebsleitung gefordert und darauf hingewiesen, daß eine einheitliche straffe Betriebsführung unter Erzielung voller Erfolge nur durch eine solche Geschäftsvereinigung gewährleistet sein würde. Die zwischen Wagenverteilung, Wagenumlauf und Betriebsführung stehenden engen Beziehungen begründen die Forderung. Die Verbindung der Wagenverteilung mit der Betriebsleitung hat eine klare Abgrenzung der Arbeitsgebiete zur Folge, wie sie auch für die übrige Wagenbewegung gefunden wird, wenn die Beförderung der Wagen von ihrer Beladung an bis zur Laderechtstellung auf der Empfangstation uneingeschränkt der Betriebsleitung überlassen wird (vgl. Verkehrstechn. W. 1921, S. 71).

Die Z. können nur erfolgreich wirken, wenn sie über gute Fernsprechverbindungen verfügen. Ihr Vorhandensein oder die Möglichkeit ihrer Herstellung ist maßgebend für die Wahl des Orts einer Z. und für die Streckenzuteilung insbesondere die Streckenlänge. Die Schwierigkeit, die mit der Benutzung des Fernsprechers noch verbunden ist, wenn es sich darum handelt, jederzeit mit zahlreichen weit entfernt gelegenen Stellen schnell in Verbindung treten zu müssen, hat sich im ausgedehnten und verzweigten Netz der deutschen Eisenbahnen während des Kriegs recht fühlbar gemacht. Sie trug dazu bei, daß "Generalbetriebsleitungen" zwischen die betriebsleitenden Eisenbahndirektionen und die in der Betriebsabteilung des Ministeriums bestehende "Oberste Betriebsleitung" eingeschaltet wurden, denen die Einleitung und Überwachung der über die Direktionsgrenzen hinaus sich erstreckenden Kriegs- und sonstigen außergewöhnlichen Verkehrsleistungen oblag. Solche Generalbetriebsleitungen wurden eingerichtet in Essen für die westlichen, in Berlin für die östlichen, in Frankfurt sowie später in Würzburg für die südlichen Bezirke (s. Verkehrsstockungen unter III, B, 3). Die aus der Abwicklung des Friedensvertrags, aus den polnischen Wirren und der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes sich ergebende Inanspruchnahme der Eisenbahnen hat die Beibehaltung dieser als nützlich erkannten Hilfsstellen, länger als bei ihrer Errichtung angenommen wurde, nötig gemacht.

Nach ihrer Geschäftsanweisung (bekanntgegeben im Reichsverkehrsblatt 1920, S. 9) haben die Generalbetriebsleitungen die Einheitlichkeit des Zugbeförderungsdienstes im Fern- und Durchgangsgüterzugverkehr zu überwachen, sich über die Betriebslage auf Grund des durch Eisenbahn Nachr. Bl. Berlin 1918, S. 37 für die deutschen Reichsbahnen eingeführten Meldeverfahrens unterrichtet zu halten und den Gründen etwaiger Unregelmäßigkeiten im Zuglauf nachzugehen. Die täglich abends oder früh morgens der Obersten Betriebsleitung und nachrichtlich

Z. ist jeder Eingriff in den eigentlichen Zugsicherungsdienst untersagt, dagegen obliegt ihnen die Sorge für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Zugverkehrs. Z. mit geringem Dienstumfang werden als Hilfszugleitungen bezeichnet. Zur Überwachung der Z. eines Direktionsbezirks und zur Verständigung mit den Nachbarbezirken dienen Oberzugleitungen am Sitze der Direktionen. Ihnen obliegt der Ausgleich der Zugpersonale und Lokomotiven. Da sie in enger Verbindung oder als Teil des Betriebsbureaus arbeiten, können sie als dauernde Einrichtung tätig sein, während die Z. nach Bedarf durch die Eisenbahndirektion eingesetzt und wieder aufgehoben werden. Die Z. haben sich über den Zugverkehr auf den ihnen zugeteilten und den benachbarten Strecken dauernd unterrichtet zu halten und zu dem Zweck von Zeit zu Zeit ein Abfragen der Bahnhöfe und benachbarten Z. auf Fernsprecher vorzunehmen und das Ergebnis als Unterlage für ihre Arbeiten aufzuschreiben. Zur Verhütung von Stockungen haben sie erforderlichenfalls die vorübergehende Zurückhaltung, Abstellung, Abspannung und Wiederingangsetzung von Zügen anzuordnen, damit die Strecke bei mangelnder Vorflut nicht planlos voll gefahren wird. Der Oberzugleitung obliegt die dauernde Unterrichtung der Direktion über alle wichtigen Betriebsvorgänge im eigenen und den Nachbarbezirken. Sie steht in enger Verbindung mit dem Betriebsbureau, dem Wagenbureau und dem Verkehrsbureau und erleichtert hierdurch die Vorbereitungen für die Übernahme bevorstehender Leistungen. Bei eintretender Überlastung eines Bahnhofes oder bei Unfällen hat sie die zur Entlastung notwendige Umleitung von Zügen vorzunehmen.

Alle Z. haben etwaigen Stockungen des Zugverkehrs nach Kräften vorzubeugen. Droht eine Bahnhofs- oder Streckenüberlastung, so ist ein Teil des Verkehrs abzulenken. Frachten für gesperrte Strecken sind frühzeitig abzufangen und auszusondern. Besonderer Fürsorge bedarf der Lokomotiv- und Personaldienst bei Zugverspätungen (s. d.), damit volle Ausnutzung erfolgt und unnötiges Warten dienstbereiter Lokomotiven und Personale vermieden wird. Unnötige Leerfahrten von Lokomotiven und Personalen müssen vermieden, diese vielmehr für Züge der Gegenrichtung ausgenutzt werden. Anderseits ist ihrer Überanstrengung durch rechtzeitiges Abspannen wartender oder abgestellter Züge vorzubeugen. Bei ernster Betriebslage ist ferner auf sorgfältige Vormeldung der Züge und ihrer Verspätungen an die Wechselstationen und Z. zu achten, damit für Ablösung und zweckmäßige Weiterverwendung der Lokomotiven und Personale gesorgt werden kann. Die Z. führen ein Tagebuch, eine Nachweisung über das Abfragen der Strecke, eine Übersicht der zu erstattenden Meldungen, ein Verzeichnis der Ankunft und Abfahrt der Züge auf den wichtigeren Bahnhöfen, eine Nachweisung über die abgestellten Züge und Wagen, über die Verwendung der Bereitschaftspersonale und der Lokomotiven. Die für jeden Streckenabschnitt zugelassene Zugzahl und die Abstellungsmöglichkeiten sind in den Ausführungsbestimmungen zur Dienstvorschrift von der Direktion festzusetzen.

Oberzugleitung und Wagenbureau sollen im gegenseitigen Benehmen dafür sorgen, daß bei der Wagenverteilung Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebs nicht außer Acht gelassen wird. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe macht denjenigen Verwaltungen besondere Schwierigkeiten, die Wagenverteilung und Wagenumlauf den Geschäften des Verkehrs zugeteilt haben. Die mit der Bewältigung der Betriebsschwierigkeiten der letzten Jahre betrauten Betriebsbeamten haben daher auf Grund ihrer Erfahrungen die Zuteilung des Wagendienstes zu den Geschäften der Betriebsleitung gefordert und darauf hingewiesen, daß eine einheitliche straffe Betriebsführung unter Erzielung voller Erfolge nur durch eine solche Geschäftsvereinigung gewährleistet sein würde. Die zwischen Wagenverteilung, Wagenumlauf und Betriebsführung stehenden engen Beziehungen begründen die Forderung. Die Verbindung der Wagenverteilung mit der Betriebsleitung hat eine klare Abgrenzung der Arbeitsgebiete zur Folge, wie sie auch für die übrige Wagenbewegung gefunden wird, wenn die Beförderung der Wagen von ihrer Beladung an bis zur Laderechtstellung auf der Empfangstation uneingeschränkt der Betriebsleitung überlassen wird (vgl. Verkehrstechn. W. 1921, S. 71).

Die Z. können nur erfolgreich wirken, wenn sie über gute Fernsprechverbindungen verfügen. Ihr Vorhandensein oder die Möglichkeit ihrer Herstellung ist maßgebend für die Wahl des Orts einer Z. und für die Streckenzuteilung insbesondere die Streckenlänge. Die Schwierigkeit, die mit der Benutzung des Fernsprechers noch verbunden ist, wenn es sich darum handelt, jederzeit mit zahlreichen weit entfernt gelegenen Stellen schnell in Verbindung treten zu müssen, hat sich im ausgedehnten und verzweigten Netz der deutschen Eisenbahnen während des Kriegs recht fühlbar gemacht. Sie trug dazu bei, daß „Generalbetriebsleitungen“ zwischen die betriebsleitenden Eisenbahndirektionen und die in der Betriebsabteilung des Ministeriums bestehende „Oberste Betriebsleitung“ eingeschaltet wurden, denen die Einleitung und Überwachung der über die Direktionsgrenzen hinaus sich erstreckenden Kriegs- und sonstigen außergewöhnlichen Verkehrsleistungen oblag. Solche Generalbetriebsleitungen wurden eingerichtet in Essen für die westlichen, in Berlin für die östlichen, in Frankfurt sowie später in Würzburg für die südlichen Bezirke (s. Verkehrsstockungen unter III, B, 3). Die aus der Abwicklung des Friedensvertrags, aus den polnischen Wirren und der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes sich ergebende Inanspruchnahme der Eisenbahnen hat die Beibehaltung dieser als nützlich erkannten Hilfsstellen, länger als bei ihrer Errichtung angenommen wurde, nötig gemacht.

Nach ihrer Geschäftsanweisung (bekanntgegeben im Reichsverkehrsblatt 1920, S. 9) haben die Generalbetriebsleitungen die Einheitlichkeit des Zugbeförderungsdienstes im Fern- und Durchgangsgüterzugverkehr zu überwachen, sich über die Betriebslage auf Grund des durch Eisenbahn Nachr. Bl. Berlin 1918, S. 37 für die deutschen Reichsbahnen eingeführten Meldeverfahrens unterrichtet zu halten und den Gründen etwaiger Unregelmäßigkeiten im Zuglauf nachzugehen. Die täglich abends oder früh morgens der Obersten Betriebsleitung und nachrichtlich

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[513/0546] Z. ist jeder Eingriff in den eigentlichen Zugsicherungsdienst untersagt, dagegen obliegt ihnen die Sorge für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Zugverkehrs. Z. mit geringem Dienstumfang werden als Hilfszugleitungen bezeichnet. Zur Überwachung der Z. eines Direktionsbezirks und zur Verständigung mit den Nachbarbezirken dienen Oberzugleitungen am Sitze der Direktionen. Ihnen obliegt der Ausgleich der Zugpersonale und Lokomotiven. Da sie in enger Verbindung oder als Teil des Betriebsbureaus arbeiten, können sie als dauernde Einrichtung tätig sein, während die Z. nach Bedarf durch die Eisenbahndirektion eingesetzt und wieder aufgehoben werden. Die Z. haben sich über den Zugverkehr auf den ihnen zugeteilten und den benachbarten Strecken dauernd unterrichtet zu halten und zu dem Zweck von Zeit zu Zeit ein Abfragen der Bahnhöfe und benachbarten Z. auf Fernsprecher vorzunehmen und das Ergebnis als Unterlage für ihre Arbeiten aufzuschreiben. Zur Verhütung von Stockungen haben sie erforderlichenfalls die vorübergehende Zurückhaltung, Abstellung, Abspannung und Wiederingangsetzung von Zügen anzuordnen, damit die Strecke bei mangelnder Vorflut nicht planlos voll gefahren wird. Der Oberzugleitung obliegt die dauernde Unterrichtung der Direktion über alle wichtigen Betriebsvorgänge im eigenen und den Nachbarbezirken. Sie steht in enger Verbindung mit dem Betriebsbureau, dem Wagenbureau und dem Verkehrsbureau und erleichtert hierdurch die Vorbereitungen für die Übernahme bevorstehender Leistungen. Bei eintretender Überlastung eines Bahnhofes oder bei Unfällen hat sie die zur Entlastung notwendige Umleitung von Zügen vorzunehmen. Alle Z. haben etwaigen Stockungen des Zugverkehrs nach Kräften vorzubeugen. Droht eine Bahnhofs- oder Streckenüberlastung, so ist ein Teil des Verkehrs abzulenken. Frachten für gesperrte Strecken sind frühzeitig abzufangen und auszusondern. Besonderer Fürsorge bedarf der Lokomotiv- und Personaldienst bei Zugverspätungen (s. d.), damit volle Ausnutzung erfolgt und unnötiges Warten dienstbereiter Lokomotiven und Personale vermieden wird. Unnötige Leerfahrten von Lokomotiven und Personalen müssen vermieden, diese vielmehr für Züge der Gegenrichtung ausgenutzt werden. Anderseits ist ihrer Überanstrengung durch rechtzeitiges Abspannen wartender oder abgestellter Züge vorzubeugen. Bei ernster Betriebslage ist ferner auf sorgfältige Vormeldung der Züge und ihrer Verspätungen an die Wechselstationen und Z. zu achten, damit für Ablösung und zweckmäßige Weiterverwendung der Lokomotiven und Personale gesorgt werden kann. Die Z. führen ein Tagebuch, eine Nachweisung über das Abfragen der Strecke, eine Übersicht der zu erstattenden Meldungen, ein Verzeichnis der Ankunft und Abfahrt der Züge auf den wichtigeren Bahnhöfen, eine Nachweisung über die abgestellten Züge und Wagen, über die Verwendung der Bereitschaftspersonale und der Lokomotiven. Die für jeden Streckenabschnitt zugelassene Zugzahl und die Abstellungsmöglichkeiten sind in den Ausführungsbestimmungen zur Dienstvorschrift von der Direktion festzusetzen. Oberzugleitung und Wagenbureau sollen im gegenseitigen Benehmen dafür sorgen, daß bei der Wagenverteilung Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebs nicht außer Acht gelassen wird. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe macht denjenigen Verwaltungen besondere Schwierigkeiten, die Wagenverteilung und Wagenumlauf den Geschäften des Verkehrs zugeteilt haben. Die mit der Bewältigung der Betriebsschwierigkeiten der letzten Jahre betrauten Betriebsbeamten haben daher auf Grund ihrer Erfahrungen die Zuteilung des Wagendienstes zu den Geschäften der Betriebsleitung gefordert und darauf hingewiesen, daß eine einheitliche straffe Betriebsführung unter Erzielung voller Erfolge nur durch eine solche Geschäftsvereinigung gewährleistet sein würde. Die zwischen Wagenverteilung, Wagenumlauf und Betriebsführung stehenden engen Beziehungen begründen die Forderung. Die Verbindung der Wagenverteilung mit der Betriebsleitung hat eine klare Abgrenzung der Arbeitsgebiete zur Folge, wie sie auch für die übrige Wagenbewegung gefunden wird, wenn die Beförderung der Wagen von ihrer Beladung an bis zur Laderechtstellung auf der Empfangstation uneingeschränkt der Betriebsleitung überlassen wird (vgl. Verkehrstechn. W. 1921, S. 71). Die Z. können nur erfolgreich wirken, wenn sie über gute Fernsprechverbindungen verfügen. Ihr Vorhandensein oder die Möglichkeit ihrer Herstellung ist maßgebend für die Wahl des Orts einer Z. und für die Streckenzuteilung insbesondere die Streckenlänge. Die Schwierigkeit, die mit der Benutzung des Fernsprechers noch verbunden ist, wenn es sich darum handelt, jederzeit mit zahlreichen weit entfernt gelegenen Stellen schnell in Verbindung treten zu müssen, hat sich im ausgedehnten und verzweigten Netz der deutschen Eisenbahnen während des Kriegs recht fühlbar gemacht. Sie trug dazu bei, daß „Generalbetriebsleitungen“ zwischen die betriebsleitenden Eisenbahndirektionen und die in der Betriebsabteilung des Ministeriums bestehende „Oberste Betriebsleitung“ eingeschaltet wurden, denen die Einleitung und Überwachung der über die Direktionsgrenzen hinaus sich erstreckenden Kriegs- und sonstigen außergewöhnlichen Verkehrsleistungen oblag. Solche Generalbetriebsleitungen wurden eingerichtet in Essen für die westlichen, in Berlin für die östlichen, in Frankfurt sowie später in Würzburg für die südlichen Bezirke (s. Verkehrsstockungen unter III, B, 3). Die aus der Abwicklung des Friedensvertrags, aus den polnischen Wirren und der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes sich ergebende Inanspruchnahme der Eisenbahnen hat die Beibehaltung dieser als nützlich erkannten Hilfsstellen, länger als bei ihrer Errichtung angenommen wurde, nötig gemacht. Nach ihrer Geschäftsanweisung (bekanntgegeben im Reichsverkehrsblatt 1920, S. 9) haben die Generalbetriebsleitungen die Einheitlichkeit des Zugbeförderungsdienstes im Fern- und Durchgangsgüterzugverkehr zu überwachen, sich über die Betriebslage auf Grund des durch Eisenbahn Nachr. Bl. Berlin 1918, S. 37 für die deutschen Reichsbahnen eingeführten Meldeverfahrens unterrichtet zu halten und den Gründen etwaiger Unregelmäßigkeiten im Zuglauf nachzugehen. Die täglich abends oder früh morgens der Obersten Betriebsleitung und nachrichtlich

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 513. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/546>, abgerufen am 30.06.2024.